Liberalkonservative Partei Neoliberal? Egal! Der dressierte Mann
 

Aktionen für eine bürgerliche
Revolution

 

Am 19.09.2011 habe ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen

Ich kündigte meine private Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl es seit 2009 für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht gibt. Vorläufig will ich auch keine andere Krankenversicherung.

"Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt" sagte schon Friedrich der Große (1712 bis 1786) und fügte hinzu: "Es ist gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß".

(siehe auch "Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!" und "Wir müssen bald handeln")

19.02.12
Nachdem ich vor neun Tagen per 'Anhörungsbogen' zugab, dass ich mit sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten bin, wird mir zusätzlich zum drohenden Gerichtsverfahren auch noch ein Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro aufgebrummt. Vorgestern kam der Bußgeldbescheid "gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)". In diesem Paragrafen steht: "Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen" (siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/158772454240786?notif_t=like)

Indem ich am 19. September 2011 die mir aufgezwungene Kranken- und Pflegeversicherung kündigte, bin ich also ein 'Täter' - zum ersten Mal in meinem Leben. Eine ganz neue Erfahrung! (Ach nee, einmal hab ich falsch geparkt und geblitzt wurde ich auch schon das eine oder andere Mal). Der wirtschaftliche Vorteil, den ich aus der Tat gezogen habe, war wohl, dass ich mir nicht länger das Geld aus der Tasche ziehen lasse. Unter anderem weil ich nicht mehr mindestens 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung bezahlen will, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe (siehe unten unter dem Datum 19.09.2011).

Soll ich Einspruch erheben oder einfach nicht reagieren? Zahlen werde ich das Bußgeld keineswegs. Dabei werde ich mich nicht für zahlungsunfähig erklären. Ich könnte durchaus bezahlen, will aber nicht. In dem Schreiben informiert mich Bernd Huber vom Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe (Bußgeldstelle) über mögliche weitere Schritte: "Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten, noch Ihre Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht zur Beitreibung der Geldbuße gegen Sie Erzwingungshaft anordnen".

Das würde unserem scheinheiligen Rechtsstaat ähnlich sehen, mich als unbescholtenen Bürger hinter Gitter zu bringen, während Kriminelle immer öfter ungeschoren davonkommen. Taschendiebe werden regelmäßig wieder freigelassen, weil es sich ja nur um Bagatelldelikte handelt! Gewalttäter kommen auf freien Fuß, es weil sie angeblich noch zu jung sind, oder weil sie einem muslimischen Clan angehören, und sich Richter und Staatsanwälte vor Racheakten fürchten.

16.02.12
Jetzt kamen schon wieder zwei ähnlich lautende Schreiben (jeweils eines für die Pflegeversicherung und für die Krankenversicherung), diesmal von den Anwälten der Allianz: Sie bieten mir an, mit der Unterschrift unter einen Wisch meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückzunehmen. In den beigefügten Briefen heißt es: "Bitte bedenken Sie, dass durch den Widerspruch ein kostenintensives Prozessverfahren auf Sie zukommt. Diese zusätzlichen Kosten müssten im Falle eines Unterliegens ebenfalls von Ihnen beglichen werden" (siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/300206556706432

13.02.12
Heute hat eine freundliche Telefondame von der Allianz angerufen und mich gefragt, ob mir bewusst sei, dass meine Zahlungsverweigerung eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen werde. Ich bejahte mit dem Hinweis, dass es sich um eine Aktion des zivilen Ungehorsams handelt. Auch bestätigte ich, dass ich bei dem Widerspruch zu dem Mahnbescheid bleibe.

10.02.12
Vorgestern fand ich einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren bezüglich meines gewaltlosen Widerstands im Briefkasten. Bei den Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen schrieb ich: "2010 Gewinn pro Monat: 330,22 €". Die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird kreuzte ich mit JA an. Begründung: "Aktion des zivilen Ungehorsams".

Das dazugehörige Schreiben informiert wie folgt über den Verstoß: "Ihnen wird zur Last gelegt, am 04.01.2012 in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie sind mit der Entrichtung von sechs Monatsraten zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten". Das Gesetz, gegen das ich verstoßen habe, ist § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI. Übersetzt ins Deutsche handelt es sich um das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs, das sich mit der 'Sozialen Pflegeversicherung' befasst. Der vorletzte Paragraf ist § 121 (Bußgeldvorschrift). Dort heißt es im Absatz 1 Nr. 6: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät". Absatz 2 sieht vor, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Gestern hab ich übrigens eine neue Version des Kapitels Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige! ins Netz gestellt. Darin setze ich mich umfassend mit der Versicherungspflicht für Kleinunternehmer auseinander: Fazit: Der Wohlfahrtsstaat bedrängt seine schärfsten Kritiker! Die Pflichtversicherung für Selbstständige bedroht Pressefreiheit und Berufsfreiheit und würdigt den Menschen zum Kostenfaktor herab.

31.01.12
Dass ich nicht der einzige bin, der sich nicht länger ausnehmen lässt wie eine Weihnachtsgans, wusste ich. Dass es über 100.000 sind, das erstaunt und ermutigt mich: Es gab Ende September 2011 insgesamt 144.000 Nicht-Zahler in der privaten Krankenversicherung! (Welt vom 28.01.2012: Knapp 150.000 Privatpatienten zahlen keine Beiträge).

28.01.12
Am 20. Januar 2012 kam der Mahnbescheid zur Pflegeversicherung. Ich hab noch eine knappe Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen, was ich auch tun werde. Kosten in Höhe von 142,03 Euro sind aufgelaufen, weil ich im August 2011 zum ersten Mal den Pflegeversicherungsbeitrag von 49,96 Euro nicht bezahlt habe.

Heute lag ein zweiter Mahnbescheid im Briefkasten, der zur "Krankheitskostenversicherung". Mit den Kosten für das Mahnverfahren und die Anwaltsvergütungen kommen hier allein für die ausstehenden Beiträge vom August 2011 824,29 Euro zusammen.

Nach der Logik der Sozialpolitiker muss ich als Selbständiger mit Krankenversicherung, Pflegeversicherung, bald auch Rentenversicherung sowie mit den GEZ-Gebühren rund 500 bis 800 Euro pro Monat bezahlen, um überhaupt erst einmal eine Existenzberechtigung in Deutschland zu haben! Man muss also zumindest 500 Euro monatlich erwirtschaften, um überhaupt sein zu dürfen! (Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!).

06.01.12
Jetzt wollen sie für Selbständige auch noch eine Pflicht zur Rentenversicherung einführen! (Welt vom 05.01.2012). Unser Problem ist nicht die Altersarmut von Kleinunternehmern, sondern die Blutarmut dieser Politikergeneration! Ihr Gutmenschen von Linke/CDU/SPD/FDP: Auf das Lockmittel eines sorglosen Rentnerdaseins, das ihr mir vor die Nase haltet, pfeif ich! Die jüngeren Generationen haben sich das eh längst abgeschminkt! Sie wissen, dass sie auch im Alter berufstätig sein werden bis sie umfallen - wie es früher war, als es noch keine Rentenversicherung gab. Und wenn ich nicht mehr kann, dann hoffe ich, dass meine beiden Kinder mich durchfüttern. So werde ich es halten. Deswegen lasst mich mit eurer Kranken- und Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Ruhe!

05.01.12
Der libertäre Aktivist und Blogger Marco Kanne hat einen Artikel über meinen gewaltfreien Widerstand geschrieben: Ziviler Ungehorsam gegen den Versicherungszwang. In Facebook gab es eine interessante Diskussion dazu: www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=241374035932187&id=1031227411

05.12.11
Mit Schreiben vom 30.11.11 hat mir die Allianz über die Anwaltskanzlei "SH-Rechtsanwälte" (www.rae-sh.com) eine weitere Mahnung geschickt: "Da Sie auf die bisherigen Zahlungserinnerungen nicht reagiert haben, haben wir nunmehr die Order, den fälligen Gesamtbetrag durch einen gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern. Dadurch würden weitere Kosten von mindestens 50,00 EUR entstehen, die ebenfalls von Ihnen bezahlt werden müssten. Damit es nicht so weit kommt, fordern wir Sie auf, die nachstehende Gesamtforderung zuzüglich weiterer anfallender Zinsen bis zum 12.12.2011 auf das Konto … einzuzahlen.

Offener Mahnbetrag 622,54 EUR
Offene Mahnkosten 0,70 EUR
Offener Säumniszuschlag 9,34 EUR
Offene Kosten Anwalt 3,00 EUR
bisherige Anwaltsgebühr 120,67 EUR
Gesamtforderung 756,25 EUR

Ein gleichlautendes Schreiben zur mit der Krankenversicherung gekoppelten "Pflegepflichtversicherung" listet noch zusätzlich eine Gesamtforderung von 100,12 EUR auf.

Ich bezahle nicht. Dass die Große Koalition 2009 die Krankenversicherung auch für Selbstständige zur Pflicht gemacht hat, halte ich für einen Skandal. Wo bleibt da die Selbständigkeit? Die Pflegeversicherung gibt es überhaupt erst seit 1995. Und jetzt soll sie sogar für Selbständige Pflicht sein? Ich würde sie abschaffen.

21.11.11
Meine zwangsmäßige Kranken- und Pflegeversicherung wird nächstes Jahr um 59,55 Euro pro Monat teurer (von 336,25 auf 395,80 Euro). Das ist fast so viel, wie ich hoffe mit meiner kleinen Firma monatlich zu verdienen! Und eine so saftige Preiserhöhung (17,7 %) gab es seit ich den Vertrag 1998 unterzeichnete auch noch nicht. Bei der Allianz ist das übrigens der billigste Tarif, den ich haben kann. Vor einem Jahr wollte ich ihn weiter abspecken und den Selbstbehalt von 600 Euro erhöhen - zum Beispiel auf 3000 Euro. Nach langem hin und her hieß es dann, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht ginge. Da hat sie also wieder zugeschlagen, die Regelungswut des Staates! Ich kann mir das nicht leisten und fühle mich in meiner Aktion des zivilen Ungehorsams bestätigt.

Empörend ist, dass das Geld aus dem Topf der vorgeblich solidarischen Krankenversicherung vor allem den heutigen Rentnern und Pensionären zugutekommt, die ohnehin meist zu den Gewinnern unserer Gesellschaft gehören. Die Mittel ermöglicht ihnen zum Beispiel für sie kostenlose Organtransplantationen. Dabei schlägt eine Nierentransplantation für die Krankenkassen im Durchschnitt mit 50.000 bis 65.000 Euro zu Buche. Die jährlichen Nachsorgekosten liegen im Falle des Ausbleibens von Komplikationen bei 12.000 bis 14.000 Euro (Studie von 2007: Gesundheitsökonomische Aspekte von
Nierentransplantationen
). Angeblich soll dies langfristig dennoch billiger als die Dialyse sein. Vielleicht stimmt diese Rechnung sogar. Aber sicher nicht dann, wenn bei einem Patienten die zweite Niere auch noch ausgetauscht wird! (siehe Rückbau der Krankenversicherung).

Jetzt wurde bekannt, dass auf der zu Ägypten gehörenden Sinai-Halbinsel in den vergangenen Jahren Beduinenstämme Tausende Flüchtlinge gefangen genommen und ihnen mit Hilfe korrupter Mediziner aus Kairo an Ort und Stelle die Organe entnommen haben. Danach pflegen die Wüstensöhne die Männer und Frauen aus dem Sudan und aus Eritrea ihrem Schicksal zu überlassen: "Wenn die Ärzte in ihren schweren Geländewagen abfahren, bleiben die aufgeschnittenen und nur dürftig wieder zusammengenähten Leiber als menschlicher Abfall im Wüstensand zurück". Die Organe werden unter anderem nach Europa verkauft, wo es z.B. immer mehr Diabetiker gibt, die fünf Jahre und länger auf eine neue Niere warten (Welt vom 18.11.2011; siehe auch (www.neoliberal-egal.de/#Clans).

An diesem als Solidargemeinschaft getarnten Ausplünderungssystem möchte ich mich nicht länger beteiligen.

09.11.11
Vor ein paar Tagen schickte mir die Allianz erneut eine Mahnung: "Der Rückstand beträgt 1.355,84 EUR … Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten. Erhalten wir weiterhin keine Beiträge, werden wir einen Rechtsanwalt mit der weiteren Verfolgung der Forderung beauftragen. Dadurch würden für Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen".

23.10.11
Mit Schreiben vom 18.10.11 hat mich die Allianz über "das Ruhen der Leistungen" informiert, solang ich die monatlichen Beiträge in Höhe von 336,25 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht überweise.

In einem zweiten Brief hieß schrieb die Allianz am gleichen Tag, dass meine Kündigung zum 1. August 2011 ihrer Meinung nach unwirksam ist, da eine rückwirkende Kündigung nicht möglich sei. So leicht wollen sie mich, den Zwangskunden, nicht ziehen lassen! Zitat: "Wenn Sie ihren Versicherungsschutz beenden wollen, ist eine erneute Kündigung zum 31. Dezember 2012 erforderlich".

Auch werde ich über die Rechtlage informiert: "Seit dem 01. Januar 2009 besteht in der privaten Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind. Diese Personen sind verpflichtet, eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Die Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung ist demnach nur wirksam, wenn eine lückenlose Folgeversicherung innerhalb der Kündigungsfrist nachgewiesen wird".

In einem Flyer zum Thema "Zahlungsschwierigkeiten" ermahnt mich meine Zwangsversicherung im Guten: „Zahlen Sie nicht, werden wir einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung beauftragen. Lassen Sie es nicht so weit kommen“.

Dann werden mir die Folterinstrumente gezeigt:

  1. Mit Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens wird ein Mahnbescheid gegen Sie beantragt.
  2. Falls Sie nicht bezahlen, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt.
  3. Dann kann bei Ihrer Bank eine Kontopfändung veranlasst werden.
  4. Ist die Kontopfändung erfolglos, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt.
  5. Hier müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Wenn Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigern, kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden.
  6. Die eidesstattliche Versicherung wie auch der Haftbefehl werden im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dies ist ein öffentliches Verzeichnis, das von Auskunfteien wie etwa der Schufa regelmäßig abgefragt wird.
  7. Wenn Ihre Vermögensverhältnisse bekannt sind, kann Ihr Einkommen oder auch Ihr Vermögen gepfändet werden.

Weiter steht dort: "Es entstehen noch zusätzliche Kosten wie beispielsweise Gerichtskosten oder Säumniszuschläge. Außerdem wird monatlich ein weiterer Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung fällig".

Fazit: Für ein Handeln, das den Staat bis 2009 noch kalt gelassen hatte, werden plötzlich alle juristischen Register gezogen. Wer sich gegen die Zwangsversicherung wehrt, der wird mit Gerichtsverfahren überzogen, der kommt an den Schufa-Pranger, dem droht die Enteignung, ja die Vernichtung seiner Existenz, dem werden selbst Gefängnisstrafen angedroht. Der Staat sollte Kriminelle bestrafen und nicht unbescholtene Bürger!

Ich wende mich strikt gegen die Versicherungspflicht für Selbstständige. Nach der Einführung des Versicherungszwangs nehmen selbst die privaten Krankenversicherer umso konsequenter das Geld von den Armen und geben es den Reichen! Sie kassieren jetzt zunehmend Kleinunternehmer ab, die oft ein geringeres Einkommen als Sozialhilfeempfänger haben, und geben die Mittel zum Beispiel für die Behandlung von Pensionären aus. Geringverdiener dürfen immer höhere Beiträge abführen, damit Beamte und Ruheständler, die meist zu den Privilegierten gehören, für Computertomographien, Kuraufenthalte oder neue Hüftgelenke keine Zuzahlungen zu leisten brauchen. Das ist Umverteilung von unten nach oben, ein klassisches Ausbeutungsverhältnis! Darüber hinaus müssen Privatversicherte das marode Gesundheitssystem mitsamt den gesetzlichen Krankenkassen quersubventionieren.

Neben dem Hartzen zeigt mir die Allianz übrigens noch einen anderen verlockenden Ausweg: Es gäbe "unter Umständen Möglichkeiten, sich vom zuständigen Träger des 2. Oder 12. Sozialgerichtsbuches (SGB II oder SGB XII) finanzielle Hilfsbedürftigkeit bescheinigen und finanziell unterstützen zu lassen".

Siehe dazu folgende Statusmeldungen: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231502173576871?notif_t=like
www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231982130195542


06.10.11
Heute habe ich die Kündigung meiner Krankenversicherung bei der Allianz bekräftigt und die Versichertenkarte zurückgeschickt. Hier der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie auf mein Schreiben vom 19.09.11 mit einer Zahlungsaufforderung geantwortet haben, bekräftige ich hiermit noch einmal die Kündigung meiner Krankenversicherung/ Pflegepflichtversicherung Nr. 8949065-531. Ich kündige fristlos, und zwar rückwirkend zum 1. August 2011.
Mit dieser Aktion wende ich mich gegen die seit 2009 bestehende Krankenversicherungspflicht für Selbstständige. Als freier Mann sehe ich mich weder moralisch noch nach dem Gesetz verpflichtet, weiterhin unter dem Strich 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung zu bezahlen, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe und vielleicht nie in Anspruch nehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rettig

PS: Anbei sende ich Ihnen meine Versicherungskarte zurück


01.10.11
Im Briefkasten fand ich heute eine Mahnung von der Allianz. Säumniszuschlag: 6,23 Euro.


19.09.2011
Heute habe ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen (neoliberal-egal.de/#handeln). Ich kündigte meine private Krankenversicherung bei der Allianz und will auch vorläufig keine andere Krankenversicherung. Ganz im Sinne der Tea-Party-Bewegung! Den Dauerauftrag hatte ich bereits am 4. August 2011 gelöscht. Mit Schreiben vom 6. September schickte die Allianz eine Zahlungsaufforderung.

Das Problem: Seit 2009 besteht für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht. Man darf also gar nicht kündigen, nur den Anbieter wechseln! Ich denke, es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern, sehe ich nicht. Ausnahme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer (www.liberalkonservative.de/#Forderungen).

Hier die Statusmeldung: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/252337511476523

 




Wir müssen jetzt was tun! (www.neolibersal-egal.de/#handeln). Ziviler Ungehorsam, gewaltfreier Widerstand, Soziale Verteidigung, die Nicht-Gewalt in Sinne Mahatma Gandhis stellen in bestimmten Konstellationen eine unüberwindliche weil entwaffnende Macht dar.

Siehe auch Rückbau der Krankenversicherung sowie Freie Marktwirtschaft und Subsidiarität

Es sind mir noch weitere Fälle von zivilem Ungehorsam bekannt:

  • Ein 58-jähriger Steuerberater aus dem Landkreis Passau lässt die Zahlungen für das Finanzamt auf ein Treuhandkonto fließen. Seine Begründung für den Steuerboykott: "Es kann nicht sein, dass wir mit unseren Steuern für den Schlendrian von Griechenland und anderen EU-Staaten zahlen." (Passauer Neue Presse vom 20.09.2011). Markus Zwicklbauer hatte im Herbst 2011 einen Auftritt bei Maybrit Illner.
  • Der Blogger Marco Kanne riskiert eine Gefängnisstrafe, weil er nicht bei der Volkszählung Zensus 2011 mitmachen will (Zwangsgeld und Haftandrohung gegen mich).

"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat" (Mahatma Gandhi).

 

Thomas Rettig

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zuletzt geändert am 20. Februar 2012Martin Luther: In dieser Zeit ist nicht Vorsicht geboten, sondern Kühnheit.

 

 

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