Am 19.09.2011 habe ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen
Ich kündigte meine private Kranken- und Pflegeversicherung, obwohl
es seit 2009 für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht
gibt. Vorläufig will ich auch keine andere Krankenversicherung.
"Eine Regierung muß sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält,
aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt" sagte schon Friedrich
der Große (1712 bis 1786) und fügte hinzu: "Es ist
gerecht, daß jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des
Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, daß er die
Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muß".
(siehe auch "Wider
die Pflichtversicherung für Selbstständige!" und "Wir
müssen bald handeln")
19.02.12
Nachdem ich vor neun Tagen per 'Anhörungsbogen' zugab, dass ich mit
sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten
bin, wird mir zusätzlich zum drohenden Gerichtsverfahren auch noch
ein Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro aufgebrummt. Vorgestern
kam der Bußgeldbescheid "gemäß § 17 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)".
In diesem Paragrafen steht: "Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen
Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen"
(siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/158772454240786?notif_t=like)
Indem ich am 19. September 2011 die mir aufgezwungene Kranken- und Pflegeversicherung
kündigte, bin ich also ein 'Täter' - zum ersten Mal in meinem
Leben. Eine ganz neue Erfahrung! (Ach nee, einmal hab ich falsch geparkt
und geblitzt wurde ich auch schon das eine oder andere Mal). Der wirtschaftliche
Vorteil, den ich aus der Tat gezogen habe, war wohl, dass ich mir nicht
länger das Geld aus der Tasche ziehen lasse. Unter anderem weil ich
nicht mehr mindestens 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung
bezahlen will, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe (siehe
unten unter dem Datum 19.09.2011).
Soll ich Einspruch erheben oder einfach nicht reagieren? Zahlen werde
ich das Bußgeld keineswegs. Dabei werde ich mich nicht für
zahlungsunfähig erklären. Ich könnte durchaus bezahlen,
will aber nicht. In dem Schreiben informiert mich Bernd Huber vom Ordnungs-
und Bürgeramt Karlsruhe (Bußgeldstelle) über mögliche
weitere Schritte: "Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten, noch
Ihre Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige
Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht zur Beitreibung
der Geldbuße gegen Sie Erzwingungshaft anordnen".
Das würde unserem scheinheiligen Rechtsstaat ähnlich sehen,
mich als unbescholtenen Bürger hinter Gitter zu bringen, während
Kriminelle
immer öfter ungeschoren davonkommen. Taschendiebe werden regelmäßig
wieder freigelassen, weil es sich ja nur um Bagatelldelikte handelt! Gewalttäter
kommen auf freien Fuß, es weil sie angeblich noch zu jung sind,
oder weil sie einem muslimischen Clan angehören, und sich Richter
und Staatsanwälte vor Racheakten fürchten.
16.02.12
Jetzt kamen schon wieder zwei ähnlich lautende Schreiben (jeweils
eines für die Pflegeversicherung und für die Krankenversicherung),
diesmal von den Anwälten der Allianz: Sie bieten mir an, mit der
Unterschrift unter einen Wisch meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid
zurückzunehmen. In den beigefügten Briefen heißt es: "Bitte
bedenken Sie, dass durch den Widerspruch ein kostenintensives Prozessverfahren
auf Sie zukommt. Diese zusätzlichen Kosten müssten im Falle
eines Unterliegens ebenfalls von Ihnen beglichen werden" (siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/300206556706432
13.02.12
Heute hat eine freundliche Telefondame von der Allianz angerufen und mich
gefragt, ob mir bewusst sei, dass meine Zahlungsverweigerung eine Gerichtsverhandlung
nach sich ziehen werde. Ich bejahte mit dem Hinweis, dass es sich um eine
Aktion des zivilen Ungehorsams handelt. Auch bestätigte ich, dass
ich bei dem Widerspruch zu dem Mahnbescheid bleibe.
10.02.12
Vorgestern fand ich einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren
bezüglich meines gewaltlosen Widerstands im Briefkasten. Bei den
Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen schrieb ich: "2010
Gewinn pro Monat: 330,22 €". Die Frage, ob der Verstoß
zugegeben wird kreuzte ich mit JA an. Begründung: "Aktion des
zivilen Ungehorsams".
Das dazugehörige Schreiben informiert wie folgt über den Verstoß:
"Ihnen wird zur Last gelegt, am 04.01.2012 in Karlsruhe folgende
Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie sind mit der Entrichtung von
sechs Monatsraten zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten".
Das Gesetz, gegen das ich verstoßen habe, ist §
121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI. Übersetzt ins Deutsche handelt es sich
um das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs, das sich mit der 'Sozialen Pflegeversicherung'
befasst. Der vorletzte Paragraf ist § 121 (Bußgeldvorschrift).
Dort heißt es im Absatz 1 Nr. 6: "Ordnungswidrig handelt, wer
vorsätzlich oder leichtfertig mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien
zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät". Absatz 2 sieht
vor, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500
Euro geahndet werden kann.
Gestern hab ich übrigens eine neue Version des Kapitels Wider
die Pflichtversicherung für Selbstständige! ins Netz gestellt.
Darin setze ich mich umfassend mit der Versicherungspflicht für Kleinunternehmer
auseinander: Fazit: Der Wohlfahrtsstaat bedrängt seine schärfsten
Kritiker! Die Pflichtversicherung für Selbstständige bedroht
Pressefreiheit und Berufsfreiheit und würdigt den Menschen zum Kostenfaktor
herab.
31.01.12
Dass ich nicht der einzige bin, der sich nicht länger ausnehmen lässt
wie eine Weihnachtsgans, wusste ich. Dass es über 100.000 sind, das
erstaunt und ermutigt mich: Es gab Ende September 2011 insgesamt 144.000
Nicht-Zahler in der privaten Krankenversicherung! (Welt vom 28.01.2012:
Knapp
150.000 Privatpatienten zahlen keine Beiträge).
28.01.12
Am 20. Januar 2012 kam der Mahnbescheid zur Pflegeversicherung. Ich hab
noch eine knappe Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen, was ich auch tun
werde. Kosten in Höhe von 142,03 Euro sind aufgelaufen, weil ich
im August 2011 zum ersten Mal den Pflegeversicherungsbeitrag von 49,96
Euro nicht bezahlt habe.
Heute lag ein zweiter Mahnbescheid im Briefkasten, der zur "Krankheitskostenversicherung".
Mit den Kosten für das Mahnverfahren und die Anwaltsvergütungen
kommen hier allein für die ausstehenden Beiträge vom August
2011 824,29 Euro zusammen.
Nach der Logik der Sozialpolitiker muss ich als Selbständiger mit
Krankenversicherung, Pflegeversicherung, bald auch Rentenversicherung
sowie mit den GEZ-Gebühren rund 500 bis 800 Euro pro Monat bezahlen,
um überhaupt erst einmal eine Existenzberechtigung in Deutschland
zu haben! Man muss also zumindest 500 Euro monatlich erwirtschaften, um
überhaupt sein zu dürfen! (Wider
die Pflichtversicherung für Selbstständige!).
06.01.12
Jetzt wollen sie für Selbständige auch noch eine Pflicht zur
Rentenversicherung einführen! (Welt
vom 05.01.2012). Unser Problem ist nicht die Altersarmut von Kleinunternehmern,
sondern die Blutarmut dieser Politikergeneration! Ihr Gutmenschen von
Linke/CDU/SPD/FDP: Auf das Lockmittel eines sorglosen Rentnerdaseins,
das ihr mir vor die Nase haltet, pfeif ich! Die jüngeren Generationen
haben sich das eh längst abgeschminkt! Sie wissen, dass sie auch
im Alter berufstätig sein werden bis sie umfallen - wie es früher
war, als es noch keine Rentenversicherung gab. Und wenn ich nicht mehr
kann, dann hoffe ich, dass meine beiden Kinder mich durchfüttern.
So werde ich es halten. Deswegen lasst mich mit eurer Kranken- und Rentenversicherungspflicht
für Selbstständige in Ruhe!
05.01.12
Der libertäre Aktivist und Blogger Marco Kanne hat einen Artikel
über meinen gewaltfreien Widerstand geschrieben: Ziviler
Ungehorsam gegen den Versicherungszwang. In Facebook gab es eine interessante
Diskussion dazu: www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=241374035932187&id=1031227411
05.12.11
Mit Schreiben vom 30.11.11 hat mir die Allianz über die Anwaltskanzlei
"SH-Rechtsanwälte" (www.rae-sh.com)
eine weitere Mahnung geschickt: "Da Sie auf die bisherigen Zahlungserinnerungen
nicht reagiert haben, haben wir nunmehr die Order, den fälligen Gesamtbetrag
durch einen gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern. Dadurch würden
weitere Kosten von mindestens 50,00 EUR entstehen, die ebenfalls von Ihnen
bezahlt werden müssten. Damit es nicht so weit kommt, fordern wir
Sie auf, die nachstehende Gesamtforderung zuzüglich weiterer anfallender
Zinsen bis zum 12.12.2011 auf das Konto
einzuzahlen.
| Offener Mahnbetrag |
622,54 EUR |
| Offene Mahnkosten |
0,70 EUR |
| Offener Säumniszuschlag |
9,34 EUR |
| Offene Kosten Anwalt |
3,00 EUR |
| bisherige Anwaltsgebühr |
120,67 EUR |
| Gesamtforderung |
756,25 EUR |
Ein gleichlautendes Schreiben zur mit der Krankenversicherung gekoppelten
"Pflegepflichtversicherung" listet noch zusätzlich eine
Gesamtforderung von 100,12 EUR auf.
Ich bezahle nicht. Dass die Große Koalition 2009 die Krankenversicherung
auch für Selbstständige zur Pflicht gemacht hat, halte ich für
einen Skandal. Wo bleibt da die Selbständigkeit? Die Pflegeversicherung
gibt es überhaupt erst seit 1995. Und jetzt soll sie sogar für
Selbständige Pflicht sein? Ich würde sie abschaffen.
21.11.11
Meine zwangsmäßige Kranken- und Pflegeversicherung wird
nächstes Jahr um 59,55 Euro pro Monat teurer (von 336,25 auf 395,80
Euro). Das ist fast so viel, wie ich hoffe mit meiner kleinen Firma monatlich
zu verdienen! Und eine so saftige Preiserhöhung (17,7 %) gab es seit
ich den Vertrag 1998 unterzeichnete auch noch nicht. Bei der Allianz ist
das übrigens der billigste Tarif, den ich haben kann. Vor einem Jahr
wollte ich ihn weiter abspecken und den Selbstbehalt von 600 Euro erhöhen
- zum Beispiel auf 3000 Euro. Nach langem hin und her hieß es dann,
dass dies aus rechtlichen Gründen nicht ginge. Da hat sie also wieder
zugeschlagen, die Regelungswut des Staates! Ich kann mir das nicht leisten
und fühle mich in meiner Aktion des zivilen Ungehorsams bestätigt.
Empörend ist, dass das Geld aus dem Topf der vorgeblich solidarischen
Krankenversicherung vor allem den heutigen Rentnern und Pensionären
zugutekommt, die ohnehin meist zu den Gewinnern unserer Gesellschaft gehören.
Die Mittel ermöglicht ihnen zum Beispiel für sie kostenlose
Organtransplantationen. Dabei schlägt eine Nierentransplantation
für die Krankenkassen im Durchschnitt mit 50.000 bis 65.000 Euro
zu Buche. Die jährlichen Nachsorgekosten liegen im Falle des Ausbleibens
von Komplikationen bei 12.000 bis 14.000 Euro (Studie von 2007: Gesundheitsökonomische
Aspekte von
Nierentransplantationen). Angeblich soll dies langfristig dennoch
billiger als die Dialyse sein. Vielleicht stimmt diese Rechnung sogar.
Aber sicher nicht dann, wenn bei einem Patienten die zweite Niere auch
noch ausgetauscht wird! (siehe Rückbau
der Krankenversicherung).
Jetzt wurde bekannt, dass auf der zu Ägypten gehörenden Sinai-Halbinsel
in den vergangenen Jahren Beduinenstämme Tausende Flüchtlinge
gefangen genommen und ihnen mit Hilfe korrupter Mediziner aus Kairo an
Ort und Stelle die Organe entnommen haben. Danach pflegen die Wüstensöhne
die Männer und Frauen aus dem Sudan und aus Eritrea ihrem Schicksal
zu überlassen: "Wenn die Ärzte in ihren schweren Geländewagen
abfahren, bleiben die aufgeschnittenen und nur dürftig wieder zusammengenähten
Leiber als menschlicher Abfall im Wüstensand zurück". Die
Organe werden unter anderem nach Europa verkauft, wo es z.B. immer mehr
Diabetiker gibt, die fünf Jahre und länger auf eine neue Niere
warten (Welt
vom 18.11.2011; siehe auch (www.neoliberal-egal.de/#Clans).
An diesem als Solidargemeinschaft getarnten Ausplünderungssystem
möchte ich mich nicht länger beteiligen.
09.11.11
Vor ein paar Tagen schickte mir die Allianz erneut eine Mahnung: "Der
Rückstand beträgt 1.355,84 EUR
Wir wollen gemeinsam mit
Ihnen eine Lösung finden, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten.
Erhalten wir weiterhin keine Beiträge, werden wir einen Rechtsanwalt
mit der weiteren Verfolgung der Forderung beauftragen. Dadurch würden
für Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen".
23.10.11
Mit Schreiben vom 18.10.11 hat mich die Allianz über "das Ruhen
der Leistungen" informiert, solang ich die monatlichen Beiträge
in Höhe von 336,25 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung
nicht überweise.
In einem zweiten Brief hieß schrieb die Allianz am gleichen Tag,
dass meine Kündigung zum 1. August 2011 ihrer Meinung nach unwirksam
ist, da eine rückwirkende Kündigung nicht möglich sei.
So leicht wollen sie mich, den Zwangskunden, nicht ziehen lassen! Zitat:
"Wenn Sie ihren Versicherungsschutz beenden wollen, ist eine erneute
Kündigung zum 31. Dezember 2012 erforderlich".
Auch werde ich über die Rechtlage informiert: "Seit dem 01.
Januar 2009 besteht in der privaten Krankenversicherung eine Pflicht zur
Versicherung für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung
zuzuordnen sind. Diese Personen sind verpflichtet, eine Krankheitskostenvollversicherung
bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen und aufrecht zu
erhalten. Die Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung ist
demnach nur wirksam, wenn eine lückenlose Folgeversicherung innerhalb
der Kündigungsfrist nachgewiesen wird".
In einem Flyer zum Thema "Zahlungsschwierigkeiten" ermahnt mich
meine Zwangsversicherung im Guten: Zahlen Sie nicht, werden wir
einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung beauftragen. Lassen Sie
es nicht so weit kommen.
Dann werden mir die Folterinstrumente gezeigt:
- Mit Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens wird ein Mahnbescheid
gegen Sie beantragt.
- Falls Sie nicht bezahlen, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt.
- Dann kann bei Ihrer Bank eine Kontopfändung veranlasst werden.
- Ist die Kontopfändung erfolglos, wird ein Gerichtsvollzieher
beauftragt und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt.
- Hier müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen.
Wenn Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigern, kann
ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden.
- Die eidesstattliche Versicherung wie auch der Haftbefehl werden im
Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dies ist ein öffentliches Verzeichnis,
das von Auskunfteien wie etwa der Schufa regelmäßig abgefragt
wird.
- Wenn Ihre Vermögensverhältnisse bekannt sind, kann Ihr
Einkommen oder auch Ihr Vermögen gepfändet werden.
Weiter steht dort: "Es entstehen noch zusätzliche Kosten wie
beispielsweise Gerichtskosten oder Säumniszuschläge. Außerdem
wird monatlich ein weiterer Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung fällig".
Fazit: Für ein Handeln, das den Staat bis 2009 noch kalt gelassen
hatte, werden plötzlich alle juristischen Register gezogen. Wer sich
gegen die Zwangsversicherung wehrt, der wird mit Gerichtsverfahren überzogen,
der kommt an den Schufa-Pranger, dem droht die Enteignung, ja die Vernichtung
seiner Existenz, dem werden selbst Gefängnisstrafen angedroht. Der
Staat sollte Kriminelle
bestrafen und nicht unbescholtene Bürger!
Ich wende mich strikt gegen die Versicherungspflicht für Selbstständige.
Nach der Einführung des Versicherungszwangs nehmen selbst die privaten
Krankenversicherer umso konsequenter das Geld von den Armen und geben
es den Reichen! Sie kassieren jetzt zunehmend Kleinunternehmer ab, die
oft ein geringeres Einkommen als Sozialhilfeempfänger haben, und
geben die Mittel zum Beispiel für die Behandlung von Pensionären
aus. Geringverdiener dürfen immer höhere Beiträge abführen,
damit Beamte und Ruheständler, die meist zu den Privilegierten gehören,
für Computertomographien, Kuraufenthalte oder neue Hüftgelenke
keine Zuzahlungen zu leisten brauchen. Das ist Umverteilung von unten
nach oben, ein klassisches Ausbeutungsverhältnis! Darüber hinaus
müssen Privatversicherte das marode Gesundheitssystem mitsamt den
gesetzlichen Krankenkassen quersubventionieren.
Neben dem Hartzen zeigt mir die Allianz übrigens noch einen anderen
verlockenden Ausweg: Es gäbe "unter Umständen Möglichkeiten,
sich vom zuständigen Träger des 2. Oder 12. Sozialgerichtsbuches
(SGB II oder SGB XII) finanzielle Hilfsbedürftigkeit bescheinigen
und finanziell unterstützen zu lassen".
Siehe dazu folgende Statusmeldungen: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231502173576871?notif_t=like
www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231982130195542
06.10.11
Heute habe ich die Kündigung meiner Krankenversicherung bei der Allianz
bekräftigt und die Versichertenkarte zurückgeschickt. Hier der
Wortlaut des Schreibens:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Sie auf mein Schreiben vom 19.09.11 mit einer Zahlungsaufforderung
geantwortet haben, bekräftige ich hiermit noch einmal die Kündigung
meiner Krankenversicherung/ Pflegepflichtversicherung Nr. 8949065-531.
Ich kündige fristlos, und zwar rückwirkend zum 1. August 2011.
Mit dieser Aktion wende ich mich gegen die seit 2009 bestehende Krankenversicherungspflicht
für Selbstständige. Als freier Mann sehe ich mich weder moralisch
noch nach dem Gesetz verpflichtet, weiterhin unter dem Strich 251 Euro
monatlich für eine Krankenversicherung zu bezahlen, die ich seit
2007 nicht in Anspruch genommen habe und vielleicht nie in Anspruch nehmen
werde.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Rettig
PS: Anbei sende ich Ihnen meine Versicherungskarte zurück
01.10.11
Im Briefkasten fand ich heute eine Mahnung von der Allianz. Säumniszuschlag:
6,23 Euro.
19.09.2011
Heute habe ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen (neoliberal-egal.de/#handeln).
Ich kündigte meine private Krankenversicherung bei der Allianz und
will auch vorläufig keine andere Krankenversicherung. Ganz im Sinne
der Tea-Party-Bewegung! Den Dauerauftrag hatte ich bereits am 4. August
2011 gelöscht. Mit Schreiben vom 6. September schickte die Allianz
eine Zahlungsaufforderung.
Das Problem: Seit 2009 besteht für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht.
Man darf also gar nicht kündigen, nur den Anbieter wechseln! Ich
denke, es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für
Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft
und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern,
sehe ich nicht. Ausnahme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer
(www.liberalkonservative.de/#Forderungen).
Hier die Statusmeldung: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/252337511476523
Wir müssen jetzt was tun! (www.neolibersal-egal.de/#handeln).
Ziviler Ungehorsam, gewaltfreier Widerstand, Soziale Verteidigung, die
Nicht-Gewalt in Sinne Mahatma Gandhis stellen in bestimmten Konstellationen
eine unüberwindliche weil entwaffnende Macht dar.
Siehe auch Rückbau
der Krankenversicherung sowie Freie
Marktwirtschaft und Subsidiarität
Es sind mir noch weitere Fälle von zivilem Ungehorsam bekannt:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat
den Boden des Rechts verlassen hat" (Mahatma Gandhi).
Thomas
Rettig

Erstelle
dein Profilbanner

Impressum
Anbieterkennzeichnung gemäß §
5 Telemediengesetz
Verantwortlich für den Inhalt
Copyright © 2006 - 2012 Thomas Rettig (Diplomsoziologe, Hobbyphilosoph,
Ökonom aus Verzweiflung)
Welfenstraße 28
76137 Karlsruhe
Tel. 0160 8067526 (D1)
mail(at)neoliberal-egal.de
zuletzt geändert am 20. Februar 2012
|