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Am 19.09.2011 begann ich mit einer Aktion des zivilen Ungehorsams, am 26.05.12 mit einer zweiten und spätestens am 04.01.19 mit einer dritten. Außerdem verweigere ich die Maske.Ich kündigte meine private Krankenversicherung, obwohl es seit 2009 für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht gibt. Seit Ende Mai 2012 verweigere ich die GEZ-Gebühren. Von Dezember 2017 bis Januar 2020 war ich Hartz-IV-Empfänger ohne schlechtes Gewissen.(siehe auch "Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!" und "Der Wohlfahrtsstaat will Selbstständige nun endgültig an die Kandare nehmen" und "Abschaffung der GEZ-Gebühren")
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auch auf dem Handy. 29.04.23 Natürlich werde ich auch dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Schon allein deswegen, weil die Staatsanwaltschaft nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden ist! Sie ist (wie in Schland üblich) ein verlängerter Arm der Regierung, in diesem Falle der Bremer Justiz-Senatorin Claudia Schilling. Diese SPD-Politikerin hat offensichtlich die Staatsanwaltschaft angewiesen (und geholfen die Richter dazu zu bringen), den Leuten von der Opposition das Leben weiterhin schwer zu machen. Wie es sich für eine Diktatur gehört, ist die Gewaltenteilung aufgehoben. Das Corona-Regime ist also mitnichten überwunden, es exekutiert zum Beispiel Bußgelder und Erzwingungshaft wegen Maskenverweigerung, obwohl die Maskenpflicht längst als Willkürakt entlarvt und abgeschafft wurde (siehe mein Post auf VK). [Update 04.05.23: Heute kam die "Ankündigung der Vollstreckung". Ich habe aus diesem Anlass die Kostenrechnung vom 07.03.23 noch einmal studiert: Die Staatsanwaltschaft scheint mir in Anrechnung meiner vier Tage Erzwingungshaft die Geldbuße in Höhe von 80 Euro erlassen zu haben. Sie verlangt aber weiterhin eine "Gebühr für die Festsetzung der Geldbuße" (55 Euro) sowie eine "Pauschale für die Zustellung mit Zustellungsurkunde" (10,50 Euro). Ich werde nichts bezahlen, denn diese Kosten hat die Bremer Justiz zu vertreten! Ich habe lediglich von meinem Freiheitsrecht Gebrauch gemacht, das Überziehen der Maske als Symbol der Unterwerfung zu verweigern.] 26.01.23 20.12.22 Unsere Gesinnungsjustiz stellt sich die Sache so vor, dass ich binnen einer Woche freiwillig meine Haft in der Justizvollzugsanstalt Karlsruhe antrete. Diesen Gefallen werde ich ihnen nicht tun. Gewaltfreier Widerstand gegen ein totalitäres System heißt, dass man seine Befehle so lange wie möglich ignoriert und erst bei ganz konkreter Gewaltandrohung einlenkt. Wenn ich die Vorladung (wie so viele andere) missachte, dann ist der Staat erneut am Zug und ich habe mehr Zeit für Vorbereitungen. Zitat aus der Vorladung: "Sollten Sie sich nicht rechtzeitig zum Antritt der Erzwingungshaft einfinden, muss gegen Sie Haftbefehl erlassen werden." Ich denke: Lass sie doch kommen und mich verhaften – auch mitten in der Nacht – mir ist es ernst. Einer meiner Lieblingsverse in der Bibel ist Galater 5,1: "Zur Freiheit hat uns Christus befreit! So steht nun fest und lasst euch nicht wieder das Joch der Knechtschaft auflegen!". 02.11.22 Letztendlich haben die drei Landrichter meinen Widerspruch aus formalen Gründen abgelehnt. Zitat aus dem Schreiben: "Der Entscheidung liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene am 31.10.2020 gegen 15:30 Uhr als Teilnehmer einer Demonstration vor dem Hauptbahnhof in Bremen entgegen der mitgeteilten Auflage keinen Mund-Nasen-Schutz getragen hat. Der Beschluss wurde dem Betroffenen am 16.07.2021 zugestellt und ist seit dem 24.07.2021 rechtskräftig. Soweit der Betroffene in seiner sofortigen Beschwerde darauf abzielen sollte, der Beschluss sei zu Unrecht erlassen worden, hat dies für das vorliegende Beschwerdeverfahren außer Betracht zu bleiben. Denn derartige Einwendungen sind bereits im Erkenntnisverfahren, nicht aber erst nach Rechtskraft der Entscheidung im Vollstreckungsverfahren vorzubringen. Zu einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit hat der Betroffene nichts vorgetragen." Mit anderen Worten: Bei einer Beschwerde wird der Verweis auf die Grund- und Freiheitsrechte gar nicht mehr zugelassen! Man gewinnt somit den Eindruck, dass der Rechtsstaat mit der Möglichkeit des Klagewegs durch die Instanzen nur noch Fassade ist. Die höhere Gerichtsbarkeit, so scheint es, ist nur noch damit befasst, ob der Beschuldigte zu erkennen lässt, dass er das Bußgeld nicht zahlen kann. Wer aber auf arm und krank macht, der leistet keinen zivilen Ungehorsam. Der versucht sich aus der Schlinge herauszuwinden, ohne die Rechtmäßigkeit der betreffenden staatlichen Verordnung infrage zu stellen. Gewaltfreier Widerstand bedeutet, dass man die Zahlung eines Bußgelds verweigert, obwohl man zahlungsfähig ist, um dem übergriffigen Staat die Stirn zu bieten. Nicht umsonst sind die im Grundgesetz verbürgten Freiheitsrechte zum großen Teil Abwehrrechte gegen einen totalitären Staat! Abgesehen davon habe ich auch im "Erkenntnisverfahren" (also beim Amtsgericht) auf das Grundgesetz verwiesen (dokumentiert im Eintrag vom 12.01.21), was dort allerdings ignoriert wurde. Werden die Grundrechte nur noch herangezogen, wenn es um die Versorgung von Migranten geht? Bei mir (der deutschen Kartoffel) sieht das Landgericht jedenfalls die Verhältnismäßigkeit der Haftstrafe gegeben. Es argumentiert unter anderem mit der Höhe des Bußgeldes: "Die Dauer der angeordneten Erzwingungshaft von 4 Tagen begegnet in einer Gesamtschau keinen Bedenken. Nach § 96 Abs. 3 OWiG kann wegen einer einzelnen Bußgeldentscheidung Erzwingungshaft von 1 Tag bis hin zu 42 Tagen festgesetzt werden, wobei die Höhe der Geldbuße einen wesentlichen, wenn auch nicht den alleinigen Faktor der Bemessung bildet. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich auch das gegen den Betroffenen verhängte Bußgeld mit 80 € nicht ganz am untersten Rand denkbarer Geldbußen bewegt hat; dieses liegt bei 5 € (§ 17 Abs. 1 OWiG) und wurde durch den Betroffenen somit immerhin um das 18-fache überschritten." Das ist frech! Ich habe gar nichts überschritten, das Bußgeld wurde mir vom Bremer Ordnungsamt verpasst! Nach der Argumentation des Landgerichts müssen die Bußgelder nur hoch genug angesetzt werden, damit bei Maskenverweigerung sogar eine Haftstrafe als verhältnismäßig milde Maßnahme erscheint. Die Richter*innen arbeiten wie so oft mit rhetorischen Tricks, um darüber hinwegzutäuschen, dass sie auf Zuruf des politisch-medialen Komplexes entscheiden. Zur traurigen Realität gehört die weitgehende Gleichschaltung der Gerichte, wodurch der Rechtsstaat und die Gewaltenteilung ausgehebelt wurden. Vorgetischt wird uns als billiger Ersatz der Sophismus von Richtern und Staatsanwälten, denen ihre berufliche Existenz allemal wichtiger ist als Recht und Gesetz. Man kann nachvollziehen, warum die Richter mehr denn je Rabulistik betreiben statt Recht zu sprechen. Sie wollen nicht enden wie jener Familienrichter aus Weimar, bei dem es zwei Razzien gab, nachdem er ein Urteil gegen das Coronaregime gefällt hatte (FAZ vom 27.04.2021: Durchsuchung bei Weimarer Amtsrichter nach Maskenurteil). #ZweiKlassenJustiz #GewaltenteilungAde #gewaltfreierWiderstand 08.09.22 Im Beschluss des Amtsrichters heißt es: "Da der Betroffene die Geldbuße nicht bezahlt hat, er seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargelegt hat (…), war gegen ihn gemäß § 96 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Erzwingungshaft anzuordnen. Die Dauer erschien mit 4 Tagen angemessen." Freilich ist der genannte Paragraf eine Kann-Bestimmung, das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, muss aber nicht. Aber geschenkt, ich werde meine Haft mit dem Bewusstsein antreten, dass sie dazu beiträgt, mich zum unbeugsamen Widerstandskämpfer zu machen. Übrigens ist das Bußgeld mit der Haft nicht abgegolten. Zitat aus dem Urteil: "Die Verbüßung der Erzwingungshaft befreit nicht von der Verpflichtung, die noch fällige Geldbuße in voller Höhe zu zahlen." Sei's drum. Es ist mir eine Ehre, wenn ich für den Freiheitskampf ins Gefängnis gehen kann – wie vor mir zum Beispiel der GEZ-Verweigerer Georg Thiel (siehe Eintrag vom 24.06.21), der Querdenken-Gründer Michael Ballweg und der Journalist und Buchautor Oliver Janich. #freeMichaelBallweg #freeOliverJanich #Hartz4Generalstreik (siehe auch mein Post auf VK). [Update 10.09.22: Ich hatte vergessen, dass ich laut Rechtsmittelbelehrung innerhalb einer Woche schriftlich Beschwerde bzw. Widerspruch einlegen kann. Das mach ich auch.] 08.07.22 16.06.22 Um sicher zu gehen, dass meine Schufa-Einträge nicht bereits gelöscht sind, holte ich Mitte Mai eine kostenlose Selbstauskunft ein. Diese gesetzlich vorgeschriebene Auskunft nennt sich "Schufa-Datenkopie" und ist unter meineschufa.de nicht ganz einfach zu finden. Was die Datenbank zur eigenen Person gespeichert hat, kommt dann per Post. Mir schickte die Schufa ein 9-seitiges Schreiben, das drei bis vier Seiten eng geschriebene Datenbankeinträge enthält! Allerdings kann ich nur indirekt (anhand der beteiligten Rechtsanwälte) erkennen, ob es sich um den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" handelt oder um berechtigte Forderungen. Wenn der Anlass der jeweiligen Eintragung auch bei der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft nicht transparent gemacht wird, dann ist es wohl Absicht. Die Auskunftei ist im Bilde, dass ich vor einem Jahr mein neues Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln ließ. Sie weiß über meine (seit 10. März durch die GEZ gesperrte) Kreditkarte Bescheid sowie über die Brokerage-Plattform, bei der ich Aktien und ETFs ordere. Es gibt seitenweise Einträge über die "offenen Forderungen", welche die Allianz Private Krankenversicherung seit 11 Jahren gegen mich geltend macht, weil ich von 2011 bis 2013 meine dortige Zwangskrankenversicherung boykottierte und alle Arzt- und sonstige Gesundheitskosten selbst bezahlte. Die Schufa weiß natürlich auch, dass ich im Zusammenhang mit meiner Verweigerung der GEZ-Gebühren mehrmals den Offenbarungseid schwänzte, also meine "Vermögensverhältnisse nicht offenlegte". 09.04.22 "Ziel der Coronaschutzverordnung und der Allgemeinverfügung war es, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Sowohl der damit angestrebte Lebens- und Gesundheitsschutz als auch die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sind überragend wichtige Gemeinwohlbelange und daher verfassungsrechtlich legitime Regelungszwecke. Die Annahme, es habe eine Gefahrenlage für Leben und Gesundheit sowie für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bestanden, beruhte auf tragfähigen Erkenntnissen. Gleiches gilt für die Beurteilung, dass eine Mund-Nase-Bedeckung geeignet ist, die Verbreitung des Virus zu verhindern oder zu verlangsamen. Insoweit genügt angesichts der gegebenen Gefährdung überragend wichtiger verfassungsrechtlicher Güter bereits die Möglichkeit, durch die Regelung ihren Schutz zu erreichen (vgl. im Einzelnen BVerfG, 18 19 - 9 - Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a., NJW 2022, 139 Rn. 167 ff.)" Mit anderen Worten: Der Bundesgerichtshof beruft sich auf den gesammelten Lug und Trug des Coronaregimes und macht sich nicht einmal die Mühe, auf Gefälligkeitsgutachten und Studien von gekauften Wissenschaftlern zu verweisen. Ansonsten zitierte das Karlsruher Gericht zur Begründung der angeblichen Verhältnismäßigkeit eine Reihe von einschlägigen Gerichtsurteilen, Gesetzen, Verordnungen sowie das seit der sogenannten Pandemie mehrfach geänderte Infektionsschutzgesetz. Die Begründung ist so komplex, dass sie für den Laien schwer verständlich und vermutlich auch für Juristen nicht einfach nachzuvollziehen ist. Fazit: Unsere Freiheitsrechte sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen, wenn die Herrschenden einfach eine Notlage herbei definieren oder herbeiführen können, um sie in die Tonne zu treten. Und die weitgehend gleichgeschaltete Justiz hat maßgeblichen Anteil an diesem Versagen der Gewaltenteilung und bemäntelt es, anstatt Recht zu sprechen. Armes Deutschland. 29.03.22 Mein derzeitiges Girokonto habe ich im letzten Sommer mit wenig Aufwand in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen (Eintrag vom 29.07.21). Wahrscheinlich ist das der Grund, warum die Zwangsgebühren-Sender ihren Raubzug dort nicht begonnen haben. 20.02.22 Es kommt zur Sprache, dass Güler aus Sicht der Herrschenden ein Mehrfachtäter ist. Der Autor schreibt: "Erstaunlich ist die von Güler selbst genannte Dauer der Inhaftierung, die bis August laufen soll, denn die Dauer einer Erzwingungshaft dürfte eigentlich sechs Wochen – wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate – nicht überschreiten. Möglicherweise geht es hier noch um weitere Verfahren". Die Hintergründe erfährt man auf der Unterstützer-Webseite free-sedat.de: "In seinem Aktionismus sowie dem Widerstand gegen staatliche Maßnahmen sind bis zum Jahr 2022 mehr als 10.000 Euro Bußgelder zusammengekommen. Sedat weigerte sich von Anfang an, diese zu bezahlen. Die Pfändung seines Kontos erzielte nicht das angestrebte Ziel, weshalb ihm auferlegt wurde, eine Vermögensauskunft zu erteilen. Da er auch dieser Forderung nicht nachkam, wurde am 27.12.2021 ein Haftbefehl wegen ausstehender 434,75 Euro für die erste Ordnungswidrigkeit im Jahr 2020 erlassen." Also ein Intensivtäter! Kuckst du hier: "Sedat ließ sich eine Maskenbefreiung eines praktizierenden Arztes ausstellen. Einige Monate später wurde diesem Arzt die Zulassung entzogen und Sedat erhielt eine Anzeige wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit schlussendlicher Verurteilung zu einer Geldbuße." Oder hier: "Er bezichtigte Polizisten unter anderem als 'Witzfiguren', 'Schergen' oder 'Handlanger eines faschistoiden Regimes' und forderte Polizisten stets dazu auf, sich ihren Schwur bewusst zu machen und ihre Befehle zu überdenken". Aufgrund einer Lappalie kassierte Güler eine Anzeige wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt: "In diesen Situationen bediente sich Sedat Mitteln des zivilen Ungehorsams wie einem nicht Verlassen des Versammlungsortes. Während einer aufgelösten Versammlung wurde Sedat aufgefordert, den Versammlungsraum zu verlassen. Dem kam er nicht nach, weshalb ein Polizist ihn laut Urteil an die Schulter fasste, um mit Nachdruck ein Verlassen des Ortes einzufordern, und Sedat dies mit einem Schlag auf den Unterarm abwehrte, der dem Polizisten laut eigener Aussage kurzzeitig Schmerzen zufügte." Als Antifant müsste man ganz andere Kaliber auffahren, um wegen Widerstands belangt zu werden! Nur zu verständlich, dass der Einwanderer in zweiter Generation die Staatsmedien mit Schimpf und Schande belegt: "Jeden Tag muss ich mich dafür schämen, was sie uns als Wahrheit verzapfen wollen. Es ist eine unendliche Dreistigkeit, dass ich noch dafür bezahlen muss. Bei allem Respekt, ich werde weder in diesem noch im nächsten ihre Propagandagebühr bezahlen. Eher sterbe ich als ihre Ungerechtigkeiten noch zu finanzieren." Der Abschuss aber ist, dass der GEZ-Verweigerer mit türkischen Wurzeln von der Zwei-Klassen-Justiz auch noch als Nazi verurteilt wird. Und das geht so: "Er kommt zu dem Schluss, dass nicht nur im Dritten Reich, sondern nach wie vor faschistoide Machtprozesse in Deutschland zu finden sind. Polizisten sind die ausführenden Organe dieses faschistoiden Gedankenguts. Aus diesem Grund veröffentlichte er auf seinem privaten Facebook Account im Jahr 2021 ein Bild einer Gegenüberstellung von einem Wehrmachtssoldaten in Verbindung mit nationalsozialistischer Symbolik und der Polizei. Daraufhin wurde er trotz offensichtlicher NS-Kritik wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbolik verurteilt." Wir leben in einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. Wäre Sedat Güler kein perfekt integrierter säkularer Moslem, sondern Mitglied in einem der berüchtigten Türken-Clans, dann wäre die Justiz lammfromm. Die Richter und Richterinnen würden sich hüten, ihn wegen Maskenverweigerung und ähnlicher sogenannter Ordnungswidrigkeiten in den Knast zu stecken! (Siehe auch mein Post auf vk.com) #FreeSedat #ZweiKlassenJustiz [Update 09.04.22: Sedat wurde am 21. Februar 2022 gegen seinen Plan von der Familie aus dem Gefängnis freigekauft]. Videos aus Anlass der Verhaftung von Sedat Güler: 15.02.22 22.01.22 Der Rest des zweiseitigen Briefes ist das übliche Blabla rund um das zentrale Schuldnerverzeichnis, in das ich unzählige Male eingetragen wurde, ohne nennenswerte Nachteile zu haben. Zwischendrin geht aus dem Text hervor, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft Bremen um 25 Prozent auf 192,66 Euro angeschwollen ist. Wenn ich tatsächlich verhaftet werde, soll es so sein. Allerdings lege ich Wert auf die Feststellung, dass ich dann ein politischer Gefangener bin. Denn wie immer lehnte ich die Offenlegung meiner Vermögensverhältnisse ab, weil dieser gesetzliche Automatismus des Offenbarungseids Freiheitskämpfer zu Sozialfällen degradiert. Dahinter steckt Methode, denn mit diesem Kunstgriff soll die Deutung einer Nicht-Zahlung als Aktion des passiven Widerstands wegdefiniert werden! Mit anderen Worten: Ich hätte Geld genug, das Bußgeld zu bezahlen, das muss der Obrigkeit als Vermögensauskunft reichen. Dennoch verweigere ich die Zahlung – als Akt des gewaltfreien Widerstands gegen die Maskenpflicht und gegen die Corona-Diktatur. Am 23.06.21 schrieb ich auf dieser Seite und bekräftige es hiermit: "Ich zahle nicht ein Bußgeld, weil ich auf einer Demonstration gegen die Maskenpflicht keine Maske anziehen wollte! Lieber gehe ich ins Gefängnis." Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht! 13.12.21 13.12.21 26.11.21 09.10.21 29.07.21 Fast zehn Jahre ist es her, dass ich mit dem Boykott der Zwangskrankenversicherung für Kleinunternehmer begann. Die Allianz Krankenversicherung AG hatte es trotz mancher juristischer Winkelzüge in diesen 10 Jahren nicht geschafft, mich von der Zahlung der Versicherungsbeiträge September 2011 bis August 2013 zu überzeugen. Und ich sehe nach wie vor nicht ein, dem Versicherungskonzern Tausende Euro für 0 (in Worten Null) Leistungen zu überweisen! Ich hatte nämlich in den zwei Jahren alle Arztrechnungen und sonstigen Labor- und Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Nun versucht die Allianz mir das Geld zu rauben, das ihr moralisch nicht zusteht. Sie kann das auf Grund eines verfassungswidrigen Gesetzes von 2009 (siehe Eintrag vom 26.09.13), bei dem sie als Lobbyist womöglich selbst Pate gestanden war. Durch eine glückliche Fügung war mein Konto im Minus, so dass die Pfändung erfolglos blieb. Nach ein paar Telefonaten entschied ich mich, ein neues Girokonto bei einer anderen Bank zu eröffnen und alle Lastschriften und Zahlungseingänge auf das neue Konto umzuleiten. Das alte Konto werde ich ausgleichen und dann schweren Herzens kündigen. [Update 03.09.21: Aus einem Schreiben der Allianz-Anwälte entnehme ich, dass die Allianz-Krankenversicherung 15 Euro pfänden konnte - es handelt sich um die Geschäftsanteile aufgrund meiner (jetzt ebenfalls gekündigten) Mitgliedschaft in der Genossenschaft BBBank eG]. Vergangenen Montag ging ich in die Filiale, um das neue Konto vorsichtshalber gleich in ein P-Konto umwandeln zu lassen, was ein kurzer und problemloser Routinevorgang war. Unter sparkasse.de wird der Sinn eines solchen Pfändungsschutzkontos auf den Punkt gebracht: "Damit bleibt Einkommen bis zu einer Grenze von 1.179,59 Euro monatlich verschont (2020)". Es kostete insgesamt rund zwei Tage Arbeit, die ich aber gerne getan habe. Das macht eben den gewaltfreien Widerstand aus, dass man Mühen auf sich nimmt, die sich die Stromlinienförmigen und die Jasager ersparen können. Ich hatte ein Gefecht verloren, und das war der Preis, den ich bezahlen musste. Oder bezahlen durfte, denn der gewaltfreie Kampf bringt uns auf Trab und lässt die Lebensgeister wieder neu erwachen! Wie im realen Gefecht Mann gegen Mann wurde ich auf den Plan gerufen – und ich hatte Gelegenheit, ein paar Leuten von meinen Boykott-Aktionen zu erzählen. Sinn und Zweck des zivilen Ungehorsams ist ja nicht zuletzt: Anlässe schaffen, um deutlich zu machen, dass es in Schmarotzer-Schland (genannt Deutschland) Widerstand gibt und jede Menge Rebellen (siehe auch mein Aufruf zum Hartz-IV-Generalstreik). 27.07.21 Typisch für die Zwei-Klassen-Justiz ist die angefügte Rechtsmittelbelehrung, für deren Verständnis man fast schon Jura studiert haben muss: Ich kann das Urteil unter eng begrenzten Umständen (die auf meinen Fall wahrscheinlich nicht zutreffen) mit einer Rechtsbeschwerde anfechten. Die Rechtsbeschwerde muss pünktlich innerhalb einer Woche eingehen und muss ausführlich begründet werden, während im Urteil zur Begründung lediglich auf den Bußgeldbescheid verwiesen wird. Außerdem muss man fast zwingend einen Rechtsanwalt einschalten, denn: "Zur Begründung der Rechtsbeschwerde genügt eine von Ihnen unterschriebene Schrift nicht. Die Beschwerdeanträge und ihre Begründung müssen vielmehr zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt oder in einer von Ihrer Verteidigung oder von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift eingereicht werden". Bereits in der Antwort auf mein Widerspruchsschreiben (Eintrag vom 23.06.21) hatte die Richterin womöglich mit Absicht eine Komplikation in ihr Schreiben eingebaut, damit der gewaltfreie Widerstand erschwert und verteuert wird. Vielleicht kam die Anregung sogar von ihrer obersten Chefin, der Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling. (Allein die Tatsache, dass es in Bund und Ländern Justizminister gibt, ist ein krasser Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit.) Die Richterin hat nämlich in ihren Brief einen Absatz eingefügt, den mir ein Rechtsanwalt entschlüsseln müsste: Nach ihrer "Anregung" den Bußgeldbescheid zurückzunehmen (die sie nicht begründet) lässt sie mir folgende Message zukommen: "Eine Beschlussentscheidung ist mit der Rechtsbeschwerde nur anfechtbar, wenn eine Geldbuße von mehr als 250,00 € festgesetzt wird, eine Nebenfolge nicht vermögensrechtlicher Art angeordnet worden ist oder wenn Sie dem Beschlussverfahren rechtzeitig widersprochen haben. Eine Beschlussentscheidung können Sie nicht mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 79 Abs. 1 Satz 2, § 80 Abs. 1 OWiG) anfechten." (siehe auch mein Post in VK). 30.06.21 24.06.21 "Auch die WDR-Verwaltungsdirektorin Katrin Vernau verteidigte Mitte März die Inhaftierung. Wenn jemand seinen Beitrag trotz mehrmaliger Aufforderung nicht zahle, hole sich der WDR Hilfe bei den Vollstreckungsbehörden, schreibt sie in einer Stellungnahme. Diese forderten den Schuldner auf, Angaben zu seinem Vermögen zu machen. “Das Verfahren ist so üblich, zum Beispiel auch bei nicht bezahlten Knöllchen oder Müllgebühren”, meint sie.“Und selbst wenn jemand bereits inhaftiert wurde, hat diese Person es dadurch jederzeit selbst in der Hand, die Haft zu beenden”, argumentiert Vernau. Außerdem gebe es gesetzlich geregelte Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Wer in finanziellen Schwierigkeiten sei, könne die Beiträge stunden oder auf Raten zahlen. (…) Der EDV-Zeichner schreibt in dem Brief an TE, sein Widerstand sei eine Protestaktion gegen den rechtswidrigen Rundfunkstaatsvertrag. Der öffentliche Rundfunk sollte nur eine Grundversorgung in puncto “Informationspflicht” und “Bildungsauftrag” gewährleisten. Alles andere sollten Privatsender übernehmen. “Wir brauchen heutzutage keine Anstalt, die über 8 Milliarden verpulvert!”, schreibt er." (Tichys Einblick vom 23.06.21). #freeGeorgThiel 23.06.21 Wie angekündigt hat sich jetzt eine Richterin vom Amtsgericht Bremen des Falles angenommen und mein Widerspruchsschreiben beantwortet – als ob die Justiz nichts Besseres zu tun hätte! Dankenswerter Weise will die gute Frau ohne Gerichtsverhandlung entscheiden, wenn ich nicht Widerspruch dagegen einlege. Dass sie meine Argumentation abzuschmettern gedenkt, war bei unserer Zwei-Klassen-Justiz zu erwarten, schließlich bin ich nur ein alter weißer Mann, noch dazu Querdenker, und nicht (zum Beispiel) einer unserer geliebten Muslime aus dem Nahen Osten. Die Richterin schreibt: "Von der Maskenpflicht hätten Sie sich nur durch Vorlage eines Attestes zum Zeitpunkt der Versammlung befreien können. Dies haben Sie nicht getan. Es wird daher angeregt, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurückzunehmen". Das kommt allerdings nicht in Frage, denn die Verweigerung der Maske ist für mich eine Aktion des zivilen Ungehorsams, und ich will mich nicht unglaubwürdig machen. Dagegen, dass die Richterin ohne Hauptverhandlung entscheiden will, lege ich allerdings keinen Einspruch ein, sonst müsste ich deswegen extra von Karlsruhe nach Bremen fahren oder der Verhandlung fern bleiben. Beides ist mir zu aufwendig, denn ich kann auf ein zusätzliches Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Justiz oder so gerne verzichten. Daher reagiere ich jetzt erst einmal nicht und warte auf den Beschluss des Amtsgerichts, wie mir die Richterin anbietet: "Geben Sie innerhalb der genannten Frist keine Erklärung ab, so wird angenommen, dass Sie dem Beschlussverfahren nicht widersprechen". Wenn dann irgendwann der Richterbeschluss und der Bußgeldbescheid kommen, werde ich ebenfalls nicht reagieren. Denn ich zahle nicht ein Bußgeld, weil ich auf einer Demonstration gegen die Maskenpflicht keine Maske anziehen wollte! Lieber gehe ich ins Gefängnis. Ich habe nicht vor, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Bereits seit 2011 leiste ich zivilen Ungehorsam. Ich boykottierte als Kleinunternehmer die Zwangskrankenversicherung, zahle die GEZ-Gebühren nicht mehr und verweigere seit der Etablierung des Corona-Regimes die Maske. Ich hatte in Karlsruhe Verhandlungen vor dem Amtsgericht und dem Sozialgericht. Wenn ich in all den Jahren jedes Mal einen Anwalt eingeschaltet hätte, wäre ich tausende Euro losgeworden! Vor allem aber: Gewaltfreier Widerstand besteht nicht darin, sich auf einen Kleinkrieg mit dem Staat einzulassen, bei dem man selbst zum Rechtsexperten wird, weil man alle möglichen juristischen Winkelzüge ausprobiert. Es ist gut, wenn wir Sand ins Getriebe des Staatsapparates werfen. Unser eigenes Getriebe sollte aber möglichst sauber bleiben, damit wir Jahre und Jahrzehnte durchhalten und noch Zeit und Kraft für andere politische Aktivitäten haben. Man sollte bei der Abwehr von ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen den Aufwand auf ein Minimum beschränken und deutlich machen, dass man (wenn nötig) lieber in den Knast geht, statt klein beizugeben. Oft reicht es, nichts zu tun und abzuwarten, manchmal aber muss man aber per Post Einspruch erheben. Die meiste Arbeit habe ich mit der Analyse der Bußgeldbescheide und Pfändungsankündigungen sowie mit der Dokumentation auf dieser Seite und in den Sozialen Medien. Das reicht mir grad, denn die Angriffe der staatlichen Raubritter*innen nehmen zu. Wie sagte der Heilige Augustinus: "Nimm das Recht weg, was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande?" (Zitiert von Papst Benedict am 22.09.2011 im Deutschen Bundestag). Siehe auch https://vk.com/wall335637299_12783 22.06.21 "Sie haben trotz Zahlungsaufforderung die nachstehende Forderung nicht bezahlt [es folgt unter anderem der Betrag von rund 1800 Euro]. Rundfunkbeiträge werden in Bremen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben (…) Ich bin daher verpflichtet die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Diese Maßnahmen verursachen weitere Kosten. Deshalb bitte ich Sie nochmals, den geschuldeten Gesamtbetrag spätestens bis zum 27.06.2021 auf das genannte Konto zu überweisen. (…) Vollstreckungsmaßnahmen können sein: Pfändung beweglicher Habe (z.B. Kraftfahrzeuge, Einrichtungsgegenstände; Pfändung von Forderungen (z.B. Bankkonto, Arbeitseinkommen, Sozialleistungen). Falls erforderlich können auch Pfändungen nach einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss in ihrer Wohnung und in Ihrer Abwesenheit vorgenommen werden". Ich werde den Tribut nicht leisten und bin gespannt, ob sich auch im Falle von Radio Bremen die Drohgebärde als Bluff erweisen wird. Es ist und bleibt eine Provokation, dass wir für den Hass und die Hetze der Massenmedien auch noch bezahlen sollen! Daher wäre es wichtig, wenn noch mehr Leute die GEZ-Gebühren verweigern würden (es sind bereits über drei Millionen Haushalte!). Der Staatsfunk ist ein Grundübel unserer deformierten Gesellschaft, weil seine überwiegend linken und grünen Mitarbeiter Hofberichterstattung und Desinformation betreiben anstatt vierte Gewalt zu sein und die Regierung zu kontrollieren (Checks and Balances). Stattdessen haben die Massenmedien nichts Besseres zu tun, als permanent auf der der größten Oppositionspartei in Gestalt der AfD herumzuhacken! Darüber hinaus verschleiern oder verharmlosen sie die zunehmende Missachtung der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit sowohl in Deutschland als auch in der EU. 30.05.21 Ich soll also in den Knast, weil ich meine Vermögensverhältnisse nicht offenlegen will. Das ist schon deshalb staatliche Willkür, weil ich die Forderung von mittlerweile rund 4.600 Euro zwar bezahlen könnte, aber nicht bezahlen will! Dass man sich gegen selbstherrlich von Staat festgesetzte Sozialabgaben (ohne Gegenleistung) wehrt, indem man die Zahlung verweigert, ist in unserem verkommenen Justiz-System also gar nicht vorgesehen. Der allgegenwärtige Rundum-Sorglos-Staat stellt sich von vornherein blind und taub gegenüber gewaltfreiem Widerstand und zivilem Ungehorsam! Wenn man die GEZ-Gebühren boykottiert oder die Zahlung von Bußgeldern wegen der Missachtung der Maskenpflicht verweigert, läuft genau das gleiche Verwirrspiel ab, um regierungskritische Bürger zu demütigen und ihnen Angst einzujagen. 14.05.21 In meinem Widerspruchsschreiben antwortete ich wie bei der Anhörung zu einem anderen (von bisher insgesamt fünf) Bußgeldverfahren: "Ihren Vorwurf weise ich zurück. Als ich am 07.11.21 zu der Kundgebung von Querdenken Bremen kam, wurde ich von der Polizei sofort nach der Maske gefragt, woraufhin ich mein Attest vorzeigte. Von verschärften Anforderungen an ein ärztliches Attest war nicht die Rede – die Polizei hätte mich darauf hinweisen müssen. Die Maskenpflicht verletzt die Freiheitsrechte der Bürger, z.B. Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"." (siehe Eintrag vom 07.05.21). Da fällt mir ein Spruch aus den Achtzigerjahren ein: Bleibe im Lande und wehre dich täglich! Siehe https://vk.com/wall335637299_12544 07.05.21 In dem Begleitscheiben zur Anhörung belehrt mich das Ordnungsamt Bremen: "Das Attest muss folgende Mindestanforderungen erfüllen. Es muss daraus hervorgehen, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Sollten relevante Vorerkrankungen vorliegen, sind diese zudem konkret zu bezeichnen. Es muss außerdem erkennbar sein, auf welcher Grundlage der/die attestierende Ärztin/Arzt zu ihrer/seiner Einschätzung gelangt ist. Sobald uns ein aktuelles Attest mit allen vorgenannten Angaben vorliegt, werden wir Ihre Einlassungen erneut prüfen". Sodann werden mir drei Paragrafen von Gesetzen bzw. Verordnungen um die Ohren gehauen, in denen es allerdings nicht um die Anforderungen an ein Attest geht! Ich weiß also bis heute nur durch Behauptungen vonseiten der Polizei von erhöhten Minimalanforderungen an eine Maskenbefreiung. In der schriftlichen Anhörung antworte ich dem Ordnungsamt wie folgt: "Ihren Vorwurf, ich hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen, weise ich zurück. Als ich am 14.11.21 zu der Kundgebung von Querdenken Bremen kam, wurde ich von der Polizei sofort nach der Maske gefragt, woraufhin ich mein Attest vorzeigte. Von verschärften Anforderungen an ein ärztliches Attest war nicht die Rede – die Polizei hätte mich darauf hinweisen müssen." Siehe auch mein Post im russischen Netzwerk VK. [Update 17.07.21: Heute bekam ich ein Schreiben, wonach das Verfahren eingestellt wurde.] 06.05.21 Während die Mainstream-Presse über den Fall mit Ausnahme einiger Lokalredaktionen schweigt, gab es in den alternativen Medien immer wieder Berichte, so bei Epoch Times und reitschuster.de am 02.03.21. Der ehemalige Focus-Redakteur Boris Reitschuster veröffentliche in seinem Artikel eine Stellungnahme des WDR, wonach das Rundfunkhaus nicht weisungsbefugt sei und keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen habe. Am 1. Mai 2021 präsentierten der Videoblogger Markus Mähler und Olaf Kretschmann von rundfunk-frei.de jedoch Hintergrundinformationen und Dokumente, die das Gegenteil belegen. #freegeorgthiel 18.04.21 12.04.21 Unter der Überschrift Rechtsbehelfsbelehrung informiert der Bußgeldbescheid wie die ohnehin völlig überforderte Justiz durch Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zusätzlich belastet wird: "Im Falle eines Einspruchs entscheidet über die Beschuldigung das Amtsgericht aufgrund einer Hauptverhandlung durch Urteil, ohne an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden zu sein. Das Amtsgericht kann auch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn weder Sie noch die Staatsanwaltschaft diesem Verfahren widersprechen. Das Gericht darf dann von der im Bußgeldbescheid getroffenen Entscheidung nicht zu Ihrem Nachteil abweichen". 31.03.21 Im Anhörungsbogen weise ich den Vorwurf zurück und schreibe zur Begründung: "Ich habe seit 03.11.20 ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht, das ich bei besagter Querdenken-Kundgebung auch zwei Mal der Polizei vorgezeigt habe! Außerdem war die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet." In dem zitierten Paragrafen steht, dass eine Versammlung verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet ist. 20.03.21 05.03.21 Es fällt auf, dass sich immer wieder neue Akteure und Profiteure als Zahnräder in diese Maschinerie einbauen lassen, weswegen ich immer größere Kreise erreiche, seit ich anfing Sand ins Getriebe des Supernanny-Staats zu schmeißen. Aktuell beauftragt die Allianz Private Krankenversicherungs-AG aus München eine Anwaltskanzlei aus Köln, die wiederum einen Obergerichtsvollzieher aus Hamburg veranlasst, die Anwalts- und Gerichtskosten bei mir zu pfänden. Involviert ist eine Rechtspflegerin vom Amtsgericht Karlsruhe, das sich auf ein Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom August 2013 beruft. Am 07.08.13 hatte die Richterin mich verurteilt, der Allianz schon einmal 102,67 Euro zu überweisen. Ich verweigerte die Zahlung, wie ich überhaupt bisher in dieser Sache keinen Cent bezahlt habe. Am 19.09.11 hatte ich meine Kranken- und Pflegeversicherung gekündigt und sie seitdem in keiner Weise in Anspruch genommen. Die Allianz bezeichnete meine Kündigung jedoch als unwirksam, weil es seit 2009 auch für Selbstständige eine Versicherungspflicht gibt. Eine Kündigung ist nur noch möglich, wenn man den Abschluss einer neuen Krankenversicherung nachweist. 06.02.21 12.01.21 27.10.20 Hintergrund ist meine Verweigerung der mir aufgezwungenen Krankenversicherung bei der Allianz ab 19.09.2011 bis August 2013. Nach neun Jahren ist mir die Allianz also immer noch auf der Spur! Und das obwohl ich ihre Leistungen in den genannten beiden Jahren in keiner Weise beansprucht hatte, denn ich bezahlte alle Behandlungs- und sonstige Gesundheitskosten aus eigener Tasche! Alles in allem fordert die Allianz knapp 3000 Euro – für keinerlei Gegenleistung! Dazu bin ich nicht bereit. Ich bin nicht auf der Welt, um Megakonzerne wie die 'Allianz Private Krankenversicherungs-AG' oder den Staatsrundfunk noch reicher und mächtiger zu machen, als sie eh schon sind. Ich wende mich gegen die 2009 eingeführte Zwangskrankenversicherung für Selbstständige, weil sie dann nicht mehr selbstständig sind! Weil sie dann keine freien Unternehmer mehr sind. 11.10.20 Übrigens habe ich mein dem Staatsfunk bekanntes Konto bei der Commerzbank (das ich in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt hatte) Ende August dieses Jahres gekündigt. Eine Mitarbeiterin hatte von mir verlangt den Mundschutz (oder besser Maulkorb) auch noch über die Nase zu ziehen. Durch die Kündigung erschwere ich der GEZ ihren geplanten Raubzug und spare obendrein knapp 10 Euro Kontogebühren pro Monat. Mit meinem Boykott der GEZ-Gebühren bin ich nicht alleine. Laut dem Jahresbericht 2019 des Beitragsservice von ARD und ZDF stieg die Zahl der GEZ-Verweigerer auf einen Rekord von 3,57 Millionen Haushalte (giga.de vom 25.06.20 und pcgameshardware.de vom 24.06.20). 20.07.20 21.11.19 22.10.19 Im Frühjahr hatte meine alte Krankenkasse versucht, mein Konto pfänden zu lassen – vergeblich, denn ich hatte es längst in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandeln lassen. Die Allianz verfolgt mich mit ihren Zahlungsaufforderungen seit 2011, obwohl ich ihre Leistungen in den genannten beiden Jahren in keiner Weise beansprucht habe! Ich hatte in dieser Zeit alle Arzt- und Gesundheitskosten selbst getragen. Insgesamt fordert die Allianz 2891 Euro - für Null Leistung! In dem Vorladungsschreiben meiner Gerichtsvollzieherin steht, der Gläubiger habe wegen des Urteils des Sozialgerichts Karlsruhe vom 07.08.13 die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Um dies abzuwenden, solle ich gut 500 Euro binnen zwei Wochen auf ihr Dienstkonto überweisen oder das Geld in bar in ihrem Büro begleichen. Den Termin für die Vorladung setzte die gute Frau, die einmal auch bei mir zu Besuch war, für Mitte November an. Im Falle der Missachtung der Zahlungsaufforderung und der Ladung drohe die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und die Verhaftung: "Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl gegen Sie erlassen". Weiteres Zitat aus dem Brief der Obergerichtsvollzieherin: "Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit: Kfz-Papiere / Zulassungsbescheide sowie evtl. Arbeitslosen oder Rentenbescheide bzw. Sozialversicherungsausweis / Rentennummer, Lohnabrechnungen, Pacht- und Mietverträge, Als Privatperson zudem Unterlagen über Lebensversicherungen, Sterbe- und Bausparkassen, Ehevertrag o.ä., Angaben über unterhaltsberechtigte Personen, Bescheide über Sozialleistungen und evtl. Arbeitslosen- oder Rentenbescheide bzw. Lohnabrechnungen. In dem Termin müssen Sie ein Verzeichnis Ihres Vermögens vorlegen und an Eides statt versichern, dass Sie alle von Ihnen verlangten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht haben. Die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Wie ich das hasse. Das klingt alles nach Sklavenarbeit für einen Staat, der gerne alles unter Kontrolle hätte und mich ausquetschen will wie eine Zitrone. Nieder mit dem Wohlfahrtsstaat! 20.09.19 27.07.19 22.07.19 Unsere ans Herz gewachsenen 'Schutzsuchenden' bekommen die gleiche Staatsknete anstandslos, ohne irgendwelche Belege bringen zu müssen. Vermutlich müssen die meisten Migranten außerdem nicht (wie ich) Minimum sechs Bewerbungen pro Monat schreiben, auf die man (weil mit 58 angeblich zu alt) im Endeffekt nur Absagen bekommt. Mich und viele andere Eingeborene will man mit solchen Schikanen zwingen, als Hilfsarbeiter für das System zu arbeiten. Die 'alten weißen Männer' sollen als Plantagen-Arbeiter des linken Establishments und des Multikulturalismus herangenommen werden. Nun – es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Ich werde denen mal wieder ein paar Belege in den Rachen schmeißen. Irgendwann aber werde ich es darauf ankommen lassen. Bevor sie mir einen Job aufzwingen, den ich als kontraproduktiv ansehe, werde ich Leistungskürzungen in Kauf nehmen und zur Not von Essensmarken leben, die es dann wenigstens gibt. Siehe auch mein Aufruf zur "Arbeitsverweigerung als persönlicher Generalstreik" (Glückes Unterpfand vom 04.01.19) 21.02.19 Die von der Allianz beauftrage Anwaltskanzlei fing bei den bisher fehlgeschlagenen Versuchen zur Geldeintreibung mit einem vergleichsweise kleinen Betrag von 49,96 Euro an. Auf Grund von vorgerichtlichen Kosten, Gerichtskosten, Vollstreckungskosten und Zinsen ist er bereits auf rund 324,11 Euro angewachsen. Hinzu kommen Anwaltskosten und weitere Gerichtskosten von 41,42 Euro. Angeordnet wird in dem Schreiben, dass ich mein Sparbuch an den Gläubiger (also die Allianz) herauszugeben habe. Da kann ich nur lachen, denn selbst wenn ich ein Sparbuch hätte, würde ich es nicht hergeben! Angeordnet wird außerdem, dass ich "alle Kontoauszüge seit Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses herauszugeben" hätte. Das sehe ich nicht ein, zumal die Pfändung des genannten Kontos kaum möglich ist, weil ich bereits 2014 mein Geschäftskonto in ein P-Konto hatte umwandeln lassen. 23.01.19 04.11.18 29.04.18 "Markus Lynen und seine schwangere Frau nutzen keine öffentlich-rechtlichen Rundfunkangebote. Deshalb ist Herr Lynen auch nicht bereit, die Abgabe zu entrichten. Jetzt wurde die Anordnung zur Erzwingungshaft vollstreckt", zitierte die Onlinezeitung Epoch Times den GEZ-kritischen Youtuber Heiko Schrang, an den sich Lynens Ehefrau gewandt hatte. Weiter ist zu lesen: "Heute Morgen ging er sogar freiwillig zur Vermögensauskunft. In den Raum selbst durfte Markus keine Zeugen mitnehmen, auch nicht seine im siebten Monat schwangere Frau. Allen wurden die Handys abgenommen, damit nicht gefilmt oder aufgezeichnet werden kann", berichtet Heiko Schrang und fährt fort: "Wie seine Frau uns bestätigte, waren drei Justizbeamte mit im Raum und diese haben Markus Lynen festgenommen. Von dort wird er in die JVA Ossendorf verbracht". Epoch Times kommentierte diese erneute Verhaftung eines Verweigerers der Zwangsgebühren wie folgt: "2016 erklärte der stellvertretende RBB-Sprecher Volker Schreck noch gegenüber dem Tagesspiegel: Niemand muss ins Gefängnis, weil er die Zahlung der Rundfunkbeiträge verweigert" (Epoch Times vom 28.02.18). David Berger berichtete ebenfalls und kritisierte die Zwei-Klassen-Justiz: "Diese Nachricht ist besonders auch deshalb interessant, weil es kein Geheimnis ist, dass fast alle Haftanstalten in Deutschland inzwischen extrem überfüllt sind. Dies führt immer wieder dazu, dass gefährliche Intensivstraftäter vorzeitig aus der Haft entlassen werden oder Bewährungsstrafen viel öfter ausgesprochen werden." (philosophia-perennis.com vom 01.03.18). 20.02.18 14.02.18 Zum insgesamt vierten Mal hat mich meine Gerichtsvollzieherin zum Ablegen des Offenbarungseids eingeladen - ich werde die gute Frau natürlich erneut versetzen, schon allein weil mir der Papierkram zuwider ist. Es wird immer schlimmer mit der Bürokratie in Deutschland! Noch dazu droht sie mir "mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe", falls ich mein Vermögen nicht vollständig aufliste. Andererseits droht sie mir mit einem Haftbefehl, sollte ich den Termin versäumen. Olle Kamellen. Seit 2011 hat sie bereits fünf Mal von meiner bevorstehenden Verhaftung gesprochen. Genau so droht sie jetzt auch wieder mit der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, in das ich schon mehr als einmal eingetragen wurde – was soll's? Neu ist ihre Drohung, Auskünfte bei der Rentenversicherung, dem Bundeszentralamt für Steuern oder beim Kraftfahrbundesamt über mich einzuholen. Will sie meine Telefonnummer? Ach nein, die hab ich ihr gegeben, als sie mich kürzlich zu Hause besucht hat. Leider hatte sie nicht einmal Zeit für einen Kaffee – sie ging nach fünf Minuten gleich wieder los, um noch andere Kunden zu piesacken. 12.01.18 Sie werde möglicherweise wiederkommen, sagte die Gerichtsvollzieherin. Dann aber werde sie zwei Polizisten als Verstärkung mitnehmen, mit denen sie meine Wohnung auf der Suche nach pfändbaren Gegenständen durchsuchen werde. Wenn ich nicht zu Hause sei, könne sie die Tür aufbrechen lassen. Ich versprach auf sie zu warten und bat sie, meine Haustür zu verschonen. Außerdem drohte sie mir, genau wie in ihren zahlreichen Schreiben, mit der Verhaftung und einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten. Die Inhaftierung könne auch mehrmals erfolgen, solange ich nicht den Zwangsbeitrag zur Krankenversicherung abgeführt habe. 19.12.17 Endlich will die Frau sich mal blicken lassen! Ich wollte sie bereits im Herbst 2013 empfangen und sie zu einem Kaffee einladen, doch dann hat sie mir immer nur gelbe Briefe und Vorladungen zur "Abgabe der Vermögensauskunft" geschrieben. Bei diesen Einladungen ging es drei Mal um meine Verweigerung der GEZ-Gebühren, und drei Mal habe ich sie schnöde versetzt. Früher sprach man von der "eidesstattlichen Versicherung" - ich hatte aber den Verdacht, dass man als Einheimischer nicht damit durchkommt, wenn man einfach sagt: "Ich schwör, Alter!" In dem aktuellen Schreiben versichert die Obergerichtsvollzieherin ihrerseits: "Sollte ich niemanden antreffen, werde ich das in meinem Protokoll vermerken". Sie droht mir nämlich mit einer "richterlichen Durchsuchungsanordnung zur zwangsweisen Öffnung" meiner Wohnung. Will die Gute irgendwelche Reichtümer mitgehen lassen, die ich vermeintlich angehäuft habe, weil ich seit sechs Jahren die Zahlung sowohl des Tributs als auch des Blutzolls ablehne? 17.11.17 09.11.17 Im Sommer 2017 wurde einem langjährigen Gebührenverweigerer ebenfalls das Auto weggenommen: "Der Erfurter Daniel Thielemann weigert sich seit Jahren, die GEZ- oder Rundfunkgebühren zu zahlen. … Die 758,46 Euro, auf die sich schließlich die Forderungen an Rundfunkgebühren summierten, wurden von einem städtischen Vollstreckungsbeamten eingetrieben, indem sein Auto (ein Mazda im Wert von 20.000 Euro) gepfändet und abgeschleppt wurde", schrieb die Thüringer Allgemeine am 02.08.17. Als er zusammen mit seinem Vater im Rathaus vorstellig wurde, um den geforderten Tribut zu zahlen, gab es weiteres Theater: "Wir wurden als Reichsbürger beschimpft, es war kein vernünftiges Gespräch mit dem Vollstreckungsbeamten möglich", zitiert die Zeitung Daniels Vater. "Wir haben natürlich einen Riesenrabatz gemacht. Erst als wir die Bürgerbeauftragte einbezogen haben, erhielten wir das Auto zurück". Außerdem bekamen sie die Rechnung für die Abschleppkosten. Während sich die Justiz gegenüber unseren muslimischen Mitbürgern permissiv zeigt und sogar Gewalttaten durchgehen lässt, wird der Staat für die Eingeborenen immer mehr zum Zwangsapparat. 03.07.17 02.07.17 "Womit wir beim letzten der drei Punkte angekommen sind, nämlich
der Gästeauswahl für die großen Polit-Talkshows - in Deutschland
also Anne Will, Hart aber fair, Maischberger und Maybrit Illner. Die nun
vorliegenden Zahlen des ersten Halbjahres sprechen eine eindeutige Sprache.
Von 162 Vertretern deutscher Parteien kamen 38,9 % von CDU/CSU, 26,5%
von der SPD, 11,7% von den sogenannten 'Grünen', 10,5 % von der FDP
sowie 9,9 % von der SED-Nachfolgepartei. Unsere Bürgerpartei stellte
dagegen nur die lächerlich geringe Zahl von vier (!) Teilnehmern,
das sind gerade einmal 2,5%. ... Das, liebe Leser, ist kein Zufall - das
ist gewollt. Der gesamte politisch-mediale Komplex hat seine Schlussfolgerungen
aus den Landtagswahlen des Jahres 2016 gezogen, in deren Vorfeld AfD-Vertreter
deutlich intensiver zu Wort kamen. Die ganz einfache Marschroute lautet
offensichtlich: Die schweigen wir einfach tot." 03.04.17 Ich sehe das Projekt durchaus kritisch, unter anderem weil dort die eine oder andere Verschwörungstheorie vertreten wird. So kritisiert König Peter zum Beispiel das Geldsystem als Wucherei – wegen der Erhebung von Zinsen und Zinseszinsen. Aber ich bin auch ein Freund des zivilen Ungehorsams und hab mir selbst schon Gedanken gemacht, ob man nicht eine Art bürgerliche Kommune gründen könnte (neoliberal-egal.de/#handeln). Denn eins muss man sagen: Es gibt viele gute Gründe, an der gegenwärtigen Verfasstheit des deutschen Staats zu zweifeln. Weil er marode ist, und weil seine Politiker ihn auch noch möglichst geräuschlos in den herbeizuschreibenden Vereinigten Staaten von Europa aufgehen lassen wollen. Dort sollen die Deutschen dann (wie gewohnt) den Dukatenesel spielen. Die Bundesrepublik muss eine Heidenangst vor den Königskindern in Wittenberg haben, die ein beeindruckendes Gottvertrauen an den Tag legen. Denn König Peter wurde bereits vergangenes Jahr zu vielen Monaten Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil er im September 2012 seinen Führerschein zurückgegeben hatte und dennoch weiter mit dem Auto unterwegs war. Im Spiegel war zu lesen: "Mehrfach schon stand er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor Gericht, einen Führerschein hatte er sich selbst ausgestellt. Unter anderem wurde er dafür im vergangenen Jahr von den Amtsgerichten Wittenberg und Dessau zu acht Monaten beziehungsweise einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt" (Spiegel vom 14.03.2017). Wenn man mit einem Mitglied eines arabischen Clans so umspringen würde, dann würde man bürgerkriegsähnliche Zustände heraufbeschwören! Doch mit deutschen Kartoffeln und Reichsbürgern kann man es ja machen. Denn die lassen traditionell alles duldsam über sich ergehen, auch die schlimmsten staatlichen Willkürmaßnahmen. Aber halt: Die Deutschen können auch Revolution - wie 1848 und 1989 (siehe auch Interview mit Peter Fitzek). 02.04.17 03.03.17 28.02.17 06.02.17 02.02.17 "Wir zeigen mit unserer Protestaktion auf, wie perfide dieses unzeitgemäße System funktioniert", hatte Dornauf Mitte Januar angesichts seiner drohenden Verhaftung erklärt. „Ich besitze weder Fernseher noch Radio, noch nutze ich qualitativ fragwürdige öffentlich-rechtliche Angebote im Internet. Ich empfinde es als falsch, mich diesem System zu beugen. Hier stehe ich, ich kann nicht anders." Die Junge Alternative Köln schrieb am 25.01.2017 auf ihrer Internetseite: "Die unfaire Wettbewerbsverzerrung muss abgewickelt werden! 22 Fernsehkanäle und 67 Hörfunksender, mehrere Orchester, überzogene Intendantengehälter, fragwürdige Prestige-Deals und parteipolitische Einflussnahme – muss man das alles in Zeiten von Youtube und Netflix zwangsfinanzieren, obwohl man noch nicht einmal einen Fernseher oder ein Radio hat? Wir sind der Meinung, die Bürger sollen selbst entscheiden. Sie sollen nur für Leistungen bezahlen, die sie in Anspruch nehmen. So kann Qualität und Leistung durch Freiwilligkeit und Wettbewerb entstehen, Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Mit unserer Solidaritätsaktion wollen wir die hässliche Fratze des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufzeigen und ein Zeichen setzen" (www.jungealternative.koeln). 30.12.16 Ich bin froh, dass ich seit 2012 keine GEZ-Gebühren mehr bezahle: Der Staatsrundfunk warnt CDU-Parlamentarier mit drohendem Unterton vor Kontakten mit der "rechtsextremen" Alternative für Deutschland. Ich dagegen warne vor den Volkspädagogen von ARD und ZDF! (ARD vom 29.11.16: "Die klammheimliche Vernetzung von CDU und AfD") 28.11.16 07.11.16 03.11.16 Über den dritten Unbotsamen hier ein Zitat aus Kelles Artikel: "Einer, der auch bewusst nicht zahlt, ist der Bestseller-Autor Heiko Schrang, dem man wegen 221,82 Euro Rückstand sechs Monate Haft angedroht hat. Wie der aktuelle Stand des Verfahrens ist, weiß ich leider nicht, aber Schrang hatte öffentlich angekündigt, es auf die Spitze zu treiben. Seine Rechnung: den 221,82 Euro stehen etwa 400 Euro Gebühren für den Gerichtsvollzieher gegenüber, im Fall einer Festnahme Personalkosten für zwei Polizeibeamte und Gerichtsvollzieher von 600 und dann ca. 93 Euro pro Tag im Knast. Das macht über sechs Monate weitere 16.554 Euro. Wenn sich nur ein oder zwei Hundert Bürger trauen würden, ernst zu machen, wäre das Zwangsgebühren-System kaum durchzuhalten. Aber wer will schon ein paar Wochen in einer Zelle sitzen? Die ARD-Geschäftsführung ließ inzwischen verlauten, dass niemand mehr wegen Gebührenrückstandes inhaftiert werden solle" (denken-erwuenscht.com vom 30. Oktober 2016: Der zivile Ungehorsam wächst spürbar). Dass man laut § 802g Zivilprozessordnung mit Erzwingungshaft zu einer Vermögensauskunft genötigt werden kann, ist echt ein Ding! Ich habe die Vermögensauskunft jedenfalls in Sachen GEZ bereits drei Mal verweigert. Bin einfach nicht hingegangen! Warum aber auch!? Warum sollte der Staat genauen Einblick in meine Vermögenslage bekommen, nur weil ich mich weigere den Beitragsservice zu bezahlen? Sieglinde Baumert kommentierte heute in Facebook: "Der Erzwingungshaftparagraph kommt aus dem Kaiserreich - wurde 1877 eingeführt; zwar etwas verfeinert, aber inhaltlich, der Kern blieb erhalten" (siehe www.facebook.com/groups/GEZGIER2013/permalink/1001746346597046/). 17.10.16 "Propaganda muss umsonst sein", las ich auf einem Transparent bei der Demonstration gegen den Rundfunkbeitrag in Karlsruhe am 03.10.2016. Trotz Regenwetter hatten sich rund 250 Demonstranten auf dem Marktplatz versammelt und sind nach einer langen Kundgebung zum Bundesverfassungsgericht gezogen. 28.09.16 "Rundfunkanstalten sind Unternehmen, keine Behörden, entschied ein Gericht in Tübingen. "Verwaltungsvollstreckungen" wegen nicht gezahltem Rundfunkbeitrag seien deshalb rechtlich unzulässig. Die Sender können sich nicht einfach selbst Vollstreckungsbescheide ausstellen, sie müssen den Weg über Mahnung, Mahnbescheid und Vollstreckungsgericht mit richterlicher Unterschrift gehen." (Epoch Times vom 28.09.2016). 08.09.16 06.09.16 Der Inkasso-Beamte stellte mir Fragen zu meinen persönlichen und finanziellen Verhältnissen, die ich nur teilweise beantwortete. Er bemerkte außerdem, dass er nichts Pfändungswürdiges in meiner Wohnung gesehen habe. Es war ein Gespräch auf Augenhöhe in guter Atmosphäre. Hätte nicht gedacht, dass ein Schuldeneintreiber so umgänglich sein kann, er zeigte großes Verständnis für mein Anliegen! Das ist ja das Bizarre: Wir waren uns einig, dass vermutlich alle Beteiligten sehr gut nachvollziehen können, warum ich mich als Kleinunternehmer gegen die Zwangskrankenversicherung wehre, schon allein wegen der happigen Mindestbeiträge. Alle Beteiligten würden das Katz-und-Maus-Spiel lieber heute als morgen beenden, doch sie werden vom Gesetzgeber gezwungen, es bis zum Sankt-Nimmerleinstag weiter zu spielen. Was für eine Farce! Der Gerichtsvollzieher pflichtete mir bei, dass es sich bei der Umverteilung durch den Wohlfahrtsstaat um ein Ausbeutungssystem handelt, das von immer mehr Menschen als Zwangsapparat wahrgenommen wird. Die Gelackmeierten sind in erster Linie die einheimischen Männer. Nach zehn Minuten machte er sich der Mann vom Hauptzollamt schon wieder auf den Weg zum nächsten Kunden. Doch er war so nett und ließ er mir noch seine Karte da sowie einen Schriftsatz mit den gesammelten Forderungen, die die Techniker Krankenkasse an mich richten muss. Wir verabschiedeten uns im guten Wissen, dass wir noch öfter miteinander zu tun haben werden. Und ich muss sagen: Die Gerichtsvollzieherin, die mir wegen der GEZ-Gebühren auf den Fersen ist, hat nun ernstzunehmende Konkurrenz bekommen! Sie ist weniger auf Zack wie der Zollbeamte, denn sie kam nicht zu Besuch! Sie hatte mich nur zwei Mal zu Terminen einbestellt, bei denen ich sie versetzt habe. Stell dir vor, du wirst zur Abgabe der Vermögensauskunft vorgeladen und gehst nicht hin ;) 06.07.16 Es war aber ein offenes und nettes Gespräch! Die Frau zeigte großes Verständnis dafür, dass ich nicht für eine Versicherung bezahlen will, die Fehlanreize ohne Ende setzt und die Gelder bedenkenlos umverteilt, zum Beispiel für die Grundsanierung von 'syrischen Geflüchteten' aus aller Welt. Die Krankenkasse könne aber nicht anderes, weil sie ihrerseits vom Gesetzgeber zur rigorosen Eintreibung der Beiträge gezwungen werde. Der Wohlfahrtsstaat, den Sozialromantiker aller Couleur noch weiterentwickeln wollen, entpuppt sich einmal mehr als Zwangsapparat! Gestern kam folgendes Bestätigungsschreiben: "Sehr geehrter Herr Rettig, vielen Dank für unser Telefonat. Selbstverständlich bestätige ich Ihnen, dass wir Ihre Beiträge, wie von Ihnen gewünscht, nicht neu berechnen". 03.06.16 danke für die 14 Briefe, die Sie mir seit dem 24. Juni 2015 schickten. Gut zu wissen, dass jemand an mich denkt und mich wichtig nimmt. Tut mir leid, dass ich mich nicht gemeldet habe, ich hatte viel um die Ohren. Sie ahnen schon, was ich antworte: Ich werde die knapp 9000 Euro, die Sie mittlerweile von mir fordern, nicht bezahlen. Als ich von September 2013 bis September 2014 nebenberuflich bei McDonalds arbeite (sowie in der Zeit der Arbeitslosigkeit danach) war ich bei der Techniker Krankenkasse versichert. Das war okay, ich war auch das eine oder andere Mal beim Arzt. Dass Sie aber davon ausgingen, ich sei weiterhin bei Ihnen versichert, obwohl ich keine Beiträge bezahle, find ich nicht in Ordnung. Ich weiß, ich hätte kündigen sollen, dann hätten Sie gleich Bescheid gewusst, dass ich mein Geld lieber für mich behalte. Unter normalen Umständen sollte man aber davon ausgehen, dass ein Vertragsverhältnis aufgelöst wird, wenn der Kunde keine Zahlungsbereitschaft erkennen lässt. Ihre Leistungen habe ich in keiner Weise beansprucht, denn seit 2007 bezahle ich alle Arzt- und Behandlungskosten aus eigener Tasche. Am 16.03.16 wurde mir ein künstliches Hüftgelenk eingesetzt, auch diese Operation habe ich selbst bezahlt, die Kosten beliefen sich auf knapp 8000 Euro. Nun wissen wir beide, dass Selbstständige seit 2009 gezwungen werden, krankenversichert zu sein. Deswegen haben weder Sie noch ich gekündigt. Sie nicht, weil Sie nicht dürfen. Und ich nicht, weil eine Kündigung gar nichts bringen würde. Ich darf nur kündigen, wenn ich eine andere Krankenversicherung nachweisen kann. Allerdings will ich die Krankenkasse nicht wechseln, ich will gar keine Krankenkasse haben! Mit anderen Worten: Ich verweigere die Zahlungen an die Zwangskrankenversicherung, und das bereits seit 2011. Die Allianz, meine Vorgängerkasse, sitzt mir ebenfalls im Nacken und will immer noch 2891 Euro haben - für nicht die geringste Leistung! Ich sehe aber nicht ein, der Allianz, die viel reicher ist als ich, Geld zu schenken. Sie fordern einen Monatsbeitrag von ca. 746 Euro von mir. Wie Sie mir am 10.09.15 geschrieben haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Höchstsatz bei mir einzutreiben, als würde ich monatlich 4125 Euro Gewinn machen. In Wirklichkeit verdiene ich mit meiner kleinen Firma nicht einmal ein Zehntel davon. Das liegt daran, dass ich Ihnen keine Einkommensnachweise zuschickte, wie von Ihnen gewünscht. Das stimmt. Aber wie gesagt: Ich will gar keine Krankenversicherung. Zwei der 14 Schreiben stammen nicht von Ihnen, sondern vom Hauptzollamt Lörrach. Der letztere kam am 17.05.16 und ist mit "Vollstreckungsankündigung" überschrieben. In dem Brief steht, die Zollbeamten würden demnächst ohne weitere Ankündigung mein Konto oder mein Kraftfahrzeug pfänden oder in meine Wohnung eindringen und Unterhaltungselektronik mitgehen lassen. Bitte sagen Sie dem Lörracher Zoll, er soll auf den geplanten Raubzug verzichten. Ich besitze kein Auto und die Unterhaltungselektronik hab ich nicht gekauft, um sie mir wieder wegnehmen zu lassen. Wenn die Beiträge niedrig wären, weil zum Beispiel durch eine hohe Eigenbeteiligung Fehlanreize minimiert würden, könnte ich mir vorstellen, freiwillig eine Krankenversicherung vorzuhalten. Es gibt für Selbstständige aber Mindestbeiträge von um die 300 Euro pro Monat, so dass der Beitragssatz oft wesentlich höher ist als bei abhängig beschäftigten Niedrigverdienern. Die Gelder, welche die Kleinunternehmer einbezahlen, werden also zu anderen Gruppen hin umverteilt, die je nach politischer Wetterlage als bedürftig eingestuft werden. Ich will aber kein Arbeitssklave für Beamte und ihre Gattinnen sein, nicht für Menschen, die ihre Gesundheit systematisch ruinieren, und schon gar nicht für syrische Flüchtlinge aus aller Welt. Ich bestehe auf meine von der Verfassung verbrieften Freiheitsrechte, egal wie die Gerichte das Grundgesetz zurechtbiegen. Die Pflicht-Krankenversicherung ist nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit der Person und der Vertragsfreiheit (Artikel 2, Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG) und dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG). Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG). Mit freundlichen Grüßen Thomas Rettig 21.04.16 Die Allianz hat ihre Forderung bereits mehrfach reduziert, verlangt von mir aber immer noch 2891 Euro. Mitte Februar meldete sich in dieser Sache mal wieder meine Gerichtsvollzieherin und drohte mit einer Zwangsvollstreckung in meiner Wohnung und einer "richterlichen Durchsuchungsanordnung zur zwangsweisen Öffnung Ihrer Räumlichkeiten". Zudem ließ mir der Versicherungskonzern mit Schreiben vom 07.04.16 per Amtsgericht einen "Kostenfestsetzungsbeschluss" über 844 Euro Gerichts- und Anwaltskosten zukommen. Die TKK hat nach zehn Briefen, auf die ich nicht reagiert habe, inzwischen das Hauptzollamt Lörrach mit der Eintreibung von knapp 4900 Euro beauftragt (inklusive 186 Euro Säumniszuschlag). Das Schreiben wurde ebenfalls am 07.04.16 erstellt. Das mit der Kontopfändung ist keine leere Drohung, denn Anfang des Jahres hat der Beitragsservice von ARD und ZDF erstmals erfolgreich 247 Euro von meinem Konto entwendet, ohne dass ich etwas dagegen machen konnte. Ich hatte mein Konto erst nach dem Pfändungsbeschluss in ein P-Konto umwandeln lassen. Wer nicht zum Arbeitssklaven für die gutmenschlichen Umverteilungskassen werden will, der muss dafür sorgen, dass nichts bei ihm zu holen ist. Meine Verweigerung der Zwangsgebühren für Fernsehen und Krankenversicherung hat dazu geführt, dass die vom Staat zur Geldgier gezwungenen Konzerne Allianz, TKK und der Beitragsservice von ARD und ZDF insgesamt um die 10.000 Euro bei mir eintreiben wollen. Für mich als Inhaber einer Mini-Firma ein Ding der Unmöglichkeit. 07.04.16 Die Verhaftung von Sieglinde Baumert war an ihrem Arbeitsplatz in einem Metallbetrieb erfolgt, wo sie einem Hilfsarbeiterjob nachging. In dem Bericht vom Tag zuvor hatte die Welt die streitbare Frau über die Begebenheit selbst zu Wort kommen lassen: "'Ich habe in meiner Halle gerade Platinen bestückt, als der Anruf kam, ich solle ins Hauptgebäude kommen. Dort stand der Gerichtsvollzieher mit zwei Polizisten und hat mich gefragt, ob ich jetzt bereit wäre, eine Vermögensauskunft abzugeben. Als ich das erneut verweigerte, ging es ab zur Polizeiwache Bad Salzungen, von dort direkt in die Haftanstalt. Ohne Handschellen, trotzdem gab es perplexe und schockierte Gesichter.' Nach der Verhaftung am Arbeitsplatz erhielt sie die Kündigung" (Welt vom 04.04.16: "Die erzwungenen Einnahmen werden dann rausgeschmissen"). 21.02.16 14.02.16 Pfeifendeckel! Seitdem wurden trotzdem gegen meinen Willen sechs Mal Beträge zwischen 14 und 120 Euro abgebucht. In den Kontoauszügen hieß es dazu immer: "Umbuchung pfändbares Guthaben P-Konto nicht verfügter Guthaben-Übertrag aus …". Das Geld ging jedoch nicht (wie ich dachte) sofort an die GEZ, sondern landete auf einem sogenannten Auskehrungskonto, wie ich erst vorgestern erfahren habe. Auf diesem Zwischenkonto waren Mitte Januar 2016 mehr als genug Moneten vorhanden, um die erste Pfändung komplett zu machen und dem Beitragsservice die geforderten 247 Euro in den Rachen zu schmeißen. Ich bekam gnädiger Weise 21 Euro wieder gutgeschrieben, weil sich auf dem Auskehrungskonto mehr Geld vorhanden war als notwendig. Auch hatten sie mir einen speziellen Kontoauszug zugeschickt, auf dem es hieß: "Pfdg v. 21.02.2014 erledigt". Ich ließ mir von einer Mitarbeiterin der Commerzbank erklären, warum der Beitragsservice bei mir pfänden kann, obwohl ich mein Konto doch in ein P-Konto umwandeln ließ. Sie recherchierte für mich, rief mich noch am gleichen Tag zurück und präsentierte mir zwei Gründe. Erstens hätte ich mein Konto erst in ein Pfändungsschutzkonto umgestellt, nachdem die Pfändungsverfügung bei der Commerzbank eingegangen war. Und zweitens sei mehrmals zu viel Geld auf dem Konto gewesen, so dass der Zahlungseingang von mehr als 1045 Euro überschritten war. Letzteres kann ich ausschließen, denn ich hatte mit meiner kleinen Firma im ganzen Jahr 2014 nur gut 2000 Euro Umsatz gemacht! Bei dem Geschäftskonto gehen regelmäßig kleinere Beträge rein und raus. Dass es bei der Pfändung mit rechten Dingen zugegangen ist, das wage ich daher zu bezweifeln. Ich werde aus zwei Gründen aber keine Rechtsmittel dagegen einlegen: Zum einen habe ich nicht den Nerv, mich in die Materie noch tiefer rein zu arbeiten. Und zum anderen bedeutet der Weg des zivilen Ungehorsams, Unrecht auch einmal zu ertragen (und öffentlich darüber zu berichten). Wenn man wie ein Winkeladvokat alle juristischen Register zieht, um sich gegen solche Übergriffe des Staats zu wehren, dann kostet das nicht nur wesentlich mehr Zeit, Geld und Nerven. Es handelt sich auch eher um einen juristischen Schlagabtausch als um gewaltfreien Widerstand. Man leistet insofern keinen schroffen zivilen Ungehorsam, als man die Mechanismen des Rechtsstaats gegen staatliche Willkürmaßnahmen in Anspruch nimmt. Also gegen eine Machtpolitik, die nicht nur von der Regierung, sondern auch vom Bundesverfassungsgericht gegen Recht und Gesetz betrieben wird, und die folglich nur mit politischer Gegenmacht bekämpft werden kann. Eine Redakteurin der Wirtschaftswoche wies Anfang 2013 darauf hin, dass die öffentliche Rundfunkanstalten (ÖR) "an keiner Stelle im Grundgesetz erwähnt" sind. Nach Ansicht von Bettina Röhl ist ihnen allein durch die Rechtsprechung der Karlsruher Verfassungsrichter in den vergangenen 50 Jahren ein Pseudo-Verfassungsrang zugesprochen worden. Es sei offensichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht damit "seine Kompetenzen überschritten hat und sich nicht mehr als Verfassungsgericht, sondern als Gesetzgeber benommen hat" (Wirtschaftswoche vom 15.01.2013). 04.02.16 29.12.15 17.12.15 24.11.15 09.08.15 08.08.15 Abgesehen davon, dass ich sowieso nicht bezahle, sage ich mir: Irren ist menschlich. Vielleicht merkt die Politik auch eines schönen Tages, dass die ganze Zwangskrankenversicherung ein Irrtum ist. In der Klageerwiderung schrieb ich heute: "Als Einwendung bringe ich vor, dass die seit 2009 geltende Pflichtversicherung für Selbständige nicht vereinbar ist unter anderem mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person inklusive der Vertragsfreiheit und Privatautonomie (Artikel 2, Absätze 1 und 2 Grundgesetz). Vereinbar ist die Zwangsversicherung außerdem nicht mit dem Schutz des Eigentums nach Artikel 14, Absatz 1 des Grundgesetzes. Ich habe meinen Krankenversicherungsvertrag mit der Allianz am 19.09.2011 gekündigt und seitdem die Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen. Dass die Allianz mir dennoch weiterhin Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide schickt und mich mit Klagen überzieht, sehe ich als versuchten Diebstahl an. Meine Einrede lautet: Ich lasse mir kein Geld abknöpfen für Leistungen, die ich nicht will und die ich auch nicht bestellt habe! Dagegen wehre ich mich, auch wenn die Gerichte auf Druck der politischen Klasse diesen versuchten Raubzug mit einer scheinbaren Rechtmäßigkeit ummänteln." (siehe neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung) 20.05.15 05.01.15 02.12.14 Bei der Beitragsnummer mit der höheren Quersumme geben sich die Forderungseintreiber fassungslos: "Es ist unbegreiflich und enttäuschend, dass Sie sämtliche Vermittlungsangebote unsererseits, ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen Ihres rechtskräftigen Gebührenbescheides zu ersparen, einfach verstreichen lassen. Damit zwingen Sie uns, Ihrer Landesrundfunkanstalt die Einleitung einer weiteren, vermeidbaren Vollstreckung zu empfehlen. Unsere Inkassopraxis zeigt, dass Sie die Begleichung Ihrer Schuld keinesfalls umgehen können. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass säumige Schuldner mit Schwierigkeiten, z.B. bei Mobilfunkverträgen, Versandhäusern oder Kreditkartengesellschaften zu rechnen haben [davon hab ich bisher nichts mitgekriegt, obwohl man mich mindestens zweimal ins 'Schuldnerverzeichnis' eingetragen hat]. Bei weiteren Vollstreckungsmaßnahmen könnte es sogar zu einer Pfändung Ihres Bankkontos kommen". Komiker! Bereits seit Ende Februar dieses Jahres ist der Beitragsservice zur Pfändung meines Geschäftskontos übergegangen! Ich habe es dann allerdings in ein sogenanntes P-Konto umwidmen lassen, ein Pfändungsschutzkonto (siehe unten Eintrag vom 03.03.14). Seitdem wurde nur drei Mal gegen meinen Willen abgebucht (im Mai 120,32 €, im Juni 15,40 € und im November 30,50 €). Bei der anderen Beitragsnummer befindet sich Creditreform noch auf einer niedrigen Eskalationsstufe. Genau wie Anfang Juni 2014, als die Inkassofirma erstmals in meiner Angelegenheit Briefe schickte. Sie bieten mir "ein Aussetzen der Vollstreckungsmaßnahmen" an, wenn ich eine erste Rate in Höhe von 70 Euro bezahle. 17.11.14 27.08.14 In Facebook hatte mich jemand vor einiger Zeit darauf aufmerksam gemacht,
dass Selbstständige, die nur ein Home-Office haben, die GEZ-Gebühren
nur einmal, nämlich als Privatmann bezahlen müssen. Laut einer
Tabelle auf der Rückseite der Mahnung bräuchte ich außerdem
monatlich nur ein Drittel des normalen Beitrags (5,99 Euro) abführen,
da ich weniger als neun Beschäftigte habe, nämlich überhaupt
keinen. Doch auf solche Feinheiten müsste ich meinerseits die Gebühreneintreiber
aufmerksam machen, womit ich aber die Rechtmäßigkeit der Rundfunkgebühr
im Grundsatz anerkennen würde. Das tue ich aber nicht, denn keiner
darf zu einem Vertragsabschluss gezwungen werden, sei es mit Medienkonzernen
oder mit Versicherungsunternehmen! 09.06.14 24.04.14 Am 4. April 2014 kam der entsprechende Mahnbescheid, es ist mittlerweile der dritte in dieser Sache (siehe unten Eintrag vom 28.01.12). Mittlerweile legte ich Widerspruch ein, ich brauchte dazu nur auf einem Formular, das mir dankenswerter Weise mitgeliefert wurde, ein Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen und zu unterschreiben. Gut ein Monat später (wie üblich) ein Schreiben einer Anwaltskanzlei. Ich müsse die Forderung begleichen und täte gut daran, den Widerspruch zurückzunehmen: "Bitte bedenken Sie, dass Durch Ihren Widerspruch ein kostenintensives Prozessverfahren auf Sie zukommt. Diese zusätzlichen Kosten müssten im Falle Ihres Unterliegens ebenfalls von Ihnen beglichen werden. Wir möchten Ihnen hiermit die Gelegenheit geben, diese Mehrkosten zu vermeiden. Hierzu ist es erforderlich, die anliegende Widerspruchsrücknahme unverzüglich unterschrieben an das Amtsgericht zu senden". Es handelt sich dabei um einen Textbaustein, den Anwaltskollegen zum Beispiel auch schon im Februar 2012 in der gleichen Angelegenheit benutzen (siehe unten Eintrag vom 16.02.12). 29.03.14 Am 24.03.14 kam schon wieder ein gelber Brief von der Gerichtsvollzieherin, worin (wie letzten Oktober mit fast den gleichen Worten) verkündet wird, es lägen nunmehr "die Voraussetzungen zum Erlass eines Haftbefehls gegen Sie vor". Außerdem will sie mich ein weiteres Mal "in das zentrale Schuldnerverzeichnis eintragen". Sie könnte sich ruhig mal etwas Anderes einfallen lassen. Und tatsächlich erhielt ich Mitte April 2014 bereits zum zweiten Mal (genau wie Ende Oktober 2013) ein maschinell erstelltes Schreiben vom "gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder". Nach der Art eines Internetproviders heißt es dort, ich sei jetzt in das Schuldnerverzeichnis eingetragen. Als Grund wird angegeben: "Nichtabgabe der Vermögensauskunft". Mit anderen Worten: Vollstreckt wird, weil ich keinen Offenbarungseid leistete. Damit habe ich nämlich deutlich gemacht, dass ich die GEZ-Gebühren nicht aus Geldmangel, sondern für die Verteidigung der Freiheit verweigere. Die beiden Briefe sind fast identisch, mit Ausnahme der Aktenzeichen und der PIN-Nummer, mit der ich mich unter vollstreckungsportal.de/auskunft einloggen kann. Wenn mir mal langweilig ist, werde ich da einen Blick reinwerfen. Es gibt für jedes Bundesland sogar einen Ansprechpartner für den Support - mit Telefonnummer, Fax und E-Mail-Adresse. Was für ein Service! 03.03.14 Nach erfolgter Zwangsabbuchung gedenken die GEZ-Advokaten ihren mit Paragrafen gespickten Raubzug alsbald fortzusetzen, denn am 28. Februar 2014 habe ich einen weiteren Termin bei meiner Gerichtsvollzieherin verstreichen lassen. Bis zu diesem Datum hätte ich weitere 250 Euro an die Geldeintreiber des Beitragsservice bezahlen müssen. Schließlich muss ich nach ihren Vorstellungen die 17,98 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat doppelt abführen, nämlich als Privatperson und als Firmeninhaber. Außerdem zahle ich bereits seit Ende Mai 2012 keine Rundfunkgebühren mehr. Die Lage hat sich dann aber doch wieder entspannt: Nachdem ich in Facebook
den Tipp mit dem P-Konto
bekam, ließ ich am 06.03.14 mein Geschäftskonto in ein solches
"Pfändungsschutzkonto" umwandeln. Das ging bei der Commerzbank
schnell und unkompliziert. Eine telefonische Terminabsprache und ein kurzes
Treffen mit meiner aktuellen Beraterin genügte. Jetzt können
Beitragsservice (oder Allianz) nur dann mein Konto pfänden, wenn
pro Monat mehr als 1045 Euro eingehen. Da bin ich auf der sicheren Seite
:) 18.12.13 Allein für die Prüfung dieser Frage bräuchte ich einen Fachanwalt, denn das Urteil des Sozialgerichts macht zur Berufung widersprüchliche Angaben. Zwar erklärte Richterin Kreb am Ende des Urteils eine Berufung für nicht zulässig. Grund: "Die Berufungssumme in Höhe von 750,00 Euro ist nicht erreicht. Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache liegt nicht vor". In einer angehefteten Rechtsmittelbelehrung steht jedoch, dass ich innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung der Berufung Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen hätte können. Wenn ich sonst nichts zu tun hätte, dann hätte ich das auch gemacht, denn die Allianz will mir Tausende Euro abknöpfen, obwohl ich die Krankenversicherung seit 2007 nicht mehr in Anspruch genommen habe, sondern alle Krankheitskosten selbst übernahm. Schleierhaft bleibt aber, warum die Richterin behauptet, die Sache hätte keine grundsätzliche Bedeutung, wenn selbstständige Unternehmer zu Vertragsabschlüssen mit Krankenversicherungen gezwungen werden? Hier geht es um nichts weniger als um die bürgerlichen Freiheitsrechte! Die Mitarbeiterin des Bundesverfassungsgerichts nannte in ihrem Brief weitere Einschränkungen für eine gültige Verfassungsbeschwerde. Wenn sie sich gegen Gerichtsentscheidungen wendet, muss sie innerhalb eines Monats erhoben und mit allerlei Belegen und Schriftsätzen versehen werden. Ein einfacher Brief reicht da nicht aus, denn die Verfassungsrichter sind Aktenberge gewohnt und können mit einem einzelnen Schreiben nichts anfangen. Außerdem: Wenn sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz richtet, muss sie innerhalb eines Jahres eingelegt sein. Auch hier war ich zu spät, denn die Krankenversicherungspflicht für Selbstständige wurde 2009 eingeführt, zweieinhalb Jahre bevor ich überhaupt mit dem Boykott der Beitragszahlungen begann. Wenn es also so schwierig ist, wer kann dann überhaupt eine Verfassungsbeschwerde erheben? Und wie kommt es, dass es zu vielen Ungleichbehandlungen einzelner Bürger, zu jeder Kleinigkeit Urteile der obersten Verfassungsrichter gibt? Meist sieht es nur so aus, als ob es Einzelpersonen wären, deren Fall tatsächlich vor das Verfassungsgericht kommen. In Wirklichkeit stecken meist Verbände oder politische Parteien dahinter, die es sich leisten können, einen Fachanwalt zu engagieren. Oder es sind Privatleute, denen das Thema so wichtig ist, dass sie sich jahrelang darum kümmern, immer auf dem neuesten Stand sind und daher keine Probleme mit der Einhaltung von Fristen haben. Ich kann aber ganz gut damit leben, dass ich so gut wie keine Chance
hatte, mit meiner Verfassungsbeschwerde durchzukommen. Denn seit ich ein
(Hör)buch von Hans Herbert von Arnim gehört (und teilweise gelesen)
habe, bin ich nicht mehr von der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts
überzeugt. Die Verfassungsrichter werden je zur Hälfte vom Bundestag
und Bundesrat gewählt. Die notwendige Zweidrittelmehrheit soll die
Opposition einbinden, "doch gegen die Dominanz von Eigeninteressen
der politischen Klasse, die den Berufspolitikern der Regierungs- und Oppositionsparteien
gemeinsam sind, bietet dieser Mechanismus gerade keinen ausreichenden
Schutz", schreibt der Staatsrechtslehrer auf Seite 224 in seiner
Schrift 'Das System: Die Machenschaften der Macht Nur durch den direkten Einfluss der im Bundestag vertretenen Parteien
konnte es laut dem Autor dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht
die Entmündigung des Wahlvolks durch die Fünfprozentklausel
und durch starre Parteilisten bei der Erststimme absegnete. Parteipolitisch
gebundene Verfassungsrichter nickten außerdem seit 1958 fast durchgehend
die immer weiter ausufernde Staatsfinanzierung der etablierten Parteien,
ihrer Fraktionen und Abgeordnetenmitarbeiter sowie der sogenannten Parteistiftungen
ab. Vom Volk gewählte Verfassungsrichter hätten wahrscheinlich
die heillose Überversorgung von Bundestags- und Landtagsabgeordneten
verhindert und Vorkehrungen dagegen getroffen, dass Abgeordnete an ihre
Parteien sogenannte Parteisteuern zahlen (siehe Überwindung
des Neofeudalismus). 13.11.13 Den Anfang 2012 angekündigten Nichtzahler-Tarif hat die schwarz-gelbe Koalition Realität werden lassen, denn die Merkel-Truppe verabschiedete gegen Ende der Legislaturperiode noch schnell das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung". Die neue Bestimmung trat am 1. August 2013 in Kraft und sieht für privat zwangsversicherte Nichtzahler den neu eingeführten 'Notlagentarif' für rund 100 Euro monatlich vor. Damit will der Staat auch Rebellen wie mir eine goldene Brücke zur Pflicht-Krankenversicherung bauen. Für alle, die sich sogar den gesetzlichen Krankenkassen verweigern konnten, sollen die angeblichen Beitragsrückstände seit Einführung der dortigen Versicherungspflicht (1. April 2007) vollständig erlassen werden. Bis dato knöpften die Gesundheitskassen einem Neukunden Tausende Euro ab - für Krankheitskosten, die hätten anfallen können, wenn sich der Spitzbube nicht der Versicherungspflicht entzogen hätte. Der Erlass solcher Strafzahlungen gilt allerdings nur für Leute, die sich bis Ende 2013 'stellen' und sich in die Obhut von AOK und Co. begeben. Das ist typisch für unseren Sozialstaat: Anstatt die erst seit 2009 geltende Krankenversicherungspflicht für Selbstständige wieder abzuschaffen, gibt es jetzt einen neuen Tarif für alle, die mit den exorbitant hohen Beiträgen überfordert sind. Damit wird das System erstens noch weiter verkompliziert. Und zweitens werden neue Ungerechtigkeiten geschaffen! Denn jetzt ist der Dumme derjenige, der die Beiträge (von durchschnittlich 300 bis 400 Euro pro Monat) bislang brav bezahlt hat, der sich die Zahlungen teilweise vom Mund abgespart hat. Für mich hat sich die Versicherungsprämie durch den Notlagentarif von 446,44 Euro auf 99,14 Euro pro Monat vermindert, und zwar rückwirkend ab 23. Oktober 2011, also kurz nach Beginn meines Krankenversicherungsboykotts. Von der Allianz erhielt ich in diesen Tagen mehrere Schreiben. In einem heißt es: "Ihr Beitragsrückstand hat sich auf 3.256,62 Euro reduziert". Das soll ich also nun bezahlen, obwohl ich am 19.09.2011 meine Kranken- und meine Pflegeversicherung kündigte und schon seit 2007 die Krankenversicherung nicht mehr in Anspruch genommen hatte, weil ich seither sämtliche Arzt- und Behandlungskosten selbst übernommen habe. Wie die Höhe meins angeblichen Beitragsrückstands zustande kommt, ist mir schleierhaft, ich habe auch keine Lust, mich weiter in die Materie zu vertiefen. Wie dem auch sei, ich werde die Brücke zurück in den Schoß des Fürsorgestaats wohl nicht betreten. Stattdessen trete ich weiterhin für die Abschaffung der Pflicht zur Pflege- und Krankenversicherung ein, zumindest für Selbstständige. Ich bin dagegen, dass freie Unternehmer zum Anhängsel des Wohlfahrtsstaats gemacht werden! Hinzu kommt, dass ich seit 23. September 2013 gesetzlich versichert bin, da ich seit diesem Tag einen Teilzeitjob bei McDonalds habe. Entrepreneur bin ich also nur noch im Nebenerwerb. Das mit dem Notlagentarif wird ohnehin nicht funktionieren, denn er ist für Selbstständige zugeschnitten, die nur vorübergehend so geringe Einnahmen haben, dass die ihren saftigen Normaltarif nicht finanzieren können. Immer mehr Kleinunternehmer können es sich aber auf Dauer nicht leisten, als Melkkuh für die gehobenen Ansprüche für kranke Beamte, Pensionäre und deren Gattinnen zu fungieren. Immer mehr von ihnen erkennen, dass es sich hier um eine Umverteilung von unten nach oben handelt und stellen sich quer. Tatsache ist: Sobald der Kleinunternehmer die rückständigen Notlagentarif-Beiträge bezahlt, rutscht er wieder in den Tarif zurück, den er zuvor hatte. Die Geringverdiener unter den Unternehmern müssen also mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn sie ihre Beitragsschulden zurückbezahlen. Selbstständige, die noch gar keine private Kranken- und Pflegeversicherung haben, versucht man (ähnlich wie die GKV-Verweigerer) mit einer Frist unter Druck zu setzen: Wenn sie sich bis zum 31. Dezember 2013 bei einer Privatkasse versichern, wird ihnen der Prämienzuschlag erlassen, den bislang jeder bezahlen musste, der ab 2009 selbstständig war und keine Krankenversicherung hatte. Der zu entrichtende Tribut kann bis zu 15 Monatsbeiträge umfassen. Offensichtlich hofft der Gesetzgeber, dass ein Großteil der Kleinunternehmer
auf diesen Erpressungsversuch hereinfallen und sich bis Ende 2013 als
Arbeitssklave für die überalterte Versichertengemeinschaft meldet.
Denn danach ist ein Vertragsabschluss wieder mit Tributen verbunden. Wie
krank muss einer sein, der sich so etwas ausdenkt! Es gibt zwar immer
weniger Selbstständige, doch auch nach dem 31.12.13 wird es Kleinselbstständige
geben, die keine Krankenversicherung haben und die auch keine haben wollen!
Wer schlau ist, der lässt die Finger davon, wenn er noch nicht vom
System erfasst ist. Und wenn er bereits die Fangarme des Umverteilungsstaats
spürt, dann zahlt er nicht und lässt sich dadurch automatisch
den Notlagentarif zuschustern. Diesen verweigert er am besten ebenfalls,
wenn er nicht abgezockt und ausgebeutet werden will. 18.10.13 So what? Viel wichtiger ist doch, dass ich im Buch
des Lebens eingetragen bin, von dem in der Bibel mehrmals die Rede
ist, zum Beispiel in Offenbarung
Kapitel 3, Vers 5. Wenn die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis (oder
eine eventuelle Verhaftung) für mich unangenehme Konsequenzen hat,
werde ich darüber berichten. Übrigens gedenkt der Beitragsservice
die Rundfunkgebühr bei mir doppelt einzutreiben, als Privatperson
sowie in meiner Eigenschaft als selbständiger Homeoffice-Unternehmer.
Never! 26.09.13 Bei Missachtung der Vorladung drohe die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und gegebenenfalls die Verhaftung: "Falls Sie zu dem Termin nicht erscheinen oder wenn Sie sich grundlos weigern, die Vermögensauskunft abzugeben, wird auf Antrag d. Gläubig. Haftbefehl gegen Sie erlassen". Beigefügt ist auch ein Brief des Beitragsservice des Südwestrundfunks an das Amtsgericht Karlsruhe. Darin steht unter anderem: "Wir bitten Sie, wegen rückständiger Rundfunkgebühren/-beiträge die nachfolgend beantragten Vollstreckungsmaßnahmen gegen den oben genannten Beitragsschuldner durchzuführen. Diese Ausfertigung ist vollstreckbar". Ich werde da nicht hingehen, schon allein weil ich den ganzen Papierkram
hasse wie die Pest. Sollen sie doch kommen und mich verhaften. Bin mal
gespannt, wie lange ich einsitzen muss, nur weil ich mich weigere ein
Produkt zu kaufen, das ich gar nicht haben will. Mir ist die Lust vergangen,
für die Indoktrination
durch den Staatsrundfunk auch noch zu bezahlen. 26.09.13 Sehr geehrte Damen und Herren vom Bundesverfassungsgericht, am 7. August 2013 hat mich das Sozialgericht Karlsruhe dazu verurteilt, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu bezahlen. Ich begann nämlich zwei Jahre zuvor eine Aktion des zivilen Ungehorsams und führe seitdem keine Beiträge mehr an meine Zwangskrankenversicherung ab. Bei der Verhandlung war mein Standpunkt, dass die Pflicht-Krankenversicherung nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, der Freiheit der Person und der Vertragsfreiheit (Artikel 2, Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG), dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG) sowie die Freiheit des Berufs (Artikel 12 GG), wo es in Absatz 2 heißt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden". Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG). Ich argumentierte ferner, dass Unternehmer mit der 2009 eingeführten Versicherungspflicht zum Kostenfaktor herabgewürdigt werden. Die Krankenversicherungspflicht verletze daher bereits das elementarste Menschenrecht, wie es im Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes festgehalten wird: "Die Würde des Menschen ist unantastbar". Es wäre nett, wenn Sie das einmal prüfen würden. Zur Vertiefung meiner Argumentation verweise ich auf Kapitel 4.10 meines Buches "Karriereleiter oder Hamsterrad" oder www.neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung. Richterin Kreb meinte, die Krankenversicherungspflicht sei vom Bundesverfassungsgericht bereits abgesegnet und nannte mir in der schriftlichen Entscheidungsbegründung das Urteil vom 03.04.2001 (BVerfG, 1 BvR 2014/95). Die 16 Seiten dieses Richterbeschlusses habe ich ihn mir einmal zu Gemüte geführt. Dabei staunte ich, mit welch vordergründiger Argumentation die Verfassungsrichter die Abschaffung der Privatautonomie und insbesondere der Vertragsfreiheit als verfassungskonform erklärten. Das Verfassungsgericht entschied damals, dass "Personen, die sich freiwillig gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert haben, gesetzlich verpflichtet werden dürfen, einen privaten Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen". Dabei verwiesen die Richter unter anderem auf die geringe Neigung zur "freiwilligen Eigenvorsorge" bezüglich des Pflege-Risikos. Die mangelnde Eigeninitiative der Bürger selbst für die Zukunft vorzusorgen, ist bei näherem Hinsehen aber eine Folge des übertriebenen Sozialstaats. Das Bundesverfassungsgericht redete also einem weiteren Ausbau des Wohlfahrtsstaats das Wort, und zwar mit dem Verweis auf Probleme, die durch den Wohlfahrtsstaat erst entstanden sind! Das ist eine Rückkopplung, durch die uns noch Hören und Sehen vergehen wird, weil dadurch der Sozialstaat eine Eigendynamik annimmt und automatisch immer umfangreicher wird, bis er eines schönen Tages unter seiner eigenen Last zusammenbricht. "Die Situation werde dadurch verschärft", heißt es im Urteil, "dass in den kommenden Jahrzehnten die Zahl der Pflegebedürftigen zunehmen, das Durchschnittsalter der schrumpfenden Gesamtbevölkerung steigen und die Pflegefähigkeit sowie die Pflegebereitschaft in den Familien - nicht zuletzt infolge vermehrter Berufstätigkeit der Frauen, des anhaltenden Trends zur Kleinfamilie und zum Einpersonenhaushalt - abnehmen werden." Dies sind alles Entwicklungen, die der Wohlfahrtsstaat selbst verursacht hat! Die Bevölkerung schrumpft, vor allem weil Rentenversicherung und Pensionsansprüche den Effekt haben, dass man keine Kinder mehr in die Welt setzen muss, um im Alter versorgt zu sein (siehe www.neoliberal-egal.de/#Rente). Die Zahl der Pflegefälle steigt, weil die teure und wegen der Lohnzusatzkosten Arbeitsplätze vernichtende Krankenversicherung mit ihren kostenlosen Vollkasko-Leistungen die Lebenszeit enorm verlängert hat, die Alten aber keine nennenswerten Aufgaben und Herausforderungen mehr haben. Dabei könnte man durch eine Abschaffung der Altersgrenze, also durch weniger Sozialstaat, die Not der Senioren, nicht mehr gebraucht zu werden, lindern. Doch unisono mit dem Gutmenschentum versteht das Bundesverfassungsgericht unter der "Würde des Menschen im Alter und in der Situation der Hilfsbedürftigkeit", dass wir angeblich alle in einen Topf einbezahlen müssen, damit die Alten bei der geringsten Überforderung der Angehörigen jederzeit in ein Pflegeheim abgeschoben werden können. Ich kann mir nicht helfen, ich finde eine solche Zentralisierung der Nächstenliebe eher menschenverachtend. Der angeführte Trend zur Kleinfamilie und Kleinstfamilie (Stichwort Alleinerziehertum) ist die direkte Folge der Sozialgesetzgebung und der familienpolitischen Leistungen, welche die bürgerliche Familie überflüssig machen. Und die "Berufstätigkeit der Frauen" wäre längst nicht so umfangreich, wenn der Wohlfahrtsstaat sie nicht durch das Ehegattensplitting sowie durch staatlich gesponserte Kinderkrippen fördern würde. Ich empfehle also eine Rückbesinnung auf die freie Marktwirtschaft, dann klappt's auch wieder mit der Pflege! Ganz ohne Versicherungspflicht. Die Freiheit, die ich meine, ist zum Beispiel im Artikel 2, Absatz 1 des Grundgesetzes festgehalten: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt". Verletzt einer die Rechte anderer, nur weil er sein Pflegerisiko nicht zwangsmäßig versichern will? Nein, er hat dann nur keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sei's drum. Vor der Einführung der Pflegeversicherung 1995 ging es doch auch! Verstößt er gegen die verfassungsmäßige Ordnung? Nein, sagt der gesunde Menschenverstand, ja, sagte das Bundesverfassungsgericht und argumentierte wie folgt: "Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit ist nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet. Die Vertragsfreiheit wird danach insbesondere durch die verfassungsmäßige Ordnung beschränkt. Darunter sind alle Rechtsnormen zu verstehen, die sich formell und materiell mit dem Grundgesetz im Einklang befinden und insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Die angegriffenen Vorschriften des SGB XI erfüllen diese Voraussetzungen". Die Verfassungsrichter erklärten die Versicherungspflicht also kurzer Hand als einen Teil der Verfassungsordnung, weswegen durch sie die Freiheit eingeschränkt werden dürfe. Hier wird klar, warum man Juristen manchmal als Rechtsverdreher bezeichnet. Bei der Rechtfertigung der Versicherungspflicht berief sich das Bundesverfassungsgericht außerdem auf das sogenannte Sozialstaatsprinzip, welches aus den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes abgeleitet wird, und wo die Bundesrepublik Deutschland lapidar als "sozialer Bundesstaat" bzw. als "sozialer Rechtsstaat" bezeichnet wird. Wegen diesen beiden Stellen im Grundgesetz, in denen das Wort 'sozial' mit dem Wort 'Staat' kombiniert wurde, sei es gerechtfertigt, die Freiheitsrechte durch eine Pflichtversicherung einzuschränken, meinten die Richter in den roten Roben: "Dem Staat ist die Wahrung der Würde des Menschen in einer solchen Situation der Hilfsbedürftigkeit besonders anvertraut (Art. 1 Abs. 1 GG). Soweit der durch die Pflegebedürftigkeit hervorgerufene Hilfsbedarf finanzielle Aufwendungen notwendig macht, ist es ein legitimes Konzept des zur sozialpolitischen Gestaltung berufenen Gesetzgebers, die dafür notwendigen Mittel auf der Grundlage einer Pflichtversicherung sicherzustellen, die im Grundsatz alle Bürger als Volksversicherung erfasst". Bei allem Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht, mit solchem Sophismus kann man sämtliche Menschenrechte für null und nichtig erklären! Die Freiheit des Menschen ist aber unveräußerlich. Sie ist ein Naturrecht, und sie hat Bestand völlig unabhängig vom Grundgesetz und seinen Verfassungsrichtern. Mit freundlichen Grüßen Thomas Rettig 01.09.13 Wenn die Gesetze so gestrickt wären, dass Staatenlose keine Zwangszahlungen
an den 'Beitragsservice' abliefern müssen, würde ich vielleicht
einfach meine deutsche Staatsbürgerschaft zurückgeben. Schließlich
sagen auch die Prinzen: "Vergammelte
Speisen zu überhöhten Preisen sind zurückzuweisen!".
Ich werde die Gerichtsvollzieherin zu einem Kaffee aus meiner Pad-Maschine
einladen und hoffe, dass sie das gute Stück nicht mitgehen lässt.
Da fällt mir ein: Wenn sie jetzt öfter vorbeikommt, wer weiß,
vielleicht entwickelt sich da was zwischen uns? :-) 18.08.13 Bei meiner Verteidigung war mein Standpunkt gewesen, dass Kleinunternehmer mit der Versicherungspflicht zum Kostenfaktor herabgewürdigt werden. Ich argumentierte, dass die Pflicht-Krankenversicherung nicht vereinbar ist mit den Grundrechten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit der Person (Artikel 2, Absätze 1 und 2 GG), wegen der Mindestbeiträge mit dem Gleichheitsprinzip (Artikel 3, Absatz 1 GG), dem Schutz des Eigentums (Artikel 14, Absatz 1 GG), mit der Vertragsfreiheit und Privatautonomie sowie die Freiheit des Berufs (Artikel 12 GG), wo es in Absatz 2 heißt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden". Hinzu kommen, weil viele freie Journalisten und Autoren betroffen sind, die Pressefreiheit (Artikel 5, Absatz 1 GG) sowie die freie Kunst und Wissenschaft (Artikel 5, Absatz 3 GG) (siehe auch www.neoliberal-egal.de/#Pflichtversicherung). Nach Meinung von Richterin Kreb allerdings hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht-Pflegeversicherung bereits abgesegnet. Das von ihr in der schriftlichen Begründung zitierte Urteil (BVerfG, 1 BvR 2014/95 vom 3.4.2001) umfasst als Ausdruck 16 Seiten. Ich werde es mir bei Gelegenheit zu Gemüte führen, fürchte aber, dass es als Bettlektüre nicht geeignet ist. Auch meine Unfallversicherung (für rund 100 Euro pro Jahr) helfe mir nicht, weil diese ihrer nicht die Krankenhauskosten übernehmen würde, meinten die Richterin und der Anwalt der Allianz. Für meinen Geschmack war die Verhandlung zu kurz. Aber das hätte ich mir denken können, denn mit so unbedeutenden Untertanen wie mir wird kurzer Prozess gemacht! Ich werde dennoch nicht bezahlen. Bezahlen werde ich auch nicht die (außergerichtlichen) Kosten für
den Anwalt der Allianz in Höhe von 23 Euro. Die Rechnung kam fast
ein Jahr später (Mitte Juni 2014), das Sozialgericht leitete sie
an mich weiter. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Sozialgerichts
bat mich in dem Begleitschreiben um eine Stellungnahme - "binnen
3 Wochen". Ich beschloss, darauf nicht zu reagieren, schon allein,
weil das Arbeit spart. Aber auch wegen folgender Überlegung: Wenn
ich dem Amtsschimmel den kleinen Finger reiche, nimmt er womöglich
die ganze Hand. 17.08.13 31.07.13 19.07.13 13.07.13 21.06.13 28.03.13 21.03.13 Im Kleingedruckten stehen die näheren Modalitäten: "Sollten Sie bis zum angegebenen Termin [also sofort] nicht bezahlt haben, bin ich als Vollziehungsbeamter befugt, in Ihrem Gewahrsam befindliche Sachen zu pfänden". Meinen kleinen Flachbildfernseher kann er mir meines Wissens nicht wegnehmen, mein Nudelsieb auch nicht. Nimmt er mir aber meinen Computer, dann bin ich aufgeschmissen, dann kann ich weder meiner Selbstständigkeit nachgehen, noch an meinen Manifesten für eine bürgerliche Revolution schreiben. Vielleicht sollte ich mich der Gewalt beugen und den staatlichen Geldeintreiber auf das Sparbuch verweisen, auf das ich am 19. Juli 2012 den fälligen Steuerbetrag einbezahlt hatte. Ich hatte dem Finanzamt nämlich geschrieben: "Ich werde Ihnen das Geld mit Zins und Zinseszins überweisen, sobald die Gesamtverschuldung Deutschlands wieder weniger als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausmacht". Das europäische Vorzeigeland soll also erst einmal selbst die sogenannten Maastricht-Kriterien erfüllen! Schon komisch. In Griechenland zahlen die Reichen kaum Steuern, doch ich soll von den 250 bis 300 Euro, die ich im vergangenen Jahr pro Monat verdient habe, auch noch etwas an die Staatskasse überweisen. Damit die es nach Griechenland transferieren oder den Pensionären sowie anderen Anspruchsberechtigten geben können. Die Kleinunternehmerregelung will ich nicht in Anspruch nehmen, weil hier die Mehrwertsteuer nicht anfällt und dementsprechend nicht auf den Rechnungen erscheint. Das Problem dabei ist, dass es unprofessionell rüberkommt, wenn man Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreibt, denn daran wird man sofort als Mini-Unternehmen erkannt. Es ist also diskriminierend und geschäftsschädigend, Rechnungen ohne Umsatzsteuer schreiben zu müssen, wenn man von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein will. Als Gesetzgeber würde ich zulassen, dass Kleinstunternehmer die Mehrwertsteuer einnehmen, aber erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihr Gewinn (ohne die vereinnahmte Mehrwertsteuer) oberhalb des Existenzminimums liegt, bei dem auch die Einkommensteuer anfängt zuzuschlagen. Wäre das möglich, dann könnten die Kleinunternehmer übrigens auch die Preise senken und würden mehr Aufträge an Land ziehen. Derzeit ist für Alleinstehende ein Grundfreibetrag von 667 Euro monatlich eigentlich steuerfrei. Der Staat greift uns schamlos in die Taschen und verteilt die Beute an
die Beamten, öffentlichen Angestellten, die Leistungsempfänger
und an die armen Südländer Europas, die aber gar nicht so arm
sind! Unter dem Titel 'Italiener
und Spanier sind reicher als Deutsche' war heute in der Welt zu lesen:
"Das mittlere Vermögen deutscher Haushalte belaufe sich auf
rund 51.400 Euro netto, teilte die Bundesbank am Donnerstag in Frankfurt
am Main mit. In Italien betrage das Haushaltsvermögen rund 163.900
Euro, in Spanien rund 178.300 Euro. In Frankreich belaufe sich das Vermögen
der Haushalte im Mittel auf 113.500 Euro, erklärte die Bundesbank
weiter". Jetzt schließt sich der Kreis. Wenn der deutsche Staat
so gnadenlos abschöpft, dann kann es auch nichts werden mit dem Reichtum!
Und die Krisenländer Europas sollten auf die freie
Marktwirtschaft setzen oder sich an ihre eigene Bevölkerung wenden,
anstatt Finanzhilfen von den Nordländern einzufordern! Aus solchen
Gründen bin ich seit 15. April 2011 für
den Austritt Deutschlands aus dem Euroraum. 14.03.13 Das Kalkül der Sozialingenieure aus den etablierten Parteien: Wenn
die tumben Toren einzahlen, dann haben sie zwar auch Ansprüche, doch
die Gruppe der kleinen Unternehmer dürfte noch relativ jung sein,
und außerdem können sie es sich wegen des drohenden Verdienstausfalls
schlicht nicht leisten, auf alt und krank zu machen. Daher werden sie
die Kassen nur in Maßen belasten. Und wer die Beträge der Kranken-
und Rentenversicherungspflicht in Höhe von mindestens 500 Euro im
Monat nicht schultern kann, dem wird in pseudo-marktwirtschaftlicher Diagnose
eiskalt bescheinigt, sein Geschäftsmodell sei nicht tragfähig.
Doch gerade weil auch viele Unternehmer auf solche Gutmenschen-Rhetorik
reinfallen, wird die Milchmädchenrechnung mit der Zwangsversicherung
nicht aufgehen. Ein immer größerer Teil der kleinen Selbstständigen
wird das Handtuch schmeißen und sich bei der Jobvermittlung oder
gleich beim Hartz-IV-Schalter anstellen anstatt die Sozialkassen aufzufüllen!
Bei der Zwangsversicherung handelt es sich also um ein Programm für
weniger Jobs und mehr Sozialhilfeempfänger. 11.03.13 "Sehr geehrte Damen und Herren, Seit Januar 2013 müsste ich an die Allianz pro Monat 446,44 Euro für meine Kranken- und Pflegeversicherung überweisen. Das übersteigt meine finanziellen Möglichkeiten, denn mit meiner kleinen Internet-Firma verdiene ich nur wenig, 2011 waren es laut Steuerbescheid 242,83 Euro pro Monat. Derzeit schreibe ich ein Buch, weswegen ich keine weiteren Einkünfte habe. Ich lebe vorwiegend aus Rücklagen. Während der Beitragssatz für die Krankenversicherung bei Arbeitnehmern insgesamt bei 15,5 Prozent liegt, wobei die Hälfte davon der Arbeitgeber bezahlt, sind es in meinem Fall 184 Prozent! Das widerspricht dem Gleichheitssatz in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, wonach vor dem Gesetz alle Menschen gleich zu behandeln sind. Die sogenannten Minijobber müssen bis zu einem Verdienst von 450 Euro im Monat überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge abführen und bekommen dennoch alle Leistungen der Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht können sie sich befreien lassen. Für die eigene Gesundheit ist jeder selbst verantwortlich! Es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern, sehe ich weder bei der Kranken- noch bei der Rentenversicherung (anders wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer). Daher lehne ich die seit 2009 in Deutschland geltende Krankenversicherungspflicht für Selbständige ab. Mittel- bis langfristig sollte die Krankenversicherung auch für die abhängig Beschäftigten freiwillig sein. Im Gegenzug übernimmt der Staat keine Behandlungskosten für Nichtversicherte. Diese müssen ihre Arzt- und Krankenhauskosten aus eigener Tasche bezahlen". Ich hätte vielleicht noch hinzufügen können, wer von den Geldern in erster Linie profitiert, die Kleinunterneher einzahlen oder zumindest einzahlen sollten: Die Beamten und ihre Gattinnen, die nicht selten ebenfalls ein Beamtensalär beziehen. Und denen Dank der "Beihilfe" 50 bis 80 Prozent der Gesundheitskosten vom Staat erstattet werden. 18.02.13 Seit 1. Januar 2013 wird in der sogenannte 'geräteunabhängige Rundfunkbeitrag' eingefordert. Demnach sind alle Einwohner Deutschlands verpflichtet, diesen Zwangs-Beitrag abzuführen, selbst wenn sie weder ein Fernsehgerät oder ein Radio besitzen. Zahlen muss auch, wer nur Privatsender einschaltet, die von den jährlich über sieben Milliarden Euro GEZ-Gebühren keinen Cent bekommen! (siehe test.de vom 04.01.2013: So funktioniert der neue Rundfunkbeitrag). 10.10.12 08.10.12 Gleich am nächsten Tag ging ich zum Bürgerbüro, um unser
Auto auf meine 'Ex' umzumelden. Der Corsa steht ohnehin meist bei ihr,
weil sie ihn zum größten Teil finanziert und wegen der Kinder
auch öfter benötigt. Den fahrbaren Untersatz können sie
mir, meinem Sohn und meiner Tochter also schon mal nicht wegnehmen. 28.09.12 25.09.12 24.09.12 Manche fragen mich, was ich denn ohne Krankenversicherung mache, wenn ich krank bin. Das ist nun wirklich kein Problem. Ich war seit September 2011 mehrmals beim Arzt. Dann zahle ich die Rechnung einfach selber, wie ich es als Privatpatient gewohnt bin. Die Arztrechnungen und Medikamente kosten mich pro Jahr meist weniger als ein Viertel dessen, was ich für meine Krankenversicherungsprämien berappen müsste. Interessant ist eine Krankenversicherung daher nur, wenn die Behandlungskosten extrem hoch sind. Sollte ich aber wegen eines Unfalls ins Krankenhaus eingeliefert werden, dann springt (so Gott will) meine Unfallversicherung ein, die ich seit Juni 2012 habe. Ist aus anderen Gründen eine teure Operation nötig, dann kann ich das Geld möglicherweise irgendwie aufbringen. Das würde mir leichter fallen, wenn ich die Operation zum Beispiel in Indien vornehmen lassen könnte. In einem Filmbericht sah ich einmal, wie nicht krankenversicherte US-Bürger geplante OPs in Schwellenländern durchführen lassen. Dort gibt es hervorragende Kliniken, die das Ganze vielleicht um 75 Prozent billiger machen. Daher brauche ich eine Krankenversicherung nur für teure Operationen oder Behandlungen, die nicht durch einen Unfall verursacht wurden und dennoch sofort anstehen. Das wiederum geht in Richtung der höchst umstrittenen lebensverlängernden Maßnahmen. Soll ich monatlich 400 Euro abdrücken für den Fall, dass ich einmal ein Todgeweihter bin, dessen Leben mit ungeheurem Aufwand um ein paar Monate oder Jahre verlängert wird? Das will ich nicht. Lieber sterbe ich. Mein Leben ist in Gottes Hand. Auch will ich nicht Arbeitssklave einer durch und durch morbiden und verdorbenen Helferindustrie sein, genannt Gesundheitswesen, das seine Schützlinge aus purem Eigennutz dazu verleitet, zu rauchen, zu saufen, zu essen, zu glotzen, zu spielen und rumzuhuren bis der Arzt kommt. Die Versichertengemeinschaft zahlt's ja! Und so denken zunehmend mehr Zeitgenossen nicht im Traum daran, selbst etwas für ihre eigene Gesundheit zu tun: Bewegung an frischer Luft, ein Minimum an Hygiene und Körperpflege. Die Fehlanreize werden durch andere Komponenten des Fürsorgestaats noch zusätzlich verstärkt. Denn wer sich auf die beschriebenen Weisen selbst herunterwirtschaftet, verschafft sich damit auch die vermeintlich perfekte Rechtfertigung, die sozialstaatliche Vollversorgung in Anspruch zu nehmen. Da passt eins ins andere zusammen, um Menschen dazu zu bringen, zu verlottern, krank zu werden und abhängig vom Staat. 22.09.12 10.09.12 Bei den Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen schrieb ich ähnlich wie am 10. Februar dieses Jahres: "2011 Gewinn pro Monat: 298 Euro". Das ist ungefähr so viel, wie die Versicherung unter dem Strich kostet! Und billiger geht es nicht, jedenfalls nicht bei der Allianz. Die Frage, ob der Verstoß zugegeben wird kreuzte ich mit JA an, genau wie vor einem halben Jahr. Als Begründung schrieb ich erneut: "Aktion des zivilen Ungehorsams". 25.08.12 Das mag schon sein, ich will aber was tun gegen die Ausplünderung der Steuerzahler durch immer mehr angebliche Anspruchsberechtige aus dem In- und Ausland! Indem ich die Abführung der von mir vereinnahmten Umsatzsteuern an die Bedingung Reduktion der Staatsverschuldung auf 60 Prozent des BIP knüpfe, protestiere ich gegen das Umsichgreifen des Wohlfahrtsstaats. Vor allem bin ich dagegen, dass nun auch noch fremde Staaten daran teilhaben sollen! Ich berufe mich auf das Widerstandsrecht im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist" (siehe: Wir müssen bald handeln). Am 20. August sandte mir das Finanzamt die Abrechnung zu über die
von mir zu bezahlende Umsatzsteuer für das Jahr 2011 in Höhe
von 532,13 Euro. Zwei Tage später flatterte die erste Mahnung inklusive
Überweisungsschein ins Haus - mit zusätzlichen fünf Euro
Säumniszuschlag, der ab jetzt jeden Monat draufgesattelt wird. Im
Mahnschreiben heißt es unter anderem: "Vermeiden Sie jeden
weiteren Verzug, weil das Finanzamt sonst die Vollstreckung einleiten
müsste". Was auch immer das heißt, auf die Streckbank
werden sie mich wohl nicht legen. 22.08.12 Die Allianz schrieb am 13. August 2012 in ihrer Antwort auf mein drittes Kündigungsschreiben: "Aufgrund des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes gesteht ab dem 01. Januar 2009 eine Pflicht zur Versicherung nach § 193 Abs.3 des Versicherungsvertragsgesetzes für alle nicht der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuordnenden Personen". Diese Versicherungspflicht ist nicht nur offensichtlich verfassungswidrig, sie widerspricht auch dem Rechtsempfinden eines Bürgers, der noch weiß, was Freiheit bedeutet. Denn anders wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer geht es hier nicht um das Risiko Anderer, sondern um mein eigenes Risiko, also um mich und meinen Körper. Und darüber, mit Verlaub, bestimme immer noch ich selbst! (siehe www.liberalkonservative.de/#Forderungen) Übrigens ließ der vor dreieinhalb Jahren eingeführte Versicherungszwang die Beitragsrückstände bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sprunghaft ansteigen. Das geht aus einem Bericht im Tagesspiegel vom 21.08.12 hervor: "Wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dem Tagesspiegel bestätigte, sind die Beitragsschulden in einem knappen Jahr um 55 Prozent gestiegen - von 1,08 Milliarden im August 2011 auf 1,67 Milliarden Euro im Juni 2012. Allein bei der Barmer GEK summieren sich die Rückstände durch 52.000 Privatschuldner auf 227 Millionen Euro. Plus 300 Millionen, die Arbeitgeber der Barmer für ihre Beschäftigten schuldig geblieben sind". Es werden also immer mehr Menschen in die Verschuldung getrieben, weil sie die Pflicht-Krankenversicherung nicht bezahlen können oder wollen. Zu zwei Dritteln handelt es sich um Männer, meist sind es Kleinunternehmer. Der Gesetzgeber sattelte der ohnehin schon untragbaren Gutmenschenpolitik noch eins oben drauf, indem der die Umverteilungskassen verpflichtete, monatlich fünf Prozent Säumniszuschlag zu fordern. 05.08.12
21.07.12 Auslöser war neben dem Euro-Rettungswahnsinn, dass mein Finanzamt mich immer noch weitere Formulare ausfüllten ließ, obwohl es immer um die gleichen Zahlen geht. Meiner Sachbearbeiterin schrieb ich daher: "Am 10. Mai 2012 habe ich Ihnen per Elster meine Steuererklärung zukommen lassen. Darin werden für das Jahr 2011 ein Gewinn von 3532 Euro, vereinnahmte Umsatzsteuern 875 Euro und Vorsteuern in Höhe von 296 Euro aufgeführt. Mitte Juni teilten Sie mir mit, es fehlten noch die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Gewinnermittlung. Nach langer Suche hab ich in meiner Aldi-Software "Steuer 2011" dann auch entdeckt, wie man die Umsatzsteuer- und die Gewerbesteuererklärung erstellt, und warf sie schließlich bei Ihnen im Briefkasten ein. Anfang Juli dann eine erneute Mitteilung von Ihnen, dass die Gewinnermittlung noch fehlt. Die fehlt eben nicht, sie ist Bestandteil meiner Steuererklärung (Anlage EÜR, Einnahmeüberschussrechnung)! Jetzt habe ich jetzt keine Lust mehr auf dieses Spiel. Dass Sie immer noch weitere Berechnungen und Formulare mit den immer gleichen Zahlen einfordern, empfinde ich als Schikane. Ich habe zwei oder drei Tage in die Buchführung und die verschiedenen Steuererklärungen investiert. Das reicht." 27.06.12 26.06.12
25.06.12 Ein Tag später dann wieder ein Brief von der Gebühreneinzugszentrale:
"Auf unsere Schreiben vom 12.04.2012 und vom 15.05.2012 haben Sie
nicht reagiert. Wir wissen immer noch nicht, ob Sie alle Rundfunkgeräte
angemeldet haben". Offensichtlich weiß dort vor allem die eine
Hand nicht, was die andere tut! Ich stelle mich für die nächsten
Monate auf eine Zermürbungstaktik mittels vieler wohlmeinender GEZ-Schreiben
ein. Widerstandskämpfer früherer Jahrhunderte hätten darüber
gelacht. 21.06.12
26.05.12 Ab jetzt verweigere ich auch die GEZ-Gebühren. Seit ein paar Jahren bucht die Gebühreneinzugszentrale jedes halbe Jahr 34,56 Euro bei meinem Geschäftskonto ab, weil ich in meinem früheren Büro zwei Computer mit Internetanschluss hatte. Allerdings habe ich seit meiner Trennung im Frühjahr 2010 eine eigene Wohnung mit einem Home-Office und müsste nach der Logik der Zwangsgebühren eigentlich auch für Radio und Fernsehen bezahlen. Heute hab ich folgendes Schreiben an die Gebühreneinzugszentrale in Köln geschickt: "Hiermit widerrufe ich meine Einzugsermächtigung für das Konto xxx bei der Commerzbank Karlsruhe (BLZ 66040018). Ich habe mehrere Radios, einen Fernseher und zwei internetfähige Computer. Dennoch zahle ich ab jetzt keine GEZ-Gebühren mehr. Betrachten Sie es als Aktion des zivilen Ungehorsams". 23.05.12 22.05.12 Fast 80.000 Leute haben das Gesuch bisher unterzeichnet. Eine der erfolgreichsten Eingaben überhaupt! Die Petition gegen die Einführung einer Rentenversicherungspflicht für Selbstständige hat mehr Mitzeichner motiviert als im Februar 2009 die Petition für ein bedingungsloses Grundeinkommen (siehe Wikipedia-Artikel). 18.05.12 13.05.12 Es gibt auch mindestens zwei Facebook-Events zum Thema: 100.000 FÜR DIE PETITION GEGEN RENTENPFLICHT FÜR SELBSTÄNDIGE und Petition: Keine Rentenversicherungspflicht für Selbständige sowie die Seite Keine Rentenpflicht für Selbständige. 10.05.12 Was ich zum Leben sonst noch brauche, hole ich aus meinen Rücklagen, die jetzt nicht mehr ganz so schnell dahinschwinden, da ich ja sein August 2011 wegen meines Boykotts keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr abführe. Die würden sich jetzt bei knapp 400 Euro pro Monat belaufen! 01.04.12 28.03.12 23.03.12 Schon immer gab es Arbeitslose, die in die Selbstständigkeit auswichen,
wo sie als Kleinunternehmer ein Leben in Würde führen können.
Die Versicherungspflicht macht dem "Treiben" für die weniger
erfolgreichen ein Ende, denn sie zwingt viele von ihnen in die Langzeitarbeitslosigkeit
und damit in die demütigende Abhängigkeit vom Staat (siehe Wutrede
von André F. Lichtschlag in 'eigentümlich frei' vom 26. März
2012: Die
letzten Zuckungen des untergehenden Sozialstaats). 22.03.12 Eines meiner Vorbilder ist Diogenes in der Tonne (400 bis 323 vor Christus). Ein griechischer Philosoph und politischer Aktivist, der ein Leben in Bedürfnislosigkeit lebte. Im alten Griechenland war das möglich. Soll es bei uns nicht möglich sein? Ich habe mich entschieden, ein bescheidenes Leben in meiner kleinen Wohnung zu leben, die mich warm 300 Euro im Monat kostet. Zumindest solange ich an meinem Buch schreibe und noch keinen Verlag gefunden habe. Mit meiner Firma komme ich vielleicht auf 400 Euro monatlichen Verdienst. Wie soll ich da 395 Euro an Beiträgen für die Pflege- und Krankenversicherung abführen? Bis Juli 2011 hatte ich die Beiträge aus meinen Rücklagen bezahlt. Den verbliebenen Rest meines Geldes brauche ich, um meine Tätigkeit als Autor, Blogger und Facebook-Aktivist zu finanzieren. Also sorry Versichertengemeinschaft - aber ihr solltet eh etwas mehr auf Eure Gesundheit achten! 26.02.12 19.02.12 Indem ich am 19. September 2011 die mir aufgezwungene Kranken- und Pflegeversicherung kündigte, bin ich also ein 'Täter' - zum ersten Mal in meinem Leben. Eine ganz neue Erfahrung! (Ach nee, einmal hab ich falsch geparkt und geblitzt wurde ich auch schon das eine oder andere Mal). Der wirtschaftliche Vorteil, den ich aus der Tat gezogen habe, war wohl, dass ich mir nicht länger das Geld aus der Tasche ziehen lasse. Unter anderem weil ich nicht mehr mindestens 251 Euro monatlich für eine Krankenversicherung bezahlen will, die ich seit 2007 nicht in Anspruch genommen habe (siehe unten unter dem Datum 19.09.2011). Soll ich Einspruch erheben oder einfach nicht reagieren? Zahlen werde ich das Bußgeld keineswegs. Dabei werde ich mich nicht für zahlungsunfähig erklären. Ich könnte durchaus bezahlen, will aber nicht. In dem Schreiben informiert mich Bernd Huber vom Ordnungs- und Bürgeramt Karlsruhe (Bußgeldstelle) über mögliche weitere Schritte: "Falls Sie weder die Zahlungsfrist einhalten, noch Ihre Zahlungsunfähigkeit rechtzeitig dartun, wird der fällige Betrag zwangsweise beigetrieben. Auch kann das Amtsgericht zur Beitreibung der Geldbuße gegen Sie Erzwingungshaft anordnen". Das würde unserem scheinheiligen Rechtsstaat ähnlich sehen,
mich als unbescholtenen Bürger hinter Gitter zu bringen, während
Kriminelle
immer öfter ungeschoren davonkommen. Taschendiebe werden regelmäßig
wieder freigelassen, weil es sich ja nur um Bagatelldelikte handelt! Gewalttäter
kommen auf freien Fuß, es weil sie angeblich noch zu jung sind,
oder weil sie einem muslimischen Clan angehören, und sich Richter
und Staatsanwälte vor Racheakten fürchten. 16.02.12 13.02.12 10.02.12 Das dazugehörige Schreiben informiert wie folgt über den Verstoß: "Ihnen wird zur Last gelegt, am 04.01.2012 in Karlsruhe folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie sind mit der Entrichtung von sechs Monatsraten zur privaten Pflegeversicherung in Verzug geraten". Das Gesetz, gegen das ich verstoßen habe, ist § 121 Abs. 1 Nr. 6 SGB XI. Übersetzt ins Deutsche handelt es sich um das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs, das sich mit der 'Sozialen Pflegeversicherung' befasst. Der vorletzte Paragraf ist § 121 (Bußgeldvorschrift). Dort heißt es im Absatz 1 Nr. 6: "Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät". Absatz 2 sieht vor, dass die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden kann. Gestern hab ich übrigens eine neue Version des Kapitels Wider
die Pflichtversicherung für Selbstständige! ins Netz gestellt.
Darin setze ich mich umfassend mit der Versicherungspflicht für Kleinunternehmer
auseinander: Fazit: Der Wohlfahrtsstaat bedrängt seine schärfsten
Kritiker! Die Pflichtversicherung für Selbstständige bedroht
Pressefreiheit und Berufsfreiheit und würdigt den Menschen zum Kostenfaktor
herab. 31.01.12 28.01.12 Heute lag ein zweiter Mahnbescheid im Briefkasten, der zur "Krankheitskostenversicherung". Mit den Kosten für das Mahnverfahren und die Anwaltsvergütungen kommen hier allein für die ausstehenden Beiträge vom August 2011 824,29 Euro zusammen. Nach der Logik der Sozialpolitiker muss ich als Selbständiger mit Krankenversicherung, Pflegeversicherung, bald auch Rentenversicherung sowie mit den GEZ-Gebühren rund 500 bis 800 Euro pro Monat bezahlen, um überhaupt erst einmal eine Existenzberechtigung in Deutschland zu haben! Man muss also zumindest 500 Euro monatlich erwirtschaften, um überhaupt sein zu dürfen! (Wider die Pflichtversicherung für Selbstständige!). 06.01.12 05.01.12 05.12.11
Ein gleichlautendes Schreiben zur mit der Krankenversicherung gekoppelten "Pflegepflichtversicherung" listet noch zusätzlich eine Gesamtforderung von 100,12 EUR auf. Ich bezahle nicht. Dass die Große Koalition 2009 die Krankenversicherung
auch für Selbstständige zur Pflicht gemacht hat, halte ich für
einen Skandal. Wo bleibt da die Selbständigkeit? Die Pflegeversicherung
gibt es überhaupt erst seit 1995. Und jetzt soll sie sogar für
Selbständige Pflicht sein? Ich würde sie abschaffen. 21.11.11 Empörend ist, dass das Geld aus dem Topf der vorgeblich solidarischen
Krankenversicherung vor allem den heutigen Rentnern und Pensionären
zugutekommt, die ohnehin meist zu den Gewinnern unserer Gesellschaft gehören.
Die Mittel ermöglicht ihnen zum Beispiel für sie kostenlose
Organtransplantationen. Dabei schlägt eine Nierentransplantation
für die Krankenkassen im Durchschnitt mit 50.000 bis 65.000 Euro
zu Buche. Die jährlichen Nachsorgekosten liegen im Falle des Ausbleibens
von Komplikationen bei 12.000 bis 14.000 Euro (Studie von 2007: Gesundheitsökonomische
Aspekte von Jetzt wurde bekannt, dass auf der zu Ägypten gehörenden Sinai-Halbinsel
in den vergangenen Jahren Beduinenstämme Tausende Flüchtlinge
gefangen genommen und ihnen mit Hilfe korrupter Mediziner aus Kairo an
Ort und Stelle die Organe entnommen haben. Danach pflegen die Wüstensöhne
die Männer und Frauen aus dem Sudan und aus Eritrea ihrem Schicksal
zu überlassen: "Wenn die Ärzte in ihren schweren Geländewagen
abfahren, bleiben die aufgeschnittenen und nur dürftig wieder zusammengenähten
Leiber als menschlicher Abfall im Wüstensand zurück". Die
Organe werden unter anderem nach Europa verkauft, wo es z.B. immer mehr
Diabetiker gibt, die fünf Jahre und länger auf eine neue Niere
warten (Welt
vom 18.11.2011; siehe auch (www.neoliberal-egal.de/#Clans). An diesem als Solidargemeinschaft getarnten Ausplünderungssystem
möchte ich mich nicht länger beteiligen. 09.11.11 23.10.11
Weiter steht dort: "Es entstehen noch zusätzliche Kosten wie beispielsweise Gerichtskosten oder Säumniszuschläge. Außerdem wird monatlich ein weiterer Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung fällig". Fazit: Für ein Handeln, das den Staat bis 2009 noch kalt gelassen hatte, werden plötzlich alle juristischen Register gezogen. Wer sich gegen die Zwangsversicherung wehrt, der wird mit Gerichtsverfahren überzogen, der kommt an den Schufa-Pranger, dem droht die Enteignung, ja die Vernichtung seiner Existenz, dem werden selbst Gefängnisstrafen angedroht. Der Staat sollte Kriminelle bestrafen und nicht unbescholtene Bürger! Ich wende mich strikt gegen die Versicherungspflicht für Selbstständige. Nach der Einführung des Versicherungszwangs nehmen selbst die privaten Krankenversicherer umso konsequenter das Geld von den Armen und geben es den Reichen! Sie kassieren jetzt zunehmend Kleinunternehmer ab, die oft ein geringeres Einkommen als Sozialhilfeempfänger haben, und geben die Mittel zum Beispiel für die Behandlung von Pensionären aus. Geringverdiener dürfen immer höhere Beiträge abführen, damit Beamte und Ruheständler, die meist zu den Privilegierten gehören, für Computertomographien, Kuraufenthalte oder neue Hüftgelenke keine Zuzahlungen zu leisten brauchen. Das ist Umverteilung von unten nach oben, ein klassisches Ausbeutungsverhältnis! Darüber hinaus müssen Privatversicherte das marode Gesundheitssystem mitsamt den gesetzlichen Umverteilungskassen quersubventionieren. Neben dem Hartzen zeigt mir die Allianz übrigens noch einen anderen
verlockenden Ausweg: Es gäbe "unter Umständen Möglichkeiten,
sich vom zuständigen Träger des 2. Oder 12. Sozialgerichtsbuches
(SGB II oder SGB XII) finanzielle Hilfsbedürftigkeit bescheinigen
und finanziell unterstützen zu lassen". da Sie auf mein Schreiben vom 19.09.11 mit einer Zahlungsaufforderung
geantwortet haben, bekräftige ich hiermit noch einmal die Kündigung
meiner Krankenversicherung/ Pflegepflichtversicherung Nr. 8949065-531.
Ich kündige fristlos, und zwar rückwirkend zum 1. August 2011.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Rettig PS: Anbei sende ich Ihnen meine Versicherungskarte zurück
19.09.2011 Das Problem: Seit 2009 besteht für Selbstständige eine Krankenversicherungspflicht. Man darf also gar nicht kündigen, nur den Anbieter wechseln! Ich denke, es ist Aufgabe jedes Einzelnen, für das Alter und für Krankheiten vorzusorgen, indem man sich zum Beispiel Rücklagen schafft und auf seine Gesundheit achtet. Eine moralische Pflicht, sich zu versichern, sehe ich nicht. Ausnahme: Die Kfz-Haftpflichtversicherung für Autobesitzer (www.liberalkonservative.de/#Forderungen). Der Wortlaut meiner Kündigung: "Sehr geehrte Damen und Herren, es tut mir im Nachhinein leid, dass ich meinen Dauerauftrag einfach gelöscht habe. Ich hätte meinen Vertrag gleich kündigen sollen. Gibt es eine Möglichkeit, die Krankenversicherung ruhen zu lassen bzw. beitragsfrei zu stellen? Ich habe derzeit nur ein geringes Einkommen und kann es mir nicht leisten, jeden Monat 336,25 Euro an die Allianz zu bezahlen, zumal ich seit 2007 sämtliche Arzt- und Gesundheitskosten selbst trage. Unter Berücksichtigung der Beitragsrückerstattung vom 14. Juli 2011 in Höhe von 1018,69 Euro (für die ich mich sehr bedanke) bleibt immer noch ein monatlicher Beitrag von 251,36 Euro. Wenn es mir finanziell wieder besser geht, komme ich eventuell wieder auf Ihr Angebot zurück. Mit freundlichen Grüßen: Thomas Rettig". Hier die Statusmeldung: www.facebook.com/rettig.thomas/posts/252337511476523
Siehe auch Rückbau der Krankenversicherung sowie Freie Marktwirtschaft und Subsidiarität Es sind mir noch weitere Fälle von zivilem Ungehorsam bekannt:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat" (Mahatma Gandhi).
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