Liberalkonservative Offensive Neoliberal? Egal!
 
Der dressierte Mann
Karriereleiter oder Hamsterrad?

Aktionen für eine bürgerliche
Revolution

 

Am 19.09.2011 begann ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams, am 26.05.12 mit einer zweiten und spätestens am 04.01.19 mit einer dritten. Außerdem verweigere ich die Maske.

Ich kündigte meine private Krankenversicherung, obwohl es seit 2009 für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht gibt. Seit Ende Mai 2012 verweigere ich die GEZ-Gebühren. Von Dezember 2017 bis Januar 2020 war ich Hartz-IV-Empfänger ohne schlechtes Gewissen.

(siehe auch "Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!" und "Der Wohlfahrtsstaat will Selbstständige nun endgültig an die Kandare nehmen" und "Abschaffung der GEZ-Gebühren")

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29.04.23
Es ist nicht zu fassen: Dafür, dass ich vom 18. bis 22. Januar 2023 wegen Maskenverweigerung ins Gefängnis musste, hat mir die Staatsanwaltsschaft Bremen Mitte März eine Rechnung über 65,50 Euro und vor einigen Tagen eine entsprechende Mahnung geschickt. Für den Service, mich unschuldig in den Knast gebracht zu haben, soll ich nun auch noch bezahlen! Warum genau, bleibt schleierhaft. Da steht nur: "Grund der Forderung Strafsache gegen Sie". Wegen des Aktenzeichens weiß ich immerhin, dass diese neuerliche Geldforderung im Zusammenhang mit meinem zivilen Ungehorsam am 31.10.2020 vor dem Bremer Hauptbahnhof steht. Ich hatte zwischenzeitlich drei weitere Bußgeldverfahren wegen Maskenverweigerung in Bremen und eines in Karlsruhe, die aber eingestellt wurden.

Natürlich werde ich auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Schon allein deswegen, weil die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden ist! Sie ist (wie in Schland üblich) ein verlängerter Arm der Regierung, in diesem Falle der Bremer Justiz-Senatorin Claudia Schilling. Diese SPD-Politikerin hat offensichtlich die Staatsanwaltschaft angewiesen (und geholfen die Richter dazu zu bringen), den Leuten von der Opposition das Leben weiterhin schwer zu machen. Wie es sich für eine Diktatur gehört, ist die Gewaltenteilung aufgehoben. Das Corona-Regime ist also mitnichten überwunden, es exekutiert zum Beispiel Bußgelder und Erzwingungshaft wegen Maskenverweigerung, obwohl die Maskenpflicht längst als Willkürakt entlarvt und abgeschafft wurde (siehe mein Post auf VK).

[Update 04.05.23: Heute kam die "Ankündigung der Vollstreckung". Ich habe aus diesem Anlass die Kostenrechnung vom 07.03.23 noch einmal studiert: Die Staatsanwaltschaft scheint mir in Anrechnung meiner vier Tage Erzwingungshaft die Geldbuße in Höhe von 80 Euro erlassen zu haben. Sie verlangt aber weiterhin eine "Gebühr für die Festsetzung der Geldbuße" (55 Euro) sowie eine "Pauschale für die Zustellung mit Zustellungsurkunde" (10,50 Euro). Ich werde nichts bezahlen, denn diese Kosten hat die Bremer Justiz zu vertreten! Ich habe lediglich von meinem Freiheitsrecht Gebrauch gemacht, das Überziehen der Maske als Symbol der Unterwerfung zu verweigern.]

26.01.23
Vor gut einer Woche hat die Staatsgewalt tatsächlich Ernst gemacht und mich wegen Maskenverweigerung in die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe gebracht. Ich saß vier Tage ein und wurde am Sonntag, 22. Januar um 5 nach 11 wieder freigelassen. Der kurze Gefängnisaufenthalt war mitnichten geeignet mich zu brechen, im Gegenteil: Die Androhung von Erzwingungshaft, die meine Aktionen des zivilen Ungehorsams seit 2011 begleiten, haben nun endgültig ihren Schrecken verloren. Vielleicht wandere ich noch öfter und länger in den Bau – wegen GEZ-Verweigerung seit 2012, wegen meines Boykotts der Zwangskrankenversicherung von 2011 bis 2013 oder eben weil ich bei der Querdenker-Demo am 31.10.2020 keine "Mund-Nasen-Bedeckung" tragen wollte. Das Bußgeld ist durch die Haft jedenfalls nicht abgegolten. Das Leben geht innerhalb der Gefängnismauern weiter, wenn auch mit einem Standard wie im Zweiten Weltkrieg. Die Vollzugsbeamten waren freundlich, aber bestimmt. Wenn ich mich auf einen der vier Kunststoffstühle stellte, konnte ich einen Teil des Innenhofs einsehen und die Mitgefangenen beim Hofgang beobachten. Dort war immer gute Stimmung, gerade weil der Anteil der Migranten schätzungsweise bei 85 Prozent lag. Die Gefangenen spielten Tischtennis, trainierten ihre Muskeln, drehten Runden im Hof und/oder rauchten eine Zigarette. Sie machten keinen so gefährlichen Eindruck wie in diversen Knastfilmen, die ich gesehen habe. Einer der Gefängniswärter meinte jedoch, dass der Schein trügt. Es herrsche auch im Karlsruher Knast eine latente Aggressivität unter den Gefangenen. Weil ich als Neuling in Corona-Quarantäne kam, hatte ich eine Vier-Mann-Zelle für mich allein, in der ich mich ausbreiten konnte. Daher verfügte ich über eine eigene Toilette mit Waschbecken und kaltem Wasser. Allerdings gab es keinen einzigen Haken, an dem man ein Handtuch aufhängen konnte. Die Betten und Schränke meiner Zelle waren gefühlt 50 Jahre alt und mit allen Füßen auf den Boden geschraubt. Ich legte zwei Matratzen übereinander, so dass ich nicht merkte, dass ich auf einer Pressspahn-Platte schlief. So war ich also privilegiert, denke aber, dass ich auch als einer von vier Delinquenten in einer Zelle klarkommen würde. Da einem bei der Einlieferung das Handy abgenommen wird, kann man einen Gefängnisaufenthalt als eine besondere Form von Urlaub ansehen. Am zweiten Tag bekam ich auf meinen Antrag hin eine Bibel, in der ich einige Kapitel las, während vermutlich die Mehrheit der Gefangenen vom Fernsehen, also von den Massenmedien konditioniert wurden. Vielleicht werde ich in Zukunft von meinen Einkehr-Tagen in der JVA Karlsruhe sprechen, wo ich vier Tage lang lebte wie in einem strengen Kloster (siehe auch mein Post in VK).

20.12.22
Weil ich vor gut zwei Jahren auf dem Bahnhofsvorplatz keine Maske trug, bekam ich heute von der Staatsanwaltschaft Bremen eine "Ladung zum Antritt einer Erzwingungshaft" von vier Tagen. Das ist schon deswegen kurios, weil ich während der Corona-Zeit nur selten einen "Mund-Nasen-Schutz" trug – auch vor dem 03.11.2020 nicht, als ich noch kein Attest zur Maskenbefreiung hatte. Drei Tage zuvor (am 31.10.2020) bestand die Obrigkeit aber ganz besonders streng darauf, dass ich mir einen Lappen oder irgendwas über den Mund ziehe, denn an diesem Tag war ich Teilnehmer einer Querdenken-Kundgebung gegen die Maskenpflicht(!). Wir leben jetzt in einer Diktatur, auch wenn das Corona-Regime weitgehend überwunden ist. Ein Indiz dafür ist die Tatsache, dass die Maßnahmen-Kritiker besonders herangenommen wurden und immer noch werden! Michael Ballweg, der wichtigste Vertreter der Querdenken-Bewegung, sitzt seit vielen Monaten trotz erwiesener Unschuld in der JVA Stuttgart-Stammheim ein – ebenso der libertäre Journalist und Buchautor Oliver Janich auf den Philippinen. Es wäre mir eine Ehre, falls ich bald wirklich zu den politischen Gefangenen des Widerstands gehören würde, wenn auch zu den unbekannten.

Unsere Gesinnungsjustiz stellt sich die Sache so vor, dass ich binnen einer Woche freiwillig meine Haft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe antrete. Diesen Gefallen werde ich ihnen nicht tun. Gewaltfreier Widerstand gegen ein totalitäres System heißt, dass man seine Befehle so lange wie möglich ignoriert und erst bei ganz konkreter Gewaltandrohung einlenkt. Wenn ich die Vorladung (wie so viele andere) missachte, dann ist der Staat erneut am Zug und ich habe mehr Zeit für Vorbereitungen. Zitat aus der Vorladung: "Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zum Antritt der Erzwingungshaft einfinden, muss gegen Sie Haftbefehl erlassen werden." Ich denke: Lass sie doch kommen und mich verhaften – auch mitten in der Nacht – mir ist es ernst. Einer meiner Lieblingsverse in der Bibel ist Galater 5,1: "Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen!".

02.11.22
Letzte Woche kam ein zweiseitiges Schreiben vom Landgericht Bremen, das meine Beschwerde gegen die Anordnung von vier Tagen Erzwingungshaft wegen Maskenverweigerung verwarf. Ich hatte am 10.09.22 Widerspruch eingelegt und vier Wochen später nach Aufforderung eine Begründung nachgereicht: "Weil ich das entsprechende Bußgeld nicht bezahlte, soll ich ins Gefängnis. Das ist staatliche Willkür! Zur Begründung meiner Beschwerde gegen die Erzwingungshaft verweise ich auf Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"." Mir war gar nicht bewusst, dass ich es mittlerweile mit dem Landgericht zu tun hatte. Auf jeden Fall ging aus dem Brief hervor, dass Richter Stegemann sowie die Richterinnen Ohlendorf und Arab (!) meine Beschwerde am 11. Oktober 2022 als unbegründet verwarfen und mir die Kosten des Verfahrens auferlegten. Ich werde auch diese Rechnung nicht bezahlen, genauso wenig wie die anderen Rechnungen im Zusammenhang mit meiner Weigerung einen 'Mund-Nasen-Schutz' zu tragen.

Letztendlich haben die drei Landrichter meinen Widerspruch aus formalen Gründen abgelehnt. Zitat aus dem Schreiben: "Der Entscheidung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene am 31.10.2020 gegen 15:30 Uhr als Teilnehmer einer Demonstration vor dem Hauptbahnhof in Bremen entgegen der mitgeteilten Auflage keinen Mund-Nasen-Schutz getragen hat. Der Beschluss wurde dem Betroffenen am 16.07.2021 zugestellt und ist seit dem 24.07.2021 rechtskräftig. Soweit der Betroffene in seiner sofortigen Beschwerde darauf abzielen sollte, der Beschluss sei zu Unrecht erlassen worden, hat dies für das vorliegende Beschwerdeverfahren außer Betracht zu bleiben. Denn derartige Einwendungen sind bereits im Erkenntnisverfahren, nicht aber erst nach Rechtskraft der Entscheidung im Vollstreckungsverfahren vorzubringen. Zu einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit hat der Betroffene nichts vorgetragen."

Mit anderen Worten: Bei einer Beschwerde wird der Verweis auf die Grund- und Freiheitsrechte gar nicht mehr zugelassen! Man gewinnt somit den Eindruck, dass der Rechtsstaat mit der Möglichkeit des Klagewegs durch die Instanzen nur noch Fassade ist. Die höhere Gerichtsbarkeit, so scheint es, ist nur noch damit befasst, ob der Beschuldigte zu erkennen lässt, dass er das Bußgeld nicht zahlen kann. Wer aber auf arm und krank macht, der leistet keinen zivilen Ungehorsam. Der versucht sich aus der Schlinge herauszuwinden, ohne die Rechtmäßigkeit der betreffenden staatlichen Verordnung infrage zu stellen. Gewaltfreier Widerstand bedeutet, dass man die Zahlung eines Bußgelds verweigert, obwohl man zahlungsfähig ist, um dem übergriffigen Staat die Stirn zu bieten. Nicht umsonst sind die im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte zum großen Teil Abwehrrechte gegen einen totalitären Staat!

Abgesehen davon habe ich auch im "Erkenntnisverfahren" (also beim Amtsgericht) auf das Grundgesetz verwiesen (dokumentiert im Eintrag vom 12.01.21), was dort allerdings ignoriert wurde. Werden die Grundrechte nur noch herangezogen, wenn es um die Versorgung von Migranten geht? Bei mir (der deutschen Kartoffel) sieht das Landgericht jedenfalls die Verhältnismäßigkeit der Haftstrafe gegeben. Es argumentiert unter anderem mit der Höhe des Bußgeldes: "Die Dauer der angeordneten Erzwingungshaft von 4 Tagen begegnet in einer Gesamtschau keinen Bedenken. Nach § 96 Abs. 3 OWiG kann wegen einer einzelnen Bußgeldentscheidung Erzwingungshaft von 1 Tag bis hin zu 42 Tagen festgesetzt werden, wobei die Höhe der Geldbuße einen wesentlichen, wenn auch nicht den alleinigen Faktor der Bemessung bildet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich auch das gegen den Betroffenen verhängte Bußgeld mit 80 € nicht ganz am untersten Rand denkbarer Geldbußen bewegt hat; dieses liegt bei 5 € (§ 17 Abs. 1 OWiG) und wurde durch den Betroffenen somit immerhin um das 18-fache überschritten."

Das ist frech! Ich habe gar nichts überschritten, das Bußgeld wurde mir vom Bremer Ordnungsamt verpasst! Nach der Argumentation des Landgerichts müssen die Bußgelder nur hoch genug angesetzt werden, damit bei Maskenverweigerung sogar eine Haftstrafe als verhältnismäßig milde Maßnahme erscheint. Die Richter*innen arbeiten wie so oft mit rhetorischen Tricks, um darüber hinwegzutäuschen, dass sie auf Zuruf des politisch-medialen Komplexes entscheiden. Zur traurigen Realität gehört die weitgehende Gleichschaltung der Gerichte, wodurch der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung ausgehebelt wurden. Vorgetischt wird uns als billiger Ersatz der Sophismus von Richtern und Staatsanwälten, denen ihre berufliche Existenz allemal wichtiger ist als Recht und Gesetz. Man kann nachvollziehen, warum die Richter mehr denn je Rabulistik betreiben statt Recht zu sprechen. Sie wollen nicht enden wie jener Familienrichter aus Weimar, bei dem es zwei Razzien gab, nachdem er ein Urteil gegen das Coronaregime gefällt hatte (FAZ vom 27.04.2021: Durchsuchung bei Weimarer Amtsrichter nach Maskenurteil). #ZweiKlassenJustiz #GewaltenteilungAde #gewaltfreierWiderstand

08.09.22
Gestern kam ein gelber Brief vom Amtsgericht Bremen, das mich zu einem viertägigen Aufenthalt im Knast eingeladen hat. Zitat: "In der Bußgeldsache gegen Sie wegen Ordnungswidrigkeit erhalten Sie als Anlage einen Beschluss über die Anordnung von Erzwingungshaft. Sie können die Vollstreckung der Haft durch Zahlung der Geldbuße abwenden". Da der 'Richter auf Probe' es nicht für nötig hielt, auf die Gründe für die Haftandrohung einzugehen, muss ich nun selbst noch einmal erläutern, warum ich das Bußgeld von insgesamt 149 Euro verweigere und gespannt auf meine Verhaftung warte: Ich hatte bei einer Kundgebung von Querdenken Bremen am 31.10.20 vor dem Bremer Hauptbahnhof keine 'Mund-Nasen-Bedeckung' getragen. Auf dieser Seite habe ich mehrmals darüber berichtet, zum Beispiel am 22.01.22. Nun ist es so, dass ich die Maskenpflicht für die Willkür eines totalitären Staates halte, gegen die ich zivilen Ungehorsams leiste. Die Maske ist ein Symbol der Unterwerfung und ein Angriff gegen die Menschenwürde! Mein Vorbild ist Mahatma Gandhi, der im Zuge des gewaltfreien Widerstands gegen die Kolonialmacht Großbritannien mehrmals im Gefängnis war (siehe neoliberal-egal.de/#Tea_Party).

Im Beschluss des Amtsrichters heißt es: "Da der Betroffene die Geldbuße nicht bezahlt hat, er seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargelegt hat (…), war gegen ihn gemäß § 96 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Erzwingungshaft anzuordnen. Die Dauer erschien mit 4 Tagen angemessen." Freilich ist der genannte Paragraf eine Kann-Bestimmung, das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, muss aber nicht. Aber geschenkt, ich werde meine Haft mit dem Bewusstsein antreten, dass sie dazu beiträgt, mich zum unbeugsamen Widerstandskämpfer zu machen. Übrigens ist das Bußgeld mit der Haft nicht abgegolten. Zitat aus dem Urteil: "Die Verbüßung der Erzwingungshaft befreit nicht von der Verpflichtung, die noch fällige Geldbuße in voller Höhe zu zahlen." Sei's drum. Es ist mir eine Ehre, wenn ich für den Freiheitskampf ins Gefängnis gehen kann – wie vor mir zum Beispiel der GEZ-Verweigerer Georg Thiel (siehe Eintrag vom 24.06.21), der Querdenken-Gründer Michael Ballweg und der Journalist und Buchautor Oliver Janich. #freeMichaelBallweg #freeOliverJanich #Hartz4Generalstreik (siehe auch mein Post auf VK). [Update 10.09.22: Ich hatte vergessen, dass ich laut Rechtsmittelbelehrung innerhalb einer Woche schriftlich Beschwerde bzw. Widerspruch einlegen kann. Das mach ich auch.]

08.07.22
Vor wenigen Tagen erhielt ich in einem gelben Kuvert einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Coburg, den die Allianz Private Krankenversicherungs-AG über eine Anwaltskanzlei erwirkte. Die Allianz ist bereits seit September 2011 hinter mir her, als ich die Zahlungen an die Pflichtkrankenversicherung für Selbstständige verweigerte – bis ich zwei Jahre später einen Halbtagsjob annahm, über den ich gesetzlich krankenversichert war. Vermutlich als Antwort auf mein Argument, in diesen beiden Jahren alle Gesundheitskosten aus eigener Tasche bezahlt zu haben, findet man im Mahnbescheid den Hinweis: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge". Sie fühlen sich also berechtigt, tausende Euro bei mir einzutreiben, obwohl sie in der Zeit meines Boykotts vom September 2011 bis August 2013 keinerlei Leistung erbracht hatten! Diesmal verlangt die private Krankenversicherung die Zahlung einer ersten Tranche in Höhe von 57,55 Euro, die mit Gerichts- und Anwaltskosten auf gut 200 Euro aufgestockt wurde. Dem Schreiben lag netter Weise ein Formular bei, mit dem ich Widerspruch einlegen konnte. Wie üblich drohen die Rechtsanwälte mit einer weiteren Zwangsvollstreckung, nachdem ich vor einem knappen Jahr eine Kontopfändung durch den Wechsel zu einem neuen Konto abwenden konnte. Im Falle des Widerspruchs gehe die Sache erneut an das Sozialgericht Karlsruhe, das mich bereits am 07.08.13 vergeblich zur Zahlung meiner Zwangskrankenversicherung verurteil hatte. [Update 20.07.22: Die Anwälte schickten mir jetzt ein Schreiben mit drei Formularen – wohl in der Hoffnung, dass ich dumm genug bin sie auszufüllen. Es handelt sich um ein Formular zur Beantragung einer Ratenzahlung, ein weiteres, mit dem ich begründen soll, warum ich Einspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt habe, sowie eines zur Rücknahme meines Widerspruchs.]

16.06.22
Das ist der Preis, den man als Widerstandskämpfer bezahlen muss: Seit 20 Jahren bin ich Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft, und jetzt stellt sich heraus, dass ich wegen meiner Schufa-Einträge dort vorläufig keine Chance für eine neue Wohnung habe. Schon auf der Homepage kann man nachlesen, dass neuerdings bei potenziellen Mietern eine Schufa-Auskunft eingeholt wird, um deren Bonität zu prüfen. Die zuständige Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, dass auch für GEZ-Verweigerer keine Ausnahme gemacht werde. Es ist wie in der DDR, wo Regierungskritiker vermutlich ebenfalls mit den Wohnungen Vorlieb nehmen mussten, die sonst keiner haben wollte. Jemand meinte, ich würde es wohl generell schwer haben eine neue Wohnung zu finden, weil die Schufa-Auskunft vor dem Zustandekommen des Mietvertrages mittlerweile Standard sei.

Um sicher zu gehen, dass meine Schufa-Einträge nicht bereits gelöscht sind, holte ich Mitte Mai eine kostenlose Selbstauskunft ein. Diese gesetzlich vorgeschriebene Auskunft nennt sich "Schufa-Datenkopie" und ist unter meineschufa.de nicht ganz einfach zu finden. Was die Datenbank zur eigenen Person gespeichert hat, kommt dann per Post. Mir schickte die Schufa ein 9-seitiges Schreiben, das drei bis vier Seiten eng geschriebene Datenbankeinträge enthält! Allerdings kann ich nur indirekt (anhand der beteiligten Rechtsanwälte) erkennen, ob es sich um den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" handelt oder um berechtigte Forderungen. Wenn der Anlass der jeweiligen Eintragung auch bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft nicht transparent gemacht wird, dann ist es wohl Absicht.

Die Auskunftei ist im Bilde, dass ich vor einem Jahr mein neues Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln ließ. Sie weiß über meine (seit 10. März durch die GEZ gesperrte) Kreditkarte Bescheid sowie über die Brokerage-Plattform, bei der ich Aktien und ETFs ordere. Es gibt seitenweise Einträge über die "offenen Forderungen", welche die Allianz Private Krankenversicherung seit 11 Jahren gegen mich geltend macht, weil ich von 2011 bis 2013 meine dortige Zwangskrankenversicherung boykottierte und alle Arzt- und sonstige Gesundheitskosten selbst bezahlte. Die Schufa weiß natürlich auch, dass ich im Zusammenhang mit meiner Verweigerung der GEZ-Gebühren mehrmals den Offenbarungseid schwänzte, also meine "Vermögensverhältnisse nicht offenlegte".

09.04.22
Der Bundesgerichtshof hat am 08.02.2022 entschieden, es sei mit den Grundrechten vereinbar, dass die Polizei jemanden festnimmt, nur weil er fortgesetzt gegen die Maskenpflicht verstößt. Der 'Unterbindungsgewahrsam' könne mehrere Stunden dauern. Zitat aus der Pressemitteilung der Karlsruher Richter: "Der Beschwerdeführer hatte im Dezember 2020 an einer Versammlung von Gegnern der staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus teilgenommen und sich geweigert, einen Mund-Nasen-Schutz anzulegen, obwohl die Pflicht zum Tragen eines solchen am Versammlungsort in der Kölner Altstadt angeordnet war." Der für "Verfahren der vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung" zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nennt in dem zwölfseitigen Urteil eine Vielzahl von Gründen, warum diese Verordnung höherrangig sein soll als zum Beispiel die Grundgesetz-Artikel 1, 2, 4, 5 und 8, in denen Freiheits- und Menschenrechte für alle Zeiten festgelegt werden sollten. Auf Seite 8 des Urteils verweisen die Richter auf die damals geltende Corona-Verordnung von Nordrhein-Westfalen:

"Ziel der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung war es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Sowohl der damit angestrebte Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Regelungszwecke. Die Annahme, es habe eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf tragfähigen Erkenntnissen. Gleiches gilt für die Beurteilung, dass eine Mund-Nase-Bedeckung geeignet ist, die Verbreitung des Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. Insoweit genügt angesichts der gegebenen Gefährdung überragend wichtiger verfassungsrechtlicher Güter bereits die Möglichkeit, durch die Regelung ihren Schutz zu erreichen (vgl. im Einzelnen BVerfG, 18 19 - 9 - Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a., NJW 2022, 139 Rn. 167 ff.)"

Mit anderen Worten: Der Bundesgerichtshof beruft sich auf den gesammelten Lug und Trug des Coronaregimes und macht sich nicht einmal die Mühe, auf Gefälligkeitsgutachten und Studien von gekauften Wissenschaftlern zu verweisen. Ansonsten zitierte das Karlsruher Gericht zur Begründung der angeblichen Verhältnismäßigkeit eine Reihe von einschlägigen Gerichtsurteilen, Gesetzen, Verordnungen sowie das seit der sogenannten Pandemie mehrfach geänderte Infektionsschutzgesetz. Die Begründung ist so komplex, dass sie für den Laien schwer verständlich und vermutlich auch für Juristen nicht einfach nachzuvollziehen ist. Fazit: Unsere Freiheitsrechte sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, wenn die Herrschenden einfach eine Notlage herbei definieren oder herbeiführen können, um sie in die Tonne zu treten. Und die weitgehend gleichgeschaltete Justiz hat maßgeblichen Anteil an diesem Versagen der Gewaltenteilung und bemäntelt es, anstatt Recht zu sprechen. Armes Deutschland.

29.03.22
Seit Anfang Februar versucht der Staatsfunk mein Konto zu pfänden. Zunächst wollten sie mein Geschäftskonto bei der Commerzbank plündern. Dieses Konto hatte ich allerdings 2020 gekündigt, nachdem eine Mitarbeiterin mir befahl, meinen Maulkorb auch über die Nase zu ziehen (siehe Eintrag vom 11.10.20). Dann kam ein Girokonto bei der Volksbank dran, das ich seit rund zehn Jahren nicht mehr habe. Seit 10. März ist die Kreditkarte betroffen. Da die GEZ die geforderten 2029 Euro nur pfänden kann, wenn ich dort Geld geparkt habe, musste man sich mit einer Sperrung meiner Kreditkarte begnügen. Das kann ich verkraften, denn momentan benötige ich die Karte nicht unbedingt. [Update 20.07.22: Der Staatsfunk hat die Blockade meiner Kreditkarte verlängert, weswegen ich sie jetzt gekündigt habe].

Mein derzeitiges Girokonto habe ich im letzten Sommer mit wenig Aufwand in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen (Eintrag vom 29.07.21). Wahrscheinlich ist das der Grund, warum die Zwangsgebühren-Sender ihren Raubzug dort nicht begonnen haben.

20.02.22
Nach dem GEZ-Verweigerer Georg Thiel hat der Widerstand erneut einen politischen Gefangenen: Seit Anfang Februar 2022 sitzt der Taxifahrer Sedat Güler (30) im Gefängnis, vor allem weil er bei Demonstrationen (zum Beispiel in seiner Heimatstadt Bamberg) gegen das Coronaregime die Maske verweigerte und die entsprechenden Bußgelder nicht bezahlte. Alexander Wallasch veröffentlichte am 14.02.22 auf reitschuster.de einen Artikel über diesen neuerlichen Fall staatlicher Willkür: Maßnahmen-Kritiker nach Inhaftierung im Hungerstreik. In dem Artikel findet sich folgendes Zitat von Sedat Güler (facebook.com/sedat.guler.7503): "Für mich ähnelt die Maske eher einem faschistischen Symbol als einem Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Auch heute noch bin ich überzeugt, dass die Maske eingeführt wurde, um einen Ausnahmezustand zu suggerieren oder womöglich das Narrativ der erhöhten Gefahr, die von Corona ausgeht, zu festigen und nicht, weil sie Viren abhalten kann".

Es kommt zur Sprache, dass Güler aus Sicht der Herrschenden ein Mehrfachtäter ist. Der Autor schreibt: "Erstaunlich ist die von Güler selbst genannte Dauer der Inhaftierung, die bis August laufen soll, denn die Dauer einer Erzwingungshaft dürfte eigentlich sechs Wochen – wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate – nicht überschreiten. Möglicherweise geht es hier noch um weitere Verfahren". Die Hintergründe erfährt man auf der Unterstützer-Webseite free-sedat.de: "In seinem Aktionismus sowie dem Widerstand gegen staatliche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2022 mehr als 10.000 Euro Bußgelder zusammengekommen. Sedat weigerte sich von Anfang an, diese zu bezahlen. Die Pfändung seines Kontos erzielte nicht das angestrebte Ziel, weshalb ihm auferlegt wurde, eine Vermögensauskunft zu erteilen. Da er auch dieser Forderung nicht nachkam, wurde am 27.12.2021 ein Haftbefehl wegen ausstehender 434,75 Euro für die erste Ordnungswidrigkeit im Jahr 2020 erlassen."

Also ein Intensivtäter! Kuckst du hier: "Sedat ließ sich eine Maskenbefreiung eines praktizierenden Arztes ausstellen. Einige Monate später wurde diesem Arzt die Zulassung entzogen und Sedat erhielt eine Anzeige wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit schlussendlicher Verurteilung zu einer Geldbuße." Oder hier: "Er bezichtigte Polizisten unter anderem als 'Witzfiguren', 'Schergen' oder 'Handlanger eines faschistoiden Regimes' und forderte Polizisten stets dazu auf, sich ihren Schwur bewusst zu machen und ihre Befehle zu überdenken".

Aufgrund einer Lappalie kassierte Güler eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt: "In diesen Situationen bediente sich Sedat Mitteln des zivilen Ungehorsams wie einem nicht Verlassen des Versammlungsortes. Während einer aufgelösten Versammlung wurde Sedat aufgefordert, den Versammlungsraum zu verlassen. Dem kam er nicht nach, weshalb ein Polizist ihn laut Urteil an die Schulter fasste, um mit Nachdruck ein Verlassen des Ortes einzufordern, und Sedat dies mit einem Schlag auf den Unterarm abwehrte, der dem Polizisten laut eigener Aussage kurzzeitig Schmerzen zufügte." Als Antifant müsste man ganz andere Kaliber auffahren, um wegen Widerstands belangt zu werden! Nur zu verständlich, dass der Einwanderer in zweiter Generation die Staatsmedien mit Schimpf und Schande belegt: "Jeden Tag muss ich mich dafür schämen, was sie uns als Wahrheit verzapfen wollen. Es ist eine unendliche Dreistigkeit, dass ich noch dafür bezahlen muss. Bei allem Respekt, ich werde weder in diesem noch im nächsten ihre Propagandagebühr bezahlen. Eher sterbe ich als ihre Ungerechtigkeiten noch zu finanzieren."

Der Abschuss aber ist, dass der GEZ-Verweigerer mit türkischen Wurzeln von der Zwei-Klassen-Justiz auch noch als Nazi verurteilt wird. Und das geht so: "Er kommt zu dem Schluss, dass nicht nur im Dritten Reich, sondern nach wie vor faschistoide Machtprozesse in Deutschland zu finden sind. Polizisten sind die ausführenden Organe dieses faschistoiden Gedankenguts. Aus diesem Grund veröffentlichte er auf seinem privaten Facebook Account im Jahr 2021 ein Bild einer Gegenüberstellung von einem Wehrmachtssoldaten in Verbindung mit nationalsozialistischer Symbolik und der Polizei. Daraufhin wurde er trotz offensichtlicher NS-Kritik wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbolik verurteilt."

Wir leben in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Wäre Sedat Güler kein perfekt integrierter säkularer Moslem, sondern Mitglied in einem der berüchtigten Türken-Clans, dann wäre die Justiz lammfromm. Die Richter und Richterinnen würden sich hüten, ihn wegen Maskenverweigerung und ähnlicher sogenannter Ordnungswidrigkeiten in den Knast zu stecken! (Siehe auch mein Post auf vk.com) #FreeSedat #ZweiKlassenJustiz [Update 09.04.22: Sedat wurde am 21. Februar 2022 gegen seinen Plan von der Familie aus dem Gefängnis freigekauft].

Videos aus Anlass der Verhaftung von Sedat Güler:
https://stayawakebamberg.de/videos/22-02-10-Sedats-Inhaftierung.mp4
In diesem Video sagt ein Freund von Sedat, dass er den Hungerstreik gut vorbereitet habe und durchziehen werde:
https://kai-stuht.com/de/alle-videos/im-interview/massnahmen-kritiker-nach-inhaftierung-im-hungerstreik-freesedat-wir-fuehren-ein-interview-mit-einem-nahestehenden-freund

15.02.22
Meine Gerichtsvollzieherin schickte mir dieser Tage eine Kostenrechnung in Sachen GEZ-Verweigerung mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Herr Rettig, in vorbezeichneter Angelegenheit habe ich auf Antrag d. Gläubig. die eingeholten Ergebnisse einer Drittauskunft nach § 8021 ZPO [Zivilprozessordnung; Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers] bei der gesetzlichen Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt." Mit anderen Worten: Der Staatsfunk bekommt Einblick in meine Vermögensverhältnisse. Dieser Service der Gerichtsvollzieherin kostet mich schlappe 87 Euro, die zu den 2.000 Euro hinzukommen, die ich dem Propaganda-Ministerium angeblich schulde. Der bürokratische Apparat ist nicht zuletzt ein gigantisches Programm zur Arbeitsbeschaffung und zur Ausbeutung des Volkes.

22.01.22
Bezüglich meiner Maskenverweigerung bei einer Kundgebung gegen die Maskenpflicht am 31.10.20 in Bremen ist die Lage so ernst wie noch nie. An regelmäßige Haftandrohungen habe ich mich gewöhnt, seit ich 2011 mit Aktionen des zivilen Ungehorsams angefangen habe. Doch am 14. Januar 2022 schrieb meine Gerichtsvollzieherin: "In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft versäumt. Somit liegen die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegen Sie vor. Der Gläubiger hat bereits dessen Erlass sowie Ihre Verhaftung beantragt". [Update 19.02.22: Gestern kam vom Amtsgericht Karlsruhe eine Kostenrechnung über 22 Euro wegen "Verfahren Haftbefehl: § 802g ZPO; § 311 GKG" - ich werde auch diese Rechnung nicht bezahlen. Eine Frechheit, dass man nicht nur die staatliche Willkür ertragen, sondern obendrein für ihre Kosten aufkommen soll! Meine Verhaftung scheint unmittelbar bevorzustehen. Update 12.04.22: Vor einigen Tagen kam eine Mahnung zur Kostenrechnung des Karlsruher Amtsgerichts, das den Antrag der Bremer Justiz auf meine Verhaftung möglicherweise abgelehnt hatte. Ich werde auch diese Rechnung nicht bezahlen, selbst wenn mir das als Undankbarkeit ausgelegt werden könnte. Ich sehe nicht ein, dass man trotz Steuerlast in Rekordhöhe für immer mehr staatliche Leistungen zur Kasse gebeten wird! Außerdem stammt der Haftantrag ja nicht von mir; er ist Ausdruck staatlicher Willkür. Update 06.08.22: Post vom Amtsgericht Bremen: Die Bremer Staatsanwaltschaft hat (wie im Januar) erneut Erzwingungshaft gegen mich beantragt.]

Der Rest des zweiseitigen Briefes ist das übliche Blabla rund um das zentrale Schuldnerverzeichnis, in das ich unzählige Male eingetragen wurde, ohne nennenswerte Nachteile zu haben. Zwischendrin geht aus dem Text hervor, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft Bremen um 25 Prozent auf 192,66 Euro angeschwollen ist.

Wenn ich tatsächlich verhaftet werde, soll es so sein. Allerdings lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich dann ein politischer Gefangener bin. Denn wie immer lehnte ich die Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse ab, weil dieser gesetzliche Automatismus des Offenbarungseids Freiheitskämpfer zu Sozialfällen degradiert. Dahinter steckt Methode, denn mit diesem Kunstgriff soll die Deutung einer Nicht-Zahlung als Aktion des passiven Widerstands wegdefiniert werden!

Mit anderen Worten: Ich hätte Geld genug, das Bußgeld zu bezahlen, das muss der Obrigkeit als Vermögensauskunft reichen. Dennoch verweigere ich die Zahlung – als Akt des gewaltfreien Widerstands gegen die Maskenpflicht und gegen die Corona-Diktatur. Am 23.06.21 schrieb ich auf dieser Seite und bekräftige es hiermit: "Ich zahle nicht ein Bußgeld, weil ich auf einer Demonstration gegen die Maskenpflicht keine Maske anziehen wollte! Lieber gehe ich ins Gefängnis." Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht!

13.12.21
Gelber Brief in Sachen Maskenverweigerung bei einer Querdenker-Kundgebung am 31.10.20 in Bremen. Eine Richterin hatte mich in Abwesenheit verurteilt, 80 Euro plus Verfahrenskosten zu zahlen, weil ich keinen Lappen im Gesicht hatte. Inzwischen kamen drei Mahnung der Staatsanwaltschaft Bremen in Höhe von 145,50 Euro. Meine altbekannte Gerichtsvollzieherin aus Karlsruhe lädt mich nun für Mitte Januar mal wieder zur Abgabe der Vermögensauskunft ein. Zur Abwechslung geht es nicht um die GEZ-Verweigerung, auch nicht um meinen Boykott der Zwangskrankenversicherung, sondern um gewaltfreien Widerstand gegen die Masken-Diktatur. Ich weiß nicht zum wievielten Mal ich die gute Frau versetzen werde, obwohl sie mir wie üblich Haft androht, wenn ich nicht erscheine. Ich lasse es drauf ankommen, mein Leben ist in Gottes Hand. (siehe mein Post in VK).

13.12.21
Artikel und Schaubild des Statistischen Bundesamtes: "Am 30. Juni 2021 verbüßten in deutschen Justizvollzugsanstalten rund 3.400 Insassen eine Ersatzfreiheitstrafe. Das heißt sie saßen im Gefängnis, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten. Der Blick auf Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass das eher ein unterdurchschnittlicher Wert ist. Zwischen 2014 und 2019 ergaben die Stichtagserhebungen nie einen Wert unter 4.000."

26.11.21
Meine langjährige Bekannte, die Obergerichtsvollzieherin Vetter-Haschke, hat sich mal wieder bei mir gemeldet. Sie schrieb mir einen gelben Brief und lud mich für Mitte Dezember zum x-ten Mal zur Abgabe der Vermögensauskunft ein. Ich müsse knapp 2000 Euro verweigerte GEZ-Gebühren bezahlen. Wie immer droht sie mit Erzwingungshaft: "Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl gegen Sie erlassen". Sei's drum. Wie sagt der Kölner: "Et hätt noch immer jot jejange".

09.10.21
Das Amtsgericht Bremen hat mir mit Datum 16.09.21 und 23.09.21 zwei Beschlüsse zugesendet, wonach Bußgeldverfahren "wegen Verstoßes gegen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" eingestellt wurden. Die angegebenen Aktenzeichen stimmen in keiner Weise mit den Aktenzeichen meiner drei noch laufenden Verfahren wegen Maskenverweigerung in Bremen überein. Wurden Bußgeldverfahren eingestellt, von denen ich gar nichts mitgekriegt habe? Beim Amtsgericht scheint es wegen der vielen Corona-Bußgelder drunter und drüber zu gehen (Post bei vk.com).

29.07.21
Vor einigen Tagen bekam ich Post vom Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Karlsruhe. Aus dem zusammengeschusterten Multiple-Choice Schriftstück konnte ich entnehmen, dass mein Konto gepfändet werden sollte. Wenn ich sofort reagiert hätte, wäre mir viel Arbeit erspart worden. Ich hätte vielleicht noch die Zeit gehabt, mein Konto in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Das stand zwar auf meiner Todo-Liste, ich hatte es aber auf die lange Bank geschoben. Schon am nächsten Tag war es gesperrt.

Fast zehn Jahre ist es her, dass ich mit dem Boykott der Zwangskrankenversicherung für Kleinunternehmer begann. Die Allianz Krankenversicherung AG hatte es trotz mancher juristischer Winkelzüge in diesen 10 Jahren nicht geschafft, mich von der Zahlung der Versicherungsbeiträge September 2011 bis August 2013 zu überzeugen. Und ich sehe nach wie vor nicht ein, dem Versicherungskonzern Tausende Euro für 0 (in Worten Null) Leistungen zu überweisen! Ich hatte nämlich in den zwei Jahren alle Arztrechnungen und sonstigen Labor- und Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Nun versucht die Allianz mir das Geld zu rauben, das ihr moralisch nicht zusteht. Sie kann das auf Grund eines verfassungswidrigen Gesetzes von 2009 (siehe Eintrag vom 26.09.13), bei dem sie als Lobbyist womöglich selbst Pate gestanden war.

Durch eine glückliche Fügung war mein Konto im Minus, so dass die Pfändung erfolglos blieb. Nach ein paar Telefonaten entschied ich mich, ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen und alle Lastschriften und Zahlungseingänge auf das neue Konto umzuleiten. Das alte Konto werde ich ausgleichen und dann schweren Herzens kündigen. [Update 03.09.21: Aus einem Schreiben der Allianz-Anwälte entnehme ich, dass die Allianz-Krankenversicherung 15 Euro pfänden konnte - es handelt sich um die Geschäftsanteile aufgrund meiner (jetzt ebenfalls gekündigten) Mitgliedschaft in der Genossenschaft BBBank eG].

Vergangenen Montag ging ich in die Filiale, um das neue Konto vorsichtshalber gleich in ein P-Konto umwandeln zu lassen, was ein kurzer und problemloser Routinevorgang war. Unter sparkasse.de wird der Sinn eines solchen Pfändungsschutzkontos auf den Punkt gebracht: "Damit bleibt Einkommen bis zu einer Grenze von 1.179,59 Euro monatlich verschont (2020)".

Es kostete insgesamt rund zwei Tage Arbeit, die ich aber gerne getan habe. Das macht eben den gewaltfreien Widerstand aus, dass man Mühen auf sich nimmt, die sich die Stromlinienförmigen und die Jasager ersparen können. Ich hatte ein Gefecht verloren, und das war der Preis, den ich bezahlen musste. Oder bezahlen durfte, denn der gewaltfreie Kampf bringt uns auf Trab und lässt die Lebensgeister wieder neu erwachen! Wie im realen Gefecht Mann gegen Mann wurde ich auf den Plan gerufen – und ich hatte Gelegenheit, ein paar Leuten von meinen Boykott-Aktionen zu erzählen. Sinn und Zweck des zivilen Ungehorsams ist ja nicht zuletzt: Anlässe schaffen, um deutlich zu machen, dass es in Schmarotzer-Schland (genannt Deutschland) Widerstand gibt und jede Menge Rebellen (siehe auch mein Aufruf zum Hartz-IV-Generalstreik).

27.07.21
Mitte Juli kam das Urteil der Amtsrichterin zu meiner Maskenverweigerung bei einer Querdenken-Kundgebung am 31.10.20. Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz am Bremer Bahnhof soll ich 80 Euro abdrücken und die Kosten des Verfahrens tragen. Ich werde das Bußgeld nicht bezahlen. [Update 22.08.21: Vor ein paar Tagen kam die Mahnung der "Kostenbeamtin" der Staatsanwaltschaft Bremen in Höhe von 145,50 Euro inklusive Gebühr für die Einspruchseinlegung und Drohung mit Erzwingungshaft. Update 08.11.21: Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft zwei weitere fast gleichlautende Mahnungen geschickt, eine ist vom 16. September und eine vom 14. Oktober, beide ebenfalls über 145,50 Euro. Zitat: "Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie mit Zwangsmaßnahmen (z.B. Beitreibung durch den Gerichtsvollzieher, Pfändung von Arbeitseinkommen, Rente, Arbeitslosengeld, Abgabe der Vermögensauskunft, Festsetzung der Erzwingungshaft) rechnen."]

Typisch für die Zwei-Klassen-Justiz ist die angefügte Rechtsmittelbelehrung, für deren Verständnis man fast schon Jura studiert haben muss: Ich kann das Urteil unter eng begrenzten Umständen (die auf meinen Fall wahrscheinlich nicht zutreffen) mit einer Rechtsbeschwerde anfechten. Die Rechtsbeschwerde muss pünktlich innerhalb einer Woche eingehen und muss ausführlich begründet werden, während im Urteil zur Begründung lediglich auf den Bußgeldbescheid verwiesen wird. Außerdem muss man fast zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, denn: "Zur Begründung der Rechtsbeschwerde genügt eine von Ihnen unterschriebene Schrift nicht. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung müssen vielmehr zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt oder in einer von Ihrer Verteidigung oder von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift eingereicht werden".

Bereits in der Antwort auf mein Widerspruchsschreiben (Eintrag vom 23.06.21) hatte die Richterin womöglich mit Absicht eine Komplikation in ihr Schreiben eingebaut, damit der gewaltfreie Widerstand erschwert und verteuert wird. Vielleicht kam die Anregung sogar von ihrer obersten Chefin, der Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling. (Allein die Tatsache, dass es in Bund und Ländern Justizminister gibt, ist ein krasser Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.) Die Richterin hat nämlich in ihren Brief einen Absatz eingefügt, den mir ein Rechtsanwalt entschlüsseln müsste:

Nach ihrer "Anregung" den Bußgeldbescheid zurückzunehmen (die sie nicht begründet) lässt sie mir folgende Message zukommen: "Eine Beschlussentscheidung ist mit der Rechtsbeschwerde nur anfechtbar, wenn eine Geldbuße von mehr als 250,00 € festgesetzt wird, eine Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art angeordnet worden ist oder wenn Sie dem Beschlussverfahren rechtzeitig widersprochen haben. Eine Beschlussentscheidung können Sie nicht mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 OWiG) anfechten." (siehe auch mein Post in VK).

30.06.21
Fünf Tage Knast wegen Maskenverweigerung: In Bayern kam die Immobilien-Verwalterin Silvia Löw für fünf Tage ins Gefängnis, weil sie in einer Kleinstadt drei Mal ohne Maske gegen die Corona-Diktatur demonstriert hatte. Der bayerische Bundestagsabgeordnete Petr Bystron sprach mit der streitbaren Querdenkerin, die in Sachen Corona bereits Tausende Euro für Rechtsanwälte ausgegeben hat (Video vom 24.06.21).

24.06.21
Artikel in Tichys Einblick über den GEZ-Verweigerer Georg Thiel. Laut WDR und anderen Massenmedien sitzt Georg nur deswegen seit vier Monaten im Gefängnis, weil er seine Vermögensverhältnisse nicht offenlegt. Das ist irreführend, weil er die GEZ-Gebühren zwar bezahlen könnte, aber nicht bezahlen will! [Update 22.08.21: Entsprechend äußerte sich am 6. Juli 2021 die SZ; Update 24.08.21: Georg Thiel ist heute nach sechs Monaten aus der Erzwingungshaft entlassen worden]. Dahinter steckt Methode. Dass man die Zahlung von Abgaben, Gebühren oder Bußgeldern aus politischen Gründen verweigert, ist in der Zwei-Klassen-Justiz nicht vorgesehen. Denn wer immer Zwangsabgaben boykottiert oder die Zahlung von Bußgeldern verweigert, wird zur Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid) vorgeladen. Damit verfolgt der Staatsapparat zwei Ziele: Erstens wird automatisch davon ausgegangen, dass das Problem nur die mangelnde Zahlungsfähigkeit sei. Gevatter Staat blendet mit diesem Trick von vornherein aus, dass es sich um gewaltfreien Widerstand bzw. zivilen Ungehorsam handeln könnte! Und zweitens wissen die Behörden nach erfolgter eidesstattlicher Erklärung, wie und wo der Betreffende am meisten verwundbar ist und am elegantesten ausgeplündert werden kann (siehe auch https://vk.com/wall335637299_12798).

"Auch die WDR-Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau verteidigte Mitte März die Inhaftierung. Wenn jemand seinen Beitrag trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zahle, hole sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden, schreibt sie in einer Stellungnahme. Diese forderten den Schuldner auf, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. “Das Verfahren ist so üblich, zum Beispiel auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren”, meint sie.“Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden”, argumentiert Vernau. Außerdem gebe es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wer in finanziellen Schwierigkeiten sei, könne die Beiträge stunden oder auf Raten zahlen. (…) Der EDV-Zeichner schreibt in dem Brief an TE, sein Widerstand sei eine Protestaktion gegen den rechtswidrigen Rundfunkstaatsvertrag. Der öffentliche Rundfunk sollte nur eine Grundversorgung in puncto “Informationspflicht” und “Bildungsauftrag” gewährleisten. Alles andere sollten Privatsender übernehmen. “Wir brauchen heutzutage keine Anstalt, die über 8 Milliarden verpulvert!”, schreibt er." (Tichys Einblick vom 23.06.21). #freeGeorgThiel

23.06.21
Verfahren vor dem Amtsgericht Bremen wegen Maskenverweigerung: Am 31.10.20 war ich bei einer Querdenken-Kundgebung am Bremer Bahnhof, wo unter anderem gegen die Maskenpflicht demonstriert wurde. Allein, dass bei solchen Demonstrationen die Maske getragen werden muss, ist ein Affront und ein Verstoß gegen Artikel 8 Grundgesetz: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Da wir jedoch mittlerweile in einem Polizeistaat leben, wird die Maskenpflicht insbesondere bei den Querdenkern zumeist rigoros durchgesetzt. So habe ich eines von insgesamt fünf Bußgeldverfahren am Hals, weil ich auch bei dieser Demo keinen "Mund-Nasen-Schutz" trug. Wie bei allen dieser Verfahren habe ich Einspruch eingelegt und verwies unter anderem auf mein Attest vom 03.11.20 (siehe Eintrag vom 12.04.21).

Wie angekündigt hat sich jetzt eine Richterin vom Amtsgericht Bremen des Falles angenommen und mein Widerspruchsschreiben beantwortet – als ob die Justiz nichts Besseres zu tun hätte! Dankenswerter Weise will die gute Frau ohne Gerichtsverhandlung entscheiden, wenn ich nicht Widerspruch dagegen einlege. Dass sie meine Argumentation abzuschmettern gedenkt, war bei unserer Zwei-Klassen-Justiz zu erwarten, schließlich bin ich nur ein alter weißer Mann, noch dazu Querdenker, und nicht (zum Beispiel) einer unserer geliebten Muslime aus dem Nahen Osten. Die Richterin schreibt: "Von der Maskenpflicht hätten Sie sich nur durch Vorlage eines Attestes zum Zeitpunkt der Versammlung befreien können. Dies haben Sie nicht getan. Es wird daher angeregt, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen".

Das kommt allerdings nicht in Frage, denn die Verweigerung der Maske ist für mich eine Aktion des zivilen Ungehorsams, und ich will mich nicht unglaubwürdig machen. Dagegen, dass die Richterin ohne Hauptverhandlung entscheiden will, lege ich allerdings keinen Einspruch ein, sonst müsste ich deswegen extra von Karlsruhe nach Bremen fahren oder der Verhandlung fern bleiben. Beides ist mir zu aufwendig, denn ich kann auf ein zusätzliches Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Justiz oder so gerne verzichten. Daher reagiere ich jetzt erst einmal nicht und warte auf den Beschluss des Amtsgerichts, wie mir die Richterin anbietet: "Geben Sie innerhalb der genannten Frist keine Erklärung ab, so wird angenommen, dass Sie dem Beschlussverfahren nicht widersprechen".

Wenn dann irgendwann der Richterbeschluss und der Bußgeldbescheid kommen, werde ich ebenfalls nicht reagieren. Denn ich zahle nicht ein Bußgeld, weil ich auf einer Demonstration gegen die Maskenpflicht keine Maske anziehen wollte! Lieber gehe ich ins Gefängnis.

Ich habe nicht vor, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Bereits seit 2011 leiste ich zivilen Ungehorsam. Ich boykottierte als Kleinunternehmer die Zwangskrankenversicherung, zahle die GEZ-Gebühren nicht mehr und verweigere seit der Etablierung des Corona-Regimes die Maske. Ich hatte in Karlsruhe Verhandlungen vor dem Amtsgericht und dem Sozialgericht. Wenn ich in all den Jahren jedes Mal einen Anwalt eingeschaltet hätte, wäre ich tausende Euro losgeworden!

Vor allem aber: Gewaltfreier Widerstand besteht nicht darin, sich auf einen Kleinkrieg mit dem Staat einzulassen, bei dem man selbst zum Rechtsexperten wird, weil man alle möglichen juristischen Winkelzüge ausprobiert. Es ist gut, wenn wir Sand ins Getriebe des Staatsapparates werfen. Unser eigenes Getriebe sollte aber möglichst sauber bleiben, damit wir Jahre und Jahrzehnte durchhalten und noch Zeit und Kraft für andere politische Aktivitäten haben.

Man sollte bei der Abwehr von ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen den Aufwand auf ein Minimum beschränken und deutlich machen, dass man (wenn nötig) lieber in den Knast geht, statt klein beizugeben. Oft reicht es, nichts zu tun und abzuwarten, manchmal aber muss man aber per Post Einspruch erheben. Die meiste Arbeit habe ich mit der Analyse der Bußgeldbescheide und Pfändungsankündigungen sowie mit der Dokumentation auf dieser Seite und in den Sozialen Medien. Das reicht mir grad, denn die Angriffe der staatlichen Raubritter*innen nehmen zu. Wie sagte der Heilige Augustinus: "Nimm das Recht weg, was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?" (Zitiert von Papst Benedict am 22.09.2011 im Deutschen Bundestag). Siehe auch https://vk.com/wall335637299_12783

22.06.21
Von Februar 2020 bis April dieses Jahres hatte ich meinen ersten Wohnsitz in Bremen, weswegen ich in Sachen GEZ-Verweigerung zur Abwechslung von Radio Bremen und den dortigen Behörden böse Briefe bekommen habe. Jetzt kam (bereits zum zweiten Mal – siehe Eintrag vom 11.10.20) eine "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" – Absender: Landeshauptkasse Bremen, Vollstreckungsstelle/Gerichtskasse. In dem Schreiben von einer Seite kommt das Wort Vollstreckung neun Mal vor. Hier die gekürzte Version:

"Sie haben trotz Zahlungsaufforderung die nachstehende Forderung nicht bezahlt [es folgt unter anderem der Betrag von rund 1800 Euro]. Rundfunkbeiträge werden in Bremen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben (…) Ich bin daher verpflichtet die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten. Deshalb bitte ich Sie nochmals, den geschuldeten Gesamtbetrag spätestens bis zum 27.06.2021 auf das genannte Konto zu überweisen. (…) Vollstreckungsmaßnahmen können sein: Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände; Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen). Falls erforderlich können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in ihrer Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden".

Ich werde den Tribut nicht leisten und bin gespannt, ob sich auch im Falle von Radio Bremen die Drohgebärde als Bluff erweisen wird. Es ist und bleibt eine Provokation, dass wir für den Hass und die Hetze der Massenmedien auch noch bezahlen sollen! Daher wäre es wichtig, wenn noch mehr Leute die GEZ-Gebühren verweigern würden (es sind bereits über drei Millionen Haushalte!). Der Staatsfunk ist ein Grundübel unserer deformierten Gesellschaft, weil seine überwiegend linken und grünen Mitarbeiter Hofberichterstattung und Desinformation betreiben anstatt vierte Gewalt zu sein und die Regierung zu kontrollieren (Checks and Balances). Stattdessen haben die Massenmedien nichts Besseres zu tun, als permanent auf der der größten Oppositionspartei in Gestalt der AfD herumzuhacken! Darüber hinaus verschleiern oder verharmlosen sie die zunehmende Missachtung der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit sowohl in Deutschland als auch in der EU.

30.05.21
Am 25. Mai 2021 habe ich meine Gerichtsvollzieherin erneut versetzt, weil ich nicht zur Abgabe des Offenbarungseids (eidesstattliche Versicherung) erschien. Es geht zum x-ten Mal um meinen Boykott der Pflicht-Krankenversicherung als Kleinunternehmer bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG vom September 2011 bis August 2013. Die Krankenversicherungspflicht für Selbstständige gibt es erst seit 2009. Wie üblich drohte mir die Gerichtsvollzieherin mit der Verhaftung und einer weiteren Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, falls ich nicht erscheine. Nachdem ich tatsächlich wie immer fernblieb, schrieb sie mir gleich am nächsten Tag ebenfalls per förmlicher Zustellung: "Sie haben den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft versäumt. Somit liegen die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls vor".

Ich soll also in den Knast, weil ich meine Vermögensverhältnisse nicht offenlegen will. Das ist schon deshalb staatliche Willkür, weil ich die Forderung von mittlerweile rund 4.600 Euro zwar bezahlen könnte, aber nicht bezahlen will! Dass man sich gegen selbstherrlich von Staat festgesetzte Sozialabgaben (ohne Gegenleistung) wehrt, indem man die Zahlung verweigert, ist in unserem verkommenen Justiz-System also gar nicht vorgesehen. Der allgegenwärtige Rundum-Sorglos-Staat stellt sich von vornherein blind und taub gegenüber gewaltfreiem Widerstand und zivilem Ungehorsam! Wenn man die GEZ-Gebühren boykottiert oder die Zahlung von Bußgeldern wegen der Missachtung der Maskenpflicht verweigert, läuft genau das gleiche Verwirrspiel ab, um regierungskritische Bürger zu demütigen und ihnen Angst einzujagen.

14.05.21
Es wird von Tag zu Tag schlimmer mit der Corona-Diktatur: Selbst wenn sie ein Attest haben, will das Ordnungsamt Bremen Teilnehmer von Demos gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen (wie z.B. die Maskenpflicht) zwingen eine Maske zu tragen! Ähnliche Willkür herrscht übrigens in Karlsruhe (Eintrag vom 18.04.21). Ende März 2021 sandte mir das Bremer Ordnungsamt einen Anhörungsbogen zu einer Masken-Ordnungswidrigkeit zu. Jetzt kam vor ein paar Tagen per gelber "förmlicher Zustellung" der passende Bußgeldbescheid (siehe Eintrag vom 31.03.21). Ich war am 07.11.20 bei einer Querdenken-Demonstration am Osterdeich in Bremen. Der Vorwurf des Ordnungsamts: "Sie trugen keine Mund-Nasenbedeckung". Im Anhörungsbogen wies ich das Bußgeld mit der Begründung zurück, dass ich seit 03.11.20 ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht habe. Dies lässt das Ordnungsamt aber nicht gelten. Es schickte mir jetzt eine Rechnung über 108,50 Euro und schreibt: "Ihr eingereichtes / vorgelegtes Attest erfüllt nicht die Mindestanforderungen. Aus Ihrem Attest geht nicht hervor, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Sollten relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese zudem konkret zu bezeichnen. Es muss außerdem erkennbar sein, auf welcher Grundlage der attestierende Arzt zu seiner Einschätzung gelangt ist."

In meinem Widerspruchsschreiben antwortete ich wie bei der Anhörung zu einem anderen (von bisher insgesamt fünf) Bußgeldverfahren: "Ihren Vorwurf weise ich zurück. Als ich am 07.11.21 zu der Kundgebung von Querdenken Bremen kam, wurde ich von der Polizei sofort nach der Maske gefragt, woraufhin ich mein Attest vorzeigte. Von verschärften Anforderungen an ein ärztliches Attest war nicht die Rede – die Polizei hätte mich darauf hinweisen müssen. Die Maskenpflicht verletzt die Freiheitsrechte der Bürger, z.B. Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"." (siehe Eintrag vom 07.05.21). Da fällt mir ein Spruch aus den Achtzigerjahren ein: Bleibe im Lande und wehre dich täglich! Siehe https://vk.com/wall335637299_12544

07.05.21
Vor ein paar Tagen kam die zweite schriftliche "Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit" und damit bereits die fünfte Bußgeldsache aufgrund verweigerter "Mund-Nase-Bedeckung". Ich war am 14.11.20 bei einer Querdenken-Demonstration am Bahnhofsvorplatz in Bremen. Gleich als ich dorthin kam, fragte die Polizei nach der Maske und kontrollierte mein Attest zur Maskenbefreiung. Von verschärften Anforderungen für ein solches Attest war bei dieser Kontrolle nicht die Rede – und sonst auch nicht.

In dem Begleitscheiben zur Anhörung belehrt mich das Ordnungsamt Bremen: "Das Attest muss folgende Mindestanforderungen erfüllen. Es muss daraus hervorgehen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Sollten relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese zudem konkret zu bezeichnen. Es muss außerdem erkennbar sein, auf welcher Grundlage der/die attestierende Ärztin/Arzt zu ihrer/seiner Einschätzung gelangt ist. Sobald uns ein aktuelles Attest mit allen vorgenannten Angaben vorliegt, werden wir Ihre Einlassungen erneut prüfen". Sodann werden mir drei Paragrafen von Gesetzen bzw. Verordnungen um die Ohren gehauen, in denen es allerdings nicht um die Anforderungen an ein Attest geht! Ich weiß also bis heute nur durch Behauptungen vonseiten der Polizei von erhöhten Minimalanforderungen an eine Maskenbefreiung.

In der schriftlichen Anhörung antworte ich dem Ordnungsamt wie folgt: "Ihren Vorwurf, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, weise ich zurück. Als ich am 14.11.21 zu der Kundgebung von Querdenken Bremen kam, wurde ich von der Polizei sofort nach der Maske gefragt, woraufhin ich mein Attest vorzeigte. Von verschärften Anforderungen an ein ärztliches Attest war nicht die Rede – die Polizei hätte mich darauf hinweisen müssen." Siehe auch mein Post im russischen Netzwerk VK. [Update 17.07.21: Heute bekam ich ein Schreiben, wonach das Verfahren eingestellt wurde.]

06.05.21
Seit zehn Wochen sitzt ein unbescholtener Bürger in Münster im Gefängnis, weil er die Zahlung der GEZ-Gebühren verweigert. Der Landtagsabgeordnete Sven Tritschler machte am 29. April 2021 im Landtag Nordrhein-Westfalens auf den Skandal aufmerksam und veröffentliche am 05.05.21 einen Artikel auf pi-news.net: "Der 53-jährige technische Zeichner Georg Thiel aus dem münsterländischen Borken wusste die Pfändung seines Kontos [mit einem P-Konto?] zu verhindern. Dementsprechend forderte die örtliche Gerichtsvollzieherin ihn auf, eine Vermögensauskunft abzugeben und ließ ihn, nachdem er dies verweigerte, am 25. Februar verhaften. Seither sitzt Thiel in der Justizvollzugsanstalt Münster zwischen Mördern, Vergewaltigern und Drogendealern. Im Gegensatz zu diesen muss er allerdings auch noch für die Kosten seiner Haft aufkommen – nach Angaben des Justizministeriums NRW über 130 Euro täglich, insgesamt also inzwischen rund 9000 Euro – für eine Gesamtforderung des WDR von 651,35 EUR. Bis zu sechs Monate kann die Erzwingungshaft dauern. Thiel ist entschlossen, das durchzuhalten (…) WDR-Intendant Tom Buhrow (Jahresgehalt rund 400.000 Euro) und die Stadt Borken schieben sich gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Fakt ist: Der WDR könnte Thiels Haft jederzeit beenden, tut es aber nicht" (pi-news.net: Georg Thiel – seit über zwei Monaten Gefangener des WDR).

Während die Mainstream-Presse über den Fall mit Ausnahme einiger Lokalredaktionen schweigt, gab es in den alternativen Medien immer wieder Berichte, so bei Epoch Times und reitschuster.de am 02.03.21. Der ehemalige Focus-Redakteur Boris Reitschuster veröffentliche in seinem Artikel eine Stellungnahme des WDR, wonach das Rundfunkhaus nicht weisungsbefugt sei und keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen habe. Am 1. Mai 2021 präsentierten der Videoblogger Markus Mähler und Olaf Kretschmann von rundfunk-frei.de jedoch Hintergrundinformationen und Dokumente, die das Gegenteil belegen. #freegeorgthiel

18.04.21
Am vergangenen Freitag trafen sich etwa 150 Querdenker auf dem Marktplatz Karlsruhe, um gegen das Coronaregime zu demonstrieren. Wie üblich in einer Diktatur war die Polizei allgegenwärtig und kontrollierte die Maskenpflicht. Ich bekam trotz meiner Befreiung einen Bußgeldbescheid und einen Platzverweis aufgebrummt, weil mein Attest keine Diagnose aufweist! Mein lautstarker Protest, dass die Nennung einer Diagnose gegen den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht verstößt, wurde ignoriert. Ich konnte nicht einmal verhindern, dass mein Attest abgelichtet wurde. Das wäre als Widerstand gegen die Staatsgewalt gewertet worden, hieß es vonseiten der Polizisten. Für mich ist dies das vierte Bußgeldverfahren in Sachen Maskenverweigerung, und auch hier lege ich Einspruch ein und zahle nicht – solange es irgendwie geht (siehe auch mein Posting in VK). [Update 17.07.21: Von den Karlsruher Querdenkern habe ich kürzlich erfahren, dass dieses und ähnliche Verfahren eingestellt wurde, weil sich die Polizei geirrt hatte.]

12.04.21
Ich bekam dieser Tage bereits den dritten Bußgeldbescheid wegen Verweigerung der Maske, gegen den ich ebenfalls Einspruch einlege. Als Vorlage verwende ich mein Widerspruchsschreiben vom Januar (siehe Eintrag vom 12.01.21). Am 31.10.20 war ich bei einer Querdenken-Demonstration vor dem Bahnhof Bremen, auf der unter anderem gegen die Maskenpflicht demonstriert wurde. Jetzt soll ich ein Bußgeld in Höhe von 108,50 Euro bezahlen, weil ich bei dieser Demo keine Maske getragen hatte! Das ist bizarr und deutet darauf hin, dass wir mittlerweile in einer Diktatur leben. Obwohl der Amtsschimmel für den Bußgeldbescheid fünf Monate gebraucht hat, muss ich nun innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen, sonst wird vom Ordnungsamt vollstreckt (was immer das heißen soll). Die geforderte Strafzahlung ist übrigens um 30 Euro teurer als im Januar – werden die Daumenschrauben angezogen?

Unter der Überschrift Rechtsbehelfsbelehrung informiert der Bußgeldbescheid wie die ohnehin völlig überforderte Justiz durch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zusätzlich belastet wird: "Im Falle eines Einspruchs entscheidet über die Beschuldigung das Amtsgericht aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil, ohne an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden zu sein. Das Amtsgericht kann auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn weder Sie noch die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren widersprechen. Das Gericht darf dann von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil abweichen".

31.03.21
Chaos beim Ordnungsamt Bremen in Sachen Maskenpflicht. Nach meinem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid von diesem Januar wegen fehlendem Mund-Nasen-Schutz im Einkaufszentrum habe ich nichts mehr von unseren Staatsdienern gehört (siehe Eintrag vom 12.01.21). Dafür bekam ich vor einer Woche (gleich zweimal im Abstand von 2 Tagen) einen Anhörungsbogen zu einer Masken-Ordnungswidrigkeit zugeschickt, die nun wirklich nicht stattgefunden hat: Ich war am 07.11.20 bei einer Querdenker-Demonstration am Osterdeich in Bremen. Der Vorwurf des Ordnungsamts lautet: "Sie sind der Auflage nach § 15 Absatz 1 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge nicht nachgekommen, obwohl die öffentliche Sicherheit gefährdet war. Sie haben gegen die Auflagen der Versammlung verstoßen. Sie trugen keine Mund-Nasenbedeckung".

Im Anhörungsbogen weise ich den Vorwurf zurück und schreibe zur Begründung: "Ich habe seit 03.11.20 ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht, das ich bei besagter Querdenken-Kundgebung auch zwei Mal der Polizei vorgezeigt habe! Außerdem war die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet." In dem zitierten Paragrafen steht, dass eine Versammlung verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist.

20.03.21
Der freie Journalist Billy Six hat jetzt ebenfalls begonnen, die 2009 eingeführte Zwangs-Krankenversicherung für Selbstständige zu boykottieren. Ich tue dies seit 2011, bin gut damit gefahren und dokumentiere hier meine Erlebnisse. Siehe https://vk.com/wall589636816_994 #zivilerUngehorsam #gewaltfreierWiderstand

05.03.21
Schon wieder die Allianz. Meine ehemalige Krankenversicherung verfolgt mich penetrant und beschäftigt die Justiz seit Beginn meines Boykotts der Zwangskrankenversicherung vor knapp zehn Jahren. Am 26.02.21 wurde mir erneut eines dieser chaotischen und kaum verständlichen Schriftstücke per förmliche Zustellung zugeschickt. Daraus geht hervor, dass sich die Anwalts- und Gerichtskosten inzwischen auf mehr als 583 Euro belaufen. Von der eigentlichen Forderung (um die 4500 Euro) ist diesmal nicht die Rede. Aber darum geht es den Leuten vom Justiz-Apparat vielleicht auch gar nicht, denn die Kosten (und damit ihre Löhne) werden von der Allianz getragen, solange ich nicht bezahle. Oder von der Sutor-Bank Hamburg, die als Drittschuldner genannt wird, um zunächst für die Anwalts- und Gerichtskosten aufzukommen und sie später bei mir einzutreiben.

Es fällt auf, dass sich immer wieder neue Akteure und Profiteure als Zahnräder in diese Maschinerie einbauen lassen, weswegen ich immer größere Kreise erreiche, seit ich anfing Sand ins Getriebe des Supernanny-Staats zu schmeißen. Aktuell beauftragt die Allianz Private Krankenversicherungs-AG aus München eine Anwaltskanzlei aus Köln, die wiederum einen Obergerichtsvollzieher aus Hamburg veranlasst, die Anwalts- und Gerichtskosten bei mir zu pfänden. Involviert ist eine Rechtspflegerin vom Amtsgericht Karlsruhe, das sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom August 2013 beruft. Am 07.08.13 hatte die Richterin mich verurteilt, der Allianz schon einmal 102,67 Euro zu überweisen. Ich verweigerte die Zahlung, wie ich überhaupt bisher in dieser Sache keinen Cent bezahlt habe. Am 19.09.11 hatte ich meine Kranken- und Pflegeversicherung gekündigt und sie seitdem in keiner Weise in Anspruch genommen. Die Allianz bezeichnete meine Kündigung jedoch als unwirksam, weil es seit 2009 auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht gibt. Eine Kündigung ist nur noch möglich, wenn man den Abschluss einer neuen Krankenversicherung nachweist.

06.02.21
Meine ehemalige Zwangs-Krankenversicherung Allianz hat mir mal wieder eine Zahlungsaufforderung zuschicken lassen. Diesmal beauftragten sie erneut eine andere Anwaltskanzlei, und jetzt beläuft sich die Forderung nicht auf 3.000 Euro, sondern insgesamt (mit Verzugsschaden und Zinsen) auf knapp 4.500 Euro. Öfter mal was Neues! Was aber bleibt: Ich zahle nicht – unter anderem weil ich die Versicherung seit meiner (von der Allianz zurückgewiesenen) Kündigung am 19.09.2011 nicht in Anspruch genommen habe.

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12.01.21
Vergangene Woche flatterte mir der erste Corona-Bußgeldbescheid ins Haus. Heute habe ich fristgerecht (binnen zwei Wochen) Widerspruch beim Ordnungsamt Bremen erhoben. Mein Schreiben lautet wie folgt: "Hiermit lege ich Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid vom 04.01.21 in Höhe von insgesamt 78,50 Euro ein. Die Maskenpflicht verletzt die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, z.B. Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass ich seit 03.11.20 ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht habe (Kopie ist beigefügt). Das war ein Tag bevor ich von der Polizei ohne Maske im Walle-Center 'erwischt' wurde." (siehe auch https://vk.com/wall335637299_11966).

27.10.20
Es ist ein Déjà-vu: Meine ehemalige Krankenkasse will zum wiederholten Mal meine Konten pfänden. Ein Gerichtsvollzieher aus Ettlingen hat mir am 12. Oktober eine wirre Papiersammlung des Amtsgerichts Karlsruhe zukommen lassen (in einem gelben Umschlag per 'förmliche Zustellung'). Im Februar 2019 hatten sie mir ein ganz ähnliches lieblos zusammengeheftetes Schriftstück (Marke Multiple Choice) zugeschickt. Damals wie heute musste ich das Pamphlet erst eine Weile analysieren, um zu verstehen, was die Allianz und die von ihr beauftragte Zweiklassen-Justiz nun schon wieder von mir wollen (am 21.02.19 hatte ich hier darüber berichtet).

Hintergrund ist meine Verweigerung der mir aufgezwungenen Krankenversicherung bei der Allianz ab 19.09.2011 bis August 2013. Nach neun Jahren ist mir die Allianz also immer noch auf der Spur! Und das obwohl ich ihre Leistungen in den genannten beiden Jahren in keiner Weise beansprucht hatte, denn ich bezahlte alle Behandlungs- und sonstige Gesundheitskosten aus eigener Tasche! Alles in allem fordert die Allianz knapp 3000 Euro – für keinerlei Gegenleistung! Dazu bin ich nicht bereit. Ich bin nicht auf der Welt, um Megakonzerne wie die 'Allianz Private Krankenversicherungs-AG' oder den Staatsrundfunk noch reicher und mächtiger zu machen, als sie eh schon sind. Ich wende mich gegen die 2009 eingeführte Zwangskrankenversicherung für Selbstständige, weil sie dann nicht mehr selbstständig sind! Weil sie dann keine freien Unternehmer mehr sind.

11.10.20
Ich zahle die GEZ-Gebühren seit 26.05.2012 nicht mehr und wie eh und je stellt mir der sogenannte Beitragsservice nach, obwohl ich im Frühjahr 2020 meinen Hauptwohnsitz von Karlsruhe nach Bremen verlegte. Jetzt wird mir erneut eine Zwangsvollstreckung angedroht, denn ich bekam kürzlich ein Schreiben der "Landeshauptkasse Bremen / Vollstreckungsstelle / Gerichtskasse". Ich solle die mittlerweile aufgelaufenen Rundfunkbeiträge, Mahngebühren und Säumniszuschläge von insgesamt 1.842 Euro und ein paar Zerquetschte binnen neun Tagen überweisen. Auch werden mir, wie ich es seit 2011 gewohnt bin, die Instrumente gezeigt: "Vollstreckungsmaßnahmen nach dem Bremischen Gesetz über die Vollstreckung von Geldforderungen im Verwaltungswege (BremGVG) können sein: Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände); Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen)." Ich lasse es darauf ankommen und zahle weiterhin nicht. Bislang hat sich die GEZ weitgehend als Papiertiger erwiesen.

Übrigens habe ich mein dem Staatsfunk bekanntes Konto bei der Commerzbank (das ich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt hatte) Ende August dieses Jahres gekündigt. Eine Mitarbeiterin hatte von mir verlangt den Mundschutz (oder besser Maulkorb) auch noch über die Nase zu ziehen. Durch die Kündigung erschwere ich der GEZ ihren geplanten Raubzug und spare obendrein knapp 10 Euro Kontogebühren pro Monat.

Mit meinem Boykott der GEZ-Gebühren bin ich nicht alleine. Laut dem Jahresbericht 2019 des Beitragsservice von ARD und ZDF stieg die Zahl der GEZ-Verweigerer auf einen Rekord von 3,57 Millionen Haushalte (giga.de vom 25.06.20 und pcgameshardware.de vom 24.06.20).

20.07.20
Ein knappes halbes Jahr nachdem ich nach Bremen umgezogen bin, ist mir auch dort der sogenannte Beitragsservice auf den Fersen. Radio Bremen hat mir kürzlich zwei Mahnungen in Höhe von gut 1.900 Euro geschickt. Zitat aus dem ersten der beiden Schreiben von vor einem Monat: "Zahlen Sie innerhalb dieser Frist [bis 09.07.20] den Mahnbetrag nicht, werden wir die Zwangsvollstreckung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde veranlassen". Ich werde es darauf ankommen lassen und zahle nicht. Bisher hat sich die GEZ noch immer als Papiertiger erwiesen.

21.11.19
Der Videoblogger Feroz Khan (achse:ostwest) erklärte gestern in einem seiner Videos, dass er die GEZ-Gebühren verweigert. Zur Begründung listet der Sohn einer pakistanischen Einwandererfamilie mehrere Vorfällen und Äußerungen auf, die auf die Linkslastigkeit des Staatsrundfunks hinweisen. Sehenswert! (Youtube 20.11.19: Rundfunkbeitrag: Warum ich nicht zahlen werde)

22.10.19
In der Sache meines Boykotts der Zwangs-Krankenversicherung bei der Allianz (von September 2011 bis August 2013) wurde ich jetzt schon zum dritten Mal aufgefordert, einen Offenbarungseid zu leisten (Vermögensauskunft). Und wieder wurde mir Haft angedroht, wenn ich nicht bezahle. Doch ich übe zivilen Ungehorsam und werde auch diesmal nicht hingehen!

Im Frühjahr hatte meine alte Krankenkasse versucht, mein Konto pfänden zu lassen – vergeblich, denn ich hatte es längst in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen. Die Allianz verfolgt mich mit ihren Zahlungsaufforderungen seit 2011, obwohl ich ihre Leistungen in den genannten beiden Jahren in keiner Weise beansprucht habe! Ich hatte in dieser Zeit alle Arzt- und Gesundheitskosten selbst getragen. Insgesamt fordert die Allianz 2891 Euro - für Null Leistung!

In dem Vorladungsschreiben meiner Gerichtsvollzieherin steht, der Gläubiger habe wegen des Urteils des Sozialgerichts Karlsruhe vom 07.08.13 die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Um dies abzuwenden, solle ich gut 500 Euro binnen zwei Wochen auf ihr Dienstkonto überweisen oder das Geld in bar in ihrem Büro begleichen. Den Termin für die Vorladung setzte die gute Frau, die einmal auch bei mir zu Besuch war, für Mitte November an. Im Falle der Missachtung der Zahlungsaufforderung und der Ladung drohe die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und die Verhaftung: "Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl gegen Sie erlassen".

Weiteres Zitat aus dem Brief der Obergerichtsvollzieherin: "Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit: Kfz-Papiere / Zulassungsbescheide sowie evtl. Arbeitslosen oder Rentenbescheide bzw. Sozialversicherungsausweis / Rentennummer, Lohnabrechnungen, Pacht- und Mietverträge, Als Privatperson zudem Unterlagen über Lebensversicherungen, Sterbe- und Bausparkassen, Ehevertrag o.ä., Angaben über unterhaltsberechtigte Personen, Bescheide über Sozialleistungen und evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide bzw. Lohnabrechnungen. In dem Termin müssen Sie ein Verzeichnis Ihres Vermögens vorlegen und an Eides statt versichern, dass Sie alle von Ihnen verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Wie ich das hasse. Das klingt alles nach Sklavenarbeit für einen Staat, der gerne alles unter Kontrolle hätte und mich ausquetschen will wie eine Zitrone. Nieder mit dem Wohlfahrtsstaat!

20.09.19
Die Neue Züricher Zeitung berichtete am 13.9.19 über eine Studie des Reuters Institute der Universität Oxford, die dem deutschen Staatsfunk ein vernichtendes Zeugnis ausstellt. In der Studie wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk in acht europäischen Ländern verglichen. Ergebnis: Vor allem das deutsche GEZ-Fernsehen ist einseitig links! Zitat: "In Finnland und Spanien ist die Verteilung nahezu symmetrisch: Eine Hälfte der Zuschauer verortet sich leicht links der Mitte, die andere leicht rechts davon. Beim britischen Rundfunk BBC zeigt sich ein eher schwach ausgeprägter Trend nach links, während sich das Publikum von ARD und ZDF fast vollständig in die linke Hälfte des politischen Koordinatensystems einordnet. (...) Dieses Ergebnis ist für die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland unangenehm. Die Programmgrundsätze der ARD verpflichten deren Sender «das gesellschaftliche Meinungsspektrum möglichst umfassend und fair widerzuspiegeln.» In den Grundsätzen des ZDF heißt es, man wolle «die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden Meinungen» darstellen." (Schlechtes Zeugnis für ARD und ZDF).

27.07.19
Die Zensur in den Sozialen Netzwerken hat mich voll erwischt. Facebook hat am 6. Juli 2019 meinen Account endgültig gesperrt – komplett und für immer. Es ist mir weder gelungen den Grund zu erfahren, noch mich wieder einzuloggen. Seit Sommer 2018 bin ich zuvor bereits fünf Mal für jeweils 30 Tage gesperrt gewesen – willkürlich, wie ich in einem Beitrag meines Blogs dokumentiert habe: Meine Facebook-Sperrung und die Tragweite (Glückes Unterpfand vom 25.07.19).

22.07.19
Das hab ich nun davon, dass ich nicht komplett von Hartz IV lebe, sondern Aufstocker bin. Mein Kleinunternehmen hat nur einen geringen Umsatz, geringe Kosten und erfordert relativ wenig Aufwand. Ich erwirtschafte einen Gewinn von knapp 100 Euro pro Monat, der anrechnungsfrei ist, weil er gerade noch innerhalb des Freibetrags liegt. Trotzdem muss ich nach dem Willen des Jobcenter Karlsruhe für jedes Halbjahr zwei Mal einen sechsseitigen Fragebogen zu meiner Geschäftstätigkeit ausfüllen, einmal als Vorausschau und einmal abschließend. Als Beleg reicht nicht etwa die Steuererklärung vom Vorjahr. Nein, ich muss noch einen größeren Aufwand treiben. Zitat: "Bitte legen Sie über alle Einnahmen und Ausgaben Belege, Rechnungen, Bescheide etc. vor. Die Nachweise müssen monatsweise nummeriert und aufgelistet sein." (siehe mein heutiger Post in vk.com). Wenn ich die geforderten Nachweise nicht oder nicht vollständig bis morgen einreiche, muss ich die vorläufig bewilligten Leistungen wieder zurückzahlen. Von welchem Geld, ist mir schleierhaft, denn ich habe keine Rücklagen mehr.

Unsere ans Herz gewachsenen 'Schutzsuchenden' bekommen die gleiche Staatsknete anstandslos, ohne irgendwelche Belege bringen zu müssen. Vermutlich müssen die meisten Migranten außerdem nicht (wie ich) Minimum sechs Bewerbungen pro Monat schreiben, auf die man (weil mit 58 angeblich zu alt) im Endeffekt nur Absagen bekommt. Mich und viele andere Eingeborene will man mit solchen Schikanen zwingen, als Hilfsarbeiter für das System zu arbeiten. Die 'alten weißen Männer' sollen als Plantagen-Arbeiter des linken Establishments und des Multikulturalismus herangenommen werden.

Nun – es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich werde denen mal wieder ein paar Belege in den Rachen schmeißen. Irgendwann aber werde ich es darauf ankommen lassen. Bevor sie mir einen Job aufzwingen, den ich als kontraproduktiv ansehe, werde ich Leistungskürzungen in Kauf nehmen und zur Not von Essensmarken leben, die es dann wenigstens gibt. Siehe auch mein Aufruf zur "Arbeitsverweigerung als persönlicher Generalstreik" (Glückes Unterpfand vom 04.01.19)

21.02.19
Meine alte Krankenkasse will mal wieder mein Konto pfänden - gut, dass ich es längst in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln ließ! Das Amtsgericht Karlsruhe hat mir vor einigen Tagen ein lieblos zusammengestöpseltes Schriftstück zugeschickt, aus dem nach eingehender Analyse hervorgeht, dass ich mal wieder gepfändet werden soll. Hintergrund des Schreibens im gelben Umschlag der 'Förmlichen Zustellung' (mit entsprechendem Vorblatt und Zustellungs-Urkunde) ist mein Boykott meiner Zwangs-Krankenversicherung ab 19.09.2011 bei der Allianz bis August 2013. Danach war ich regulär bei der Techniker Krankenkasse (TK) versichert, weil ich ein Jahr lang halbtags bei McDonalds arbeitete. Während die TK, deren Zwangsbeitrag ich später ebenfalls boykottierte, Forderungen von gut 26.000 Euro seit Anfang 2018 stillschweigend fallen ließ, ist mir die Allianz immer noch auf den Fersen! Und das obwohl ich ihre Leistungen in den genannten beiden Jahren in keiner Weise beansprucht habe, denn ich trug alle Arzt- und Gesundheitskosten selbst. Insgesamt fordert die Allianz 2891 Euro - für Null Gegenleistung!

Die von der Allianz beauftrage Anwaltskanzlei fing bei den bisher fehlgeschlagenen Versuchen zur Geldeintreibung mit einem vergleichsweise kleinen Betrag von 49,96 Euro an. Auf Grund von vorgerichtlichen Kosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Zinsen ist er bereits auf rund 324,11 Euro angewachsen. Hinzu kommen Anwaltskosten und weitere Gerichtskosten von 41,42 Euro. Angeordnet wird in dem Schreiben, dass ich mein Sparbuch an den Gläubiger (also die Allianz) herauszugeben habe. Da kann ich nur lachen, denn selbst wenn ich ein Sparbuch hätte, würde ich es nicht hergeben! Angeordnet wird außerdem, dass ich "alle Kontoauszüge seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herauszugeben" hätte. Das sehe ich nicht ein, zumal die Pfändung des genannten Kontos kaum möglich ist, weil ich bereits 2014 mein Geschäftskonto in ein P-Konto hatte umwandeln lassen.

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23.01.19
Erst jetzt nehm ich mir die Zeit hier darauf hinzuweisen, dass ich eine dritte Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen habe. Am 04.01.19 veröffentlichte ich in unserem neuen Blog glueckesunterpfand.de einen Aufsatz darüber: "Arbeitsverweigerung als persönlicher Generalstreik - Ziviler Ungehorsam und aktiver Widerstand: Warum der Bezug von Hartz IV mittlerweile nicht nur in Ordnung, sondern angesagt ist" (die um ein Drittel gekürzte Version unter liberalkonservative.de). Hintergrund: Ich bin seit 1997 selbständig im Bereich Webmarketing und beziehe seit Dezember 2017 Arbeitslosengeld 2 als Aufstocker. Am 10.01.19 hatte ich meinem Arbeitsvermittler beim Arbeitsamt einen Ausdruck dieses Textes gegeben. Heute (28.01.19) hat er mich angerufen: Er hat ihn noch nicht gelesen.

04.11.18
Gestern ins Netz gestellt: Interviews mit zwei Journalisten, die beim Staatsrundfunk in Ungnade gefallen sind und jetzt jeweils einen Youtube-Kanal betreiben: "Der Journalistin Claudia Zimmermann wurde ein Radiointerview zum Verhängnis, während der Arbeitgeber des Grafikers Bodo Schickentanz eine 'Russlandfreundliche Gesinnung' zum Anlass nahm, die Zusammenarbeit aufzukündigen" (Youtube-Video von NuoViso.TV: Säuberungsaktion bei ARD & ZDF).

29.04.18
Wie ich erst heute mitbekommen habe, wurde am 28. Februar 2018 in Köln ein GEZ-Verweigerer ins Gefängnis gebracht. Der Mann scheint nach wie vor in Haft zu sein, jedenfalls habe ich in Google keinen Bericht über seine Entlassung gefunden.

"Markus Lynen und seine schwangere Frau nutzen keine öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote. Deshalb ist Herr Lynen auch nicht bereit, die Abgabe zu entrichten. Jetzt wurde die Anordnung zur Erzwingungshaft vollstreckt", zitierte die Onlinezeitung Epoch Times den GEZ-kritischen Youtuber Heiko Schrang, an den sich Lynens Ehefrau gewandt hatte. Weiter ist zu lesen: "Heute Morgen ging er sogar freiwillig zur Vermögensauskunft. In den Raum selbst durfte Markus keine Zeugen mitnehmen, auch nicht seine im siebten Monat schwangere Frau. Allen wurden die Handys abgenommen, damit nicht gefilmt oder aufgezeichnet werden kann", berichtet Heiko Schrang und fährt fort: "Wie seine Frau uns bestätigte, waren drei Justizbeamte mit im Raum und diese haben Markus Lynen festgenommen. Von dort wird er in die JVA Ossendorf verbracht". Epoch Times kommentierte diese erneute Verhaftung eines Verweigerers der Zwangsgebühren wie folgt: "2016 erklärte der stellvertretende RBB-Sprecher Volker Schreck noch gegenüber dem Tagesspiegel: Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert" (Epoch Times vom 28.02.18).

David Berger berichtete ebenfalls und kritisierte die Zwei-Klassen-Justiz: "Diese Nachricht ist besonders auch deshalb interessant, weil es kein Geheimnis ist, dass fast alle Haftanstalten in Deutschland inzwischen extrem überfüllt sind. Dies führt immer wieder dazu, dass gefährliche Intensivstraftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden oder Bewährungsstrafen viel öfter ausgesprochen werden." (philosophia-perennis.com vom 01.03.18).

20.02.18
Kürzlich erschien ein Artikel von mir über den mit Zwangsgebühren finanzierten Staatsrundfunk: George Orwell's Doppeldenk: Das Volk wird mit der "Unerschütterlichkeit absoluter Redlichkeit" manipuliert - beim Deutschlandfunk zogen zwei Frauen im Plauderton über Pegida und AfD her (freiewelt.net vom 12.02.18). Siehe auch eine antifeministische Version meines Textes: Frauen können sanft, arglos und wie selbstverständlich hetzen.

14.02.18
Im Zusammenhang mit meiner Verweigerung der Zwangskrankenversicherung ab September 2011 hat mich meine Gerichtsvollzieherin mal wieder zur Abgabe der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung) vorgeladen, falls ich nicht zunächst einmal 310 Euro bezahle. Die Anwälte der Allianz Krankenversicherung wollen auf diese Weise zu allererst ihre Gebühren bzw. ihren Lohn eintreiben. Das Schreiben im gelben Umschlag 'Förmliche Zustellung' enthält eine lange Liste von Bescheiden und Nachweisen, die ich zu dem Termin Ende Februar mitbringen soll. Einfacher wäre es gewesen, wenn die staatlich geprüfte Geldeintreiberin geschrieben hätte, was ich zu Hause lassen kann, zum Beispiel den "Antrag auf Erteilung eines Antragformulars zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschrift-Exemplars" (so ein Lied von Reinhard Mey von 1977).

Zum insgesamt vierten Mal hat mich meine Gerichtsvollzieherin zum Ablegen des Offenbarungseids eingeladen - ich werde die gute Frau natürlich erneut versetzen, schon allein weil mir der Papierkram zuwider ist. Es wird immer schlimmer mit der Bürokratie in Deutschland! Noch dazu droht sie mir "mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe", falls ich mein Vermögen nicht vollständig aufliste. Andererseits droht sie mir mit einem Haftbefehl, sollte ich den Termin versäumen. Olle Kamellen. Seit 2011 hat sie bereits fünf Mal von meiner bevorstehenden Verhaftung gesprochen. Genau so droht sie jetzt auch wieder mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, in das ich schon mehr als einmal eingetragen wurde – was soll's? Neu ist ihre Drohung, Auskünfte bei der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder beim Kraftfahrbundesamt über mich einzuholen. Will sie meine Telefonnummer? Ach nein, die hab ich ihr gegeben, als sie mich kürzlich zu Hause besucht hat. Leider hatte sie nicht einmal Zeit für einen Kaffee – sie ging nach fünf Minuten gleich wieder los, um noch andere Kunden zu piesacken.

12.01.18
Gestern hatte ich zum ersten Mal Besuch von meiner Gerichtsvollzieherin, einer rührigen Frau im mittleren Alter. Sie war freundlich, wollte aber keinen Kaffee mit mir trinken, denn nach gut fünf Minuten musste sie auch schon wieder los. Sie hat bei dem als 'Zwangsvollstreckung' angekündigten Meeting nichts gepfändet, keinen 'Kuckuck' auf meine Unterhaltungselekronik geklebt, ja meine kleine Wohnung kaum eines Blickes gewürdigt! Meine Telefonnummer hab ich ihr gegeben, verweigerte aber die Auskunft über meine Bankkonten. Ich machte ihr deutlich, dass ich meiner ehemaligen Zwangs-Krankenversicherung (der Allianz) weder die geforderten 2891 Euro (für Null Gegenleistung) bezahlen werde, noch die zunächst konkret verlangten 250 Euro für das von der Allianz beauftragte Anwaltsbüro. Ich hatte die Krankenversicherung spätestens seit meiner Kündigung am 19.09.2011 nicht mehr in Anspruch genommen, weil ich alle Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlte.

Sie werde möglicherweise wiederkommen, sagte die Gerichtsvollzieherin. Dann aber werde sie zwei Polizisten als Verstärkung mitnehmen, mit denen sie meine Wohnung auf der Suche nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen werde. Wenn ich nicht zu Hause sei, könne sie die Tür aufbrechen lassen. Ich versprach auf sie zu warten und bat sie, meine Haustür zu verschonen. Außerdem drohte sie mir, genau wie in ihren zahlreichen Schreiben, mit der Verhaftung und einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten. Die Inhaftierung könne auch mehrmals erfolgen, solange ich nicht den Zwangsbeitrag zur Krankenversicherung abgeführt habe.

19.12.17
Gestern lag eine neue Message von der seit Jahren auf mich angesetzten Geldeintreiberin in meinem Briefkasten, die inzwischen zur Ober-Gerichtsvollzieherin befördert wurde: Diesmal geht es wieder um meinen Boykott der Zwangskrankenversicherung. Ich hab seit September 2011 weder Versicherungsbeiträge bezahlt, noch irgendwelche Leistungen von nacheinander zwei Krankenversicherungen in Anspruch genommen. Frau Vetter-Haschke will bei mir jetzt also Anwaltsgebühren für das von der Allianz (der ersten Krankenversicherung) eingeschaltete Rechtsanwaltsbüro in Höhe von gut 250 Euro eintreiben. Sollte ich bis zum 08.01.18 nicht löhnen, werde sie ein paar Tage später "die Zwangsvollstreckung in ihren Räumen durchführen".

Endlich will die Frau sich mal blicken lassen! Ich wollte sie bereits im Herbst 2013 empfangen und sie zu einem Kaffee einladen, doch dann hat sie mir immer nur gelbe Briefe und Vorladungen zur "Abgabe der Vermögensauskunft" geschrieben. Bei diesen Einladungen ging es drei Mal um meine Verweigerung der GEZ-Gebühren, und drei Mal habe ich sie schnöde versetzt. Früher sprach man von der "eidesstattlichen Versicherung" - ich hatte aber den Verdacht, dass man als Einheimischer nicht damit durchkommt, wenn man einfach sagt: "Ich schwör, Alter!" In dem aktuellen Schreiben versichert die Obergerichtsvollzieherin ihrerseits: "Sollte ich niemanden antreffen, werde ich das in meinem Protokoll vermerken". Sie droht mir nämlich mit einer "richterlichen Durchsuchungsanordnung zur zwangsweisen Öffnung" meiner Wohnung. Will die Gute irgendwelche Reichtümer mitgehen lassen, die ich vermeintlich angehäuft habe, weil ich seit sechs Jahren die Zahlung sowohl des Tributs als auch des Blutzolls ablehne?

17.11.17
Diese Petition von Andreas Müller aus Saarbrücken habe ich heute unterschrieben. Schluss mit der Ausbeutung von Kleinunternehmern durch horrende Krankenversicherungsbeiträge!

"Selbständige ... zahlen immens hohe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Immer mehr kleine Selbständige schaffen es nicht mehr, ihre Beiträge zu bezahlen. Das liegt daran, dass ihnen ein Mindesteinkommen unterstellt wird, das sie oft gar nicht haben. Der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige muss unter Wegfall der Mindestbeitragsbemessungsgrenze nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt werden .... Nur wenn das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt wird, gibt es gerechte Beiträge."

09.11.17
Der sogenannte Beitragsservice geht jetzt dazu über, GEZ-Verweigerern das Auto wegzunehmen. Andreas Zeevaert (einer meiner Facebook-Freunde) berichtete am 2. November 2017, sein Wagen sei über Nacht fahruntüchtig gemacht und versiegelt worden: "Heute morgen schau ich aus dem Fenster und sehe, dass an meinem Auto nun sogenannte Ventilwächter angebracht worden sind. Dazu keinerlei Info bei mir im Briefkasten, um was es sich handelt, wie es eigentlich vorgesehen ist! Es wurde auch nicht geklingelt bei mir. Auf telefonische Rückfrage will der entsprechende Mitarbeiter nicht seinen Vornamen nennen und beendet sofort das Gespräch." Vier Tage später wurde außerdem sein Konto geplündert bzw. gepfändet, obwohl es bereits überzogen war! Am Ende hat Andreas Zeevaert nachgegeben und bezahlt, denn er ist auf sein Gefährt angewiesen (philosophia-perennis.com vom 7. November 2017: Drohen, Pfänden, Auto wegnehmen – Ein GEZ-Opfer bricht sein Schweigen).

Im Sommer 2017 wurde einem langjährigen Gebührenverweigerer ebenfalls das Auto weggenommen: "Der Erfurter Daniel Thielemann weigert sich seit Jahren, die GEZ- oder Rundfunkgebühren zu zahlen. … Die 758,46 Euro, auf die sich schließlich die Forderungen an Rundfunkgebühren summierten, wurden von einem städtischen Vollstreckungsbeamten eingetrieben, indem sein Auto (ein Mazda im Wert von 20.000 Euro) gepfändet und abgeschleppt wurde", schrieb die Thüringer Allgemeine am 02.08.17. Als er zusammen mit seinem Vater im Rathaus vorstellig wurde, um den geforderten Tribut zu zahlen, gab es weiteres Theater: "Wir wurden als Reichsbürger beschimpft, es war kein vernünftiges Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten möglich", zitiert die Zeitung Daniels Vater. "Wir haben natürlich einen Riesenrabatz gemacht. Erst als wir die Bürgerbeauftragte einbezogen haben, erhielten wir das Auto zurück". Außerdem bekamen sie die Rechnung für die Abschleppkosten.

Während sich die Justiz gegenüber unseren muslimischen Mitbürgern permissiv zeigt und sogar Gewalttaten durchgehen lässt, wird der Staat für die Eingeborenen immer mehr zum Zwangsapparat.

03.07.17
Seit Mai 2012 zahle ich keine GEZ-Gebühren mehr. Der 'Beitragsservice' hat sich bisher als Papiertiger erwiesen! Vielleicht bin ich aber nur deswegen um eine Gefängnisstrafe herumgekommen, weil die Gefängnisse heillos überbelegt sind mit kriminellen Migranten. In der Justizvollzugsanstalt Leipzig beträgt der Ausländeranteil 34 Prozent, hinzu kommen Passdeutsche mit Migrationshintergrund (Morgenpost (Sachsen) vom 02.07.2017: Jede Nacht ein Alptraum! Anwohner der JVA-Leipzig können nicht mehr schlafen).

02.07.17
AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen rechnete heute in Facebook mit den GEZ-Medien ab. Unter der Überschrift 'So steuert der Staatsfunk die Öffentlichkeit' schrieb der Fraktionsvorsitzende im Landtag Baden-Württembergs zur Halbjahres-Bilanz der öffentlich-rechtlichen Diskussionssendungen:

"Womit wir beim letzten der drei Punkte angekommen sind, nämlich der Gästeauswahl für die großen Polit-Talkshows - in Deutschland also Anne Will, Hart aber fair, Maischberger und Maybrit Illner. Die nun vorliegenden Zahlen des ersten Halbjahres sprechen eine eindeutige Sprache. Von 162 Vertretern deutscher Parteien kamen 38,9 % von CDU/CSU, 26,5% von der SPD, 11,7% von den sogenannten 'Grünen', 10,5 % von der FDP sowie 9,9 % von der SED-Nachfolgepartei. Unsere Bürgerpartei stellte dagegen nur die lächerlich geringe Zahl von vier (!) Teilnehmern, das sind gerade einmal 2,5%. ... Das, liebe Leser, ist kein Zufall - das ist gewollt. Der gesamte politisch-mediale Komplex hat seine Schlussfolgerungen aus den Landtagswahlen des Jahres 2016 gezogen, in deren Vorfeld AfD-Vertreter deutlich intensiver zu Wort kamen. Die ganz einfache Marschroute lautet offensichtlich: Die schweigen wir einfach tot."

Übrigens ist die Gehirnwäsche der linkslastigen Presse erschreckend wirksam. Sogar manche GEZ-Gegner bezeichnen die AfD als 'populistische Hetzpartei', obwohl sie den 'Beitragsservice' abschaffen will! Hierzu ein Facebook-Post von mir.

03.04.17
Peter Fitzek, der "König von Deutschland", sitzt seit Mitte März im Gefängnis. Das Landgericht Halle verurteilte den 51-Jährigen am 15. März 2017 zu drei Jahren und acht Monaten Haft - wegen Untreue. Die Welt schrieb am gleichen Tag: "Fast 600 Menschen sollen demnach insgesamt rund 1,7 Millionen Euro auf Sparbücher eingezahlt haben. Von diesen soll Fitzek nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft 1,3 Millionen für eigene Zwecke verwendet haben. Der Ankläger hatte für Fitzek vier Jahre Haft gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Fitzek hatte bestritten, sich bereichert zu haben." (Welt vom 15.03.2017). Gut möglich, dass die allermeisten Geldgeber ebenfalls bestreiten, ihre Geldeinlagen seien veruntreut worden, denn der 2012 inthronisierte Monarch des "Königsreichs Deutschland" erwarb zum Beispiel ein Krankenhausgelände in Apollensdorf-Nord bei Wittenberg und nahm mit Freunden in den Gebäuden umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen vor. Man hat auf diese Weise dem neu gegründeten Königreich die nötige Infrastruktur gegeben. Auf der reichseigenen Homepage legen die "Reichsbürger" Zeugnis davon ab, wo das Geld geblieben ist: koenigreichdeutschland.org/de/wo-ist-das-geld-geblieben.html.

Ich sehe das Projekt durchaus kritisch, unter anderem weil dort die eine oder andere Verschwörungstheorie vertreten wird. So kritisiert König Peter zum Beispiel das Geldsystem als Wucherei – wegen der Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Aber ich bin auch ein Freund des zivilen Ungehorsams und hab mir selbst schon Gedanken gemacht, ob man nicht eine Art bürgerliche Kommune gründen könnte (neoliberal-egal.de/#handeln). Denn eins muss man sagen: Es gibt viele gute Gründe, an der gegenwärtigen Verfasstheit des deutschen Staats zu zweifeln. Weil er marode ist, und weil seine Politiker ihn auch noch möglichst geräuschlos in den herbeizuschreibenden Vereinigten Staaten von Europa aufgehen lassen wollen. Dort sollen die Deutschen dann (wie gewohnt) den Dukatenesel spielen.

Die Bundesrepublik muss eine Heidenangst vor den Königskindern in Wittenberg haben, die ein beeindruckendes Gottvertrauen an den Tag legen. Denn König Peter wurde bereits vergangenes Jahr zu vielen Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er im September 2012 seinen Führerschein zurückgegeben hatte und dennoch weiter mit dem Auto unterwegs war. Im Spiegel war zu lesen: "Mehrfach schon stand er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht, einen Führerschein hatte er sich selbst ausgestellt. Unter anderem wurde er dafür im vergangenen Jahr von den Amtsgerichten Wittenberg und Dessau zu acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt" (Spiegel vom 14.03.2017). Wenn man mit einem Mitglied eines arabischen Clans so umspringen würde, dann würde man bürgerkriegsähnliche Zustände heraufbeschwören! Doch mit deutschen Kartoffeln und Reichsbürgern kann man es ja machen. Denn die lassen traditionell alles duldsam über sich ergehen, auch die schlimmsten staatlichen Willkürmaßnahmen. Aber halt: Die Deutschen können auch Revolution - wie 1848 und 1989 (siehe auch Interview mit Peter Fitzek).

02.04.17
Am 8. März 2017 (Weltfrauentag) wurde in Bergisch-Gladbach eine junge Mutter mit ihrem Säugling verhaftet, weil sie die Rundfunkgebühren verweigert hatte. Nachdem ihr Mann die geforderte Summe von 416 Euro besorgte und dem Gerichtsvollzieher hinblätterte, hat man die beiden am Abend wieder freigelassen (mmnews.de vom 10.03.17; in epochtimes.de vom 15.03.17 findet man auch einen Video-Beitrag zu dem Fall).

03.03.17
Was ich nicht verstehe: Aus dem Welt-Artikel vom 28.02.17, den ich jetzt komplett lesen konnte, geht hervor, dass Heinrich Dück im November 2016 ins Gefängnis kam und zwei Wochen später vorzeitig wieder entlassen wurde. Wieso hat die Welt erst jetzt über den Fall berichtet? In einem Interview vom 03. März 2017 erfährt man, dass der GEZ-Verweigerer vom 10. bis 25. November 2016 im Knast war (planet-interview.de).

28.02.17
Wie jetzt bekannt wurde, ist zwischenzeitlich ein weiterer GEZ-Verweigerer eingelocht worden. Die Welt schreibt: "Heinrich Dück hat 869 Euro Schulden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und alle Mahnungen und Drohungen verstreichen lassen, seine Schuldenlast zu mindern. Ganz bewusst. Dück verweigert nämlich den Rundfunkbeitrag und ist sogar bereit, dafür ins Gefängnis zu gehen. Die Erzwingungshaft hat seine Haltung nicht verändert – viel eher stoßen ARD und ZDF bei ihm an ihre Grenzen. Nach seiner Freilassung hat Dück keine weiteren Forderungen bekommen und scheint praktisch von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. Doch plötzlich erfährt er: Sein Schuldenberg wächst weiter." (Welt vom 28.02.17).

06.02.17
Wir sollten die GEZ abschaffen und die öffentlich-rechtlichen Sender privatisieren. Vor allem auf politischem Gebiet dominieren sie Radio und Fernsehen. Und seit einigen Jahren machen sie im Internet auch noch den Zeitungen Konkurrenz. Propaganda muss umsonst sein! Springer-Chef Mathias Döpfner, der Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, sagte in einem Interview: "Fakt ist: ARD und ZDF sind im Internet Verleger geworden. Deren Angebote sehen mehr oder weniger wie die von Zeitschriften und Zeitungsverlegern im Netz aus. Da die Öffentlich-Rechtlichen das mit Gebührengeldern finanzieren – und für den Nutzer das Angebot gefühlt kostenlos bleibt – können wir das als Wettbewerbsverzerrung nicht akzeptieren" (meedia.de vom 01.02.2017: George Orwell war harmlos dagegen: Döpfners harsche Kritik am Kampf der Bundesregierung gegen Fake News).

02.02.17
Am 1. Februar wurde Henning Dornauf verhaftet, weil er sich weigerte, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Dornauf ist Vorstandsmitglied der AfD Wermelskirchen sowie der Jungen Alternative (JA) im Bezirksverband Köln (hier im Video). "Henning ist damit die zweite Person nach Sieglinde Baumert in Deutschland, die aufgrund Zwangsgebührenverweigerung ins Gefängnis muss", gab der JA-Bezirksvorstand bekannt. "Wir sind empört über diesen Vorgang. Ein unbescholtener Bürger wird wegen eines Pay-TV-Programms, das er nicht nutzt, verhaftet, während die Bundesregierung permanent ungeahndet Rechtsbrüche betreibt, während brutale Straftäter mit Sozialstunden davon kommen". Die Jugendorganisation der AfD startete die Solidaritätsaktion #freeHenning (www.facebook.com/jungealternative.koeln/ - siehe auch rp-online.de vom 02.02.17).

Am 03.02.17 wurde Henning wieder aus der Haft entlassen. Über den Grund schweigt er sich allerdings aus. Wie in Facebook vermutet wird, hat er nachgegeben und die geforderten GEZ-Gebühren bezahlt (rp-online.de vom 04.02.17). Möglicherweise hat er auch nur die Vermögensauskunft (früher 'Offenbarungseid') erbracht und ist deswegen wieder in Freiheit (siehe Welt vom 28.02.17). Das bedeutet nicht unbedingt, dass er die Rechnungen des ZDF-ARD-Beitragsservice beglichen hat. Wenn doch, dann wäre es peinlich. Denn eine Kampagne in den sozialen Netzwerken zu starten und nach zwei Tagen Gefängnis aufzugeben, das ist schwach.

"Wir zeigen mit unserer Protestaktion auf, wie perfide dieses unzeitgemäße System funktioniert", hatte Dornauf Mitte Januar angesichts seiner drohenden Verhaftung erklärt. „Ich besitze weder Fernseher noch Radio, noch nutze ich qualitativ fragwürdige öffentlich-rechtliche Angebote im Internet. Ich empfinde es als falsch, mich diesem System zu beugen. Hier stehe ich, ich kann nicht anders." Die Junge Alternative Köln schrieb am 25.01.2017 auf ihrer Internetseite: "Die unfaire Wettbewerbsverzerrung muss abgewickelt werden! 22 Fernsehkanäle und 67 Hörfunksender, mehrere Orchester, überzogene Intendantengehälter, fragwürdige Prestige-Deals und parteipolitische Einflussnahme – muss man das alles in Zeiten von Youtube und Netflix zwangsfinanzieren, obwohl man noch nicht einmal einen Fernseher oder ein Radio hat? Wir sind der Meinung, die Bürger sollen selbst entscheiden. Sie sollen nur für Leistungen bezahlen, die sie in Anspruch nehmen. So kann Qualität und Leistung durch Freiwilligkeit und Wettbewerb entstehen, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Mit unserer Solidaritätsaktion wollen wir die hässliche Fratze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzeigen und ein Zeichen setzen" (www.jungealternative.koeln).

30.12.16
Laut dem Jahresbericht des Beitragsservice musste der GEZ-Nachfolger 2015 wesentlich mehr Mahnungen verschicken als ein Jahr zuvor. Die Rheinische Post berichtete Mitte Juni 2016: "Die Zahl der Mahnmaßnahmen - von Zahlungserinnerungen bis zu Vollstreckungsersuchen - stieg um rund 20 Prozent auf 25,4 Millionen". Beinahe 11 % der Haushalte und Unternehmen zahlten die Rundfunkgebühren schleppend oder gar nicht: "Insgesamt befanden sich Ende 2015 fast elf Prozent der Beitragskonten in einem Mahnverfahren. Die Quote variiert in den Sendegebieten. Sind es beim Bayerischen Rundfunk (BR) 8,77 Prozent, sind in Bremen bei Radio Bremen 13,09 Prozent betroffen. 'Aber wir sehen da keine Massenbewegungen', zitierte die Zeitung Stefan Wolf, den Geschäftsführer des Beitragsservices (rp-online.de vom 14. Juni 2016: Beitragsservice verschickt 25 Millionen "Mahnmaßnahmen"). Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts gibt es in Deutschland rund 41 Millionen Haushalte und gut sieben Millionen Unternehmen.

30.11.16
Ich bin froh, dass ich seit 2012 keine GEZ-Gebühren mehr bezahle: Der Staatsrundfunk warnt CDU-Parlamentarier mit drohendem Unterton vor Kontakten mit der "rechtsextremen" Alternative für Deutschland. Ich dagegen warne vor den Volkspädagogen von ARD und ZDF! (ARD vom 29.11.16: "Die klammheimliche Vernetzung von CDU und AfD")

28.11.16
Kürzlich bekam ich ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, die von der Allianz beauftragt wurde. Sie wollen nur mein Bestes: mein Geld! Bei der Allianz Private Krankenversicherungs-AG war ich bis September 2013 zwei Jahre lang zwangskrankenversichert. Sie haben ihre Forderung zwar reduziert, wollen aber immer noch 2891 Euro haben - für Null Leistungen! Ich hatte die Versicherung im September 2011 gekündigt und seitdem nicht mehr in Anspruch genommen. Die Anwälte drohen mit Kontopfändung.

07.11.16
Nach dem Auftritt einer vollverschleierten Islamistin am Sonntagabend bei Anne Will hatte der Publizist Henryk M. Broder die Nase voll. Seitdem hat die wachsende Gemeinde der GEZ-Verweigerer ein prominentes Mitglied mehr! Broder schrieb in der Welt: "Schon lange habe ich mich über ARD und ZDF geärgert und trotzdem meinen Rundfunkbeitrag bezahlt. Doch damit ist jetzt Schluss. Über Folter und Ehrenmorde gibt es nichts zu diskutieren, Frau Will!" (Welt vom 07.11.16: Nach diesem ARD-Abend zahle ich keinen Rundfunkbeitrag mehr!; siehe auch eine andere Version von Broders Kommentar: "Verhüllte Dschihadistin").

03.11.16
Der liberalkonservative Publizist Klaus Kelle hat in seinem Blog drei Leute vorgestellt, die nicht einsehen die GEZ-Gebühren zu bezahlen, und die lieber ins Gefängnis gehen. Zum einen geht es um Sieglinde Baumert aus Geisa in Thüringen, über deren Gefängnisaufenthalt ich hier bereits berichtet habe (am 07.04.16 - siehe auch Video des Kopp-Verlags). Zum anderen berichtet er über Kathrin Weihrauch, eine geschiedene Mutter ("Alleinerziehende") aus Brandenburg, bei der eine Inhaftierung kurz bevorstand.

Über den dritten Unbotsamen hier ein Zitat aus Kelles Artikel: "Einer, der auch bewusst nicht zahlt, ist der Bestseller-Autor Heiko Schrang, dem man wegen 221,82 Euro Rückstand sechs Monate Haft angedroht hat. Wie der aktuelle Stand des Verfahrens ist, weiß ich leider nicht, aber Schrang hatte öffentlich angekündigt, es auf die Spitze zu treiben. Seine Rechnung: den 221,82 Euro stehen etwa 400 Euro Gebühren für den Gerichtsvollzieher gegenüber, im Fall einer Festnahme Personalkosten für zwei Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher von 600 und dann ca. 93 Euro pro Tag im Knast. Das macht über sechs Monate weitere 16.554 Euro. Wenn sich nur ein oder zwei Hundert Bürger trauen würden, ernst zu machen, wäre das Zwangsgebühren-System kaum durchzuhalten. Aber wer will schon ein paar Wochen in einer Zelle sitzen? Die ARD-Geschäftsführung ließ inzwischen verlauten, dass niemand mehr wegen Gebührenrückstandes inhaftiert werden solle" (denken-erwuenscht.com vom 30. Oktober 2016: Der zivile Ungehorsam wächst spürbar).

Dass man laut § 802g Zivilprozessordnung mit Erzwingungshaft zu einer Vermögensauskunft genötigt werden kann, ist echt ein Ding! Ich habe die Vermögensauskunft jedenfalls in Sachen GEZ bereits drei Mal verweigert. Bin einfach nicht hingegangen! Warum aber auch!? Warum sollte der Staat genauen Einblick in meine Vermögenslage bekommen, nur weil ich mich weigere den Beitragsservice zu bezahlen? Sieglinde Baumert kommentierte heute in Facebook: "Der Erzwingungshaftparagraph kommt aus dem Kaiserreich - wurde 1877 eingeführt; zwar etwas verfeinert, aber inhaltlich, der Kern blieb erhalten" (siehe www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/1001746346597046/).

17.10.16
Für vergangenen Donnerstag hatte ich Dank des Beitragsservice zum dritten Mal eine Vorladung zu meiner Gerichtsvollzieherin, um einen Offenbarungseid (Vermögensauskunft) zu leisten. Bin zum dritten Mal nicht hingegangen, denn jetzt einknicken und die Rundfunkgebühren doch noch bezahlen, das geht gar nicht! Lieber gehe ich ins Gefängnis. Bald darauf kam mit einem gelben Briefumschlag die Mitteilung, dass jetzt "die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegen Sie" vorlägen, und dass ich demnächst erneut in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen werde.

"Propaganda muss umsonst sein", las ich auf einem Transparent bei der Demonstration gegen den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe am 03.10.2016. Trotz Regenwetter hatten sich rund 250 Demonstranten auf dem Marktplatz versammelt und sind nach einer langen Kundgebung zum Bundesverfassungsgericht gezogen.

28.09.16
"In seinem Beschluss vom 16. September 2016 geht die 5. Zivilkammer des LG Tübingen umfangreich auf die Praktiken der GEZ ein und entscheidet, dass eine Zwangsvollstreckung gegen Zahlungsverweigerer rechtlich unzulässig ist. Die Kernaussage des Urteils ist, dass sich »die öffentich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.«" (Freie Welt vom 27.09.2016).

"Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. "Verwaltungsvollstreckungen" wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen." (Epoch Times vom 28.09.2016).

08.09.16
Aus einem Zeitungsbericht geht hervor, dass die Zahl der GEZ-Verweigerer weiter gestiegen ist: "Für 2015 belief sich die Zahl der laufenden Mahnverfahren bundesweit auf 25,4 Millionen. In 1,4 Millionen Fällen brachte der Beitragsservice ein Vollstreckungsersuchen auf den Weg." (Berliner Tagesspiegel vom 01.09.16). Laut dem Statistischen Bundesamt gibt es in Deutschland rund 41 Millionen Haushalte und gut sieben Millionen Unternehmen. Man kann also davon ausgehen, dass die Haushaltsabgabe fürs Staatsfernsehen von gut der Hälfte der Firmen und Haushalte boykottiert wird!

06.09.16
Nach gut einem Jahr Zahlungsverweigerung in Sachen Techniker-Krankenkasse bekam ich gestern Besuch. Zum ersten Mal überhaupt – seit ich die Zwangskrankenversicherung (2011) und die GEZ-Gebühren (2012) verweigere – hat sich ein Gerichtsvollzieher zu mir verirrt! Vorangegangen waren 17 Drohbriefe vonseiten der Techniker-Krankenkasse und vier gelbe Vollstreckungsankündigungen des Hauptzollamts Lörrach. Mein Besuch war ein sehr netter Mitarbeiter des Lörracher Zolls. Er klingelte gegen 10:50 Uhr, und weil er freundlich war bat ich ihn herein und bot ihm einen Stuhl an. Die Zollbeamten, erzählte er mir, haben unter anderem die Aufgabe öffentlich-rechtliche Geldforderungen einzutreiben. Ich erklärte ihm, dass ich die Rechnung von inzwischen über 10 000 Euro (für Null Leistungen) zwar bezahlen könnte, aber nicht bezahlen möchte. Auf die Frage nach dem Warum antwortete ich, dass es sich um gewaltfreien Widerstand gegen die seit 2009 geltende Zwangsversicherung handelt. Und dass ich auf meine Freiheitsrechte nicht verzichten werde.

Der Inkasso-Beamte stellte mir Fragen zu meinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen, die ich nur teilweise beantwortete. Er bemerkte außerdem, dass er nichts Pfändungswürdiges in meiner Wohnung gesehen habe. Es war ein Gespräch auf Augenhöhe in guter Atmosphäre. Hätte nicht gedacht, dass ein Schuldeneintreiber so umgänglich sein kann, er zeigte großes Verständnis für mein Anliegen! Das ist ja das Bizarre: Wir waren uns einig, dass vermutlich alle Beteiligten sehr gut nachvollziehen können, warum ich mich als Kleinunternehmer gegen die Zwangskrankenversicherung wehre, schon allein wegen der happigen Mindestbeiträge. Alle Beteiligten würden das Katz-und-Maus-Spiel lieber heute als morgen beenden, doch sie werden vom Gesetzgeber gezwungen, es bis zum Sankt-Nimmerleinstag weiter zu spielen. Was für eine Farce! Der Gerichtsvollzieher pflichtete mir bei, dass es sich bei der Umverteilung durch den Wohlfahrtsstaat um ein Ausbeutungssystem handelt, das von immer mehr Menschen als Zwangsapparat wahrgenommen wird. Die Gelackmeierten sind in erster Linie die einheimischen Männer.

Nach zehn Minuten machte er sich der Mann vom Hauptzollamt schon wieder auf den Weg zum nächsten Kunden. Doch er war so nett und ließ er mir noch seine Karte da sowie einen Schriftsatz mit den gesammelten Forderungen, die die Techniker Krankenkasse an mich richten muss. Wir verabschiedeten uns im guten Wissen, dass wir noch öfter miteinander zu tun haben werden. Und ich muss sagen: Die Gerichtsvollzieherin, die mir wegen der GEZ-Gebühren auf den Fersen ist, hat nun ernstzunehmende Konkurrenz bekommen! Sie ist weniger auf Zack wie der Zollbeamte, denn sie kam nicht zu Besuch! Sie hatte mich nur zwei Mal zu Terminen einbestellt, bei denen ich sie versetzt habe. Stell dir vor, du wirst zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgeladen und gehst nicht hin ;)

06.07.16
Vor zwei Wochen rief mich eine Mitarbeiterin der Techniker-Krankenkasse an. Sie wollte mehr über die Beweggründe erfahren, warum ich die Krankenversicherungspflicht nicht akzeptiere. Auch fragte sie mich, wie hoch denn der monatliche Gewinn meines Unternehmens ausfalle. Ich machte keine näheren Angaben, um nicht den Eindruck zu erwecken, in Verhandlungen über die Höhe der Monatsbeiträge eintreten zu wollen. Dass die TK den Maximalbeitrag einfordert, das kann mir egal sein, denn ich werde ohnehin nicht bezahlen.

Es war aber ein offenes und nettes Gespräch! Die Frau zeigte großes Verständnis dafür, dass ich nicht für eine Versicherung bezahlen will, die Fehlanreize ohne Ende setzt und die Gelder bedenkenlos umverteilt, zum Beispiel für die Grundsanierung von 'syrischen Geflüchteten' aus aller Welt. Die Krankenkasse könne aber nicht anderes, weil sie ihrerseits vom Gesetzgeber zur rigorosen Eintreibung der Beiträge gezwungen werde. Der Wohlfahrtsstaat, den Sozialromantiker aller Couleur noch weiterentwickeln wollen, entpuppt sich einmal mehr als Zwangsapparat! Gestern kam folgendes Bestätigungsschreiben: "Sehr geehrter Herr Rettig, vielen Dank für unser Telefonat. Selbstverständlich bestätige ich Ihnen, dass wir Ihre Beiträge, wie von Ihnen gewünscht, nicht neu berechnen".

03.06.16
Die Techniker-Krankenkasse ist mir auf den Fersen, sie will mittlerweile rund 9000 Euro geschenkt haben. Heute habe ich erstmalig geantwortet, und zwar mit folgendem Schreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

danke für die 14 Briefe, die Sie mir seit dem 24. Juni 2015 schickten. Gut zu wissen, dass jemand an mich denkt und mich wichtig nimmt. Tut mir leid, dass ich mich nicht gemeldet habe, ich hatte viel um die Ohren. Sie ahnen schon, was ich antworte: Ich werde die knapp 9000 Euro, die Sie mittlerweile von mir fordern, nicht bezahlen. Als ich von September 2013 bis September 2014 nebenberuflich bei McDonalds arbeite (sowie in der Zeit der Arbeitslosigkeit danach) war ich bei der Techniker Krankenkasse versichert. Das war okay, ich war auch das eine oder andere Mal beim Arzt. Dass Sie aber davon ausgingen, ich sei weiterhin bei Ihnen versichert, obwohl ich keine Beiträge bezahle, find ich nicht in Ordnung.

Ich weiß, ich hätte kündigen sollen, dann hätten Sie gleich Bescheid gewusst, dass ich mein Geld lieber für mich behalte. Unter normalen Umständen sollte man aber davon ausgehen, dass ein Vertragsverhältnis aufgelöst wird, wenn der Kunde keine Zahlungsbereitschaft erkennen lässt. Ihre Leistungen habe ich in keiner Weise beansprucht, denn seit 2007 bezahle ich alle Arzt- und Behandlungskosten aus eigener Tasche. Am 16.03.16 wurde mir ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt, auch diese Operation habe ich selbst bezahlt, die Kosten beliefen sich auf knapp 8000 Euro.

Nun wissen wir beide, dass Selbstständige seit 2009 gezwungen werden, krankenversichert zu sein. Deswegen haben weder Sie noch ich gekündigt. Sie nicht, weil Sie nicht dürfen. Und ich nicht, weil eine Kündigung gar nichts bringen würde. Ich darf nur kündigen, wenn ich eine andere Krankenversicherung nachweisen kann. Allerdings will ich die Krankenkasse nicht wechseln, ich will gar keine Krankenkasse haben! Mit anderen Worten: Ich verweigere die Zahlungen an die Zwangskrankenversicherung, und das bereits seit 2011. Die Allianz, meine Vorgängerkasse, sitzt mir ebenfalls im Nacken und will immer noch 2891 Euro haben - für nicht die geringste Leistung! Ich sehe aber nicht ein, der Allianz, die viel reicher ist als ich, Geld zu schenken.

Sie fordern einen Monatsbeitrag von ca. 746 Euro von mir. Wie Sie mir am 10.09.15 geschrieben haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Höchstsatz bei mir einzutreiben, als würde ich monatlich 4125 Euro Gewinn machen. In Wirklichkeit verdiene ich mit meiner kleinen Firma nicht einmal ein Zehntel davon. Das liegt daran, dass ich Ihnen keine Einkommensnachweise zuschickte, wie von Ihnen gewünscht. Das stimmt. Aber wie gesagt: Ich will gar keine Krankenversicherung.

Zwei der 14 Schreiben stammen nicht von Ihnen, sondern vom Hauptzollamt Lörrach. Der letztere kam am 17.05.16 und ist mit "Vollstreckungsankündigung" überschrieben. In dem Brief steht, die Zollbeamten würden demnächst ohne weitere Ankündigung mein Konto oder mein Kraftfahrzeug pfänden oder in meine Wohnung eindringen und Unterhaltungselektronik mitgehen lassen. Bitte sagen Sie dem Lörracher Zoll, er soll auf den geplanten Raubzug verzichten. Ich besitze kein Auto und die Unterhaltungselektronik hab ich nicht gekauft, um sie mir wieder wegnehmen zu lassen.

Wenn die Beiträge niedrig wären, weil zum Beispiel durch eine hohe Eigenbeteiligung Fehlanreize minimiert würden, könnte ich mir vorstellen, freiwillig eine Krankenversicherung vorzuhalten. Es gibt für Selbstständige aber Mindestbeiträge von um die 300 Euro pro Monat, so dass der Beitragssatz oft wesentlich höher ist als bei abhängig beschäftigten Niedrigverdienern. Die Gelder, welche die Kleinunternehmer einbezahlen, werden also zu anderen Gruppen hin umverteilt, die je nach politischer Wetterlage als bedürftig eingestuft werden. Ich will aber kein Arbeitssklave für Beamte und ihre Gattinnen sein, nicht für Menschen, die ihre Gesundheit systematisch ruinieren, und schon gar nicht für syrische Flüchtlinge aus aller Welt.

Ich bestehe auf meine von der Verfassung verbrieften Freiheitsrechte, egal wie die Gerichte das Grundgesetz zurechtbiegen. Die Pflicht-Krankenversicherung ist nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit der Person und der Vertragsfreiheit (Artikel 2, Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG) und dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG). Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG).

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rettig

21.04.16
Seit September 2011 boykottiere ich die Krankenversicherung, die man seit 2009 haben muss, auch wenn man selbstständig ist. Inzwischen werde ich von zwei Krankenversicherungen regelmäßig aufgefordert, Tausende Euro zu überweisen - für Leistungen, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich bezahle seit 2007 alle Arzt- und Behandlungskosten aus eigener Tasche. Am 16. März wurde mir ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt, auch diese Operation habe ich selbst bezahlt, die Kosten beliefen sich auf knapp 8000 Euro. Nicht nur die Allianz, bei der ich bis September 2013 zwangsversichert war, sondern auch die Techniker-Krankenkasse (TKK), die aktuell meine Zwangsversicherung ist, wollen mir Geld abknöpfen. Es darf sie von Gesetz wegen gar nicht kümmern, dass ich sie nicht in Anspruch genommen habe! Die kranken Kassen drohen mit der Pfändung meines Kontos, sie können sich also auch gegen meinen Willen Zugang zu meinem Konto verschaffen und sich holen, was sie brauchen. Ein Pfändungsschutzkonto hilft da nur, wenn man ein minimales Einkommen hat.

Die Allianz hat ihre Forderung bereits mehrfach reduziert, verlangt von mir aber immer noch 2891 Euro. Mitte Februar meldete sich in dieser Sache mal wieder meine Gerichtsvollzieherin und drohte mit einer Zwangsvollstreckung in meiner Wohnung und einer "richterlichen Durchsuchungsanordnung zur zwangsweisen Öffnung Ihrer Räumlichkeiten". Zudem ließ mir der Versicherungskonzern mit Schreiben vom 07.04.16 per Amtsgericht einen "Kostenfestsetzungsbeschluss" über 844 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zukommen. Die TKK hat nach zehn Briefen, auf die ich nicht reagiert habe, inzwischen das Hauptzollamt Lörrach mit der Eintreibung von knapp 4900 Euro beauftragt (inklusive 186 Euro Säumniszuschlag). Das Schreiben wurde ebenfalls am 07.04.16 erstellt.

Das mit der Kontopfändung ist keine leere Drohung, denn Anfang des Jahres hat der Beitragsservice von ARD und ZDF erstmals erfolgreich 247 Euro von meinem Konto entwendet, ohne dass ich etwas dagegen machen konnte. Ich hatte mein Konto erst nach dem Pfändungsbeschluss in ein P-Konto umwandeln lassen.

Wer nicht zum Arbeitssklaven für die gutmenschlichen Umverteilungskassen werden will, der muss dafür sorgen, dass nichts bei ihm zu holen ist. Meine Verweigerung der Zwangsgebühren für Fernsehen und Krankenversicherung hat dazu geführt, dass die vom Staat zur Geldgier gezwungenen Konzerne Allianz, TKK und der Beitragsservice von ARD und ZDF insgesamt um die 10.000 Euro bei mir eintreiben wollen. Für mich als Inhaber einer Mini-Firma ein Ding der Unmöglichkeit.

07.04.16
Erstmals hat jemand wegen des Boykotts der GEZ-Gebühren eine Gefängnisstrafe abgesessen. Sieglinde Baumert kam am 4. Februar 2016 in Erzwingungshaft, da sie seit 2013 keine Fernsehgebühren mehr bezahlt. Am 5. April wurde sie nach 61 Tagen wieder auf freien Fuß gesetzt, "weil der MDR beim Eintreiben der ausstehenden Rundfunkgebühren einen Rückzieher gemacht hat", wie die Welt (auch per Video-Beitrag) am Tag ihrer Entlassung aus dem Cheminitzer Frauengefängnis berichtete (Welt vom 05.04.16: Gebühren-Rebellin nach 61 Tagen aus Haft entlassen). In dem Artikel spekulierte Redakteur Lutz Stordel darüber, warum die streitbare Frau vorzeitig freigelassen wurde, obschon sie dem 'Beitragsservice' von ARD und ZDF nach wie vor die kalte Schulter zeigt: "Nachdem die 'Welt' über ihren Fall berichtet hatte und andere Medien dies aufgegriffen hatten, solidarisierten sich Hunderte Gebührengegner in den sozialen Netzwerken mit der Thüringerin".

Die Verhaftung von Sieglinde Baumert war an ihrem Arbeitsplatz in einem Metallbetrieb erfolgt, wo sie einem Hilfsarbeiterjob nachging. In dem Bericht vom Tag zuvor hatte die Welt die streitbare Frau über die Begebenheit selbst zu Wort kommen lassen: "'Ich habe in meiner Halle gerade Platinen bestückt, als der Anruf kam, ich solle ins Hauptgebäude kommen. Dort stand der Gerichtsvollzieher mit zwei Polizisten und hat mich gefragt, ob ich jetzt bereit wäre, eine Vermögensauskunft abzugeben. Als ich das erneut verweigerte, ging es ab zur Polizeiwache Bad Salzungen, von dort direkt in die Haftanstalt. Ohne Handschellen, trotzdem gab es perplexe und schockierte Gesichter.' Nach der Verhaftung am Arbeitsplatz erhielt sie die Kündigung" (Welt vom 04.04.16: "Die erzwungenen Einnahmen werden dann rausgeschmissen").

21.02.16
"Fast 90 Prozent sprechen sich in einer Umfrage gegen die Rundfunkgebühren aus. Sie halten sie für nicht mehr zeitgemäß. Nur jeder achte Deutsche (12,6 Prozent) ist für die Beibehaltung gebührenfinanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im INSA-Meinungstrend" (Focus vom 19.02.2016).

14.02.16
Seit 26.05.12 zahle ich keine GEZ-Gebühren mehr. Jetzt hat der Beitragsservice von ARD und ZDF erstmals erfolgreich 247 Euro von meinem Konto abgebucht. Es handelt sich um eine Pfändung, weswegen ich mich gegen die Abbuchung allenfalls juristisch wehren kann, wozu ich aber weder Zeit noch Lust habe. Am 27.02.14 hatte mir der Beitragsservice die entsprechende Pfändungs- und Einziehungsverfügung zugeschickt. Eine Woche später ließ ich mein Geschäftskonto in ein "Pfändungsschutzkonto" umwandeln. Das ging bei der Commerzbank schnell und unkompliziert. In meiner Naivität hatte ich mich schon gefreut: "Jetzt können Beitragsservice oder Allianz nur dann mein Konto pfänden, wenn pro Monat mehr als 1045 Euro eingehen".

Pfeifendeckel! Seitdem wurden trotzdem gegen meinen Willen sechs Mal Beträge zwischen 14 und 120 Euro abgebucht. In den Kontoauszügen hieß es dazu immer: "Umbuchung pfändbares Guthaben P-Konto nicht verfügter Guthaben-Übertrag aus …". Das Geld ging jedoch nicht (wie ich dachte) sofort an die GEZ, sondern landete auf einem sogenannten Auskehrungskonto, wie ich erst vorgestern erfahren habe. Auf diesem Zwischenkonto waren Mitte Januar 2016 mehr als genug Moneten vorhanden, um die erste Pfändung komplett zu machen und dem Beitragsservice die geforderten 247 Euro in den Rachen zu schmeißen. Ich bekam gnädiger Weise 21 Euro wieder gutgeschrieben, weil sich auf dem Auskehrungskonto mehr Geld vorhanden war als notwendig. Auch hatten sie mir einen speziellen Kontoauszug zugeschickt, auf dem es hieß: "Pfdg v. 21.02.2014 erledigt".

Ich ließ mir von einer Mitarbeiterin der Commerzbank erklären, warum der Beitragsservice bei mir pfänden kann, obwohl ich mein Konto doch in ein P-Konto umwandeln ließ. Sie recherchierte für mich, rief mich noch am gleichen Tag zurück und präsentierte mir zwei Gründe. Erstens hätte ich mein Konto erst in ein Pfändungsschutzkonto umgestellt, nachdem die Pfändungsverfügung bei der Commerzbank eingegangen war. Und zweitens sei mehrmals zu viel Geld auf dem Konto gewesen, so dass der Zahlungseingang von mehr als 1045 Euro überschritten war. Letzteres kann ich ausschließen, denn ich hatte mit meiner kleinen Firma im ganzen Jahr 2014 nur gut 2000 Euro Umsatz gemacht! Bei dem Geschäftskonto gehen regelmäßig kleinere Beträge rein und raus.

Dass es bei der Pfändung mit rechten Dingen zugegangen ist, das wage ich daher zu bezweifeln. Ich werde aus zwei Gründen aber keine Rechtsmittel dagegen einlegen: Zum einen habe ich nicht den Nerv, mich in die Materie noch tiefer rein zu arbeiten. Und zum anderen bedeutet der Weg des zivilen Ungehorsams, Unrecht auch einmal zu ertragen (und öffentlich darüber zu berichten). Wenn man wie ein Winkeladvokat alle juristischen Register zieht, um sich gegen solche Übergriffe des Staats zu wehren, dann kostet das nicht nur wesentlich mehr Zeit, Geld und Nerven. Es handelt sich auch eher um einen juristischen Schlagabtausch als um gewaltfreien Widerstand. Man leistet insofern keinen schroffen zivilen Ungehorsam, als man die Mechanismen des Rechtsstaats gegen staatliche Willkürmaßnahmen in Anspruch nimmt. Also gegen eine Machtpolitik, die nicht nur von der Regierung, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht gegen Recht und Gesetz betrieben wird, und die folglich nur mit politischer Gegenmacht bekämpft werden kann.

Eine Redakteurin der Wirtschaftswoche wies Anfang 2013 darauf hin, dass die öffentliche Rundfunkanstalten (ÖR) "an keiner Stelle im Grundgesetz erwähnt" sind. Nach Ansicht von Bettina Röhl ist ihnen allein durch die Rechtsprechung der Karlsruher Verfassungsrichter in den vergangenen 50 Jahren ein Pseudo-Verfassungsrang zugesprochen worden. Es sei offensichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht damit "seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat" (Wirtschaftswoche vom 15.01.2013).

04.02.16
"Die großen öffentlich-rechtlichen Sender haben offenbar ein Problem. Laut eigenem Geschäftsbericht hat der Beitragsservice im Jahr 2014 rund 21 Millionen Mahnungen verschickt und 891.000 Vollstreckungen beantragt. Für 2015 gibt es noch keine aktuellen Zahlen, vorab wurde aber bekannt, dass man intern bereits mit noch mehr Zahlungsverweigerern rechnet" (n-land.de vom 02.02.2016).

29.12.15
"Mehr als vier Millionen Haushalte haben 2014 die Rundfunkgebühr einfach nicht gezahlt - ein Anstieg von 90 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der zuständige Beitragsservice kommt mit dem Mahnen kaum hinterher: Er verschickte mehr als 20 Millionen Mahnschreiben an die säumigen Zahler" (Focus Video vom 20.06.2015).

17.12.15
"Weil sie den 'ARD-ZDF Beitragsservice' verweigerte, landete eine Bürgerin aus Lünen/NRW letzte Woche im Knast. Es geht um eine sogenannte 'Erzwingungshaft', die bis zu sechs Monate dauern kann. Es handelt sich um Petra Timmermann, die ihre Erfahrung mit der Justiz in Sachen Verweigerung der Rundfunkgebühr ausführlich im Netz dokumentierte. Mehr auf: www.petra-timmermann.de. Wie MMnews nun erfuhr, hatte Timmermann im Gefängnis eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Damit ist klar: die öffentlich-rechtlichen Propaganda-Anstalten kriegen von der armen Frau mangels Masse keinen Cent. Nachdem sie die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, wurde sie wieder aus der Haft entlassen" (MMnews vom 16.12.2015; siehe auch mmnews.de/index.php/politik/60796-gez-erster-zahlungsverweigerer-verhaftet).

24.11.15
Während muslimische Gewalttäter immer wieder mit Bewährungsstrafen davonkommen, schlägt die Justiz bei den Einheimischen nicht selten mit aller Härte zu - schon bei Bagatellen! Zum Beispiel der 82-jährige Siegfried Zielasko, der wegen einer Zahlungsverweigerung von ursprünglich 50 Euro in Beugehaft genommen wurde. In dem ersten Artikel des Südkurier heißt es: "Ein Haftantritt wegen eines nicht bezahlten Bußgeldbescheids ist laut Matthias Nagel, Leiter der Justizvollzugsanstalt Rottweil, an sich nichts Besonderes" (Südkurier vom 03.03.15). Der Rentner hätte ein halbes Jahr einsitzen müssen, wenn nicht ein Bürger die Geldbuße in Höhe von 200 Euro für ihn bezahlt hätte. Nur deswegen durfte er nach einer Nacht das Gefängnis wieder verlassen (Südkurier vom 04.03.15).

09.08.15
Die GEZ und das Inkasso-Unternehmen Creditreform Mainz schicken mir weiterhin fleißig Mahnungen und Drohbriefe. Gestern kamen drei auf einmal! Die Forderung beläuft sich auf insgesamt 1789,31 Euro - jeweils in meiner Funktion als Privatmann und als Kleinunternehmer. Passender wäre es, wenn ich sagen würde: als Privatknecht und als vom Wohlfahrtsstaat unter Kuratel stehender Home-Office-Betreiber. Meine kleine Einraumwohnung hat also die zweifelhafte Ehre, doppelt mit der Zwangsabgabe bedacht zu werden (siehe neoliberal-egal.de/#GEZ)

08.08.15
Nachdem mich die Allianz mit ihrer Pflichtkrankenversicherung gut 15 Monate in Ruhe gelassen hatte, bekam ich vor einer Woche einen drei Millimeter dicken Schriftsatz vom Amtsgericht Karlsruhe. Erst verstand ich nur Bahnhof. Nachdem ich das Anschreiben analysiert hatte, war klar, dass ein schriftliches Vorverfahren ansteht, gegen das ich binnen zwei Wochen Widerspruch einlegen kann. Aus dem Schreiben geht auch hervor, dass die Forderung noch weiter reduziert wurde. Ich soll etwas weniger bezahlen, als sich aus dem eh schon um zwei Drittel reduzierten 'Notlagentarif' ergeben: Zitat: "Das Gericht geht davon aus, dass mit der Anspruchsbegründung in der Sache lediglich noch Zahlung eines Betrags von EUR 2891 verlangt wird und es sich bei dem in Klageantrag Ziff. 2 genannten Beitrag von EUR 3.088 … um ein Schreibversehen handelt …".

Abgesehen davon, dass ich sowieso nicht bezahle, sage ich mir: Irren ist menschlich. Vielleicht merkt die Politik auch eines schönen Tages, dass die ganze Zwangskrankenversicherung ein Irrtum ist. In der Klageerwiderung schrieb ich heute: "Als Einwendung bringe ich vor, dass die seit 2009 geltende Pflichtversicherung für Selbständige nicht vereinbar ist unter anderem mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person inklusive der Vertragsfreiheit und Privatautonomie (Artikel 2, Absätze 1 und 2 Grundgesetz). Vereinbar ist die Zwangsversicherung außerdem nicht mit dem Schutz des Eigentums nach Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Ich habe meinen Krankenversicherungsvertrag mit der Allianz am 19.09.2011 gekündigt und seitdem die Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen. Dass die Allianz mir dennoch weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide schickt und mich mit Klagen überzieht, sehe ich als versuchten Diebstahl an. Meine Einrede lautet: Ich lasse mir kein Geld abknöpfen für Leistungen, die ich nicht will und die ich auch nicht bestellt habe! Dagegen wehre ich mich, auch wenn die Gerichte auf Druck der politischen Klasse diesen versuchten Raubzug mit einer scheinbaren Rechtmäßigkeit ummänteln." (siehe neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung)

20.05.15
Michael Mannheimer hat bei Pegida Stuttgart zum GEZ-Boykott aufgerufen. Am Sonntag, 17. Mai 2015 sagte er (ab Minute 1): "Ich rufe euch auf zum Boykott der Göbbel'schen Zwangsgebühr GEZ. Denn auch das wird verschwiegen: Es war Goebbels, der diese Zwangsgebühr damals eingebracht hat. Und wenn dieselben Medien heute eine Eva Herman wegen eines harmlosen Vergleichs mit dem Dritten Reich niedermachen, gleichzeitig aber verschweigen, dass sie vom Benefit Goebbels' wie die Maden im Speck profitieren, und ihren Hass gegen das eigene Volk ausleben können, halte ich das für diabolisch und infam!"

05.01.15
Ein kleines Kind kriegt sich nicht mehr vor Lachen, als der Papa eine Rechnung zerreißt. Eine Anleitung zum Umgang mit Mahnungen des GEZ-Beitragsservice von ARD und ZDF! www.facebook.com/video.php?v=10152544319075659&fref=nf

02.12.14
Schon wieder zwei Briefe von der Firma Creditreform, die die GEZ-Gebühren eintreiben will. Heute habe ich festgestellt, dass mittlerweile auch bei dem Inkasso-Unternehmen zwei Verfahren laufen mit jeweils einer anderen Beitragsnummer. Ich nehme an, die eine ist für mich als Privatmann und die andere für mein Unternehmen, das ich als Home-Office betreibe.

Bei der Beitragsnummer mit der höheren Quersumme geben sich die Forderungseintreiber fassungslos: "Es ist unbegreiflich und enttäuschend, dass Sie sämtliche Vermittlungsangebote unsererseits, ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen Ihres rechtskräftigen Gebührenbescheides zu ersparen, einfach verstreichen lassen. Damit zwingen Sie uns, Ihrer Landesrundfunkanstalt die Einleitung einer weiteren, vermeidbaren Vollstreckung zu empfehlen. Unsere Inkassopraxis zeigt, dass Sie die Begleichung Ihrer Schuld keinesfalls umgehen können. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass säumige Schuldner mit Schwierigkeiten, z.B. bei Mobilfunkverträgen, Versandhäusern oder Kreditkartengesellschaften zu rechnen haben [davon hab ich bisher nichts mitgekriegt, obwohl man mich mindestens zweimal ins 'Schuldnerverzeichnis' eingetragen hat]. Bei weiteren Vollstreckungsmaßnahmen könnte es sogar zu einer Pfändung Ihres Bankkontos kommen". Komiker! Bereits seit Ende Februar dieses Jahres ist der Beitragsservice zur Pfändung meines Geschäftskontos übergegangen! Ich habe es dann allerdings in ein sogenanntes P-Konto umwidmen lassen, ein Pfändungsschutzkonto (siehe unten Eintrag vom 03.03.14). Seitdem wurde nur drei Mal gegen meinen Willen abgebucht (im Mai 120,32 €, im Juni 15,40 € und im November 30,50 €).

Bei der anderen Beitragsnummer befindet sich Creditreform noch auf einer niedrigen Eskalationsstufe. Genau wie Anfang Juni 2014, als die Inkassofirma erstmals in meiner Angelegenheit Briefe schickte. Sie bieten mir "ein Aussetzen der Vollstreckungsmaßnahmen" an, wenn ich eine erste Rate in Höhe von 70 Euro bezahle.

17.11.14
Zu Beginn des Monats bekam ich erneut drei Briefe in Sachen GEZ: Zwei überaus großzügige Angebote von Creditreform (der vom Staatsrundfunk engagierten Inkasso-Firma) und eine Mahnung vom ARD-ZDF-Beitragsservice höchstselbst.

27.08.14
Anfang August fand ich drei Mahnungen bezüglich der Rundfunkgebühren im Briefkasten. Eine über 544 Euro mit den üblichen Warnungen ("Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution"). Eine über 275 Euro, die das Inkasso-Unternehmen Creditreform im Namen des Beitragsservice bei mir eintreiben will. Und eine über 496 Euro, die ich vermutlich in meiner Eigenschaft als Unternehmer zahlen soll.

In Facebook hatte mich jemand vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht, dass Selbstständige, die nur ein Home-Office haben, die GEZ-Gebühren nur einmal, nämlich als Privatmann bezahlen müssen. Laut einer Tabelle auf der Rückseite der Mahnung bräuchte ich außerdem monatlich nur ein Drittel des normalen Beitrags (5,99 Euro) abführen, da ich weniger als neun Beschäftigte habe, nämlich überhaupt keinen. Doch auf solche Feinheiten müsste ich meinerseits die Gebühreneintreiber aufmerksam machen, womit ich aber die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr im Grundsatz anerkennen würde. Das tue ich aber nicht, denn keiner darf zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden, sei es mit Medienkonzernen oder mit Versicherungsunternehmen!

09.06.14
Offensichtlich spielt der Beitragsservice auf Zeit, anstatt es zum Prozess kommen zu lassen, denn jetzt hat er ein Inkasso-Unternehmen beauftragt. Ich bekam Anfang Juni einen Brief von Creditreform Mainz, einem Ableger der Wirtschaftsauskunftei Creditreform, der sich auf die Eintreibung von Rundfunkgebühren spezialisiert hat. Die Mainzer erstellten unter schuldenreform.de sogar ein Portal für ihre Schäfchen, auf dem die Nicht-Zahler wie Kunden begrüßt werden. In einem weiteren Schreiben vom 20. Juni bot mir Creditreform "ein Aussetzen der Vollstreckungsmaßnahmen" an, wenn ich eine erste Rate in Höhe von 80 Euro bezahle.

24.04.14
Im Zusammenhang mit meiner Verweigerung der Zwangskrankenversicherung gibt es Neuigkeiten: Von der Allianz bekam ich Mitte Januar und Mitte Februar dieses Jahres zwei Bittbriefe, ich solle doch die rund 3090 Euro bezahlen, die sich aus dem um zwei Drittel reduzierten "Notlagentarif" ergeben. Zur Erinnerung: Am 01.08.13 trat nämlich das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" in Kraft (siehe unten meine Eintragung vom 13.11.13). Nachdem ich nicht antwortete, weil ich auch den Notlagentarif boykottiere, bekam ich am 14.03.14 ein Anwaltsschreiben zugesandt, in dem der Forderungsbetrag um 413,64 Euro Anwaltsgebühren aufgestockt wurde. Die Rechtsverdreher gehören zu den größten Profiteuren des Wohlfahrtsstaats.

Am 4. April 2014 kam der entsprechende Mahnbescheid, es ist mittlerweile der dritte in dieser Sache (siehe unten Eintrag vom 28.01.12). Mittlerweile legte ich Widerspruch ein, ich brauchte dazu nur auf einem Formular, das mir dankenswerter Weise mitgeliefert wurde, ein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen und zu unterschreiben. Gut ein Monat später (wie üblich) ein Schreiben einer Anwaltskanzlei. Ich müsse die Forderung begleichen und täte gut daran, den Widerspruch zurückzunehmen: "Bitte bedenken Sie, dass Durch Ihren Widerspruch ein kostenintensives Prozessverfahren auf Sie zukommt. Diese zusätzlichen Kosten müssten im Falle Ihres Unterliegens ebenfalls von Ihnen beglichen werden. Wir möchten Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, diese Mehrkosten zu vermeiden. Hierzu ist es erforderlich, die anliegende Widerspruchsrücknahme unverzüglich unterschrieben an das Amtsgericht zu senden". Es handelt sich dabei um einen Textbaustein, den Anwaltskollegen zum Beispiel auch schon im Februar 2012 in der gleichen Angelegenheit benutzen (siehe unten Eintrag vom 16.02.12).

29.03.14
Immer wieder GEZ: Zurzeit bekomme ich öfter gelbe Briefe mit einer "förmlichen Zustellung", bei der die Postbotin das Zustellungsdatum auf dem Umschlag notieren muss. Gerade las ich, dass ich die gelben Umschläge hätte aufheben sollen - was soll's. So bekam ich am 06.03.14 von meiner Gerichtsvollzieherin bereits die zweite Einladung zur "Abgabe der Vermögensauskunft" (früher 'eidesstattliche Versicherung', noch früher 'Offenbarungseid'). Hintergrund diesmal: Der 'Beitragsservice' der öffentlich-rechtlichen Sender will mir auch in meiner Eigenschaft als Unternehmer rund 275 Euro abknöpfen, obwohl ich nur ein Home-Office habe. Wenn einer aber nicht bezahlt, dann scheinen sie davon auszugehen, dass er zu arm ist. In diesem Fall, so die Logik der GEZ-Nachfolger, soll er gefälligst einen Offenbarungseid leisten. Den Termin habe ich sausen lassen, unter anderem weil ich nicht einsehe, warum ich der Frau meine finanzielle Lage darlegen soll. So haben wir erneut eine Gelegenheit verpasst, uns endlich einmal persönlich kennen zu lernen.

Am 24.03.14 kam schon wieder ein gelber Brief von der Gerichtsvollzieherin, worin (wie letzten Oktober mit fast den gleichen Worten) verkündet wird, es lägen nunmehr "die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegen Sie vor". Außerdem will sie mich ein weiteres Mal "in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen". Sie könnte sich ruhig mal etwas Anderes einfallen lassen.

Und tatsächlich erhielt ich Mitte April 2014 bereits zum zweiten Mal (genau wie Ende Oktober 2013) ein maschinell erstelltes Schreiben vom "gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder". Nach der Art eines Internetproviders heißt es dort, ich sei jetzt in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Als Grund wird angegeben: "Nichtabgabe der Vermögensauskunft". Mit anderen Worten: Vollstreckt wird, weil ich keinen Offenbarungseid leistete. Damit habe ich nämlich deutlich gemacht, dass ich die GEZ-Gebühren nicht aus Geldmangel, sondern für die Verteidigung der Freiheit verweigere. Die beiden Briefe sind fast identisch, mit Ausnahme der Aktenzeichen und der PIN-Nummer, mit der ich mich unter vollstreckungsportal.de/auskunft einloggen kann. Wenn mir mal langweilig ist, werde ich da einen Blick reinwerfen. Es gibt für jedes Bundesland sogar einen Ansprechpartner für den Support - mit Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse. Was für ein Service!

03.03.14
Die GEZ will es jetzt wissen: Nachdem am 08.10.13 meine Gerichtsvollzieherin vergeblich auf mich gewartet hatte, geht der Beitragsservice von ARD und ZDF nun zur Pfändung meines Geschäftskontos über. Vor ein paar Tagen kam die fünfseitige Kopie der 'Pfändungs- und Einziehungsverfügung' (siehe Scan), welche der GEZ-Nachfolger an die Commerzbank geschickt hatte. Zunächst werden rund 250 Euro von meinem Konto abgebucht, ohne dass ich dies rückgängig machen kann. Solange dort noch nicht genügend Geld vorhanden ist, habe ich (so wie es aussieht) keinen Zugriff auf das Konto mehr. Die GEZ saugt mir ganz unspektakulär das von ihr benötigte Geld von meinem Konto ab, um die Beute an die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu verteilen. Das erinnert mich an die Fernsehserie "Die Abenteuer von Robin Hood" (1955 bis 1960 mit Richard Greene als Hauptdarsteller), die ich in meiner Kindheit regelmäßig im Fernsehen sah. Die Steuereintreiber des Sheriff von Nottingham kamen aber höchstpersönlich, um den Untertanen den letzten Groschen abzuknöpfen.

Nach erfolgter Zwangsabbuchung gedenken die GEZ-Advokaten ihren mit Paragrafen gespickten Raubzug alsbald fortzusetzen, denn am 28. Februar 2014 habe ich einen weiteren Termin bei meiner Gerichtsvollzieherin verstreichen lassen. Bis zu diesem Datum hätte ich weitere 250 Euro an die Geldeintreiber des Beitragsservice bezahlen müssen. Schließlich muss ich nach ihren Vorstellungen die 17,98 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat doppelt abführen, nämlich als Privatperson und als Firmeninhaber. Außerdem zahle ich bereits seit Ende Mai 2012 keine Rundfunkgebühren mehr.

Die Lage hat sich dann aber doch wieder entspannt: Nachdem ich in Facebook den Tipp mit dem P-Konto bekam, ließ ich am 06.03.14 mein Geschäftskonto in ein solches "Pfändungsschutzkonto" umwandeln. Das ging bei der Commerzbank schnell und unkompliziert. Eine telefonische Terminabsprache und ein kurzes Treffen mit meiner aktuellen Beraterin genügte. Jetzt können Beitragsservice (oder Allianz) nur dann mein Konto pfänden, wenn pro Monat mehr als 1045 Euro eingehen. Da bin ich auf der sicheren Seite :)

18.12.13
Mitte Oktober 2013 antwortete mir das Bundesverfassungsgericht auf meine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Krankenversicherungspflicht für Selbstständige (siehe unten den zweiten Eintrag vom 26.09.13). Die Beschwerde wurde aus formalrechtlichen Gründen abgewiesen, ohne dass man in irgendeiner Weise auf den Inhalt einging. AR-Referentin Krause-Reul schrieb, dass ich den Instanzenweg hätte einhalten müssen: "Sie müssten daher zunächst den zulässigen Rechtsweg vor den Fachgerichten erschöpfen und somit mittelbar gegen die von Ihnen beanstandeten gesetzlichen Vorschriften vorgehen, bevor Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden können. Ob Sie eine solche letztinstanzliche Entscheidung bereits erwirkt haben, ist Ihrem bisherigen Vorbringen nicht zu entnehmen. Bei der von Ihnen genannten Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 7. August 2013 kann mangels deren Vorlage schon nicht geprüft werden, ob es sich hierbei um eine Entscheidung der letzten Instanz handeln könnte. Dies dürfte jedoch nicht der Fall sein".

Allein für die Prüfung dieser Frage bräuchte ich einen Fachanwalt, denn das Urteil des Sozialgerichts macht zur Berufung widersprüchliche Angaben. Zwar erklärte Richterin Kreb am Ende des Urteils eine Berufung für nicht zulässig. Grund: "Die Berufungssumme in Höhe von 750,00 Euro ist nicht erreicht. Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache liegt nicht vor". In einer angehefteten Rechtsmittelbelehrung steht jedoch, dass ich innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung der Berufung Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen hätte können. Wenn ich sonst nichts zu tun hätte, dann hätte ich das auch gemacht, denn die Allianz will mir Tausende Euro abknöpfen, obwohl ich die Krankenversicherung seit 2007 nicht mehr in Anspruch genommen habe, sondern alle Krankheitskosten selbst übernahm. Schleierhaft bleibt aber, warum die Richterin behauptet, die Sache hätte keine grundsätzliche Bedeutung, wenn selbstständige Unternehmer zu Vertragsabschlüssen mit Krankenversicherungen gezwungen werden? Hier geht es um nichts weniger als um die bürgerlichen Freiheitsrechte!

Die Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts nannte in ihrem Brief weitere Einschränkungen für eine gültige Verfassungsbeschwerde. Wenn sie sich gegen Gerichtsentscheidungen wendet, muss sie innerhalb eines Monats erhoben und mit allerlei Belegen und Schriftsätzen versehen werden. Ein einfacher Brief reicht da nicht aus, denn die Verfassungsrichter sind Aktenberge gewohnt und können mit einem einzelnen Schreiben nichts anfangen. Außerdem: Wenn sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz richtet, muss sie innerhalb eines Jahres eingelegt sein. Auch hier war ich zu spät, denn die Krankenversicherungspflicht für Selbstständige wurde 2009 eingeführt, zweieinhalb Jahre bevor ich überhaupt mit dem Boykott der Beitragszahlungen begann.

Wenn es also so schwierig ist, wer kann dann überhaupt eine Verfassungsbeschwerde erheben? Und wie kommt es, dass es zu vielen Ungleichbehandlungen einzelner Bürger, zu jeder Kleinigkeit Urteile der obersten Verfassungsrichter gibt? Meist sieht es nur so aus, als ob es Einzelpersonen wären, deren Fall tatsächlich vor das Verfassungsgericht kommen. In Wirklichkeit stecken meist Verbände oder politische Parteien dahinter, die es sich leisten können, einen Fachanwalt zu engagieren. Oder es sind Privatleute, denen das Thema so wichtig ist, dass sie sich jahrelang darum kümmern, immer auf dem neuesten Stand sind und daher keine Probleme mit der Einhaltung von Fristen haben.

Ich kann aber ganz gut damit leben, dass ich so gut wie keine Chance hatte, mit meiner Verfassungsbeschwerde durchzukommen. Denn seit ich ein (Hör)buch von Hans Herbert von Arnim gehört (und teilweise gelesen) habe, bin ich nicht mehr von der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts überzeugt. Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit soll die Opposition einbinden, "doch gegen die Dominanz von Eigeninteressen der politischen Klasse, die den Berufspolitikern der Regierungs- und Oppositionsparteien gemeinsam sind, bietet dieser Mechanismus gerade keinen ausreichenden Schutz", schreibt der Staatsrechtslehrer auf Seite 224 in seiner Schrift 'Das System: Die Machenschaften der Macht' (2004). Er fordert, die Verfassungsrichter direkt vom Volk wählen zu lassen, weil sie so nur der verlängerte Arm der Politikerkaste sind. Von Arnim schreibt weiter: "Diese indirekte Form der Einflussnahme ist natürlich viel schwerer zu durchschauen und erst recht zu verhindern als direkte Verfassungsänderungen durch Änderung des Wortlauts. Gleichwohl ist es unter Kennern kein Geheimnis, 'dass die Erwartungen der Parteien und das Verhalten der Kandidaten in politisch wichtigen Prozessen bei der Auswahl der Bundesverfassungsrichter eine ganz wesentliche Rolle spielen'" (Seite 224).

Nur durch den direkten Einfluss der im Bundestag vertretenen Parteien konnte es laut dem Autor dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht die Entmündigung des Wahlvolks durch die Fünfprozentklausel und durch starre Parteilisten bei der Erststimme absegnete. Parteipolitisch gebundene Verfassungsrichter nickten außerdem seit 1958 fast durchgehend die immer weiter ausufernde Staatsfinanzierung der etablierten Parteien, ihrer Fraktionen und Abgeordnetenmitarbeiter sowie der sogenannten Parteistiftungen ab. Vom Volk gewählte Verfassungsrichter hätten wahrscheinlich die heillose Überversorgung von Bundestags- und Landtagsabgeordneten verhindert und Vorkehrungen dagegen getroffen, dass Abgeordnete an ihre Parteien sogenannte Parteisteuern zahlen (siehe Überwindung des Neofeudalismus).

13.11.13
Gevatter Staat lockt Krankenversicherungsverweigerer mit dem Erlass von Nachzahlungen und droht gleichzeitig mit neuen Tributen.

Den Anfang 2012 angekündigten Nichtzahler-Tarif hat die schwarz-gelbe Koalition Realität werden lassen, denn die Merkel-Truppe verabschiedete gegen Ende der Legislaturperiode noch schnell das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Die neue Bestimmung trat am 1. August 2013 in Kraft und sieht für privat zwangsversicherte Nichtzahler den neu eingeführten 'Notlagentarif' für rund 100 Euro monatlich vor. Damit will der Staat auch Rebellen wie mir eine goldene Brücke zur Pflicht-Krankenversicherung bauen. Für alle, die sich sogar den gesetzlichen Krankenkassen verweigern konnten, sollen die angeblichen Beitragsrückstände seit Einführung der dortigen Versicherungspflicht (1. April 2007) vollständig erlassen werden. Bis dato knöpften die Gesundheitskassen einem Neukunden Tausende Euro ab - für Krankheitskosten, die hätten anfallen können, wenn sich der Spitzbube nicht der Versicherungspflicht entzogen hätte. Der Erlass solcher Strafzahlungen gilt allerdings nur für Leute, die sich bis Ende 2013 'stellen' und sich in die Obhut von AOK und Co. begeben.

Das ist typisch für unseren Sozialstaat: Anstatt die erst seit 2009 geltende Krankenversicherungspflicht für Selbstständige wieder abzuschaffen, gibt es jetzt einen neuen Tarif für alle, die mit den exorbitant hohen Beiträgen überfordert sind. Damit wird das System erstens noch weiter verkompliziert. Und zweitens werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen! Denn jetzt ist der Dumme derjenige, der die Beiträge (von durchschnittlich 300 bis 400 Euro pro Monat) bislang brav bezahlt hat, der sich die Zahlungen teilweise vom Mund abgespart hat. Für mich hat sich die Versicherungsprämie durch den Notlagentarif von 446,44 Euro auf 99,14 Euro pro Monat vermindert, und zwar rückwirkend ab 23. Oktober 2011, also kurz nach Beginn meines Krankenversicherungsboykotts. Von der Allianz erhielt ich in diesen Tagen mehrere Schreiben. In einem heißt es: "Ihr Beitragsrückstand hat sich auf 3.256,62 Euro reduziert". Das soll ich also nun bezahlen, obwohl ich am 19.09.2011 meine Kranken- und meine Pflegeversicherung kündigte und schon seit 2007 die Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch genommen hatte, weil ich seither sämtliche Arzt- und Behandlungskosten selbst übernommen habe.

Wie die Höhe meins angeblichen Beitragsrückstands zustande kommt, ist mir schleierhaft, ich habe auch keine Lust, mich weiter in die Materie zu vertiefen. Wie dem auch sei, ich werde die Brücke zurück in den Schoß des Fürsorgestaats wohl nicht betreten. Stattdessen trete ich weiterhin für die Abschaffung der Pflicht zur Pflege- und Krankenversicherung ein, zumindest für Selbstständige. Ich bin dagegen, dass freie Unternehmer zum Anhängsel des Wohlfahrtsstaats gemacht werden! Hinzu kommt, dass ich seit 23. September 2013 gesetzlich versichert bin, da ich seit diesem Tag einen Teilzeitjob bei McDonalds habe. Entrepreneur bin ich also nur noch im Nebenerwerb.

Das mit dem Notlagentarif wird ohnehin nicht funktionieren, denn er ist für Selbstständige zugeschnitten, die nur vorübergehend so geringe Einnahmen haben, dass die ihren saftigen Normaltarif nicht finanzieren können. Immer mehr Kleinunternehmer können es sich aber auf Dauer nicht leisten, als Melkkuh für die gehobenen Ansprüche für kranke Beamte, Pensionäre und deren Gattinnen zu fungieren. Immer mehr von ihnen erkennen, dass es sich hier um eine Umverteilung von unten nach oben handelt und stellen sich quer.

Tatsache ist: Sobald der Kleinunternehmer die rückständigen Notlagentarif-Beiträge bezahlt, rutscht er wieder in den Tarif zurück, den er zuvor hatte. Die Geringverdiener unter den Unternehmern müssen also mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn sie ihre Beitragsschulden zurückbezahlen. Selbstständige, die noch gar keine private Kranken- und Pflegeversicherung haben, versucht man (ähnlich wie die GKV-Verweigerer) mit einer Frist unter Druck zu setzen: Wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Privatkasse versichern, wird ihnen der Prämienzuschlag erlassen, den bislang jeder bezahlen musste, der ab 2009 selbstständig war und keine Krankenversicherung hatte. Der zu entrichtende Tribut kann bis zu 15 Monatsbeiträge umfassen.

Offensichtlich hofft der Gesetzgeber, dass ein Großteil der Kleinunternehmer auf diesen Erpressungsversuch hereinfallen und sich bis Ende 2013 als Arbeitssklave für die überalterte Versichertengemeinschaft meldet. Denn danach ist ein Vertragsabschluss wieder mit Tributen verbunden. Wie krank muss einer sein, der sich so etwas ausdenkt! Es gibt zwar immer weniger Selbstständige, doch auch nach dem 31.12.13 wird es Kleinselbstständige geben, die keine Krankenversicherung haben und die auch keine haben wollen! Wer schlau ist, der lässt die Finger davon, wenn er noch nicht vom System erfasst ist. Und wenn er bereits die Fangarme des Umverteilungsstaats spürt, dann zahlt er nicht und lässt sich dadurch automatisch den Notlagentarif zuschustern. Diesen verweigert er am besten ebenfalls, wenn er nicht abgezockt und ausgebeutet werden will.

18.10.13
Der Beitragsservice von ARD und ZDF bescherte mir vor acht Tagen erneut ein furchtbar wichtiges Schreiben von meiner Gerichtsvollzieherin (das dritte seit Ende August dieses Jahres). Ich hatte sie nicht, wie von ihr gewünscht, in ihrem Büro besucht, um darzulegen, dass ich zu arm sei um die GEZ-Gebühren zu bezahlen. Ich bin nämlich keineswegs zu arm, sondern zu sehr vernarrt in die bürgerlichen Freiheitsrechte! Zitat aus dem per förmlicher Zustellung versandten Brief mit Stempel und Unterschrift: "In oben genannter Sache haben Sie den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft versäumt. Somit liegen die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegen Sie vor. Daher werde ich Sie gem. § 882c ZPO nach Ablauf von zwei Wochen in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen, aus dem jeder auf begründeten Antrag Auskunft erhält".

So what? Viel wichtiger ist doch, dass ich im Buch des Lebens eingetragen bin, von dem in der Bibel mehrmals die Rede ist, zum Beispiel in Offenbarung Kapitel 3, Vers 5. Wenn die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (oder eine eventuelle Verhaftung) für mich unangenehme Konsequenzen hat, werde ich darüber berichten. Übrigens gedenkt der Beitragsservice die Rundfunkgebühr bei mir doppelt einzutreiben, als Privatperson sowie in meiner Eigenschaft als selbständiger Homeoffice-Unternehmer. Never!

26.09.13
In Sachen Verweigerung der GEZ-Gebühren wird es bei mir jetzt spannend. Vor ein paar Tagen bekam ich ein zweites Schreiben von Gerichtsvollzieherin S. Vetter-Haschke. Darin lädt sie mich für Dienstag, 08.10.13 in ihr Büro zur Abgabe einer Vermögensauskunft ein. Auch soll ich allerhand Papiere mitbringen, die über mein (nicht vorhandenes) Vermögen Auskunft geben könnten: "In dem Termin müssen Sie ein Verzeichnis Ihres Vermögens vorlegen und an Eides statt versichern, dass Sie alle von Ihnen verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Bei Missachtung der Vorladung drohe die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und gegebenenfalls die Verhaftung: "Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen". Beigefügt ist auch ein Brief des Beitragsservice des Südwestrundfunks an das Amtsgericht Karlsruhe. Darin steht unter anderem: "Wir bitten Sie, wegen rückständiger Rundfunkgebühren/-beiträge die nachfolgend beantragten Vollstreckungsmaßnahmen gegen den oben genannten Beitragsschuldner durchzuführen. Diese Ausfertigung ist vollstreckbar".

Ich werde da nicht hingehen, schon allein weil ich den ganzen Papierkram hasse wie die Pest. Sollen sie doch kommen und mich verhaften. Bin mal gespannt, wie lange ich einsitzen muss, nur weil ich mich weigere ein Produkt zu kaufen, das ich gar nicht haben will. Mir ist die Lust vergangen, für die Indoktrination durch den Staatsrundfunk auch noch zu bezahlen.

26.09.13
Ich habe Verfassungsbeschwerde bezüglich der Zwangskrankenversicherung für Selbstständige eingereicht. Diesen Brief warf ich heute in den Postkasten (siehe auch www.facebook.com/groups/301560606594237/522174504532845/)

Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesverfassungsgericht,

am 7. August 2013 hat mich das Sozialgericht Karlsruhe dazu verurteilt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Ich begann nämlich zwei Jahre zuvor eine Aktion des zivilen Ungehorsams und führe seitdem keine Beiträge mehr an meine Zwangskrankenversicherung ab. Bei der Verhandlung war mein Standpunkt, dass die Pflicht-Krankenversicherung nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit der Person und der Vertragsfreiheit (Artikel 2, Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG), dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG) sowie die Freiheit des Berufs (Artikel 12 GG), wo es in Absatz 2 heißt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden". Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG). Ich argumentierte ferner, dass Unternehmer mit der 2009 eingeführten Versicherungspflicht zum Kostenfaktor herabgewürdigt werden. Die Krankenversicherungspflicht verletze daher bereits das elementarste Menschenrecht, wie es im Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes festgehalten wird: "Die Würde des Menschen ist unantastbar".

Es wäre nett, wenn Sie das einmal prüfen würden. Zur Vertiefung meiner Argumentation verweise ich auf Kapitel 4.10 meines Buches "Karriereleiter oder Hamsterrad" oder www.neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung. Richterin Kreb meinte, die Krankenversicherungspflicht sei vom Bundesverfassungsgericht bereits abgesegnet und nannte mir in der schriftlichen Entscheidungsbegründung das Urteil vom 03.04.2001 (BVerfG, 1 BvR 2014/95). Die 16 Seiten dieses Richterbeschlusses habe ich ihn mir einmal zu Gemüte geführt.

Dabei staunte ich, mit welch vordergründiger Argumentation die Verfassungsrichter die Abschaffung der Privatautonomie und insbesondere der Vertragsfreiheit als verfassungskonform erklärten. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass "Personen, die sich freiwillig gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert haben, gesetzlich verpflichtet werden dürfen, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen". Dabei verwiesen die Richter unter anderem auf die geringe Neigung zur "freiwilligen Eigenvorsorge" bezüglich des Pflege-Risikos. Die mangelnde Eigeninitiative der Bürger selbst für die Zukunft vorzusorgen, ist bei näherem Hinsehen aber eine Folge des übertriebenen Sozialstaats. Das Bundesverfassungsgericht redete also einem weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaats das Wort, und zwar mit dem Verweis auf Probleme, die durch den Wohlfahrtsstaat erst entstanden sind! Das ist eine Rückkopplung, durch die uns noch Hören und Sehen vergehen wird, weil dadurch der Sozialstaat eine Eigendynamik annimmt und automatisch immer umfangreicher wird, bis er eines schönen Tages unter seiner eigenen Last zusammenbricht.

"Die Situation werde dadurch verschärft", heißt es im Urteil, "dass in den kommenden Jahrzehnten die Zahl der Pflegebedürftigen zunehmen, das Durchschnittsalter der schrumpfenden Gesamtbevölkerung steigen und die Pflegefähigkeit sowie die Pflegebereitschaft in den Familien - nicht zuletzt infolge vermehrter Berufstätigkeit der Frauen, des anhaltenden Trends zur Kleinfamilie und zum Einpersonenhaushalt - abnehmen werden." Dies sind alles Entwicklungen, die der Wohlfahrtsstaat selbst verursacht hat! Die Bevölkerung schrumpft, vor allem weil Rentenversicherung und Pensionsansprüche den Effekt haben, dass man keine Kinder mehr in die Welt setzen muss, um im Alter versorgt zu sein (siehe www.neoliberal-egal.de/#Rente). Die Zahl der Pflegefälle steigt, weil die teure und wegen der Lohnzusatzkosten Arbeitsplätze vernichtende Krankenversicherung mit ihren kostenlosen Vollkasko-Leistungen die Lebenszeit enorm verlängert hat, die Alten aber keine nennenswerten Aufgaben und Herausforderungen mehr haben. Dabei könnte man durch eine Abschaffung der Altersgrenze, also durch weniger Sozialstaat, die Not der Senioren, nicht mehr gebraucht zu werden, lindern. Doch unisono mit dem Gutmenschentum versteht das Bundesverfassungsgericht unter der "Würde des Menschen im Alter und in der Situation der Hilfsbedürftigkeit", dass wir angeblich alle in einen Topf einbezahlen müssen, damit die Alten bei der geringsten Überforderung der Angehörigen jederzeit in ein Pflegeheim abgeschoben werden können. Ich kann mir nicht helfen, ich finde eine solche Zentralisierung der Nächstenliebe eher menschenverachtend.

Der angeführte Trend zur Kleinfamilie und Kleinstfamilie (Stichwort Alleinerziehertum) ist die direkte Folge der Sozialgesetzgebung und der familienpolitischen Leistungen, welche die bürgerliche Familie überflüssig machen. Und die "Berufstätigkeit der Frauen" wäre längst nicht so umfangreich, wenn der Wohlfahrtsstaat sie nicht durch das Ehegattensplitting sowie durch staatlich gesponserte Kinderkrippen fördern würde. Ich empfehle also eine Rückbesinnung auf die freie Marktwirtschaft, dann klappt's auch wieder mit der Pflege! Ganz ohne Versicherungspflicht.

Die Freiheit, die ich meine, ist zum Beispiel im Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes festgehalten: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt". Verletzt einer die Rechte anderer, nur weil er sein Pflegerisiko nicht zwangsmäßig versichern will? Nein, er hat dann nur keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sei's drum. Vor der Einführung der Pflegeversicherung 1995 ging es doch auch! Verstößt er gegen die verfassungsmäßige Ordnung? Nein, sagt der gesunde Menschenverstand, ja, sagte das Bundesverfassungsgericht und argumentierte wie folgt: "Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ist nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet. Die Vertragsfreiheit wird danach insbesondere durch die verfassungsmäßige Ordnung beschränkt. Darunter sind alle Rechtsnormen zu verstehen, die sich formell und materiell mit dem Grundgesetz im Einklang befinden und insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die angegriffenen Vorschriften des SGB XI erfüllen diese Voraussetzungen". Die Verfassungsrichter erklärten die Versicherungspflicht also kurzer Hand als einen Teil der Verfassungsordnung, weswegen durch sie die Freiheit eingeschränkt werden dürfe. Hier wird klar, warum man Juristen manchmal als Rechtsverdreher bezeichnet.

Bei der Rechtfertigung der Versicherungspflicht berief sich das Bundesverfassungsgericht außerdem auf das sogenannte Sozialstaatsprinzip, welches aus den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes abgeleitet wird, und wo die Bundesrepublik Deutschland lapidar als "sozialer Bundesstaat" bzw. als "sozialer Rechtsstaat" bezeichnet wird. Wegen diesen beiden Stellen im Grundgesetz, in denen das Wort 'sozial' mit dem Wort 'Staat' kombiniert wurde, sei es gerechtfertigt, die Freiheitsrechte durch eine Pflichtversicherung einzuschränken, meinten die Richter in den roten Roben: "Dem Staat ist die Wahrung der Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfsbedürftigkeit besonders anvertraut (Art. 1 Abs. 1 GG). Soweit der durch die Pflegebedürftigkeit hervorgerufene Hilfsbedarf finanzielle Aufwendungen notwendig macht, ist es ein legitimes Konzept des zur sozialpolitischen Gestaltung berufenen Gesetzgebers, die dafür notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen, die im Grundsatz alle Bürger als Volksversicherung erfasst". Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, mit solchem Sophismus kann man sämtliche Menschenrechte für null und nichtig erklären! Die Freiheit des Menschen ist aber unveräußerlich. Sie ist ein Naturrecht, und sie hat Bestand völlig unabhängig vom Grundgesetz und seinen Verfassungsrichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rettig

01.09.13
Nach der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" wegen meines GEZ-Gebühren-Boykotts (siehe unten 13.07.13) bekam ich gestern ein hochoffizielles Schreiben der Gerichtsvollzieherin S. Vetter-Haschke vom Amtsgericht Karlsruhe. Sie habe "wegen einer Forderung und Kosten in Höhe von 203,73 EUR zu vollstrecken". Ein gewisser 'D. Gläubig' (vielleicht ebenfalls eine Frau) habe sie beauftragt, eine "gütliche Erledigung nach § 802b der Zivilprozessordnung zu schließen". Diese bestehe darin, dass ich den Betrag bis spätestens 10.09.13 bezahle, eventuell auch in Raten. Allerdings müsse D. Gläubig, wer immer das auch sein soll, mit der getroffenen Vereinbarung einverstanden sein.

Wenn die Gesetze so gestrickt wären, dass Staatenlose keine Zwangszahlungen an den 'Beitragsservice' abliefern müssen, würde ich vielleicht einfach meine deutsche Staatsbürgerschaft zurückgeben. Schließlich sagen auch die Prinzen: "Vergammelte Speisen zu überhöhten Preisen sind zurückzuweisen!". Ich werde die Gerichtsvollzieherin zu einem Kaffee aus meiner Pad-Maschine einladen und hoffe, dass sie das gute Stück nicht mitgehen lässt. Da fällt mir ein: Wenn sie jetzt öfter vorbeikommt, wer weiß, vielleicht entwickelt sich da was zwischen uns? :-)

18.08.13
Am 7. August 2013 hat mich das Sozialgericht Karlsruhe dazu verurteilt, meiner Zwangs-Versicherung (der Allianz Private Krankenversicherungs-AG) 102,67 Euro zu überweisen. Das Geld setze sich aus einem rückständigen Beitrag (vom Spätsommer 2011) für die Pflegeversicherung, aus Mahnkosten (in Höhe von 80 Cent), Rechtsanwaltsgebühren, Auskunftskosten und Kontoführungsgebühren zusammen. Dabei hatte ich meine Kranken- und Pflegeversicherung am 19.09.2011 gekündigt und von August 2011 bis heute nicht bezahlt. Anstatt dies zu respektieren, bezeichnete die Allianz die Kündigung als unwirksam, weil es seit 2009 auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht gibt. Die angelaufenen Kosten hat die Versicherung also einerseits selbst zu verantworten, andererseits auch wieder nicht, weil sie vom Staat zu diesem Verhalten gezwungen wird. Richterin Kreb (könnte meine Tochter sein), der Anwalt der Allianz und ich haben in der halben Stunde, die der Spuk insgesamt gedauert hat, das Problem andiskutiert. Nach 20 Minuten zog sich die Richterin zusammen mit ihren beiden älteren ehrenamtlichen Kollegen zur Beratung zurück. Zur Verlesung des Urteils fünf Minuten später musste ich aufstehen, nachdem ich zuvor schon einmal aufgestanden war (das reicht, dachte ich).

Bei meiner Verteidigung war mein Standpunkt gewesen, dass Kleinunternehmer mit der Versicherungspflicht zum Kostenfaktor herabgewürdigt werden. Ich argumentierte, dass die Pflicht-Krankenversicherung nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit der Person (Artikel 2, Absätze 1 und 2 GG), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG), dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG), mit der Vertragsfreiheit und Privatautonomie sowie die Freiheit des Berufs (Artikel 12 GG), wo es in Absatz 2 heißt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden". Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG) (siehe auch www.neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung).

Nach Meinung von Richterin Kreb allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht-Pflegeversicherung bereits abgesegnet. Das von ihr in der schriftlichen Begründung zitierte Urteil (BVerfG, 1 BvR 2014/95 vom 3.4.2001) umfasst als Ausdruck 16 Seiten. Ich werde es mir bei Gelegenheit zu Gemüte führen, fürchte aber, dass es als Bettlektüre nicht geeignet ist. Auch meine Unfallversicherung (für rund 100 Euro pro Jahr) helfe mir nicht, weil diese ihrer nicht die Krankenhauskosten übernehmen würde, meinten die Richterin und der Anwalt der Allianz. Für meinen Geschmack war die Verhandlung zu kurz. Aber das hätte ich mir denken können, denn mit so unbedeutenden Untertanen wie mir wird kurzer Prozess gemacht! Ich werde dennoch nicht bezahlen.

Bezahlen werde ich auch nicht die (außergerichtlichen) Kosten für den Anwalt der Allianz in Höhe von 23 Euro. Die Rechnung kam fast ein Jahr später (Mitte Juni 2014), das Sozialgericht leitete sie an mich weiter. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Sozialgerichts bat mich in dem Begleitschreiben um eine Stellungnahme - "binnen 3 Wochen". Ich beschloss, darauf nicht zu reagieren, schon allein, weil das Arbeit spart. Aber auch wegen folgender Überlegung: Wenn ich dem Amtsschimmel den kleinen Finger reiche, nimmt er womöglich die ganze Hand.

17.08.13
Knapp drei Monate, nachdem ich meine Steuererklärung abgegeben hatte, bekam ich am 22. Juli 2013 eine Mahnung zur Zahlung der Umsatzsteuer. Eine Rechnung oder irgendeinen anderen Zahlungshinweis zu schicken, das hat das Finanzamt offensichtlich nicht nötig. Von den 3447 Euro, die ich mit meiner kleinen Firma im ganzen Jahr 2012 verdient habe, soll ich jetzt auch noch Umsatzsteuern in Höhe von 563,73 Euro abliefern. Mit Schreiben vom 12.08.13 kam dann die Ankündigung der Vollstreckung. Da es auf Grund meines GEZ-Gebühren-Verweigerung, meines Boykotts der Zwangs-Krankenversicherung und wegen der Jobsuche bei mir gerade heiß hergeht, habe ich den Betrag inklusive Mahngebühren jetzt überwiesen. Mein restliches Geld geht dadurch natürlich noch schneller zur Neige.

31.07.13
Wegen meines Boykotts des Krankenversicherungszwangs werde ich im August 2013 gleich zweimal vor Gericht zitiert. Einmal privatrechtlich am 7. August vor das Sozialgericht Karlsruhe, weil die 'Allianz Private Krankenversicherungs-AG' mich per Klage dazu zwingen will, 446,44 Euro pro Monat für etwas zu löhnen, was ich gar nicht haben will. Ich hatte den Vertrag nach der Einstellung meiner Zahlungen im September 2011 gekündigt. Und zweitens (bereits zum zweiten Mal) im öffentlich-rechtlichen Sinne am 13. August vor das Karlsruher Amtsgericht, weil die Nichtbezahlung der Pflicht-Krankenversicherung (seit 2009 diese Pflicht eingeführt wurde) eine Ordnungswidrigkeit ist. [Nachtrag vom 25.09.13: Amtsrichter Dr. Kitanoff hat das Verfahren nach einigem Hin und Her eingestellt, gab sich jedoch Mühe mir den Ernst der Lage klarzumachen. Er wollte zum Abschied nicht einmal "auf Wiedersehen" sagen, weil er mich partout nicht wieder sehen will. Hätte ich ihm auf die Nase binden sollen, dass in dieser Sache damit bereits das zweite Bußgeldverfahren im Sande verlaufen ist?]

19.07.13
Zurzeit werde ich mit GEZ-Mahnungen regelrecht bombardiert: drei Stück innerhalb von acht Tagen. Wie alle Selbstständigen bitten mich die öffentlich-rechtlichen Medienkonzerne doppelt zur Kasse: als Privatmann und als Firmeninhaber. Dass meine Firma in Form eines Home-Office in meiner 1-Zimmer-Wohnung untergebracht ist, dürfte dem 'Beitragsservice' von ARD und ZDF egal sein. Die wollen jetzt endlich Kohle sehen und setzen mir das Messer an die Brust: "Da entgegen der gesetzlichen Bestimmung (§ 14 Abs. 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) nicht oder nicht rechtzeitig die Anzahl der in der Betriebsstätte sozialversicherungspflichtig Beschäftigten angegeben wurde, wird vermutet, dass sich der Rundfunkbeitrag nach der Höhe der bis zum 31.12.2012 zu zahlenden Rundfunkgebühr bemisst. Mindestens ist jedoch ein Rundfunkbeitrag von 17,98 EUR pro Betriebstätte zu entrichten. (…) Bitte teilen Sie uns unbedingt die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit, damit der korrekte Beitrag für die Betriebsstätte(n) berechnet werden kann".

13.07.13
Vorgestern flatterte wieder ein Drohbrief vom GEZ-Nachfolger 'Beitragsservice' ins Haus: "Ankündigung der Zwangsvollstreckung". Darin heißt es in der üblichen Beamtenprosa: "Um die Vollstreckung abzuwenden, haben Sie nur noch die Möglichkeit, den geforderten Betrag (234,87 Euro) innerhalb von 5 Tagen einzuzahlen und uns eine Kopie des Zahlungsbelegs per Fax zu übermitteln. (…) Nach Ablauf dieser Frist werden wir die Forderung dem zuständigen Vollstreckungsorgan zum Einzug übergeben und die Zwangsvollstreckung mit allem Nachdruck (Sach- und Lohnpfändung) betreiben". Der Beitragsservice der staatlichen Sender ARD und ZDF und Deutschlandradio, die wir Bürger zwangsfinanzieren sollen, bietet mir gnädiger Weise die Ratenzahlung an, aber nur wenn ich eine Einzugsermächtigung unterschreibe.

21.06.13
Anfang des Monats habe ich eine Mahnung vom Beitragsservice erhalten, die (glaube ich) etwas bedrohlicher klingt wie die Forderungsschreiben von ARD und ZDF sonst, die ich so alle Viertel Jahr bekomme. In dem GEZ-Schreiben wird mir vorgeworfen: Du hast nicht gezahlt!: "Ihr Beitragskonto weist inzwischen einen Gesamtrückstand von 234,87 EUR auf. Um Ihnen weitere Unannehmlichkeiten zu ersparen, geben wir Ihnen heute nochmals die Gelegenheit, bis zum 15.06.2013 den Mahnbetrag von 180,93 EUR auszugleichen. (…) Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist werden wir über diesen Betrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Kosten für die Beitreibung gehen zu Ihren Lasten".

28.03.13
Obwohl es ungerecht ist, dass ich mit meinem niedrigen Verdienst auch noch Steuern zahlen muss, habe ich bezüglich meines Umsatzsteuer-Boykotts nachgegeben. Am Montag überwies ich die 576,13 Euro an die Finanzkasse Karlsruhe. Beim nächsten Mal warte ich vielleicht, bis der Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung steht. Am Telefon hatte er gesagt, meinen Computer würde er mir nicht wegnehmen, solange ich ihn zum Arbeiten brauche. Zahlen müsse ich aber - schon allein wegen der 'sozialen Gerechtigkeit' (würg!).

21.03.13
Es gibt Neues, was meinen Boykott der Umsatzsteuer angeht. Heute hat der Vollziehungsbeamte des Finanzamtes eine pinkfarbene Zahlungsaufforderung in meinen Briefkasten geworfen (think pink!). Ich dachte noch, wer klingelt denn so penetrant, doch saß ich gerade auf dem Klo. "Dringend melden !!! Eilt!" steht fett in dem Mahnschreiben. Neben der Umsatzsteuer von um die 500 Euro muss ich einen Säumniszuschlag von 40 Euro und Vollstreckungskosten in Höhe von 20 Euro bezahlen. Soll ich ihn beim nächsten Mal reinlassen? Vielleicht besser ja, denn unten auch dem Schreiben steht: "Letzte Aufforderung !!! Bei Nichtbeachtung ist auch eine Wohnungsöffnung möglich !!!" Ich könne den Finanzamts-Vollzieher auch täglich von 9:15 - 11.00 Uhr im Büro antreffen, aber löhnen müsse ich 'unbar'.

Im Kleingedruckten stehen die näheren Modalitäten: "Sollten Sie bis zum angegebenen Termin [also sofort] nicht bezahlt haben, bin ich als Vollziehungsbeamter befugt, in Ihrem Gewahrsam befindliche Sachen zu pfänden". Meinen kleinen Flachbildfernseher kann er mir meines Wissens nicht wegnehmen, mein Nudelsieb auch nicht. Nimmt er mir aber meinen Computer, dann bin ich aufgeschmissen, dann kann ich weder meiner Selbstständigkeit nachgehen, noch an meinen Manifesten für eine bürgerliche Revolution schreiben. Vielleicht sollte ich mich der Gewalt beugen und den staatlichen Geldeintreiber auf das Sparbuch verweisen, auf das ich am 19. Juli 2012 den fälligen Steuerbetrag einbezahlt hatte. Ich hatte dem Finanzamt nämlich geschrieben: "Ich werde Ihnen das Geld mit Zins und Zinseszins überweisen, sobald die Gesamtverschuldung Deutschlands wieder weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht". Das europäische Vorzeigeland soll also erst einmal selbst die sogenannten Maastricht-Kriterien erfüllen!

Schon komisch. In Griechenland zahlen die Reichen kaum Steuern, doch ich soll von den 250 bis 300 Euro, die ich im vergangenen Jahr pro Monat verdient habe, auch noch etwas an die Staatskasse überweisen. Damit die es nach Griechenland transferieren oder den Pensionären sowie anderen Anspruchsberechtigten geben können. Die Kleinunternehmerregelung will ich nicht in Anspruch nehmen, weil hier die Mehrwertsteuer nicht anfällt und dementsprechend nicht auf den Rechnungen erscheint. Das Problem dabei ist, dass es unprofessionell rüberkommt, wenn man Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibt, denn daran wird man sofort als Mini-Unternehmen erkannt. Es ist also diskriminierend und geschäftsschädigend, Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben zu müssen, wenn man von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein will. Als Gesetzgeber würde ich zulassen, dass Kleinstunternehmer die Mehrwertsteuer einnehmen, aber erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihr Gewinn (ohne die vereinnahmte Mehrwertsteuer) oberhalb des Existenzminimums liegt, bei dem auch die Einkommensteuer anfängt zuzuschlagen. Wäre das möglich, dann könnten die Kleinunternehmer übrigens auch die Preise senken und würden mehr Aufträge an Land ziehen. Derzeit ist für Alleinstehende ein Grundfreibetrag von 667 Euro monatlich eigentlich steuerfrei.

Der Staat greift uns schamlos in die Taschen und verteilt die Beute an die Beamten, öffentlichen Angestellten, die Leistungsempfänger und an die armen Südländer Europas, die aber gar nicht so arm sind! Unter dem Titel 'Italiener und Spanier sind reicher als Deutsche' war heute in der Welt zu lesen: "Das mittlere Vermögen deutscher Haushalte belaufe sich auf rund 51.400 Euro netto, teilte die Bundesbank am Donnerstag in Frankfurt am Main mit. In Italien betrage das Haushaltsvermögen rund 163.900 Euro, in Spanien rund 178.300 Euro. In Frankreich belaufe sich das Vermögen der Haushalte im Mittel auf 113.500 Euro, erklärte die Bundesbank weiter". Jetzt schließt sich der Kreis. Wenn der deutsche Staat so gnadenlos abschöpft, dann kann es auch nichts werden mit dem Reichtum! Und die Krisenländer Europas sollten auf die freie Marktwirtschaft setzen oder sich an ihre eigene Bevölkerung wenden, anstatt Finanzhilfen von den Nordländern einzufordern! Aus solchen Gründen bin ich seit 15. April 2011 für den Austritt Deutschlands aus dem Euroraum.

14.03.13
Wer profitiert eigentlich von den Geldern, die zwangsmäßig kranken- und bald auch rentenversicherte Kleinunterneher einzahlen? In erster Linie die durchweg privatversicherten Beamten. Außerdem ihre Gattinnen, die nicht selten ebenfalls ein Beamtensalär beziehen und dafür auch noch mit dem Splittingvorteil und mit weiteren Vereinbarkeits-Subventionen belohnt werden. Wiederum also: Wer hat, dem wird gegeben. Die Staatsdiener bekommen nicht nur ein höheres Nettoeinkommen als vergleichbare Angestellte in der freien Wirtschaft, nicht zuletzt weil ihnen Dank der Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Gesundheitskosten vom Staat erstattet werden. Sie genießen außerdem dreimal so hohe Altersbezüge, ohne auch nur einen Euro einzubezahlen. Doch irgendwo muss das Geld ja herkommen, und so glaubt man mit dem gemeinen selbstständigen Unternehmer einen Dummen gefunden zu haben. Doch langsam regt sich Widerstand (Spiegel vom 18.05.2012: Selbständige rebellieren gegen Rentenzwang).

Das Kalkül der Sozialingenieure aus den etablierten Parteien: Wenn die tumben Toren einzahlen, dann haben sie zwar auch Ansprüche, doch die Gruppe der kleinen Unternehmer dürfte noch relativ jung sein, und außerdem können sie es sich wegen des drohenden Verdienstausfalls schlicht nicht leisten, auf alt und krank zu machen. Daher werden sie die Kassen nur in Maßen belasten. Und wer die Beträge der Kranken- und Rentenversicherungspflicht in Höhe von mindestens 500 Euro im Monat nicht schultern kann, dem wird in pseudo-marktwirtschaftlicher Diagnose eiskalt bescheinigt, sein Geschäftsmodell sei nicht tragfähig. Doch gerade weil auch viele Unternehmer auf solche Gutmenschen-Rhetorik reinfallen, wird die Milchmädchenrechnung mit der Zwangsversicherung nicht aufgehen. Ein immer größerer Teil der kleinen Selbstständigen wird das Handtuch schmeißen und sich bei der Jobvermittlung oder gleich beim Hartz-IV-Schalter anstellen anstatt die Sozialkassen aufzufüllen! Bei der Zwangsversicherung handelt es sich also um ein Programm für weniger Jobs und mehr Sozialhilfeempfänger.

11.03.13
Ende Januar 2013 hat das Amtsgericht Coburg das Verfahren wegen meines Boykotts der Krankenversicherungspflicht an das Sozialgericht Karlsruhe abgegeben. Von dort kam Mitte Februar ein Packen beschriebenes Papier mit der Aufforderung, ich solle mich binnen vier Wochen dazu äußern. Hier meine Stellungnahme, die ich heute verfasst habe:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19.09.2011 habe ich meine private Krankenversicherung bei der Allianz gekündigt. Schon einen Monat zuvor hatte ich die Zahlungen eingestellt und seitdem nicht mehr aufgenommen. Die Allianz will und darf mich aber nicht aus dem Vertrag entlassen, da ich seit 2009 zwangsversichert bin. Betrachten Sie meine Zahlungsverweigerung als eine Aktion des zivilen Ungehorsams gegen den staatlichen Zwang zum Abschluss eines Vertrags mit einem Versicherungsunternehmen.

Seit Januar 2013 müsste ich an die Allianz pro Monat 446,44 Euro für meine Kranken- und Pflegeversicherung überweisen. Das übersteigt meine finanziellen Möglichkeiten, denn mit meiner kleinen Internet-Firma verdiene ich nur wenig, 2011 waren es laut Steuerbescheid 242,83 Euro pro Monat. Derzeit schreibe ich ein Buch, weswegen ich keine weiteren Einkünfte habe. Ich lebe vorwiegend aus Rücklagen.

Während der Beitragssatz für die Krankenversicherung bei Arbeitnehmern insgesamt bei 15,5 Prozent liegt, wobei die Hälfte davon der Arbeitgeber bezahlt, sind es in meinem Fall 184 Prozent! Das widerspricht dem Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu behandeln sind. Die sogenannten Minijobber müssen bis zu einem Verdienst von 450 Euro im Monat überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge abführen und bekommen dennoch alle Leistungen der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen.

Für die eigene Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich! Es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern, sehe ich weder bei der Kranken- noch bei der Rentenversicherung (anders wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer). Daher lehne ich die seit 2009 in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht für Selbständige ab. Mittel- bis langfristig sollte die Krankenversicherung auch für die abhängig Beschäftigten freiwillig sein. Im Gegenzug übernimmt der Staat keine Behandlungskosten für Nichtversicherte. Diese müssen ihre Arzt- und Krankenhauskosten aus eigener Tasche bezahlen".

Ich hätte vielleicht noch hinzufügen können, wer von den Geldern in erster Linie profitiert, die Kleinunterneher einzahlen oder zumindest einzahlen sollten: Die Beamten und ihre Gattinnen, die nicht selten ebenfalls ein Beamtensalär beziehen. Und denen Dank der "Beihilfe" 50 bis 80 Prozent der Gesundheitskosten vom Staat erstattet werden.

18.02.13
Die Tea-Party Karlsruhe veranstaltet am Samstag, 23. März 2013 auf dem Marktplatz Karlsruhe ein 'Burn-in' gegen die GEZ-Gebühren (facebook.com/events/289502807846222/). Dafür haben wir sogar die Genehmigung des Karlsruher Ordnungsamtes. In der Bestätigung der Kundgebung, die heute per E-Mail kam, heißt es: "Als Hilfsmittel werden ein kleines Megaphone und ein Feuerkorb zur symbolischen Verbrennung eines GEZ-Formulars verwendet". Wir werden aber so viele Formulare und Rechnungen des 'Beitragsservice' verbrennen, wie wir habhaft werden! So Gott will und die Feuerwehr nicht einschreitet. Treffpunkt ist um 14 Uhr zwischen Rathaus und Stadtkirche. Das 'Burn-in' ist Teil einer bundesweiten Demo gegen die GEZ: facebook.com/events/132317996920872. Der 'Verbrennungsservice' ist unsere Antwort auf die Provokation durch derlei Symbole staatlicher Willkür. [In Facebook habe ich Fotos von dieser Aktion eingestellt]

Seit 1. Januar 2013 wird in der sogenannte 'geräteunabhängige Rundfunkbeitrag' eingefordert. Demnach sind alle Einwohner Deutschlands verpflichtet, diesen Zwangs-Beitrag abzuführen, selbst wenn sie weder ein Fernsehgerät oder ein Radio besitzen. Zahlen muss auch, wer nur Privatsender einschaltet, die von den jährlich über sieben Milliarden Euro GEZ-Gebühren keinen Cent bekommen! (siehe test.de vom 04.01.2013: So funktioniert der neue Rundfunkbeitrag).

10.10.12
Habe die Petition "Abschaffung der GEZ - Keine Zwangsfinanzierung von Medienkonzernen" unterschrieben. Als Begründung gab ich an: Rundfunk-Zwangsabgaben sind staatliche Willkür!

08.10.12
Am Donnerstag kam wegen meines Steuerboykotts (siehe unten 21.07.12) eine weitere 'Vollsteckungsankündigung'. Aufgeführt werden der 'Schuldbetrag' in Höhe von 532,13 EUR Umsatzsteuer für das Jahr 2011 zuzüglich mittlerweile 15 Euro 'Säumniszuschlag'. Darunter die Warnung: "Sollten Sie den vorstehend aufgeführten Betrag nicht bis zum 18.10.2012 entrichtet haben, werden gegen Sie Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Forderungs-, Lohn-, Sachpfändungen, Abmeldung von Kraftfahrzeugen von Amts wegen) durchgeführt werden".

Gleich am nächsten Tag ging ich zum Bürgerbüro, um unser Auto auf meine 'Ex' umzumelden. Der Corsa steht ohnehin meist bei ihr, weil sie ihn zum größten Teil finanziert und wegen der Kinder auch öfter benötigt. Den fahrbaren Untersatz können sie mir, meinem Sohn und meiner Tochter also schon mal nicht wegnehmen.

28.09.12
Mit der seit 2009 geltenden Pflicht zur Krankenversicherung für Selbstständige hat die Politik eine rote Linie überschritten. Denn jetzt wurden zum ersten Mal freie Unternehmer (also nicht abhängig Beschäftigte) gezwungen, ihr eigenes Krankheitsrisiko zu versichern. Ein empfindlicher Eingriff in die Freiheitsrechte! Und einer, der kaum zu rechtfertigen ist, anders als etwa bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer. Dass diese zur Pflicht gemacht wird, ist absolut nachvollziehbar und wohlbegründet. Denn hier wird nicht der eigene Körper versichert, sondern zum Beispiel eine Verletzung, die man bei einem Unfall anderen antut.

25.09.12
Heute hab ich online-boykott.de entdeckt, ein Portal für die Abschaffung der Rundfunkgebühren. Dort gibt es eine Unterschriftenaktion, an der ich mich gleich beteiligt habe. Super Sache!

24.09.12
Heute habe ich wegen meiner Verweigerung der Pflicht-Krankenversicherung (genau wie Ende Februar 2012) beim Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe Einspruch gegen das zweite Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge erhoben. Dazu brauchte ich das Schreiben von vor einem halben Jahr nur leicht zu ändern: Anderer Sachbearbeiter, anderes Aktenzeichen, anderes Datum. Wenn die vorhaben, mir alle sechs Monate die gleichen Briefe zu schicken, dann kann ich das auch!

Manche fragen mich, was ich denn ohne Krankenversicherung mache, wenn ich krank bin. Das ist nun wirklich kein Problem. Ich war seit September 2011 mehrmals beim Arzt. Dann zahle ich die Rechnung einfach selber, wie ich es als Privatpatient gewohnt bin. Die Arztrechnungen und Medikamente kosten mich pro Jahr meist weniger als ein Viertel dessen, was ich für meine Krankenversicherungsprämien berappen müsste. Interessant ist eine Krankenversicherung daher nur, wenn die Behandlungskosten extrem hoch sind. Sollte ich aber wegen eines Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert werden, dann springt (so Gott will) meine Unfallversicherung ein, die ich seit Juni 2012 habe.

Ist aus anderen Gründen eine teure Operation nötig, dann kann ich das Geld möglicherweise irgendwie aufbringen. Das würde mir leichter fallen, wenn ich die Operation zum Beispiel in Indien vornehmen lassen könnte. In einem Filmbericht sah ich einmal, wie nicht krankenversicherte US-Bürger geplante OPs in Schwellenländern durchführen lassen. Dort gibt es hervorragende Kliniken, die das Ganze vielleicht um 75 Prozent billiger machen. Daher brauche ich eine Krankenversicherung nur für teure Operationen oder Behandlungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden und dennoch sofort anstehen. Das wiederum geht in Richtung der höchst umstrittenen lebensverlängernden Maßnahmen. Soll ich monatlich 400 Euro abdrücken für den Fall, dass ich einmal ein Todgeweihter bin, dessen Leben mit ungeheurem Aufwand um ein paar Monate oder Jahre verlängert wird? Das will ich nicht. Lieber sterbe ich. Mein Leben ist in Gottes Hand.

Auch will ich nicht Arbeitssklave einer durch und durch morbiden und verdorbenen Helferindustrie sein, genannt Gesundheitswesen, das seine Schützlinge aus purem Eigennutz dazu verleitet, zu rauchen, zu saufen, zu essen, zu glotzen, zu spielen und rumzuhuren bis der Arzt kommt. Die Versichertengemeinschaft zahlt's ja! Und so denken zunehmend mehr Zeitgenossen nicht im Traum daran, selbst etwas für ihre eigene Gesundheit zu tun: Bewegung an frischer Luft, ein Minimum an Hygiene und Körperpflege. Die Fehlanreize werden durch andere Komponenten des Fürsorgestaats noch zusätzlich verstärkt. Denn wer sich auf die beschriebenen Weisen selbst herunterwirtschaftet, verschafft sich damit auch die vermeintlich perfekte Rechtfertigung, die sozialstaatliche Vollversorgung in Anspruch zu nehmen. Da passt eins ins andere zusammen, um Menschen dazu zu bringen, zu verlottern, krank zu werden und abhängig vom Staat.

22.09.12
In Sachen Steuerverweigerung steht die "Vollstreckung" ins Haus. Die Ankündigung dazu lag bereits vor neun Tagen im Briefkasten. Inklusive der Säumniszuschläge solle ich innerhalb einer Woche 542,13 Euro Mehrwertsteuer für das Jahr 2011 überweisen. Zitat: "Falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, müssen Sie mit der Durchführung kostenpflichtiger Vollstreckungs-Maßnahmen rechnen, z.B. der Pfändung von Sachen [hab ich viele - auch im Keller und im Speicher], Ihres Arbeitseinkommens [289 € pro Monat], ihrer Forderungen gegenüber Kreditinstituten und anderen Personen [nicht dass ich wüste]. Gegebenenfalls müssen Sie mit der Vollstreckung in Ihr unbewegliches Vermögen (Grundstücke usw.) und mit der Durchführung eines Kontenabrufes nach § 93 Abs. 7 AO rechnen". Nun - Grundstücke nenn ich nicht mein Eigen, wohl aber ein Geschäftskonto und ein Privatkonto, von denen der Betrag möglicherweise zwangsabgebucht wird. Falls der Gerichtsvollzieher klingelt: Bitte nicht so früh, weil ich kein Frühaufsteher bin!

10.09.12
Vor ein paar Tagen flatterte wieder ein Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren bezüglich meiner Verweigerung der Pflicht-Kranken- und Pflegeversicherung ins Haus. Kommt das jetzt alle sechs Monate? Das stresst mich aber kaum, denn das erste Bußgeldverfahren vor dem Karlsruher Amtsgericht am 29.03.12 stellte der Richter ein, weil bei mir nichts zu holen ist.

Bei den Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen schrieb ich ähnlich wie am 10. Februar dieses Jahres: "2011 Gewinn pro Monat: 298 Euro". Das ist ungefähr so viel, wie die Versicherung unter dem Strich kostet! Und billiger geht es nicht, jedenfalls nicht bei der Allianz. Die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird kreuzte ich mit JA an, genau wie vor einem halben Jahr. Als Begründung schrieb ich erneut: "Aktion des zivilen Ungehorsams".

25.08.12
Auch bezüglich meines Steuerboykotts tut sich was. Bereits Anfang August hatte mich ein Vorgesetzter meiner Sachbearbeiterin angerufen und erneut um das Formular zur Einnahmeüberschussrechnung gebeten. Ich druckte es noch einmal aus, um es ans Finanzamt zu schicken. Meine Steuerverweigerung wollte er nur schriftlich mit mir diskutieren. Mit Schreiben vom 9. August bestand er darauf, dass ich die Umsatzsteuer umgehend ans Finanzamt abführe. Er bezog sich auf meinen Vorwurf, dass der Staat die Steuergelder veruntreut und schrieb: "Der Bundesfinanzhof (BFH) hat bereits in seinem Urteil vom 06.12.1991, Aktenzeichen II R 81/89, entschieden, dass Einwendungen gegen die Art der Steuerverwendung im Besteuerungsverfahren keinen Erfolg haben können. (…) Eine unmittelbare Mitwirkung der Steuerpflichtigen an der Entscheidung über die Art der Steuerverwendung sei weder in der Verfassung noch in anderen Gesetzen vorgesehen".

Das mag schon sein, ich will aber was tun gegen die Ausplünderung der Steuerzahler durch immer mehr angebliche Anspruchsberechtige aus dem In- und Ausland! Indem ich die Abführung der von mir vereinnahmten Umsatzsteuern an die Bedingung Reduktion der Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP knüpfe, protestiere ich gegen das Umsichgreifen des Wohlfahrtsstaats. Vor allem bin ich dagegen, dass nun auch noch fremde Staaten daran teilhaben sollen! Ich berufe mich auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" (siehe: Wir müssen bald handeln).

Am 20. August sandte mir das Finanzamt die Abrechnung zu über die von mir zu bezahlende Umsatzsteuer für das Jahr 2011 in Höhe von 532,13 Euro. Zwei Tage später flatterte die erste Mahnung inklusive Überweisungsschein ins Haus - mit zusätzlichen fünf Euro Säumniszuschlag, der ab jetzt jeden Monat draufgesattelt wird. Im Mahnschreiben heißt es unter anderem: "Vermeiden Sie jeden weiteren Verzug, weil das Finanzamt sonst die Vollstreckung einleiten müsste". Was auch immer das heißt, auf die Streckbank werden sie mich wohl nicht legen.

22.08.12
Wie zu vermuten war, kann ich meine Kranken- und Pflegeversicherung bei der Allianz nur dann kündigen, wenn ich den Nachweis einer Folgeversicherung einreiche. Ich werde also gezwungen, mich selbst zu versichern! Wo bleibt hier der mündige Bürger, von dem die Politiker noch in den 70er Jahren so gerne sprachen? Wo bleibt die Abschlussfreiheit als Bestandteil der durch das Grundgesetz garantierten Vertragsfreiheit? Wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit der Person, die laut Grundgesetz Artikel 2 unverletzlich ist?

Die Allianz schrieb am 13. August 2012 in ihrer Antwort auf mein drittes Kündigungsschreiben: "Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gesteht ab dem 01. Januar 2009 eine Pflicht zur Versicherung nach § 193 Abs.3 des Versicherungsvertragsgesetzes für alle nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnenden Personen". Diese Versicherungspflicht ist nicht nur offensichtlich verfassungswidrig, sie widerspricht auch dem Rechtsempfinden eines Bürgers, der noch weiß, was Freiheit bedeutet. Denn anders wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer geht es hier nicht um das Risiko Anderer, sondern um mein eigenes Risiko, also um mich und meinen Körper. Und darüber, mit Verlaub, bestimme immer noch ich selbst! (siehe www.liberalkonservative.de/#Forderungen)

Übrigens ließ der vor dreieinhalb Jahren eingeführte Versicherungszwang die Beitragsrückstände bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sprunghaft ansteigen. Das geht aus einem Bericht im Tagesspiegel vom 21.08.12 hervor: "Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Tagesspiegel bestätigte, sind die Beitragsschulden in einem knappen Jahr um 55 Prozent gestiegen - von 1,08 Milliarden im August 2011 auf 1,67 Milliarden Euro im Juni 2012. Allein bei der Barmer GEK summieren sich die Rückstände durch 52.000 Privatschuldner auf 227 Millionen Euro. Plus 300 Millionen, die Arbeitgeber der Barmer für ihre Beschäftigten schuldig geblieben sind". Es werden also immer mehr Menschen in die Verschuldung getrieben, weil sie die Pflicht-Krankenversicherung nicht bezahlen können oder wollen. Zu zwei Dritteln handelt es sich um Männer, meist sind es Kleinunternehmer. Der Gesetzgeber sattelte der ohnehin schon untragbaren Gutmenschenpolitik noch eins oben drauf, indem der die Umverteilungskassen verpflichtete, monatlich fünf Prozent Säumniszuschlag zu fordern.

05.08.12
Zur Sicherheit kündige ich meine Zwangs-Krankenversicherung ein drittes Mal. Wenn das ein Fehler war, kann ich daraus lernen. Hier mein Brief an die Allianz: "Bereits mit meinem Schreiben vom 19.09.11 kündigte ich meine Krankenversicherung/ Pflegepflichtversicherung Nr. XXX. Am 6. Oktober 2011 bekräftigte ich diese Kündigung in einem weiteren Schreiben.
Da Sie daraufhin per Geschäftsbrief vom 18.10.11 die Wirksamkeit meiner Kündigung wegen Formfehlern in Zweifel zogen, kündige ich nun vorsorglich noch einmal zum nächstmöglichen Datum".

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21.07.12
Seit heute leite ich die von meiner Firma vereinnahmte Mehrwertsteuer auf ein Sonderkonto, anstatt sie dem Finanzamt zeitnah und bedingungslos weiterzuleiten. Das Finanzamt informierte ich per Geschäftsbrief über den Steuerboykott. Darin schreibe ich: "Was mir vor allem sauer aufstößt: Dass der deutsche Staat das Geld der Steuerzahler veruntreut, indem er es jedem zur Verfügung stellt, der der Hand aufhält. Jetzt auch noch europäischen Rettungsschirmen, maroden Staaten und von Pleite bedrohten Banken sowie den jeweiligen 'armen' Investoren. Aus Protest gegen diese desaströse Gutmenschenpolitik habe mich zu einem Steuerboykott entschlossen. Ab sofort lasse ich die Mehrwertsteuer auf ein Sonderkonto fließen. Die laut meiner Gewinnermittlung 2011 vereinnahmte Umsatzsteuer in Höhe von 579,23 Euro zahlte ich am 19. Juli 2012 auf ein Sparbuch bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen ein. So Gott will, werde ich es die nächsten Jahre genau so halten. Ich werde Ihnen das Geld mit Zins und Zinseszins überweisen, sobald die Gesamtverschuldung Deutschlands wieder weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht. Gegenwärtig liegt sie bei über 80 Prozent - mit steigender Tendenz. Finanzminister Schäuble, halten Sie das Geld zusammen, dann klappt's auch wieder mit der Haushaltsdisziplin und mit der Einhaltung der zuvorderst von Deutschland ins Spiel gebrachten Maastricht-Kriterien!"

Auslöser war neben dem Euro-Rettungswahnsinn, dass mein Finanzamt mich immer noch weitere Formulare ausfüllten ließ, obwohl es immer um die gleichen Zahlen geht. Meiner Sachbearbeiterin schrieb ich daher: "Am 10. Mai 2012 habe ich Ihnen per Elster meine Steuererklärung zukommen lassen. Darin werden für das Jahr 2011 ein Gewinn von 3532 Euro, vereinnahmte Umsatzsteuern 875 Euro und Vorsteuern in Höhe von 296 Euro aufgeführt. Mitte Juni teilten Sie mir mit, es fehlten noch die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Gewinnermittlung. Nach langer Suche hab ich in meiner Aldi-Software "Steuer 2011" dann auch entdeckt, wie man die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung erstellt, und warf sie schließlich bei Ihnen im Briefkasten ein. Anfang Juli dann eine erneute Mitteilung von Ihnen, dass die Gewinnermittlung noch fehlt. Die fehlt eben nicht, sie ist Bestandteil meiner Steuererklärung (Anlage EÜR, Einnahmeüberschussrechnung)! Jetzt habe ich jetzt keine Lust mehr auf dieses Spiel. Dass Sie immer noch weitere Berechnungen und Formulare mit den immer gleichen Zahlen einfordern, empfinde ich als Schikane. Ich habe zwei oder drei Tage in die Buchführung und die verschiedenen Steuererklärungen investiert. Das reicht."

27.06.12
Die Petition gegen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hatte immerhin auch den Erfolg, dass Initiator Tim Wessels bereits am 11.06.12 zu einem Gespräch mit Arbeitsministerin Ursula von der Leyen eingeladen wurde.

Ich zitiere aus seinem Bericht, den er in Facebook veröffentlichte: "Man denkt nun offenbar über einkommensabhängige Beiträge (ausschließlich) für Geringverdiener nach. Alle anderen würden den höheren, einkommensunabhängigen Beitrag zahlen. Ob es dann für Geringverdiener auch einen (niedrigeren) Mindestbeitrag geben soll, und in welcher Höhe, konnte man uns nicht sagen. Ein Anerkennen von kapitalisierbarer Altersvorsorge (z.B. Aktien, Fonds und Immobilen) wird geprüft. Wie man den bürokratischen Aufwand aller Nachweise und Prüfungen inkl. Ausnahmen und Sonderregelungen bewältigen bzw. wie man diese überhaupt organisieren will, scheint noch völlig unklar. Von der grundsätzlichen Idee der Rentenversicherungspflicht will man erwartungsgemäß nicht abrücken. Die Pflicht zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die mit ca. 100 € pro Monat kalkuliert wurde, ist laut von der Leyen allerdings nun vom Tisch. Das ist sicherlich ein wichtiger Fortschritt".

26.06.12
Heute kam schon wieder ein GEZ-Brief, der vierte, seit Ende Mai dieses Jahres, als ich mit dem Boykott der Rundfunkgebühren begann. Diesmal sorgen sie sich um meine Rundfunkbeiträge ab 2013, wenn jeder Haushalt und jeder Betrieb TV-Gebühren zahlen muss, egal ob dort geguckt wird oder nicht (Welt vom 31.05.12). Egal auch ob es dort überhaupt Empfangsgeräte gibt! Immer noch bin ich folgende Angaben schuldig:

  • Anschriften aller meiner Betriebsstätten (ein Home-Office)
  • Mitarbeiterzahl pro Betriebsstätte (einer - das bin ich)
  • Anzahl der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge (1,5 - ach nee, mein Fahrrad zählt ja nicht als Kraftfahrzeug. Also 0,5)
  • Anzahl der eventuell vorhandenen beitragspflichtigen Hotel-, Gästezimmer und Ferienwohnungen pro Betriebsstätte (gute Idee! Ich biete Bed and Breakfast an und schlafe dann immer in der Badewanne).

25.06.12
Vergangene Woche schichte mir die GEZ eine Rechnung inklusive Überweisungsträger in Höhe von 53,94 Euro für die Rundfunkgebühren von Juli bis September 2012. Ich werde nicht bezahlen.

Ein Tag später dann wieder ein Brief von der Gebühreneinzugszentrale: "Auf unsere Schreiben vom 12.04.2012 und vom 15.05.2012 haben Sie nicht reagiert. Wir wissen immer noch nicht, ob Sie alle Rundfunkgeräte angemeldet haben". Offensichtlich weiß dort vor allem die eine Hand nicht, was die andere tut! Ich stelle mich für die nächsten Monate auf eine Zermürbungstaktik mittels vieler wohlmeinender GEZ-Schreiben ein. Widerstandskämpfer früherer Jahrhunderte hätten darüber gelacht.

21.06.12
Nur um zu dokumentieren, dass ich nicht generell gegen Versicherungen bin: Seit Kurzem habe ich eine Unfallversicherung. Wenn ich durch einen Unfall z.B. Voll-Invalide werden sollte, zahlt mir die 'Baden-Badener' (so Gott will) 225.000 Euro. Das kostet mich pro Jahr 100 Euro - ein Viertel der Krankenversicherungsbeiträge, die ich jeden Monat abliefern müsste, wenn ich die Pflichtversicherung für Selbstständige nicht seit August 2011 verweigern würde. Ebenfalls habe ich eine Haftpflichtversicherung, das war's aber auch schon.

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26.05.12
Mir dauert das alles zu lang. Im Januar 2012 hatte ich Widerspruch gegen die Mahnbescheide wegen meines Zahlungsboykotts der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung eingereicht. Seit Mitte Februar hörte ich allerdings nichts mehr von der Allianz.

Ab jetzt verweigere ich auch die GEZ-Gebühren. Seit ein paar Jahren bucht die Gebühreneinzugszentrale jedes halbe Jahr 34,56 Euro bei meinem Geschäftskonto ab, weil ich in meinem früheren Büro zwei Computer mit Internetanschluss hatte. Allerdings habe ich seit meiner Trennung im Frühjahr 2010 eine eigene Wohnung mit einem Home-Office und müsste nach der Logik der Zwangsgebühren eigentlich auch für Radio und Fernsehen bezahlen.

Heute hab ich folgendes Schreiben an die Gebühreneinzugszentrale in Köln geschickt: "Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für das Konto xxx bei der Commerzbank Karlsruhe (BLZ 66040018). Ich habe mehrere Radios, einen Fernseher und zwei internetfähige Computer. Dennoch zahle ich ab jetzt keine GEZ-Gebühren mehr. Betrachten Sie es als Aktion des zivilen Ungehorsams".

23.05.12
Ich habe einen Artikel über den Rentenversicherungszwang geschrieben.

22.05.12
Die FDP spricht sich gegen die Rentenversicherungspflicht für Selbständige aus (Welt vom 21.05.12) (siehe auch Video von der Pressekonferenz ab Minute 2.45).

Fast 80.000 Leute haben das Gesuch bisher unterzeichnet. Eine der erfolgreichsten Eingaben überhaupt! Die Petition gegen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hat mehr Mitzeichner motiviert als im Februar 2009 die Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen (siehe Wikipedia-Artikel).

18.05.12
Mit über 62.000 Unterzeichnern ist es derzeit mit Abstand die erfolgreichste Petition! Auch die überregionale Presse hat sich des Massenprotestes gegen den Rentenversicherungszwang für Kleinunternehmer angenommen: Spiegel online vom 18.05.2012, Süddeutsche Zeitung vom 14.05.2012 und hier noch ein FAZ-Artikel vom 24.03.2012.

13.05.12
Noch bis 22. Mai 2012 kann man sich beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags online an einer Petition gegen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige beteiligen. Bisher gab es fast 5900 Mitzeichner. Wer zum ersten Mal eine E-Petition mitzeichnen möchte, muss sich zunächst im ePetitionssytem registrieren, was aber schnell und unproblematisch von Statten geht. Die virtuelle Unterzeichnung selbst ist eine Affäre von wenigen Sekunden. Hier geht es zur Petition 'Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige'.

Es gibt auch mindestens zwei Facebook-Events zum Thema: 100.000 FÜR DIE PETITION GEGEN RENTENPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE und Petition: Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige sowie die Seite Keine Rentenpflicht für Selbständige.

10.05.12
Mit dem Programm 'Steuer 2011' für fünf Euro von die Aldi habe ich heute meine Steuererklärung per ELSTER an das Finanzamt geschickt. Das hat geflutscht! Zuvor hatte ich nach langem Überlegen die Software 'Lexware Büro Easy' (61 €) bei Amazon bestellt und meine Buchungen kurzerhand selbst vorgenommen. Die Einnahmenüberschuss-Rechung weist einen Gewinn von 3579,72 Euro im Jahr 2011 aus, pro Monat also 298,31 Euro. Damit kann ich immerhin meine Warmmiete bezahlen. Mit der Aktion, die etwa zwei Tage Arbeit gekostet hat, spare ich über 1000 Euro für den Steuerberater.

Was ich zum Leben sonst noch brauche, hole ich aus meinen Rücklagen, die jetzt nicht mehr ganz so schnell dahinschwinden, da ich ja sein August 2011 wegen meines Boykotts keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr abführe. Die würden sich jetzt bei knapp 400 Euro pro Monat belaufen!

01.04.12
Die Gerichtsverhandlung am vergangenen Donnerstag wegen Nichtbezahlens der Beiträge zur Pflegeversicherung ist gut ausgegangen. Der Richter, mit dem ich im Sitzungssaal alleine war, befragte mich zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen und stellte daraufhin das Bußgeldverfahren ein. Ich musste nicht einmal auf der Anklagebank sitzen, die sich mitten im Raum hinter einem schwarz gestrichenen Stahlgeländer vor dem Pult des Richters befindet. Wie ein Zeuge durfte ich auf der Seite hinter einem Tisch Platz nehmen. Am Ende fragte ich den Richter noch, ob der Staat die Versicherungspflicht für Selbständige nicht durchsetzen wolle. Doch dabei vergaß ich, dass ich in der Sache ja außerdem noch zwei Mahnbescheiden widersprochen habe, und deswegen mindestens noch einem weiteren Termin beim "Königlich-Bayerischen Amtsgericht" entgegensehe.

28.03.12
Gegen die Pflichtversicherung für Firmengründer steht auch der Vertrauensschutz. Viele von ihnen hätten sich kaum auf das Wagnis des Unternehmertums eingelassen, wenn sie gewusst hätten, dass sie eines Tages zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung gezwungen werden. Kommt bald auch die Zwangs-Arbeitslosenversicherung für Selbständige? Oder eine Insolvenzversicherung? Anstatt immer wieder neue Versicherungen einzuführen, sollten wir sicherstellen, dass staatliche Bürokratie und Überversorgung abgebaut wird, und zwar ganz schnell!

23.03.12
Die 2009 eingeführte Pflege- und Krankenversicherungspflicht für Selbstständige ist ein Angriff gegen die Menschenwürde aller Bürger unseres Landes. Denn jeder kann in eine Situation kommen, in der er das Risiko des Unternehmertums in Kauf nimmt, weil die Alternative schlicht Hartz IV heißt! Die Pflichtversicherung bedeutet für viele Unternehmensgründer eine unzumutbare Belastung, die Arbeitsplatzbesitzer und Minijobber keineswegs tragen müssen: Für die Krankenversicherung knöpfen gesetzliche wie private Krankenkassen den Gründern Mindestbeiträge bzw. einkommensunabhängige Prämien ab, die bei geringem Gewinn über 100 Prozent erreichen können und auch bei Verlusten zu bezahlen sind! Angestellte müssen dagegen nur 15,5 Prozent ihres Einkommens abführen, inklusive Arbeitgeberanteil.

Schon immer gab es Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit auswichen, wo sie als Kleinunternehmer ein Leben in Würde führen können. Die Versicherungspflicht macht dem "Treiben" für die weniger erfolgreichen ein Ende, denn sie zwingt viele von ihnen in die Langzeitarbeitslosigkeit und damit in die demütigende Abhängigkeit vom Staat (siehe Wutrede von André F. Lichtschlag in 'eigentümlich frei' vom 26. März 2012: Die letzten Zuckungen des untergehenden Sozialstaats).

22.03.12
Da ich gegen die Verhängung des Bußgelds Einspruch eingelegt hatte, gibt es am Donnerstag, 29. März eine Gerichtsverhandlung. Die Vorladung kam vorgestern in einem gelben Briefumschlag mit Zustellungsstempel und dem Klingeln des Boten. Vor dem Amtsgericht in Karlsruhe am Schlossplatz 23 (Sitzungssaal 1.16) muss ich mich rechtfertigen, warum ich keine Beiträge zur Pflegeversicherung mehr abführe. Ganz einfach, weil ich diese Versicherung nicht haben will, weil ich sie am 19.09.2011 kündigte! Wenn ich König von Deutschland wäre, würde ich die Pflegeversicherung komplett abschaffen, jedenfalls als Pflichtversicherung.

Eines meiner Vorbilder ist Diogenes in der Tonne (400 bis 323 vor Christus). Ein griechischer Philosoph und politischer Aktivist, der ein Leben in Bedürfnislosigkeit lebte. Im alten Griechenland war das möglich. Soll es bei uns nicht möglich sein? Ich habe mich entschieden, ein bescheidenes Leben in meiner kleinen Wohnung zu leben, die mich warm 300 Euro im Monat kostet. Zumindest solange ich an meinem Buch schreibe und noch keinen Verlag gefunden habe. Mit meiner Firma komme ich vielleicht auf 400 Euro monatlichen Verdienst. Wie soll ich da 395 Euro an Beiträgen für die Pflege- und Krankenversicherung abführen? Bis Juli 2011 hatte ich die Beiträge aus meinen Rücklagen bezahlt. Den verbliebenen Rest meines Geldes brauche ich, um meine Tätigkeit als Autor, Blogger und Facebook-Aktivist zu finanzieren. Also sorry Versichertengemeinschaft - aber ihr solltet eh etwas mehr auf Eure Gesundheit achten!

26.02.12
Heute habe ich beim Ordnungsamt der Stadt Karlsruhe Einspruch gegen das Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro wegen nicht gezahlter Versicherungsbeiträge erhoben. Zitat aus meinem Brief: "Die mir inzwischen aufgezwungene Kranken- und Pflegeversicherung wurde 2012 um 59,55 Euro pro Monat teurer (von 336,25 auf 395,80 Euro). Das ist fast so viel, wie ich hoffe, mit meiner kleinen Firma monatlich zu verdienen! ... Bislang habe ich die Krankenversicherung im Wesentlichen aus meinen Rücklagen finanziert. Doch das verbliebene Geld brauche ich zum Beispiel für den Krankheitsfall. Ich bin daher nicht mehr bereit, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuliefern. Im September 2011 habe ich den Vertrag gekündigt. Betrachten Sie es als eine Aktion des zivilen Ungehorsams".

19.02.12
Nachdem ich vor neun Tagen per 'Anhörungsbogen' zugab, dass ich mit sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten bin, wird mir zusätzlich zum drohenden Gerichtsverfahren auch noch ein Bußgeld in Höhe von 123,50 Euro aufgebrummt. Vorgestern kam der Bußgeldbescheid "gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)". In diesem Paragrafen steht: "Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen" (siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/158772454240786?notif_t=like)

Indem ich am 19. September 2011 die mir aufgezwungene Kranken- und Pflegeversicherung kündigte, bin ich also ein 'Täter' - zum ersten Mal in meinem Leben. Eine ganz neue Erfahrung! (Ach nee, einmal hab ich falsch geparkt und geblitzt wurde ich auch schon das eine oder andere Mal). Der wirtschaftliche Vorteil, den ich aus der Tat gezogen habe, war wohl, dass ich mir nicht länger das Geld aus der Tasche ziehen lasse. Unter anderem weil ich nicht mehr mindestens 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung bezahlen will, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe (siehe unten unter dem Datum 19.09.2011).

Soll ich Einspruch erheben oder einfach nicht reagieren? Zahlen werde ich das Bußgeld keineswegs. Dabei werde ich mich nicht für zahlungsunfähig erklären. Ich könnte durchaus bezahlen, will aber nicht. In dem Schreiben informiert mich Bernd Huber vom Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe (Bußgeldstelle) über mögliche weitere Schritte: "Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten, noch Ihre Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht zur Beitreibung der Geldbuße gegen Sie Erzwingungshaft anordnen".

Das würde unserem scheinheiligen Rechtsstaat ähnlich sehen, mich als unbescholtenen Bürger hinter Gitter zu bringen, während Kriminelle immer öfter ungeschoren davonkommen. Taschendiebe werden regelmäßig wieder freigelassen, weil es sich ja nur um Bagatelldelikte handelt! Gewalttäter kommen auf freien Fuß, es weil sie angeblich noch zu jung sind, oder weil sie einem muslimischen Clan angehören, und sich Richter und Staatsanwälte vor Racheakten fürchten.

16.02.12
Jetzt kamen schon wieder zwei ähnlich lautende Schreiben (jeweils eines für die Pflegeversicherung und für die Krankenversicherung), diesmal von den Anwälten der Allianz: Sie bieten mir an, mit der Unterschrift unter einen Wisch meinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückzunehmen. In den beigefügten Briefen heißt es: "Bitte bedenken Sie, dass durch den Widerspruch ein kostenintensives Prozessverfahren auf Sie zukommt. Diese zusätzlichen Kosten müssten im Falle eines Unterliegens ebenfalls von Ihnen beglichen werden" (siehe www.facebook.com/rettig.thomas/posts/300206556706432

13.02.12
Heute hat eine freundliche Telefondame von der Allianz angerufen und mich gefragt, ob mir bewusst sei, dass meine Zahlungsverweigerung eine Gerichtsverhandlung nach sich ziehen werde. Ich bejahte mit dem Hinweis, dass es sich um eine Aktion des zivilen Ungehorsams handelt. Auch bestätigte ich, dass ich bei dem Widerspruch zu dem Mahnbescheid bleibe.

10.02.12
Vorgestern fand ich einen Anhörungsbogen zu einem Bußgeldverfahren bezüglich meines gewaltlosen Widerstands im Briefkasten. Bei den Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen schrieb ich: "2010 Gewinn pro Monat: 330,22 €". Die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird kreuzte ich mit JA an. Begründung: "Aktion des zivilen Ungehorsams".

Das dazugehörige Schreiben informiert wie folgt über den Verstoß: "Ihnen wird zur Last gelegt, am 04.01.2012 in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie sind mit der Entrichtung von sechs Monatsraten zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten". Das Gesetz, gegen das ich verstoßen habe, ist § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI. Übersetzt ins Deutsche handelt es sich um das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs, das sich mit der 'Sozialen Pflegeversicherung' befasst. Der vorletzte Paragraf ist § 121 (Bußgeldvorschrift). Dort heißt es im Absatz 1 Nr. 6: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät". Absatz 2 sieht vor, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann.

Gestern hab ich übrigens eine neue Version des Kapitels Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige! ins Netz gestellt. Darin setze ich mich umfassend mit der Versicherungspflicht für Kleinunternehmer auseinander: Fazit: Der Wohlfahrtsstaat bedrängt seine schärfsten Kritiker! Die Pflichtversicherung für Selbstständige bedroht Pressefreiheit und Berufsfreiheit und würdigt den Menschen zum Kostenfaktor herab.

31.01.12
Dass ich nicht der einzige bin, der sich nicht länger ausnehmen lässt wie eine Weihnachtsgans, wusste ich. Dass es über 100.000 sind, das erstaunt und ermutigt mich: Es gab Ende September 2011 insgesamt 144.000 Nicht-Zahler in der privaten Krankenversicherung! (Welt vom 28.01.2012: Knapp 150.000 Privatpatienten zahlen keine Beiträge).

28.01.12
Am 20. Januar 2012 kam der Mahnbescheid zur Pflegeversicherung. Ich hab noch eine knappe Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen, was ich auch tun werde. Kosten in Höhe von 142,03 Euro sind aufgelaufen, weil ich im August 2011 zum ersten Mal den Pflegeversicherungsbeitrag von 49,96 Euro nicht bezahlt habe.

Heute lag ein zweiter Mahnbescheid im Briefkasten, der zur "Krankheitskostenversicherung". Mit den Kosten für das Mahnverfahren und die Anwaltsvergütungen kommen hier allein für die ausstehenden Beiträge vom August 2011 824,29 Euro zusammen.

Nach der Logik der Sozialpolitiker muss ich als Selbständiger mit Krankenversicherung, Pflegeversicherung, bald auch Rentenversicherung sowie mit den GEZ-Gebühren rund 500 bis 800 Euro pro Monat bezahlen, um überhaupt erst einmal eine Existenzberechtigung in Deutschland zu haben! Man muss also zumindest 500 Euro monatlich erwirtschaften, um überhaupt sein zu dürfen! (Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!).

06.01.12
Jetzt wollen sie für Selbständige auch noch eine Pflicht zur Rentenversicherung einführen! (Welt vom 05.01.2012). Unser Problem ist nicht die Altersarmut von Kleinunternehmern, sondern die Blutarmut dieser Politikergeneration! Ihr Gutmenschen von Linke/CDU/SPD/FDP: Auf das Lockmittel eines sorglosen Rentnerdaseins, das ihr mir vor die Nase haltet, pfeif ich! Die jüngeren Generationen haben sich das eh längst abgeschminkt! Sie wissen, dass sie auch im Alter berufstätig sein werden bis sie umfallen - wie es früher war, als es noch keine Rentenversicherung gab. Und wenn ich nicht mehr kann, dann hoffe ich, dass meine beiden Kinder mich durchfüttern. So werde ich es halten. Deswegen lasst mich mit eurer Kranken- und Rentenversicherungspflicht für Selbstständige in Ruhe!

05.01.12
Der libertäre Aktivist und Blogger Marco Kanne hat einen Artikel über meinen gewaltfreien Widerstand geschrieben: Ziviler Ungehorsam gegen den Versicherungszwang. In Facebook gab es eine interessante Diskussion dazu: www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=241374035932187&id=1031227411

05.12.11
Mit Schreiben vom 30.11.11 hat mir die Allianz über die Anwaltskanzlei "SH-Rechtsanwälte" (www.rae-sh.com) eine weitere Mahnung geschickt: "Da Sie auf die bisherigen Zahlungserinnerungen nicht reagiert haben, haben wir nunmehr die Order, den fälligen Gesamtbetrag durch einen gerichtlichen Mahnbescheid einzufordern. Dadurch würden weitere Kosten von mindestens 50,00 EUR entstehen, die ebenfalls von Ihnen bezahlt werden müssten. Damit es nicht so weit kommt, fordern wir Sie auf, die nachstehende Gesamtforderung zuzüglich weiterer anfallender Zinsen bis zum 12.12.2011 auf das Konto … einzuzahlen.

Offener Mahnbetrag 622,54 EUR
Offene Mahnkosten 0,70 EUR
Offener Säumniszuschlag 9,34 EUR
Offene Kosten Anwalt 3,00 EUR
bisherige Anwaltsgebühr 120,67 EUR
Gesamtforderung 756,25 EUR

Ein gleichlautendes Schreiben zur mit der Krankenversicherung gekoppelten "Pflegepflichtversicherung" listet noch zusätzlich eine Gesamtforderung von 100,12 EUR auf.

Ich bezahle nicht. Dass die Große Koalition 2009 die Krankenversicherung auch für Selbstständige zur Pflicht gemacht hat, halte ich für einen Skandal. Wo bleibt da die Selbständigkeit? Die Pflegeversicherung gibt es überhaupt erst seit 1995. Und jetzt soll sie sogar für Selbständige Pflicht sein? Ich würde sie abschaffen.

21.11.11
Meine zwangsmäßige Kranken- und Pflegeversicherung wird nächstes Jahr um 59,55 Euro pro Monat teurer (von 336,25 auf 395,80 Euro). Das ist fast so viel, wie ich hoffe mit meiner kleinen Firma monatlich zu verdienen! Und eine so saftige Preiserhöhung (17,7 %) gab es seit ich den Vertrag 1998 unterzeichnete auch noch nicht. Bei der Allianz ist das übrigens der billigste Tarif, den ich haben kann. Vor einem Jahr wollte ich ihn weiter abspecken und den Selbstbehalt von 600 Euro erhöhen - zum Beispiel auf 3000 Euro. Nach langem hin und her hieß es dann, dass dies aus rechtlichen Gründen nicht ginge. Da hat sie also wieder zugeschlagen, die Regelungswut des Staates! Ich kann mir das nicht leisten und fühle mich in meiner Aktion des zivilen Ungehorsams bestätigt.

Empörend ist, dass das Geld aus dem Topf der vorgeblich solidarischen Krankenversicherung vor allem den heutigen Rentnern und Pensionären zugutekommt, die ohnehin meist zu den Gewinnern unserer Gesellschaft gehören. Die Mittel ermöglicht ihnen zum Beispiel für sie kostenlose Organtransplantationen. Dabei schlägt eine Nierentransplantation für die Krankenkassen im Durchschnitt mit 50.000 bis 65.000 Euro zu Buche. Die jährlichen Nachsorgekosten liegen im Falle des Ausbleibens von Komplikationen bei 12.000 bis 14.000 Euro (Studie von 2007: Gesundheitsökonomische Aspekte von
Nierentransplantationen
). Angeblich soll dies langfristig dennoch billiger als die Dialyse sein. Vielleicht stimmt diese Rechnung sogar. Aber sicher nicht dann, wenn bei einem Patienten die zweite Niere auch noch ausgetauscht wird! (siehe Rückbau der Krankenversicherung).

Jetzt wurde bekannt, dass auf der zu Ägypten gehörenden Sinai-Halbinsel in den vergangenen Jahren Beduinenstämme Tausende Flüchtlinge gefangen genommen und ihnen mit Hilfe korrupter Mediziner aus Kairo an Ort und Stelle die Organe entnommen haben. Danach pflegen die Wüstensöhne die Männer und Frauen aus dem Sudan und aus Eritrea ihrem Schicksal zu überlassen: "Wenn die Ärzte in ihren schweren Geländewagen abfahren, bleiben die aufgeschnittenen und nur dürftig wieder zusammengenähten Leiber als menschlicher Abfall im Wüstensand zurück". Die Organe werden unter anderem nach Europa verkauft, wo es z.B. immer mehr Diabetiker gibt, die fünf Jahre und länger auf eine neue Niere warten (Welt vom 18.11.2011; siehe auch (www.neoliberal-egal.de/#Clans).

An diesem als Solidargemeinschaft getarnten Ausplünderungssystem möchte ich mich nicht länger beteiligen.

09.11.11
Vor ein paar Tagen schickte mir die Allianz erneut eine Mahnung: "Der Rückstand beträgt 1.355,84 EUR … Wir wollen gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden, um Ihren Versicherungsschutz zu erhalten. Erhalten wir weiterhin keine Beiträge, werden wir einen Rechtsanwalt mit der weiteren Verfolgung der Forderung beauftragen. Dadurch würden für Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen".

23.10.11
Mit Schreiben vom 18.10.11 hat mich die Allianz über "das Ruhen der Leistungen" informiert, solang ich die monatlichen Beiträge in Höhe von 336,25 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht überweise.

In einem zweiten Brief hieß schrieb die Allianz am gleichen Tag, dass meine Kündigung zum 1. August 2011 ihrer Meinung nach unwirksam ist, da eine rückwirkende Kündigung nicht möglich sei. So leicht wollen sie mich, den Zwangskunden, nicht ziehen lassen! Zitat: "Wenn Sie ihren Versicherungsschutz beenden wollen, ist eine erneute Kündigung zum 31. Dezember 2012 erforderlich".

Auch werde ich über die Rechtlage informiert: "Seit dem 01. Januar 2009 besteht in der privaten Krankenversicherung eine Pflicht zur Versicherung für Personen, die nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnen sind. Diese Personen sind verpflichtet, eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen und aufrecht zu erhalten. Die Kündigung einer Krankheitskostenvollversicherung ist demnach nur wirksam, wenn eine lückenlose Folgeversicherung innerhalb der Kündigungsfrist nachgewiesen wird".

In einem Flyer zum Thema 'Zahlungsschwierigkeiten' ermahnt mich meine Zwangsversicherung im Guten: "Zahlen Sie nicht, werden wir einen Rechtsanwalt zur Beitreibung der Forderung beauftragen. Lassen Sie es nicht so weit kommen".

Dann werden mir die Folterinstrumente gezeigt:

  1. Mit Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens wird ein Mahnbescheid gegen Sie beantragt.
  2. Falls Sie nicht bezahlen, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt.
  3. Dann kann bei Ihrer Bank eine Kontopfändung veranlasst werden.
  4. Ist die Kontopfändung erfolglos, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragt.
  5. Hier müssen Sie Ihre Vermögensverhältnisse offenlegen. Wenn Sie die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verweigern, kann ein Haftbefehl gegen Sie erlassen werden.
  6. Die eidesstattliche Versicherung wie auch der Haftbefehl werden im Schuldnerverzeichnis eingetragen. Dies ist ein öffentliches Verzeichnis, das von Auskunfteien wie etwa der Schufa regelmäßig abgefragt wird.
  7. Wenn Ihre Vermögensverhältnisse bekannt sind, kann Ihr Einkommen oder auch Ihr Vermögen gepfändet werden.

Weiter steht dort: "Es entstehen noch zusätzliche Kosten wie beispielsweise Gerichtskosten oder Säumniszuschläge. Außerdem wird monatlich ein weiterer Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung fällig".

Fazit: Für ein Handeln, das den Staat bis 2009 noch kalt gelassen hatte, werden plötzlich alle juristischen Register gezogen. Wer sich gegen die Zwangsversicherung wehrt, der wird mit Gerichtsverfahren überzogen, der kommt an den Schufa-Pranger, dem droht die Enteignung, ja die Vernichtung seiner Existenz, dem werden selbst Gefängnisstrafen angedroht. Der Staat sollte Kriminelle bestrafen und nicht unbescholtene Bürger!

Ich wende mich strikt gegen die Versicherungspflicht für Selbstständige. Nach der Einführung des Versicherungszwangs nehmen selbst die privaten Krankenversicherer umso konsequenter das Geld von den Armen und geben es den Reichen! Sie kassieren jetzt zunehmend Kleinunternehmer ab, die oft ein geringeres Einkommen als Sozialhilfeempfänger haben, und geben die Mittel zum Beispiel für die Behandlung von Pensionären aus. Geringverdiener dürfen immer höhere Beiträge abführen, damit Beamte und Ruheständler, die meist zu den Privilegierten gehören, für Computertomographien, Kuraufenthalte oder neue Hüftgelenke keine Zuzahlungen zu leisten brauchen. Das ist Umverteilung von unten nach oben, ein klassisches Ausbeutungsverhältnis! Darüber hinaus müssen Privatversicherte das marode Gesundheitssystem mitsamt den gesetzlichen Umverteilungskassen quersubventionieren.

Neben dem Hartzen zeigt mir die Allianz übrigens noch einen anderen verlockenden Ausweg: Es gäbe "unter Umständen Möglichkeiten, sich vom zuständigen Träger des 2. Oder 12. Sozialgerichtsbuches (SGB II oder SGB XII) finanzielle Hilfsbedürftigkeit bescheinigen und finanziell unterstützen zu lassen".

Siehe dazu folgende Statusmeldungen: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231502173576871?notif_t=like
www.facebook.com/rettig.thomas/posts/231982130195542


06.10.11
Heute habe ich die Kündigung meiner Krankenversicherung bei der Allianz bekräftigt und die Versichertenkarte zurückgeschickt. Hier der Wortlaut des Schreibens:

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie auf mein Schreiben vom 19.09.11 mit einer Zahlungsaufforderung geantwortet haben, bekräftige ich hiermit noch einmal die Kündigung meiner Krankenversicherung/ Pflegepflichtversicherung Nr. 8949065-531. Ich kündige fristlos, und zwar rückwirkend zum 1. August 2011.
Mit dieser Aktion wende ich mich gegen die seit 2009 bestehende Krankenversicherungspflicht für Selbstständige. Als freier Mann sehe ich mich weder moralisch noch nach dem Gesetz verpflichtet, weiterhin unter dem Strich 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung zu bezahlen, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe und vielleicht nie in Anspruch nehmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Rettig

PS: Anbei sende ich Ihnen meine Versicherungskarte zurück


01.10.11
Im Briefkasten fand ich heute eine Mahnung von der Allianz. Säumniszuschlag: 6,23 Euro.

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19.09.2011
Heute habe ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams begonnen (neoliberal-egal.de/#handeln). Ich kündigte meine private Krankenversicherung bei der Allianz und will auch vorläufig keine andere Krankenversicherung. Ganz im Sinne der Tea-Party-Bewegung! Den Dauerauftrag hatte ich bereits am 4. August 2011 gelöscht. Mit Schreiben vom 6. September schickte die Allianz eine Zahlungsaufforderung.

Das Problem: Seit 2009 besteht für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht. Man darf also gar nicht kündigen, nur den Anbieter wechseln! Ich denke, es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern, sehe ich nicht. Ausnahme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer (www.liberalkonservative.de/#Forderungen).

Der Wortlaut meiner Kündigung: "Sehr geehrte Damen und Herren, es tut mir im Nachhinein leid, dass ich meinen Dauerauftrag einfach gelöscht habe. Ich hätte meinen Vertrag gleich kündigen sollen. Gibt es eine Möglichkeit, die Krankenversicherung ruhen zu lassen bzw. beitragsfrei zu stellen? Ich habe derzeit nur ein geringes Einkommen und kann es mir nicht leisten, jeden Monat 336,25 Euro an die Allianz zu bezahlen, zumal ich seit 2007 sämtliche Arzt- und Gesundheitskosten selbst trage. Unter Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung vom 14. Juli 2011 in Höhe von 1018,69 Euro (für die ich mich sehr bedanke) bleibt immer noch ein monatlicher Beitrag von 251,36 Euro. Wenn es mir finanziell wieder besser geht, komme ich eventuell wieder auf Ihr Angebot zurück. Mit freundlichen Grüßen: Thomas Rettig".

Hier die Statusmeldung: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/252337511476523

 




Wir müssen jetzt was tun! (www.neolibersal-egal.de/#handeln). Ziviler Ungehorsam, gewaltfreier Widerstand, Soziale Verteidigung, die Nicht-Gewalt in Sinne Mahatma Gandhis stellen in bestimmten Konstellationen eine unüberwindliche weil entwaffnende Macht dar.

Siehe auch Rückbau der Krankenversicherung sowie Freie Marktwirtschaft und Subsidiarität

Es sind mir noch weitere Fälle von zivilem Ungehorsam bekannt:

  • Ein 58-jähriger Steuerberater aus dem Landkreis Passau lässt die Zahlungen für das Finanzamt auf ein Treuhandkonto fließen. Seine Begründung für den Steuerboykott: "Es kann nicht sein, dass wir mit unseren Steuern für den Schlendrian von Griechenland und anderen EU-Staaten zahlen." (Passauer Neue Presse vom 20.09.2011). Markus Zwicklbauer hatte im Herbst 2011 einen Auftritt bei Maybrit Illner.
  • Der Blogger Marco Kanne riskiert eine Gefängnisstrafe, weil er nicht bei der Volkszählung Zensus 2011 mitmachen will (Zwangsgeld und Haftandrohung gegen mich).
  • Mit dem Stichtag 31.03.2010 gab es in Deutschland 204 Strafgefangene, die wegen 'Verletzung der Unterhaltspflicht' im Gefängnis einsaßen, 103 davon im offenen Vollzug, drei davon waren weiblichen Geschlechts (Statistisches Bundesamt; PDF Seite 22). Vermutlich haben viele der einsitzenden Väter die Unterhaltszahlungen deshalb eingestellt, weil ihre Exfrau ihnen den Umgang mit den Kindern untersagt. Andere verweigern die Zahlungen vielleicht deswegen, weil Schwangerschaft und Geburt des Kindes ohne ihr Wissen und gegen ihren Willen geschahen. Oder weil sich die Frau auf Grund eines besser verdienenden Mannes von ihnen getrennt hat. Wieder andere waren vielleicht Hausmänner und kümmern sich möglicherweise noch immer mehr um ihre Kinder als die Mutter, bei der sie wohnen.

"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat" (Mahatma Gandhi).

Alexander Gauge als Bruder Tuck

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zuletzt geändert am 04.05.2023Martin Luther: In dieser Zeit ist nicht Vorsicht geboten, sondern Kühnheit.

 

 

Liberalkonservative Offensive Neoliberal? Egal! Der dressierte Mann